1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen
Beschreibung: Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD versorgt mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet, in dem insgesamt etwa 15 Millionen Menschen leben. Darüber hinaus liefert der SWR dem ARD-Gemeinschaftsprogramm zu und nutzt die Online-Verbreitungswege. Der SWR betreibt in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein eigenes terrestrisches UKW-Sendernetz an ca. 100 Standorten zur Versorgung der Bevölkerung mit analogen Hörfunkprogrammen. Die UKW-Sender wurden in den vergangenen Jahrzehnten regelmäßig erneuert, um die UKW-Versorgung mit hoher Qualität zu gewährleisten. Auch in den nächsten Jahren müssen alte UKW-Sendeanlagen ersetzt werden. Die zu ersetzenden UKW-Sendeanlagen haben mit über 20 Jahren Betriebsdauer das Ende ihres technischen Lebenszyklus erreicht, der Betrieb kann durch nur Wartung und In-standhaltung nicht mehr sichergestellt werden. An die Leistungen des Auftragnehmers stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen: Bereitstellung einer Projektleitung als zentrale Ansprechperson für den Auftraggeber, Teilnahme an einem Kickoff-Termin zu Beginn der Vertragslaufzeit Nachweis der Typmusterprüfung nach den Technischen Richtlinien der ARD für alle davon betroffenen, angebotenen Komponenten. Lieferung von UKW-Sendeanlagen: • UKW-Sender mit 10 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • UKW-Sender mit 5 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • Funktionskomponenten für den Aufbau der Sendeanlagen - Pumpen - Rüstsätze Sender -Messstellen (Richtkoppler) -Prüflasten - Rüstsätze Prüflast - Wärmetauscher mit weiteren zugehörigen Funktionskomponenten (z.B. Wärmetauscher-Gestelle, Edelstahlverrohrung, Kühlwasserschläuche, etc.) - Weichenanschlüsse Leistungen zur Implementierung an den Standorten der Sendeanlagen: • Bautechnische Begehung (BTB) • Planungsleistungen (z.B. Gestellpläne, Elektroanschlüsse, etc.) • Lieferleistungen • Aufbau der Sendeanlagen • Aufbauarbeiten der Kühlung • Inbetriebnahme und Abnahme der Sendeanlagen am jeweiligen Standort Serviceleistungen im Regelbetrieb der UKW-Sendeanlagen: • Technische Unterstützung (optional) • Ersatzteilversorgung Der SWR als Auftraggeber beabsichtigt, die technische Erneuerung mehrerer großer UKW-Sendeanlagen in den Jahren 2026 bis 2029. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Auftragnehmer zur Lieferung und Implementierung von 7 großen UKW-Sendeanlagen an Standorten in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in diesen Unterlagen beschriebenen Erneuerungen vorzubereiten, die erforderlichen Liefer- und Montageleistungen zu erbringen, sowie diese an den Standorten zu montieren, zu integrieren und abschließend ge-meinsam mit dem SWR in Betrieb zu nehmen. Die Leistungen werden je Sendestandort als Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung beauftragt. Dabei sind jeweils mindestens zwei Standorte pro Kalenderjahr zur Erneuerung vorgesehen. Der beabsichtigte Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist geplant für den 08.05.2026, jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 3 Jahren abgeschlossen und kann optional durch den Auftraggeber einmalig um 12 Monate verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung endet damit spätestens nach einer Laufzeit von 48 Monaten. Die Abnahmemengen sind in der „Vertragsunterlage“ in Kapitel 4.2 dargestellt. Mindestabnahmemenge: 4 St. UKW-Sendeanlagen; Geplante Abnahmemenge: 7 St. UKW-Sendeanlagen; Optionale Höchstmenge: 7 St. UKW-Sendeanalagen.
