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Meerbusch
Meinerzhagen
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Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
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Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
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Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
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Paderborn
Petershagen
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Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
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Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
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Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
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Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
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Übach-Palenberg
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Velbert
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Versmold
Vettweiß
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Wachtberg
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Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willebadessen
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich

Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Schülerspezialverkehr für 3 Schulen des Kreises Lippe

119631-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Schülerspezialverkehr für 3 Schulen des Kreises Lippe
OJ S 35/2026 19/02/2026
Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreis Lippe - Der Landrat
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Schülerspezialverkehr für 3 Schulen des Kreises Lippe
Beschreibung: Mit dieser Vorinformation wird zur Beteiligung am Wettbewerb zur Ausschreibung des Schülerspezialverkehrs von 3 Förderschulen des Kreises Lippe aufgerufen. Es handelt sich um nachstehende Schulen: 1. Astrid-Lindgren-Schule ist eine Förderschule für geistige Entwicklung im Primar- und Sekundarbereich in 32657 Lemgo an den Standorten Vogelsang 36 und Johannes-Schuchen-Straße, 2. Die Christian-Morgenstern-Schule ist eine Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung im Primarbereich in 32756 Detmold, Anne-Frank-Straße 4, 3.Irmela-Wendt-Schule ist eine Förderschule für Sprache im Primarbereich in 32791 Lage, Krentruper Str. 15. Es werden pro Schule mehrere Linien gebildet, jede Linie ist ein Los. Der Linienplan wird auftraggeberseits festgelegt, wenn der Bedarf festgestellt ist. Dies wird erst mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe Mitte / Ende Juni erfolgen. Die Fahrzeuggröße liegt in der Regel zwischen 9 Sitzen und 20 Sitzen, teilweise ist der Einsatz einer Begleitperson erforderlich.
Kennung des Verfahrens: 84adeb4b-2376-4ab4-8011-8879ff048492
Interne Kennung: VIS 022/2026
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Lippe (DEA45)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen dieser Vorinformation haben interessierte Unternehmen ihr Interesse an der Teilnahme am weiteren Verfahren zu bekunden und dem Auftraggeber unter der genannten Kontaktadresse eine sog. Interessensbekundung zu übermitteln. Die Interessensbekundung kann schriftlich (per Post), E-Mail oder Fax bis zum 30.03.2026 erfolgen. Nach fristgerecht (!) eingegangener Interessensbekundung fordert der Auftraggeber alle interessierten Unternehmer zur Interessensbestätigung auf. Mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung werden die Vergabeunterlagen uneingeschränkt und vollständig (ausgenommen dem bis dahin noch nicht abschließend festgelegten Linienplan) sowie gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Den genauen Link erhalten die Unternehmen, die ihr Interesse bekundet haben mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung. Mit Aufforderung zur Interessensbestätigung werden die Eignungskriterien konkretisiert und spezifisch erläutert, wie die Nachweise zu erbringen sind. Mit Abgabe der Interessensbestätigung hat der Bewerber die dann geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben. Der Auftraggeber prüft die Interessensbestätigungen hinsichtlich der Eignung der Bewerber. Nach Abschluss der Interessensbestätigung werden die als geeignet qualifizierten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Dabei werden dann auch die genauen Linienpläne bekannt gegeben. Im Rahmen der Erstellung des Linienplanes kann es zum Wegfall von Linien und damit von Losen kommen. Schadensersatzansprüche können interessierte Unternehmen daraus nicht ableiten. Gleichsam könnten theoretisch Linien und Lose hinzukommen. Diese Vorinformation als Aufruf zum Wettbewerb bezieht sich insoweit auch auf eventuell hinzukommende einzelne Linien (Losen), die der Beförderung der Schüler der drei genannten Förderschulen des Kreises Lippe dienen. Die Angebotsaufforderung ist für den 18.06.2026 geplant. Die Vorinformation dient auch der Verkürzung der Angebotsfrist (§ 38 Abs. 1 und Abs. 3 VgV). Die verkürzte Angebotsfrist endet nach derzeitiger Planung am 02.07.2026. In den Vergabeunterlagen der Interessensbestätigung wird der geplante weitere Verfahrensablauf noch ausführlicher dargestellt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Der Auftraggeber verfährt nach § 38 Abs. 1 VgV. Er wird die Angebotsfrist im nicht offenen verfahren gemäß § 38 Abs. 3 VgV verkürzen und verzichtet im nicht offenen Verfahren gemäß § 38 Abs. 3 VgV auf eine Auftragsbekanntmachung gemäß § 37 Abs. 1 VgV. Interessierte Unternehmen sind aufgefordert, Ihr Interesse mitzuteilen (Interessenbekundung).
