Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Dahlem
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Gangelt
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Issum
Jüchen
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Kranenburg
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Metelen
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rheurdt
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Vlotho
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willebadessen
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich

Deutschland – Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht – Externer Dienstleister für Leistungen nach dem Gifttiergesetz NRW

121392-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht – Externer Dienstleister für Leistungen nach dem Gifttiergesetz NRW
OJ S 36/2026 20/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Externer Dienstleister für Leistungen nach dem Gifttiergesetz NRW
Beschreibung: Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer, als Dienstleister für Leistungen nach dem Gifttiergesetz, für die aus § 5 GiftTierG NRW resultierenden Aufgaben (Artbestimmung, fachgerechte Entnahme und Umlagerung in Transportbehältnisse, fachgerechter sicherer Transport sowie die artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung aufgrund von Haltungsuntersagungen weggenommener giftiger Tiere) sowie die im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren im Sinne der §§ 8 und 9 möglicherweise einzuziehenden Gifttiere.
Kennung des Verfahrens: 6b1e579a-1bdf-41fe-80a6-7b0fbb6278c0
Interne Kennung: 2.4;1001870511;EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77400000 Dienstleistungen in der Zoologie, 92530000 Dienstleistungen von botanischen und zoologischen Gärten sowie Naturschutzgebieten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Nordrhein Westfalen
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS7YMDYTGCN0AQN# 3.5. Leistungsabruf Bei Fällen einer geplanten Vorortkontrolle und möglichen Wegnahme aufgrund von Haltungsuntersagungen gem. § 5 GiftTierG NRW sowie bei möglichen Einziehungen im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. §§ 8 und 9 GiftierG NRW hat der Auftragnehmer (hier: Dienstleister zur Artbestimmung, zum Fang und zum Transport) während der Dienstzeiten Montag-Freitag 8-16 Uhr unverzüglich, jedoch spätestens nach zwei Stunden nach Mitteilung durch den Auftraggeber zu reagieren um eine Terminvereinbarung mit dem Auftraggeber zu treffen. In der Regel ist ein Vororttermin binnen 10 Tagen wahrzunehmen. In Einzelfällen kann es notwendig sein, dass eine Wegnahme / Einziehung bzw. ein Tätigwerden des Dienstleisters zur Artbestimmung, zum Fang und zum Transport noch am selben Tag erfolgen muss. Diese Fälle sind für den Auftraggeber nicht vorherseh-bar und planbar und können deshalb auch nicht beziffert werden. In den vergangenen Jahren lagen diese Akutfälle bei 1-2 Fällen pro Jahr. 3.8. Leistungsort Vorortkontrolle und Abholung: Nordrhein-Westfalen, Haltungsort: Deutschland
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Externer Dienstleister für Leistungen nach dem Gifttiergesetz NRW
Beschreibung: Der Problematik der von in privaten Haushalten gehaltenen sehr gefährlichen Gifttieren ausgehenden Gefahren wurde durch Erlass eines formellen Landesgesetzes (Gifttiergesetz NRW) entgegengewirkt. Das Gifttiergesetz NRW (GiftTierG NRW), welches am 01.01.2021 in Kraft getreten ist, verbietet die Haltung giftiger Tiere für Privatpersonen und Gewerbetreibende ohne Erlaubnis gem. § 11 Absatz 1 S. 1 TierSchG. In § 1 Abs. 2 GiftTierG NRW ausdrücklich bezeichnete Bereiche, wie beispielsweise Zoos, tierheimähnliche Einrichtungen oder Forschungsstätten, sind von diesem Verbot ausgenommen. Für den Vollzug des GiftTierG NRW ist gem. § 6 Abs. 1 GiftTierG NRW das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung als Sonderordnungsbehörde zuständig. Das Landesamt ist ermächtigt, Haltungsuntersagungen auszusprechen, wenn gegen das Haltungsverbot verstoßen wird oder aber die Voraussetzungen zur Fortführung einer Bestandshaltung (§ 4 GiftTierG NRW) nicht mehr vorliegen. Gemäß § 5 Abs. 1 GiftTierG NRW soll das Landesamt im Falle einer Haltungsuntersagung anordnen, dass die Haltungsperson die Wegnahme des Tieres oder der