Kennung des Verfahrens: 048b264c-abf1-4959-b695-e7c42308e8e3
Interne Kennung: EU-I/T 14/2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32200000 Sendegeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, Rundfunk oder Fernsehen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Ein Teil der Leistungen ist an mehreren Senderstandorten in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz auszuführen.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 700 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 700 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Weitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind Anlage 06 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung der Verfahrens- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen
Beschreibung: Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD versorgt mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet, in dem insgesamt etwa 15 Millionen Menschen leben. Darüber hinaus liefert der SWR dem ARD-Gemeinschaftsprogramm zu und nutzt die Online-Verbreitungswege. Der SWR betreibt in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein eigenes terrestrisches UKW-Sendernetz an ca. 100 Standorten zur Versorgung der Bevölkerung mit analogen Hörfunkprogrammen. Die UKW-Sender wurden in den vergangenen Jahrzehnten regelmäßig erneuert, um die UKW-Versorgung mit hoher Qualität zu gewährleisten. Auch in den nächsten Jahren müssen alte UKW-Sendeanlagen ersetzt werden. Die zu ersetzenden UKW-Sendeanlagen haben mit über 20 Jahren Betriebsdauer das Ende ihres technischen Lebenszyklus erreicht, der Betrieb kann durch nur Wartung und In-standhaltung nicht mehr sichergestellt werden. An die Leistungen des Auftragnehmers stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen: Bereitstellung einer Projektleitung als zentrale Ansprechperson für den Auftraggeber, Teilnahme an einem Kickoff-Termin zu Beginn der Vertragslaufzeit Nachweis der Typmusterprüfung nach den Technischen Richtlinien der ARD für alle davon betroffenen, angebotenen Komponenten. Lieferung von UKW-Sendeanlagen: • UKW-Sender mit 10 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • UKW-Sender mit 5 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • Funktionskomponenten für den Aufbau der Sendeanlagen - Pumpen - Rüstsätze Sender -Messstellen (Richtkoppler) -Prüflasten - Rüstsätze Prüflast - Wärmetauscher mit weiteren zugehörigen Funktionskomponenten (z.B. Wärmetauscher-Gestelle, Edelstahlverrohrung, Kühlwasserschläuche, etc.) - Weichenanschlüsse Leistungen zur Implementierung an den Standorten der Sendeanlagen: • Bautechnische Begehung (BTB) • Planungsleistungen (z.B. Gestellpläne, Elektroanschlüsse, etc.) • Lieferleistungen • Aufbau der Sendeanlagen • Aufbauarbeiten der Kühlung • Inbetriebnahme und Abnahme der Sendeanlagen am jeweiligen Standort Serviceleistungen im Regelbetrieb der UKW-Sendeanlagen: • Technische Unterstützung (optional) • Ersatzteilversorgung Der SWR als Auftraggeber beabsichtigt, die technische Erneuerung mehrerer großer UKW-Sendeanlagen in den Jahren 2026 bis 2029. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Auftragnehmer zur Lieferung und Implementierung von 7 großen UKW-Sendeanlagen an Standorten in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in diesen Unterlagen beschriebenen Erneuerungen vorzubereiten, die erforderlichen Liefer- und Montageleistungen zu erbringen, sowie diese an den Standorten zu montieren, zu integrieren und abschließend ge-meinsam mit dem SWR in Betrieb zu nehmen. Die Leistungen werden je Sendestandort als Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung beauftragt. Dabei sind jeweils mindestens zwei Standorte pro Kalenderjahr zur Erneuerung vorgesehen. Der beabsichtigte Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist geplant für den 08.05.2026, jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 3 Jahren abgeschlossen und kann optional durch den Auftraggeber einmalig um 12 Monate verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung endet damit spätestens nach einer Laufzeit von 48 Monaten. Die Abnahmemengen sind in der „Vertragsunterlage“ in Kapitel 4.2 dargestellt. Mindestabnahmemenge: 4 St. UKW-Sendeanlagen; Geplante Abnahmemenge: 7 St. UKW-Sendeanlagen; Optionale Höchstmenge: 7 St. UKW-Sendeanalagen.
Interne Kennung: EU-I/T 14/2025
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32200000 Sendegeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, Rundfunk oder Fernsehen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerungsoption um 12 Monate.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Ein Teil der Leistungen ist an mehreren Senderstandorten in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz auszuführen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 08/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 07/05/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 700 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 700 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 3.12.1 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 3.12.1 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.12.1 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.12.1 mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu Anlage 02 – Eigenerklärung art. 5K der Verordnung (EU) Nr. 833-214“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.2.1 vorgelegt werden. Hinweis zur Eignungsleihe: Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der/das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit seinem Angebot alle Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen vorlegt.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 06 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit seinem Angebot alle Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen vorlegt.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handels-register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist. Mindestanforderung: Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit seinem Angebot alle Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen vorlegt.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden: A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit mindestens folgenden Deckungssummen: •für Sach- und Personenschäden mind. 3.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung •für Vermögensschäden mind. 1.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung oder •Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit seinem Angebot alle Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen vorlegt.