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption:
Betrug:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Zahlungsunfähigkeit:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Schülerbeförderung Astrid-Lindgren-Schule - Linie 1 bis Linie 26
Beschreibung: Bei den Losen 1 bis 26 handelt es sich um insgesamt 26 Linien zur Astrid-Lindgren-Schule. Die Astrid-Lindgren-Schule ist eine Förderschule für geistige Entwicklung im Primar- und Sekundarbereich in 32657 Lemgo an den Standorten Vogelsang 36 und Johannes-Schuchen-Straße 3. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um Kinder mit Entwicklungsverzögerungen/ Entwicklungsstörungen im Bereich geistige Entwicklung. Der Unterricht findet voraussichtlich montags bis freitags - mit Ausnahme der Schulferien - statt. Er beginnt um 8:15 Uhr und endet Montag bis Donnerstag um 14:00 Uhr, sowie Freitag um 12:15 Uhr. Die genauen Ankunfts- (ca. 10 Minutenvor Schulbeginn) und Abholzeiten werden bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Abholzeiten zum Schulschluss können sich während der möglichen Gesamtlaufzeit der Verträge ändern. Die Astrid-Lindgren-Schule hat ca. 190 Schülerinnen und Schüler, die derzeit schultäglich in 19 Linien und Einzelbeförderungen zur Schule und wieder nach Hause befördert werden. Der Einzugsbereich der Astrid-Lindgren-Schule erstreckt sich auf nachfolgende Städte und Gemeinden: Bad Salzuflen, Barntrup, Dörentrup, Extertal, Kalletal, Lage, Lemgo, Leopoldshöhe und Oerlinghausen. In den Linien ist der Einsatz einer Begleitperson erforderlich. Die Beförderungszeit pro Linie sollte vom ersten Kind bis zur Schule nach Möglichkeit maximal 80 Minuten betragen. Die Linien sind derzeit wie folgt geplant (Streckenführung, Anzahl der Schüler): 1. Leopoldshöhe, Lage, Vogelsang - 18 Schüler (29 km besetzt/Fahrt) 2. Oerlinghausen, Lage, Vogelsang – 15 Schüler (33 km besetzt/Fahrt) 3. Kalletal, Vogelsang – 16 Schüler (39 km besetzt/Fahrt) 4. Extertal, Kalletal, Vogelsang – 7 Schüler (27 km besetzt/Fahrt) 5. Bad Salzuflen, Vogelsang – 15 Schüler (29 km besetzt/Fahrt) 6. Bad Salzuflen, Vogelsang – 15 Schüler (27 km besetzt/Fahrt) 7. Bad Salzuflen, Vogelsang - 7 Schüler (25 km besetzt/Fahrt) 8. Bad Salzuflen, Vogelsang - 15 Schüler (- km besetzt/Fahrt) 9. Bad Salzuflen, Vogelsang – 15 Schüler (-km besetzt/Fahrt) 10. Lage, Vogelsang – 15 Schüler (29 km besetzt/Fahrt) 11. Lage, Vogelsang – 15 Schüler (29 km besetzt/Fahrt) 