Aach (Hegau)
Aalen
Abstatt
Abtsgmünd
Achern
Achstetten
Affalterbach
Aglasterhausen
Ahorn
Aichtal
Aichwald
Aidlingen
Albbruck
Albershausen
Albstadt
Aldingen
Allensbach
Allmersbach
Alpirsbach
Altbach
Altensteig
Althengstett
Althütte
Altlußheim
Ammerbuch
Amstetten
Amtzell
Angelbachtal
Appenweier
Argenbühl
Aspach
Asperg
Auggen
Aulendorf
Backnang
Bad Boll
Bad Buchau
Bad Dürrheim
Bad Friedrichshall
Bad Herrenalb
Bad Krozingen
Bad Liebenzell
Bad Mergentheim
Bad Peterstal-Griesbach
Bad Rappenau
Bad Säckingen
Bad Saulgau
Bad Schönborn
Bad Schussenried
Bad Teinach-Zavelstein
Bad Überkingen
Bad Urach
Bad Waldsee
Bad Wimpfen
Bad Wurzach
Baden-Baden
Badenweiler
Bahlingen am Kaiserstuhl
Baienfurt
Baiersbronn
Baindt
Balingen
Baltmannsweiler
Bammental
Bempflingen
Benningen am Neckar
Berghaupten
Berglen
Berkheim
Bermatingen
Besigheim
Beuren
Biberach an der Riss
Bietigheim
Bietigheim-Bissingen
Bingen (Landkreis Sigmaringen)
Birkenfeld
Bischweier
Bisingen
Bissingen an der Teck
Blaubeuren
Blaufelden
Blaustein
Blumberg
Böbingen an der Rems
Böblingen
Bodelshausen
Bodman-Ludwigshafen
Böhmenkirch
Bollschweil
Bondorf
Bonndorf im Schwarzwald
Bönnigheim
Bopfingen
Bösingen
Bötzingen
Boxberg
Brackenheim
Bräunlingen
Breisach am Rhein
Bretten
Bretzfeld
Brigachtal
Bruchsal
Brühl (Baden)
Bubsheim
Büchen
Buchen (Odenwald)
Buggingen
Bühl
Bühlerzell
Burladingen
Calw
Crailsheim
Dachsberg
Dauchingen
Deckenpfronn
Deggenhausertal
Deggingen
Deißlingen
Deizisau
Denkendorf
Denzlingen
Dettenhausen
Dettenheim
Dettingen an der Erms
Dettingen unter Teck
Dielheim
Dietenheim
Dietingen
Dischingen
Ditzingen
Dobel
Donaueschingen
Donzdorf
Dornhan
Dornstadt
Dornstetten
Dörzbach
Dossenheim
Dotternhausen
Dunningen
Durbach
Durlangen
Durmersheim
Dußlingen
Eberbach
Eberdingen
Eberhardzell
Ebersbach an der Fils
Ebhausen
Edingen-Neckarhausen
Efringen-Kirchen
Egenhausen
Eggenstein-Leopoldshafen
Ehingen
Ehningen
Ehrenkirchen
Eichstetten am Kaiserstuhl
Eislingen
Elchesheim-Illingen
Ellhofen
Ellwangen
Elzach
Emerkingen
Emmendingen
Emmingen-Liptingen
Empfingen
Endingen am Kaiserstuhl
Engen
Engstingen
Eningen unter Achalm
Eppelheim
Eppingen
Erbach
Eriskirch
Erlenbach
Erligheim
Ertingen
Essingen
Esslingen am Neckar
Ettenheim
Ettlingen
Eutingen im Gäu
Fellbach
Fichtenau
Fichtenberg
Filderstadt-Plattenhardt
Flein
Fluorn-Winzeln
Forchtenberg
Freiamt
Freiberg am Neckar
Freiburg im Breisgau
Freudenstadt
Freudental
Frickenhausen
Frickingen
Friedrichshafen
Friesenheim
Friolzheim
Frittlingen
Fronreute
Furtwangen im Schwarzwald
Gaggenau
Gaildorf
Gailingen
Gammertingen
Gärtringen
Gäufelden-Öschelbronn
Geisingen
Geislingen an der Steige
Geislingen bei Balingen
Gemmingen
Gengenbach
Gerabronn
Gerlingen
Gernsbach
Gerstetten
Giengen an der Brenz
Glatten
Göggingen
Gomadingen
Gomaringen
Gondelsheim
Göppingen
Görwihl
Gosheim
Gottenheim
Gottmadingen
Graben-Neudorf
Grafenau (Württemberg)
Grafenhausen
Grenzach-Wyhlen
Großbottwar
Großrinderfeld
Grossbettlingen
Grünsfeld
Gschwend
Güglingen
Gundelfingen (Breisgau)
Gundelsheim
Hagnau am Bodensee
Haigerloch
Haiterbach
Hardheim
Hardthausen am Kocher
Hartheim
Haslach im Kinzigtal
Haßmersheim
Hausach
Hechingen
Heddesheim
Heidelberg
Heidenheim an der Brenz
Heilbronn
Heiligenberg (Bodenseekreis)
Heiligkreuzsteinach
Heilingenbronn
Heimsheim
Heiningen