Tiere durch das Landesamt oder eine vom Landesamt beauftragte Person zu dulden hat. Für die aus § 5 GiftTierG NRW resultierenden Aufgaben (Artbestimmung, fachgerechte Entnahme und Umlagerung in Transportbehältnisse, fachgerechter sicherer Transport sowie die artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung aufgrund von Haltungsuntersagungen weggenommener giftiger Tiere) sowie die im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren im Sinne der §§ 8 und 9 möglicherweise einzuziehenden Gifttiere ist das LAVE aus verschiedenen Gründen auf die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern angewiesen. Dem Landesamt können zudem in wenigen Ausnahmefällen auch solche Gifttiere von privaten Haltungspersonen nach § 4 GiftTierG NRW überlassen werden, die im Rahmen eines Erbfalls anfallen, wenn der Erbe oder Vermächtnisnehmer auf die weitere Haltung dieser Tiere freiwillig verzichten möchte. Das Landesamt verfügt weder über eine geeignete Aufnahmeeinrichtung noch über entsprechend ausgestattete Transportfahrzeuge, die notwendige Fach- und Sachkunde zur Haltung oder über nötige Gerätschaften und Behältnisse im Zusammenhang mit der Artbestimmung, Entnahme, Abholung, und Unterbringung giftiger Tiere, sodass die Beauftragung externer Dienstleister für den Vollzug des Gifttiergesetzes NRW zwingend erforderlich und gemäß GiftTierG NRW vom Gesetzesgeber auch so vorgesehen ist. Die Unterbringung der Tiere hat aufgrund artenschutzrechtlicher und tierschutz-rechtlicher Vorgaben (Erlaubnisvorbehalt nach § 11 Tierschutzgesetz) bis zur Veräußerung oder Weitergabe zwingend in Deutschland zu erfolgen. Vorortkontrolle und Abholung: Nordrhein-Westfalen
Interne Kennung: 2.4;1001870511;EU
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77400000 Dienstleistungen in der Zoologie, 92530000 Dienstleistungen von botanischen und zoologischen Gärten sowie Naturschutzgebieten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Nordrhein Westfalen
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Es ist nach jetzigen Stand beabsichtigt, die nach Ablauf der Vertragslaufzeit ausgeschriebene Leistung in einem neuen Vergabeverfahren zu vergeben.
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Unterbringung der Tiere hat aufgrund artenschutzrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorgaben (Erlaubnisvorbehalt nach § 11 Tierschutzgesetz) bis zur Veräußerung oder Weitergabe zwingend in Deutschland zu erfolgen. Das LAVE NRW behält sich, als obere Landesbehörde und im Hinblick auf die Fachaufsicht vor, bei Einrichtungen innerhalb Nordrhein-Westfalens Kontrollen im Rahmen des Tierschutzgesetzes und Kontrollen als Funktion der Sonderordnungsbehörde im Rahmen des Gifttiergesetzes NRW durchzuführen, um die Einhaltung tierschutzgerechter und auch der für die Unterbringung giftiger Tiere vorgegebenen Handlungsbedingungen kontrollieren zu können sowie Einsichtnahme in Unterla-en und Dokumente vorzunehmen. Die Überprüfung von Einrichtungen außerhalb Nordrhein-Westfalens kann über den Dienstweg bundeslandübergreifend durch die örtlich zuständige Behörde erfolgen, insbesondere bei anlassbezogenen Überprüfungen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Firmen-Fragenkatalog Teil B, ggf. auch von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt_Referenzen (Ausschreibungsbestimmung 4.2 i) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss mehrjährige, mindestens jedoch dreijährige und einschlägige praktische Erfahrungen in Haltung, Umgang und Betreuung von Gifttieren gem. § 2 GiftTierG NRW vorweisen können. Dazu hat der Bieter seine Erfahrungen aus durch Aktenlage überprüfbaren, mindestens über einen Zeit-raum von drei Jahren durchgeführten Tätigkeiten als - Leiter*in / Stellvertreter*in der Leitung einer Reptilienhandlung mit Ver-kauf von giftigen Tieren oder - Leiter*in / Stellvertreter*in der Leitung einer Reptilienabteilung / Gifttierabteilung eines Zoos oder - Leiter*in / Stellvertreter*in der Leitung einer Einrichtung gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 TierSchG (nur Einrichtungen, welche auch die Aufnahme, Haltung und Betreuung auch von giftigen Tieren oder Reptilien durch-führen) oder Leiter*in / Stellvertreter*in der Leitung einer Einrichtung gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 