12. Barntrup, Vogelsang – 15 Schüler (25 km besetzt/Fahrt) 13. Lemgo, Vogelsang – 15 Schüler (25 km besetzt/Fahrt) 14. Extertal, Dörentrup, Vogelsang – 7 Schüler (45 km besetzt/Fahrt) 15. Kalletal, BFZ – 7 Schüler (40 km besetzt/Fahrt) 16. Barntrup, BFZ – 7 Schüler (24 km besetzt/Fahrt) 17. Barntrup, Extertal, BFZ – 7 Schüler (40 km besetzt/Fahrt) 18. Bad Salzuflen, BFZ – 15 Schüler (30 km besetzt/Fahrt) 19. Lage, BFZ – 15 Schüler (28 km besetzt/Fahrt) 20. Leopoldshöhe, Oerlinghausen, BFZ – 7 Schüler (33 km besetzt/Fahrt) 21. BFZ – Vogelsang, 1 x wöchentlich – 15 Schüler (4 km besetzt/Fahrt) 22. BFZ – Vogelsang, 2 x wöchentlich – 15 Schüler (4 km besetzt/Fahrt 23. Einzelbeförderung Lage, Vogelsang – mind. 3 Schüler (14 km besetzt/Fahrt) 24. Einzelbeförderung Dörentrup, Vogelsang – aktuell 1 Schüler hin und zurück (11,3 km besetzt/Fahrt) 25. Speziallinie Bad Salzuflen, Vogelsang – morgens hin und 12:00 Uhr ab ALS, max. 5 Schüler (21 km besetzt/Fahrt) 26. Einzelbeförderung Vogelsang, Dörentrup – nur mittags 12:00 Uhr zurück, aktuell 1 Schüler (10 km besetzt/Fahrt) Bislang stehen die Bedarfe (Schülerzahlen und deren Adressen) noch nicht abschließend fest. Erst nachdem Interessenbekundungs- und bestätigungsverfahren werden die Linien für das kommende Jahr festgelegt. Ein Anspruch auf Beibehaltung der Linien besteht nicht. Der Auftraggeber ist bemüht, die Linien, soweit wie möglich, beizubehalten.
Interne Kennung: VIS 022/2026 - Los 1 - Los 26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Beschreibung der Optionen: 1. optionale Anpassung der Linien aufgrund von Umzügen, Schulwechseln, Neuzugängen, Abgängen, 2. optionale Verlängerung, Eine vierfache Verlängerungsoption ist vornehmlich deswegen aufgenommen, damit den Vertragspartnern bei notwendigen Anpassungen nach Ziffer 1, die vornehmlich zum neuen Schuljahr erfolgen, eine vereinfachte Lösung vom Vertrag ermöglicht wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Lippe (DEA45)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftrag kann, für jedes Los getrennt, viermal verlängert werden, jeweils um ein weiteres Schuljahr: Erste Verlängerungsoption bis zum 31.7.2028; Zweite Verlängerungsoption bis zum 31.7.2029; Dritte Verlängerungsoption bis zum 31.7.2030; Vierte Verlängerungsoption bis zum 31.07.2031.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Der Schülerspezialverkehr dient der Teilhabe der Menschen mit Behinderung.