Heitersheim
Helmstadt-Bargen
Hemsbach
Herbertingen
Herbolzheim
Herbrechtingen
Heroldstatt
Herrenberg
Herrischried
Hettingen
Heubach
Heuweiler
Hinterzarten
Hirrlingen
Hirschberg an der Bergstraße
Hochdorf
Höchenschwand
Hockenheim
Hohberg
Hohenfels
Hohenstein
Hohentengen
Hohentengen am Hochrhein
Holzgerlingen
Holzmaden
Horb am Neckar
Hornberg
Hüffenhardt
Hüfingen
Hügelsheim
Iffezheim
Iggingen
Ihringen
Illingen
Ilshofen
Ilvesheim
Immendingen
Immenstaad am Bodensee
Inzigkofen
Isny im Allgäu
Ispringen
Ittlingen
Jagsthausen
Jagstzell
Jestetten
Jettingen
Kaisersbach
Kämpfelbach
Kandern
Kappelrodeck
Karlsbad
Karlsdorf-Neuthard
Karlsruhe
Kastl (Lauterachtal)
Kehl
Keltern
Kenzingen
Kernen im Remstal
Ketsch
Kieselbronn
Kirchardt
Kirchberg an der Jagst
Kirchberg an der Murr
Kirchdorf an der Iller
Kirchentellinsfurt
Kirchheim am Neckar
Kirchheim unter Teck
Kirchzarten
Kleines Wiesental
Klettgau-Erzingen
Knittlingen
Kohlberg
Köngen
Königsbach-Stein
Königsbronn
Königsfeld
Konstanz
Korb
Korntal-Münchingen
Kornwestheim
Kraichtal
Krautheim
Kressbronn am Bodensee
Kronau
Künzelsau
Kupferzell
Kusterdingen
Ladenburg
Lahr
Laichingen
Langenargen
Langenau
Lauchringen
Lauda-Königshofen
Laudenbach
Laufenburg
Lauffen am Neckar
Laupheim
Leimen
Leinfelden-Echterdingen
Leingarten
Leinzell
Lenningen
Lenzkirch
Leonberg
Leutenbach
Leutkirch im Allgäu
Lichtenstein
Limbach
Linkenheim-Hochstetten
Löchgau
Löffingen
Lorch
Lörrach
Loßburg
Ludwigsburg
Magstadt
Mahlberg
Mainhardt
Malsch
Malterdingen
Mannheim
Marbach am Neckar
March (Breisgau)
Markdorf
Markgröningen
Marxzell
Maulbronn
Maulburg
Meckenbeuren
Meckesheim
Meersburg
Meißenheim
Mengen
Merdingen
Merzhausen
Meßkirch
Meßstetten
Metzingen
Michelfeld
Mietingen
Mittelbiberach
Möckmühl
Mögglingen
Möglingen
Mönchweiler
Mönsheim
Mosbach
Mössingen
Mudau
Muggensturm
Mühlacker
Mühlhausen
Müllheim
Munderkingen
Münsingen
Münstertal
Murrhardt
Mutlangen
Nagold
Neckarbischofsheim
Neckargemünd
Neckargerach
Neckarsulm
Neckartailfingen
Neckartenzlingen
Neckarwestheim
Neresheim
Neubulach
Neudenau
Neuenbürg
Neuenburg am Rhein
Neuenstadt am Kocher
Neuenstein
Neuhausen (Enzkreis)
Neuhausen auf den Fildern
Neuhausen ob Eck
Neukirch
Neuler
Neulingen
Neunkirchen
Neuried (Baden)
Neustetten
Neuweiler
Niedereschach
Niedernhall
Niederstetten
Niederstotzingen
Niefern-Öschelbronn
Nordheim
Nordrach
Notzingen
Nufringen
Nürtingen
Nußloch
Oberboihingen
Oberderdingen
Oberdischingen
Oberkirch
Oberkochen
Oberndorf am Neckar
Oberreichenbach (Schwarzwald)
Oberrot
Obersontheim
Oberstadion
Oberstenfeld
Obersulm
Oberteuringen
Obrigheim
Offenau
Offenburg
Ohlsbach
Öhningen
Öhringen
Öpfingen
Oppenau
Oppenweiler
Ostelsheim
Osterburken
Ostfildern
Ostrach
Östringen
Ötigheim
Ottersweier
Pfaffenhofen
Pfalzgrafenweiler
Pfedelbach
Pfinztal
Pforzheim
Pfullendorf
Pfullingen
Philippsburg
Plankstadt
Pleidelsheim
Pliezhausen
Plochingen
Plüderhausen
Radolfzell am Bodensee
Rainau
Rangendingen
Rastatt
Rauenberg
Ravensburg
Rechberghausen
Reichenau
Reichenbach an der Fils
Reilingen
Remchingen
Remseck am Neckar
Remshalden
Renchen
Renningen
Reutlingen
Rheinau
Rheinfelden (Baden)
Rheinhausen
Rheinmünster
Rheinstetten
Rickenbach
Riederich
Riedlingen
Riegel am Kaiserstuhl
Rielasingen-Worblingen
Riesbürg
Rietheim-Weilheim
Ringsheim
Römerstein
Rosenberg