TierSchG (nicht gewerbsmäßiges Zur-schaustellen von Tieren, z. B. zoologische Einrichtung mit Haltung oder Betreuung auch giftiger Tiere) oder - Leiter*in / Stellvertreter*in der Leitung einer Einrichtung gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 d TierSchG (gewerbsmäßiges Zurschaustellen, z. B. zoologische Einrichtungen von Tieren mit Haltung oder Betreuung auch giftiger Tiere)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis zur Zuverlässigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Als Nachweis zur Zuverlässigkeit hat der Bieter ein Führungszeugnis gem. § 30 Abs. 5 S. 1 Bundeszentralregistergesetz zu beantragen und mit dem Angebot einzureichen. Definition der Zuverlässigkeit siehe Eignungskriterien Ziffer 4.2 d) der Ausschreibungsbestimmung.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur körperlichen und geistigen Unversehrtheit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Betreiberin oder der Betreiber einer Auffangeinrichtung hat durch eine Eigenerklärung zu bestätigen, dass er/sie über eine körperliche und geistige Unversehrtheit verfügt und hat außerdem dafür Sorge zu tragen, dass das von ihr/ihm beschäftigte Personal über eine entsprechende körperliche und geistige Unversehrtheit verfügt. Die Eigenerklärung ist somit auch für das beschäftigte Personal, mit namentlicher Aufführung, auszustellen und mit dem Angebot einzureichen

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Kopie einer Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 TierSchG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): soweit diese auf die in §2 Gifttiergesetz NRW benannten Gifttiere anwendbar ist, einzureichen. Des Weiteren muss ein hinreichender Nachweis über Sachkunde sowie Fähigkeit im Umgang mit den im Gifttiergesetz NRW benannten Tierarten auch für die vom Erlaubnisinhaber zu benennenden stell-vertretenden Personen vorgelegt werden. Soweit keine Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 TierSchG vorliegt, wie beispielsweise bei bietenden Fachtierärzt*innen für Reptilienkunde sowie Tierärztinnen oder Tierärzten mit Zusatzbezeichnung Reptilien, haben diese zum Nach-weis ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten die Kopie ihrer Fachtierarztanerken-nung bzw. der Anerkennung ihrer Zusatzbezeichnung mit dem Angebot beizubringen.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis zu Schulungen im praktischen Umgang mit gefährlichen oder giftigen Tieren (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die beizubringenden Nachweise müssen zwingend praktische Anteile im Rahmen mehrtägiger Schulungen (mindestens zwei Tage) beinhalten, wie beispielsweise - Gefahrtierschulung der VDA / DGHT Sachkunde GbR in Kooperation mit der GTSZ GmbH (Gefahrtierschulungszentrum) oder vergleichbare Schulung, - Grundkurs - Gefahrtiere Stufe 1 bis 3, sowie Weiterbildung: Training, Praxis Stufe 2 und 3 für Tierheime und Tierrettung, GTSZ GmbH oder vergleichbare Schulung Die Teilnahme ist durch die Einreichung der Kopie der Teilnahmebescheinigung nachzuweisen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Haftpflichtversicherung Kopie der Versicherungspolice (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch die gehaltenen Tiere verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestver-sicherungssumme von 1.000.000,00 Euro für Personen- und sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Personal- / Mitarbeitertabelle (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat sicherzustellen, dass sein für diesen Auftrag beschäftigtes Personal, fachlich geeignet ist. Dazu hat der Bieter eine Personal- / Mitarbei-tertabelle aller für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter, mit Namen, Qualifi-kation sowie Erfahrungsjahren einzureichen. Des Weiteren müssen aus der Tabelle deren Funktionen / Zuständigkeiten, Berufsausbildung, Fortbildungen und der Umfang der Tätigkeit, Umfang der Sachkunde bzw. der für die Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten inkl. praktischer Fähig-keiten zu entnehmen sein. Bescheinigungen und Nachweise sind in Kopie beizufügen.