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Nachweis einer mindestens positiven Eigenkapitalquote durchschnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit seinem Angebot alle Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen vorlegt.
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: A3.3 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist. Mindestanforderung: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 % (entspricht einer Risikoklasse nicht höher als III). Hinweis: Dokumente, Auskünfte der Hausbank oder Eigenerklärungen, aus denen eine Angabe der Ausfallwahrscheinlichkeit in Prozent nicht glaubhaft hervorgeht, erfüllen diese Anforderung nicht. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit seinem Angebot alle Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen vorlegt.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: A4.1 – Ein in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes Referenzprojekt 1 zur Lieferung und Implementierung UKW-Sendeanlagen, vergleichbar mit diesem Verfahrensgegenstand hinsichtlich Art und Größe gem. technischer Anforderungen. Verwenden Sie zur Darstellung bitte die „Anlage 09 – Referenztemplate“ und beschreiben Sie das Referenzprojekt 1 anhand der darin aufgeführten Kriterien und Fragestellungen. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Deshalb muss jede Referenz die Mindestkriterien a, b und c erfüllen sowie in mindestens 7 der 11 weiteren Kriterien mit der ausgeschriebenen Leistung übereinstimmen (mit „Ja“ beantwortet). A4.2 – Ein zweites, in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes Referenzprojekt 2 zur Lieferung und Implementierung UKW-Sendeanlagen, vergleichbar mit diesem Verfahrensgegenstand hinsichtlich Art und Größe gem. technischer Anforderungen. Verwenden Sie zur Darstellung bitte ebenfalls die „Anlage 09 – Referenztemplate“ und beschreiben Sie das Referenzprojekt 2 anhand der darin aufgeführten Kriterien und Fragestellungen. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Deshalb muss jede Referenz die Mindestkriterien a, b und c erfüllen sowie in mindestens 7 der 11 weiteren Kriterien mit der ausgeschriebenen Leistung übereinstimmen (mit „Ja“ beantwortet). Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mit seinem Angebot alle Nachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen vorlegt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung der Leistung und des Preises erteilt.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung der Leistung und des Preises erteilt. Zur Prüfung auf Erfüllung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet: Informationskriterien (I-Kriterien) I-Kriterien werden nicht bewertet, sondern dienen nur der Information, sind insoweit aber verbindlich (Antworten zu I-Kriterien dürfen keine Angaben zu A oder B-Kriterien einschränken). Ausschlusskriterien (A-Kriterien) Alle A-Kriterien der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblatt“ müssen uneingeschränkt erfüllt werden. Bewertungskriterien (B-Kriterien) Die B-Kriterien werden einer – meist vergleichenden – Bewertung unterzogen. Der Bieter muss die jeweils geforderten Parameter angeben, welche dabei die angegebenen Mindestanforderungen nicht unterschreiten dürfen. Bei Fragen, deren Antwort ein numerischer Wert ist, erfolgt die Bewertung nach der Methodik wie zum jeweiligen B-Kriterium in der Anlage 12 beschrieben. Für die im Leistungsblatt allgemein dargestellten B-Kriterien können zusammen maximal 60 Leistungspunkte erreicht werden. Die B-Kriterien im Leistungsblatt Allgemein fordern von den Bietern Konzepte zu Support- und Service-Prozesse, RMA-Prozess, Qualitätsmanagement und Brandverhütung. Für die Konzepte werden folgende Leistungspunkte vergeben: Konzept 1 Support- und Service-Prozesse: max. 25 Punkte, Konzept 2 RMA-Prozess : max. 25 Punkte, Konzept 3 Qualitätsmanagement: max. 25 Punkte, Konzept 4 Brandverhütung: max. 25 Punkte. Die erreichten Leistungspunkte werden je Angebot für alle Konzepte addiert. Somit sind für alle Konzepte zusammen maximal 100 Leistungspunkte zu erreichen. Die eingereichten Konzeptbeschreibungen der Prozesse oder Vorgehensweisen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Frage- und Themenstellungen vergleichend bewertet und in vier Zielerfüllungsgrade wie folgt eingestuft: Niedriger Zielerfüllungsgrad – 20% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte: Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber nicht oder