Rosenfeld
Rosengarten
Rot an der Rot
Rottenburg am Neckar
Rottweil
Rust
Rutesheim
Sachsenheim
Salach
Salem
Sandhausen
Sankt Blasien
Sankt Georgen im Schwarzwald
Sankt Johann
Sankt Leon-Rot
Sasbach
Satteldorf
Schallstadt
Scheer
Schelklingen
Schemmerhofen
Schiltach
Schlaitdorf
Schliengen
Schlier
Schömberg
Schönaich
Schönau (Odenwald)
Schöntal
Schönwald im Schwarzwald
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
Schutterwald
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Schwaigern
Schwaikheim
Schwanau
Schwetzingen
Schwieberdingen
Seckach
Seebach
Seelbach
Sersheim
Sigmaringen
Sigmaringendorf
Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
Sindelfingen
Singen
Sinsheim
Sinzheim
Sonnenbühl
Sontheim an der Brenz
Spaichingen
Spraitbach
Staig
Starzach
Staufen
Stegen
Steinen
Steinhausen an der Rottum
Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
Steinmauern
Steißlingen
Sternenfels
Stetten am kalten Markt
Stockach
Straubenhardt
Stühlingen
Stutensee
Stuttgart
Stuttgart-Hohenheim
Stuttgart-Vaihingen
Stuttgart-Zuffenhausen
Sulz am Neckar
Sulzbach an der Murr
Sulzbach-Laufen
Sulzburg
Süßen
Talheim
Tamm
Tannhausen
Tauberbischofsheim
Teningen
test
Tettnang
Titisee-Neustadt
Todtnau
Trochtelfingen
Trossingen
Tübingen
Tuningen
Tuttlingen
Überlingen
Ubstadt-Weiher
Uhldingen-Mühlhofen
Ühlingen-Birkendorf
Ulm
Umkirch
Ummendorf (bei Biberach)
Unlingen
Untereisesheim
Unterensingen
Untergruppenbach
Unterkirnach
Untermünkheim
Unterschneidheim
Urbach
Uttenweiler
Vaihingen an der Enz
Vellberg
Villingen-Schwenningen
Villingen-Schwenningen
Villingendorf
Vogt
Vogtsburg im Kaiserstuhl
Vöhrenbach
Vöhringen
Vörstetten
Waghäusel
Waiblingen
Waibstadt
Wald (Hohenzollern)
Waldachtal
Waldbronn
Waldburg
Walddorfhäslach
Waldenbuch
Waldenburg
Waldkirch
Waldshut-Tiengen
Waldstetten
Walheim
Walldorf
Walldürn
Wallhausen
Walzbachtal
Wangen
Wangen im Allgäu
Wannweil
Warthausen
Wehingen
Wehr
Weikersheim
Weil am Rhein
Weil der Stadt
Weil im Schönbuch
Weilheim an der Teck
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
Weinsberg
Weinstadt
Weißbach
Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
Wellendingen
Welzheim
Wembach
Wendlingen am Neckar
Werbach
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesensteig
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsdorf
Wilhelmsfeld
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfach
Wolfschlugen
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
Wutach
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell unter Aichelberg
Zimmern ob Rottweil
Zweiflingen

Deutschland – Sendegeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, Rundfunk oder Fernsehen – Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen

130207-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Sendegeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, Rundfunk oder Fernsehen – Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen
OJ S 38/2026 24/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen
