2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45222100 Bau von Abfallbehandlungsanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu - § 3 Nr. 1 VOB/A EU
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB iV.m. § 6e VOB/A EU
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB iV.m. § 6e VOB/A EU
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB iV.m. § 6e VOB/A EU
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB iV.m. § 6e VOB/A EU
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB iV.m. § 6e VOB/A EU
Korruption: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB iV.m. § 6e VOB/A EU
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB iV.m. § 6e VOB/A EU
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB iV.m. § 6e VOB/A EU
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB iV.m. § 6e VOB/A EU
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem. Art. 5k Abs. 1 der VO (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 08.04.2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU in Anspruch genommen werden