nur in geringem Maße erkennbar. Im eingereichten Konzept wurde auf weniger als drei der genannten Frage- und Themenstellungen anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Schilderung der anderen Frage- und Themenstellungen enthält nur wenige anschauliche Angaben oder die Angaben fehlen, sind lückenhaft, wenig aussagekräftig oder nicht erkennbar auftragsbezogen. Beim Auftraggeber entstehende Aufwände sind nicht transparent. Für den Auftraggeber ist nur ein niedriger erwartbarer Servicegrad erkennbar. Mittlerer Zielerfüllungsgrad – 50% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte: Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber in Grundzügen erkennbar. Im eingereichten Konzept wurde auf drei oder vier der genannten Frage- und Themenstellungen anschaulich und nachvollziehbar ein-gegangen. Die Schilderung der anderen Frage- und Themenstellungen enthält nur wenige anschauliche Angaben oder die Angaben fehlen, sind lückenhaft, wenig aussagekräftig oder nicht erkennbar auftragsbezogen. Die Angaben sind insgesamt mäßig aussagekräftig, aber auftragsbezogen. Die Serviceprozesse sind für den Auftraggeber im Wesentlichen nachvollziehbar. Beim Auftraggeber entstehende Auf-wände werden nur wenig transparent. Für den Auftraggeber ist ein mittelmäßiger Servicegrad erkennbar. Hoher Zielerfüllungsgrad – 80% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte: Ein Servicenutzen ist für den Auftraggeber in hohem Maße erkennbar. Das Konzept wurde insgesamt schlüssig formuliert. Es wurde auf mindestens fünf der genannten Frage- und Themenstellungen anschaulich und nachvollziehbar eingegangen. Die Schilderung der anderen Frage- und Themenstellungen enthält nur wenige anschauliche Angaben oder die Angaben fehlen, sind lückenhaft, wenig aussagekräftig oder nicht erkennbar auftragsbezogen. Die Schilderung umfasst gut nachvollziehbare, aussagekräftige Angaben zu Prozessen und Bearbeitungszeiten. Ein systematisches und zielgerichtetes Vorgehen des Bieters ist zu erkennen. Die Unterstützung durch den Anbieter lässt auf geringe Aufwände beim Auftraggeber schließen. Für den Auftraggeber kann eine verlässliche und nutzerorientierte Serviceabwicklung abgeleitet werden. Sehr hoher Zielerfüllungsgrad – 100% der je Konzept maximal erreichbaren Leistungspunkte: Das Durchführungskonzept wurde schlüssig dargestellt. Es enthält sehr aussagekräftige und umfassende Angaben zu allen genannten Frage- und Themenstellungen. Darüber hinaus bezieht es zusätzliche Aspekte und Ansätze mit ein, die vom Auftraggeber möglicherweise nicht explizit adressiert wurden, die dem Bieter im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags aber wesentlich erscheinen und einen Mehrwert für den Auftraggeber bewirken. Die Darstellung lässt erwarten, dass durch systematische und zielgerichtete Prozesse und ausgezeichnete Unterstützung nur sehr geringe Aufwände beim Auftraggeber entstehen. Für den Auftraggeber ist ein sehr hoher Servicegrad mit einem deutli-chen Mehrwert ablesbar. Die Gesamtsumme aus den erreichten Leistungspunkten für die B-Kriterien und den erreichten Leistungspunkten für die Konzepte kann so maximal 160 Leistungspunkte ergeben. Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird eine Kennzahl Z für das beste Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt. Z = Gesamtsumme der Leistungspunkte / Gesamt-Angebotssumme. Das Angebot mit der höchsten Leistungskennziffer Z erhält den Zuschlag. Sollten zwei oder mehrere Angebote die gleiche Leistungskennziffer ausweisen, erhält das Angebot mit den meisten Leistungspunkten den Zuschlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/03/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, innerhalb einer Nachfrist nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: IHK Karlsruhe
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: t07119290
Postanschrift: Neckarstraße 230
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (721) 926-8730
Fax: +49 (721) 926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: IHK Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE 143588945
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721174290
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8ddcb406-3da5-470f-9bee-5330a4b6719d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/02/2026 12:44:06 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 130207-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 38/2026
Datum der Veröffentlichung: 24/02/2026