Beschreibung: Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD versorgt mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet, in dem insgesamt etwa 15 Millionen Menschen leben. Darüber hinaus liefert der SWR dem ARD-Gemeinschaftsprogramm zu und nutzt die Online-Verbreitungswege. Der SWR betreibt in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein eigenes terrestrisches UKW-Sendernetz an ca. 100 Standorten zur Versorgung der Bevölkerung mit analogen Hörfunkprogrammen. Die UKW-Sender wurden in den vergangenen Jahrzehnten regelmäßig erneuert, um die UKW-Versorgung mit hoher Qualität zu gewährleisten. Auch in den nächsten Jahren müssen alte UKW-Sendeanlagen ersetzt werden. Die zu ersetzenden UKW-Sendeanlagen haben mit über 20 Jahren Betriebsdauer das Ende ihres technischen Lebenszyklus erreicht, der Betrieb kann durch nur Wartung und In-standhaltung nicht mehr sichergestellt werden. An die Leistungen des Auftragnehmers stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen:  Bereitstellung einer Projektleitung als zentrale Ansprechperson für den Auftraggeber, Teilnahme an einem Kickoff-Termin zu Beginn der Vertragslaufzeit  Nachweis der Typmusterprüfung nach den Technischen Richtlinien der ARD für alle davon betroffenen, angebotenen Komponenten. Lieferung von UKW-Sendeanlagen: • UKW-Sender mit 10 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • UKW-Sender mit 5 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • Funktionskomponenten für den Aufbau der Sendeanlagen - Pumpen - Rüstsätze Sender -Messstellen (Richtkoppler) -Prüflasten - Rüstsätze Prüflast - Wärmetauscher mit weiteren zugehörigen Funktionskomponenten (z.B. Wärmetauscher-Gestelle, Edelstahlverrohrung, Kühlwasserschläuche, etc.) - Weichenanschlüsse  Leistungen zur Implementierung an den Standorten der Sendeanlagen: • Bautechnische Begehung (BTB) • Planungsleistungen (z.B. Gestellpläne, Elektroanschlüsse, etc.) • Lieferleistungen • Aufbau der Sendeanlagen • Aufbauarbeiten der Kühlung • Inbetriebnahme und Abnahme der Sendeanlagen am jeweiligen Standort  Serviceleistungen im Regelbetrieb der UKW-Sendeanlagen: • Technische Unterstützung (optional) • Ersatzteilversorgung Der SWR als Auftraggeber beabsichtigt, die technische Erneuerung mehrerer großer UKW-Sendeanlagen in den Jahren 2026 bis 2029. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Auftragnehmer zur Lieferung und Implementierung von 7 großen UKW-Sendeanlagen an Standorten in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in diesen Unterlagen beschriebenen Erneuerungen vorzubereiten, die erforderlichen Liefer- und Montageleistungen zu erbringen, sowie diese an den Standorten zu montieren, zu integrieren und abschließend ge-meinsam mit dem SWR in Betrieb zu nehmen. Die Leistungen werden je Sendestandort als Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung beauftragt. Dabei sind jeweils mindestens zwei Standorte pro Kalenderjahr zur Erneuerung vorgesehen. Der beabsichtigte Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist geplant für den 08.05.2026, jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 3 Jahren abgeschlossen und kann optional durch den Auftraggeber einmalig um 12 Monate verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung endet damit spätestens nach einer Laufzeit von 48 Monaten. Die Abnahmemengen sind in der „Vertragsunterlage“ in Kapitel 4.2 dargestellt. Mindestabnahmemenge: 4 St. UKW-Sendeanlagen; Geplante Abnahmemenge: 7 St. UKW-Sendeanlagen; Optionale Höchstmenge: 7 St. UKW-Sendeanalagen.