Grüne Auftragsvergabe — Kriterien: Sonstige Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis der Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder sonstiger Nachweis der erlaubten Berufsausübung

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Kopie der vollständigen und gültigen Genehmigungsurkunde zur Gewerblichen Personenbeförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis seiner Fachkunde und Zuverlässigkeit werden mindestens 3 Referenzen für die Durchführung von Beförderungsleistungen (für behinderte Menschen) verlangt. Die Referenzen sollen hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart vergleichbar mit dem jeweiligen Auftrag sein. Wenn der Bieter über keine eigenen Erfahrungen im Bereich der Beförderung von behinderten Menschen verfügt, steht es ihm frei, sich zum Nachweis seiner Fachkunde auf die Erfahrungen und Mittel eines anderen Unternehmens zu berufen (Eignungsleihe).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preisgünstigstes zuschlagsfähiges Angebot
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 90,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfüllung der Vorgaben nach dem Saubere Fahrzeugbeschaffungsgesetz
Beschreibung: Erfüllungsgrad
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Interessensbestätigung: 02/04/2026
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 18/06/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Beschreibung: Die Interessensbekundung kann per Schriftform, E-Mail oder Fax an die als Kontaktstelle angegebene Stelle erfolgen (Kreis Lippe - Der Landrat; 200.3 Zentrale Vergabestelle; Felix-Fechenbach-Straße 5; 32756 Detmold; E-Mail: z.vergabestelle@kreis-lippe.de; Fax: 05231 630111883). Die später folgende Interessensbestätigung und die Angebote sind zwingend elektronisch einzureichen. Den genauen Link erhalten die Unternehmen, die ihr Interesse bekundet haben, mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung bzw. der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Interessenbekundungen: 30/03/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber entscheidet in Ausübung seines Ermessens unter Berücksichtigung insbesondere der zeitlichen Komponente, ob Unterlagen nachgefordert werden oder nicht. Er ist berechtigt, keine Unterlagen nachzufordern. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die bereits aufgrund dieser Vorinformation als Aufruf zum Wettbewerb (Bekanntmachung) erkennbar sind, sind gemäß §160 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe (25.03.2025) beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung beim Auftraggeber zu rügen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Lippe - Der Landrat
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Schülerbeförderung Christian-Morgenstern-Schule - Linie 1 bis Linie 9
Beschreibung: Bei den Losen 27 bis 35 handelt es sich um insgesamt 9 Linien zur Christian-Morgenstern-Schule. Die Christian-Morgenstern-Schule ist eine Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung im Primarbereich in 32756 Detmold, Anne-Frank-Straße 4. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um Kinder mit Entwicklungsverzögerungen/ Entwicklungsstörungen im Bereich emotionale und soziale Entwicklung. Der Unterricht findet montags bis freitags - mit Ausnahme der Schulferien - statt. Er beginnt um 8:10 Uhr und endet Montag, Dienstag und Donnerstag um 15:10 Uhr, sowie Mittwoch und Freitag um 11:30 Uhr. Die genauen Ankunfts- (ca. 10 Minuten vor Schulbeginn) und Abholzeiten werden bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Christian-Morgenstern-Schule hat ca. 70 Schülerinnen und Schüler, die derzeit schultäglich in 9 Linien zur Schule und wieder nach Hause befördert werden. Der Einzugsbereich der Christian-Morgenstern-Schule erstreckt sich auf nachfolgende Städte und Gemeinden: Augustdorf, Detmold, Horn-Bad Meinberg, Lage, Leopoldshöhe, Oerlinghausen und Schlangen. In den Linien ist der Einsatz einer Begleitperson erforderlich. Die Beförderungszeit pro Linie sollte vom ersten Kind bis zur Schule nach Möglichkeit maximal 60 Minuten betragen. Die Linien sind derzeit wie folgt unterteilt (Streckenführung, Anzahl der Schüler): 1. Detmold – 7 Schüler (17 km besetzt/Fahrt) 2. Leopoldshöhe, Oerlinghausen, Lage – 7 Schüler (31 km besetzt/Fahrt) 3. Detmold – 15 Schüler (13 km besetzt/Fahrt) 4. Horn-Bad Meinberg, Detmold – 7 Schüler (15 km besetzt/Fahrt) 5. Schlangen, Horn-Bad Meinberg, Detmold – 15 Schüler (41 km besetzt/Fahrt) 6. Lage – 7 Schüler (15 km besetzt/Fahrt) 7. Augustdorf, Detmold - 7 Schüler (22 km besetzt/Fahrt) 8. Lage – 7 Schüler (26 km besetzt/Fahrt) 9. Lage – 7 Schüler (14 km besetzt/Fahrt) Bislang stehen die Bedarfe (Schülerzahlen und deren Adressen) noch nicht abschließend fest. Erst nachdem Interessenbekundungs- und bestätigungsverfahren werden die Linien für das kommende Jahr festgelegt. Ein Anspruch auf Beibehaltung der Linien besteht nicht. Der Auftraggeber ist bemüht, die Linien, soweit wie möglich, beizubehalten.