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mitgliedsbestätigung Serumgemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): k) Der Bieter sowie sein für den Auftrag vorgesehenes Personal müssen Mit-glied in einer Serumgemeinschaft sein. Als Nachweis dazu hat der Bieter ei-ne Kopie der Mitgliedsbestätigung für sich und sein Personal einzureichen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über Sicherheitsregeln für die Haltung von Wildtieren (DGUV Regel 114-001, bis-her: BGR/GUV-R 116 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über die Einhaltung der Sicherheitsregeln und die Kopie eines in der Einrichtung verwendeten Notfallplanes , sowie Eigenerklärung , dass durch die Haltung keine Gefahr für Dritte entsteht und eine Sicherung der Tiere gegen Entweichen vorliegt. Es muss weiterhin bestätigt werden, dass ein Zutritt zu den Haltungsräumen durch Unbefugte sicher ausgeschlossen ist und Zugriffe durch unbefugte Personen verhindert werden.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung von Maßnahmen zur Unterbringung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): dass er die aufgrund von Haltungsuntersagungen weggenommenen oder aufgrund von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingezogene Tiere unterbringen kann und dass er einer eventuellen Überbelegung durch geeignete Maßnahmen ent-gegnen kann. Die Maßnahmen sind zu beschreiben.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Lagepläne und Bilder der Haltungseinrichtung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat mit dem Angebot Lagepläne seiner Haltungseinrichtung einzureichen. Aus dem Lageplan muss hervorgehen, dass die Mindestanforderungen zur Haltung von Reptilien und Terrarientieren der Sachverständigen-gruppe tierschutzgerechte Haltung von Terrarientieren erfüllt werden. Der Bieter hat durch Beibringen von Bildmaterial nachzuweisen, dass die Mindestanforderungen zur Haltung von Reptilien und Terrarientieren der Sachverständigengruppe tierschutzgerechte Haltung von Terrarientieren erfüllt sind (Beispielbild eines Terrariums für Schlangen, Skorpione und Spinnen) und die Möglichkeit der Quarantäneunterbringung sowie der Absonderung von kranken Tieren ("Krankenstation") besteht. Hierzu bedarf es eines gekachelten und somit leicht zu reinigenden und von den Haltungsräumen abgetrennten Raumes mit der Möglichkeit, die Tiere vorübergehend unterzubringen. Die vorübergehende Unterbringung kann für einen Zeitraum von max. sechs Wochen auch in Haltungsumgebungen erfolgen, die den Min-destanforderungen zur Haltung von Reptilien (Sachverständigengruppe tier-schutzgerechte Haltung von Terrarientieren, 1997) nicht in vollem Umfang entsprechen, wobei eine tierschutzwidrige Unterbringung ausgeschlossen ist.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis Transport gem. VO (EG) Nr. 1/2005 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat durch entsprechende Dokumente nachzuweisen, dass er zum tierschutzgerechten gewerblichen Transport von Wirbeltieren gemäß der VO (EG) Nr. 1/2005 befähigt ist. Hierzu sind Zulassung und Transportbefähigungsnachweis gem. VO (EG) Nr. 1/2005 in Kopie beizulegen. Weiterhin ist durch Bildmaterial zu belegen, dass ein geeignetes Transportfahrzeug ent-sprechend der Leistungsbeschreibung zur Verfügung steht.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/03/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 40 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Angebotsschreiben (Formular 324 EU) - Leistungsverzeichnis - soweit zutreffend: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) - soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b EU) - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU) - Excel Tabelle Anlage LV-km: Ermittlung zu Pos. 1b des LV - 523_EU-Eigenerklaerung_Sanktionen * Auf Anforderung der Vergabestelle ** Mittels Eigenerklärung: - soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Registrierungsnummer: 0204:05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 23613050
Internetadresse: https://www.lanuk.nrw.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 0251 4111691
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 20c4d8fb-7187-4015-b730-37e9c3c8a210 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/02/2026 09:51:06 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 121392-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 36/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/02/2026