Kennung des Verfahrens: 048b264c-abf1-4959-b695-e7c42308e8e3
Interne Kennung: EU-I/T 14/2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32200000 Sendegeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, Rundfunk oder Fernsehen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Ein Teil der Leistungen ist an mehreren Senderstandorten in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz auszuführen.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 700 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 700 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Weitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind Anlage 06 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung der Verfahrens- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen
Beschreibung: Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD versorgt mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet, in dem insgesamt etwa 15 Millionen Menschen leben. Darüber hinaus liefert der SWR dem ARD-Gemeinschaftsprogramm zu und nutzt die Online-Verbreitungswege. Der SWR betreibt in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein eigenes terrestrisches UKW-Sendernetz an ca. 100 Standorten zur Versorgung der Bevölkerung mit analogen Hörfunkprogrammen. Die UKW-Sender wurden in den vergangenen Jahrzehnten regelmäßig erneuert, um die UKW-Versorgung mit hoher Qualität zu gewährleisten. Auch in den nächsten Jahren müssen alte UKW-Sendeanlagen ersetzt werden. Die zu ersetzenden UKW-Sendeanlagen haben mit über 20 Jahren Betriebsdauer das Ende ihres technischen Lebenszyklus erreicht, der Betrieb kann durch nur Wartung und In-standhaltung nicht mehr sichergestellt werden. An die Leistungen des Auftragnehmers stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen:  Bereitstellung einer Projektleitung als zentrale Ansprechperson für den Auftraggeber, Teilnahme an einem Kickoff-Termin zu Beginn der Vertragslaufzeit  Nachweis der Typmusterprüfung nach den Technischen Richtlinien der ARD für alle davon betroffenen, angebotenen Komponenten. Lieferung von UKW-Sendeanlagen: • UKW-Sender mit 10 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • UKW-Sender mit 5 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • Funktionskomponenten für den Aufbau der Sendeanlagen - Pumpen - Rüstsätze Sender -Messstellen (Richtkoppler) -Prüflasten - Rüstsätze Prüflast - Wärmetauscher mit weiteren zugehörigen Funktionskomponenten (z.B. Wärmetauscher-Gestelle, Edelstahlverrohrung, Kühlwasserschläuche, etc.) - Weichenanschlüsse  Leistungen zur Implementierung an den Standorten der Sendeanlagen: • Bautechnische Begehung (BTB) • Planungsleistungen (z.B. Gestellpläne, Elektroanschlüsse, etc.) • Lieferleistungen • Aufbau der Sendeanlagen • Aufbauarbeiten der Kühlung • Inbetriebnahme und Abnahme der Sendeanlagen am jeweiligen Standort  Serviceleistungen im Regelbetrieb der UKW-Sendeanlagen: • Technische Unterstützung (optional) • Ersatzteilversorgung Der SWR als Auftraggeber beabsichtigt, die technische Erneuerung mehrerer großer UKW-Sendeanlagen in den Jahren 2026 bis 2029. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Auftragnehmer zur Lieferung und Implementierung von 7 großen UKW-Sendeanlagen an Standorten in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in diesen Unterlagen beschriebenen Erneuerungen vorzubereiten, die erforderlichen Liefer- und Montageleistungen zu erbringen, sowie diese an den Standorten zu montieren, zu integrieren und abschließend ge-meinsam mit dem SWR in Betrieb zu nehmen. Die Leistungen werden je Sendestandort als Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung beauftragt. Dabei sind jeweils mindestens zwei Standorte pro Kalenderjahr zur Erneuerung vorgesehen. Der beabsichtigte Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist geplant für den 08.05.2026, jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 3 Jahren abgeschlossen und kann optional durch den Auftraggeber einmalig um 12 Monate verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung endet damit spätestens nach einer Laufzeit von 48 Monaten. Die Abnahmemengen sind in der „Vertragsunterlage“ in Kapitel 4.2 dargestellt. Mindestabnahmemenge: 4 St. UKW-Sendeanlagen; Geplante Abnahmemenge: 7 St. UKW-Sendeanlagen; Optionale Höchstmenge: 7 St. UKW-Sendeanalagen.
Interne Kennung: EU-I/T 14/2025
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32200000 Sendegeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, Rundfunk oder Fernsehen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerungsoption um 12 Monate.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Ein Teil der Leistungen ist an mehreren Senderstandorten in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz auszuführen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 08/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 07/05/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 700 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 700 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 3.12.1 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 3.12.1 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.12.1 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.12.1 mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu Anlage 02 – Eigenerklärung art. 5K der Verordnung (EU) Nr. 833-214“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.2.1 vorgelegt werden. Hinweis zur Eignungsleihe: Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der/das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit seinem Angebot alle Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen vorlegt.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 06 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit seinem Angebot alle Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen vorlegt.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handels-register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist. Mindestanforderung: Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit seinem Angebot alle Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen vorlegt.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden: A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit mindestens folgenden Deckungssummen: •für Sach- und Personenschäden mind. 3.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung •für Vermögensschäden mind. 1.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung oder •Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit seinem Angebot alle Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen vorlegt.

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Nachweis einer mindestens positiven Eigenkapitalquote durchschnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit seinem Angebot alle Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen vorlegt.

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: A3.3 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist. Mindestanforderung: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 % (entspricht einer Risikoklasse nicht höher als III). Hinweis: Dokumente, Auskünfte der Hausbank oder Eigenerklärungen, aus denen eine Angabe der Ausfallwahrscheinlichkeit in Prozent nicht glaubhaft hervorgeht, erfüllen diese Anforderung nicht. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit seinem Angebot alle Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen vorlegt.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: A4.1 – Ein in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes Referenzprojekt 1 zur Lieferung und Implementierung UKW-Sendeanlagen, vergleichbar mit diesem Verfahrensgegenstand hinsichtlich Art und Größe gem. technischer Anforderungen. Verwenden Sie zur Darstellung bitte die „Anlage 09 – Referenztemplate“ und beschreiben Sie das Referenzprojekt 1 anhand der darin aufgeführten Kriterien und Fragestellungen. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Deshalb muss jede Referenz die Mindestkriterien a, b und c erfüllen sowie in mindestens 7 der 11 weiteren Kriterien mit der ausgeschriebenen Leistung übereinstimmen (mit „Ja“ beantwortet). A4.2 – Ein zweites, in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes Referenzprojekt 2 zur Lieferung und Implementierung UKW-Sendeanlagen, vergleichbar mit diesem Verfahrensgegenstand hinsichtlich Art und Größe gem. technischer Anforderungen. Verwenden Sie zur Darstellung bitte ebenfalls die „Anlage 09 – Referenztemplate“ und beschreiben Sie das Referenzprojekt 2 anhand der darin aufgeführten Kriterien und Fragestellungen. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Deshalb muss jede Referenz die Mindestkriterien a, b und c erfüllen sowie in mindestens 7 der 11 weiteren Kriterien mit der ausgeschriebenen Leistung übereinstimmen (mit „Ja“ beantwortet). Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit seinem Angebot alle Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen vorlegt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung der Leistung und des Preises erteilt.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung der Leistung und des Preises erteilt. Zur Prüfung auf Erfüllung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet: Informationskriterien (I-Kriterien) I-Kriterien werden nicht bewertet, sondern dienen nur der Information, sind insoweit aber verbindlich (Antworten zu I-Kriterien dürfen keine Angaben zu A oder B-Kriterien einschränken). Ausschlusskriterien (A-Kriterien) Alle A-Kriterien der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblatt“ müssen uneingeschränkt erfüllt werden. Bewertungskriterien (B-Kriterien) Die B-Kriterien werden einer – meist vergleichenden – Bewertung unterzogen. Der Bieter muss die jeweils geforderten Parameter angeben, welche dabei die angegebenen Mindestanforderungen nicht unterschreiten dürfen. Bei Fragen, deren Antwort ein numerischer Wert ist, erfolgt die Bewertung nach der Methodik wie zum jeweiligen B-Kriterium in der Anlage 12 beschrieben. Für die im Leistungsblatt allgemein dargestellten B-Kriterien können zusammen maximal 60 Leistungspunkte erreicht werden. Die B-Kriterien im Leistungsblatt Allgemein fordern von den Bietern Konzepte zu Support- und Service-Prozesse, RMA-Prozess, Qualitätsmanagement und Brandverhütung. Für die Konzepte werden folgende Leistungspunkte vergeben: Konzept 1 Support- und Service-Prozesse: max. 25 Punkte, Konzept 2 RMA-Prozess : max. 25 Punkte, Konzept 3 Qualitätsmanagement: max. 25 Punkte, Konzept 4 Brandverhütung: max. 25 Punkte. Die erreichten Leistungspunkte werden je Angebot für alle Konzepte addiert. Somit sind für alle Konzepte zusammen maximal 100 Leistungspunkte zu erreichen. Die eingereichten Konzeptbeschreibungen der Prozesse oder Vorgehensweisen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Frage- und Themenstellungen vergleichend bewertet und in vier Zielerfüllungsgrade wie folgt eingestuft: Niedriger Zielerfüllungsgrad – 20% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte: Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber nicht oder nur in geringem Maße erkennbar. Im eingereichten Konzept wurde auf weniger als drei der genannten Frage- und Themenstellungen anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Schilderung der anderen Frage- und Themenstellungen enthält nur wenige anschauliche Angaben oder die Angaben fehlen, sind lückenhaft, wenig aussagekräftig oder nicht erkennbar auftragsbezogen. Beim Auftraggeber entstehende Aufwände sind nicht transparent. Für den Auftraggeber ist nur ein niedriger erwartbarer Servicegrad erkennbar. Mittlerer Zielerfüllungsgrad – 50% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte: Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber in Grundzügen erkennbar. Im eingereichten Konzept wurde auf drei oder vier der genannten Frage- und Themenstellungen anschaulich und nachvollziehbar ein-gegangen. Die Schilderung der anderen Frage- und Themenstellungen enthält nur wenige anschauliche Angaben oder die Angaben fehlen, sind lückenhaft, wenig aussagekräftig oder nicht erkennbar auftragsbezogen. Die Angaben sind insgesamt mäßig aussagekräftig, aber auftragsbezogen. Die Serviceprozesse sind für den Auftraggeber im Wesentlichen nachvollziehbar. Beim Auftraggeber entstehende Auf-wände werden nur wenig transparent. Für den Auftraggeber ist ein mittelmäßiger Servicegrad erkennbar. Hoher Zielerfüllungsgrad – 80% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte: Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber in hohem Maße erkennbar. Das Konzept wurde insgesamt schlüssig formuliert. Es wurde auf mindestens fünf der genannten Frage- und Themenstellungen anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Schilderung der anderen Frage- und Themenstellungen enthält nur wenige anschauliche Angaben oder die Angaben fehlen, sind lückenhaft, wenig aussagekräftig oder nicht erkennbar auftragsbezogen. Die Schilderung umfasst gut nachvollziehbare, aussagekräftige Angaben zu Prozessen und Bearbeitungszeiten. Ein systematisches und zielgerichtetes Vorgehen des Bieters ist zu erkennen. Die Unterstützung durch den Anbieter lässt auf geringe Aufwände beim Auftraggeber schließen. Für den Auftraggeber kann eine verlässliche und nutzerorientierte Serviceabwicklung abgeleitet werden. Sehr hoher Zielerfüllungsgrad – 100% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte: Das Durchführungskonzept wurde schlüssig dargestellt. Es enthält sehr aussagekräftige und umfassende Angaben zu allen genannten Frage- und Themenstellungen. Darüber hinaus bezieht es zusätzliche Aspekte und Ansätze mit ein, die vom Auftraggeber möglicherweise nicht explizit adressiert wurden, die dem Bieter im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags aber wesentlich erscheinen und einen Mehrwert für den Auftraggeber bewirken. Die Darstellung lässt erwarten, dass durch systematische und zielgerichtete Prozesse und ausgezeichnete Unterstützung nur sehr geringe Aufwände beim Auftraggeber entstehen. Für den Auftraggeber ist ein sehr hoher Servicegrad mit einem deutli-chen Mehrwert ablesbar. Die Gesamtsumme aus den erreichten Leistungspunkten für die B-Kriterien und den erreichten Leistungspunkten für die Konzepte kann so maximal 160 Leistungspunkte ergeben. Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird eine Kennzahl Z für das beste Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt. Z = Gesamtsumme der Leistungspunkte / Gesamt-Angebotssumme. Das Angebot mit der höchsten Leistungskennziffer Z erhält den Zuschlag. Sollten zwei oder mehrere Angebote die gleiche Leistungskennziffer ausweisen, erhält das Angebot mit den meisten Leistungspunkten den Zuschlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/03/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, innerhalb einer Nachfrist nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: IHK Karlsruhe
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: t07119290
Postanschrift: Neckarstraße 230
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.swr.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (721) 926-8730
Fax: +49 (721) 926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: IHK Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE 143588945
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721174290
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8ddcb406-3da5-470f-9bee-5330a4b6719d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/02/2026 12:44:06 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 130207-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 38/2026
Datum der Veröffentlichung: 24/02/2026