Interne Kennung: VIS 022/2026 - Los 27 - Los 35
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Beschreibung der Optionen: 1. optionale Anpassung der Linien aufgrund von Umzügen, Schulwechseln, Neuzugängen, Abgängen, 2. optionale Verlängerung, Eine vierfache Verlängerungsoption ist vornehmlich deswegen aufgenommen, damit den Vertragspartnern bei notwendigen Anpassungen nach Ziffer 1, die vornehmlich zum neuen Schuljahr erfolgen, eine vereinfachte Lösung vom Vertrag ermöglicht wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Lippe (DEA45)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftrag kann, für jedes Los getrennt, viermal verlängert werden, jeweils um ein weiteres Schuljahr: Erste Verlängerungsoption bis zum 31.7.2028; Zweite Verlängerungsoption bis zum 31.7.2029; Dritte Verlängerungsoption bis zum 31.7.2030; Vierte Verlängerungsoption bis zum 31.07.2031.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Der Schülerspezialverkehr dient der Teilhabe der Menschen mit Behinderung.
Grüne Auftragsvergabe — Kriterien: Sonstige Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis der Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder sonstiger Nachweis der erlaubten Berufsausübung

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Kopie der vollständigen und gültigen Genehmigungsurkunde zur Gewerblichen Personenbeförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis seiner Fachkunde und Zuverlässigkeit werden mindestens 3 Referenzen für die Durchführung von Beförderungsleistungen (für behinderte Menschen) verlangt. Die Referenzen sollen hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart vergleichbar mit dem jeweiligen Auftrag sein. Wenn der Bieter über keine eigenen Erfahrungen im Bereich der Beförderung von behinderten Menschen verfügt, steht es ihm frei, sich zum Nachweis seiner Fachkunde auf die Erfahrungen und Mittel eines anderen Unternehmens zu berufen (Eignungsleihe).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preisgünstigstes zuschlagsfähiges Angebot
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 90,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfüllung der Vorgaben nach dem Saubere Fahrzeugbeschaffungsgesetz
Beschreibung: Erfüllungsgrad
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Interessensbestätigung: 02/04/2026
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 18/06/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Beschreibung: Die Interessensbekundung kann per Schriftform, E-Mail oder Fax an die als Kontaktstelle angegebene Stelle erfolgen (Kreis Lippe - Der Landrat; 200.3 Zentrale Vergabestelle; Felix-Fechenbach-Straße 5; 32756 Detmold; E-Mail: z.vergabestelle@kreis-lippe.de; Fax: 05231 630111883). Die später folgende Interessensbestätigung und die Angebote sind zwingend elektronisch einzureichen. Den genauen Link erhalten die Unternehmen, die ihr Interesse bekundet haben, mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung bzw. der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Interessenbekundungen: 30/03/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber entscheidet in Ausübung seines Ermessens unter Berücksichtigung insbesondere der zeitlichen Komponente, ob Unterlagen nachgefordert werden oder nicht. Er ist berechtigt, keine Unterlagen nachzufordern. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die bereits aufgrund dieser Vorinformation als Aufruf zum Wettbewerb (Bekanntmachung) erkennbar sind, sind gemäß §160 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe (25.03.2025) beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung beim Auftraggeber zu rügen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Lippe - Der Landrat
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Schülerbeförderung Irmela-Wendt-Schule - Linie 1 bis Linie 16
Beschreibung: Bei den Losen 36 bis 51 handelt es sich um insgesamt 16 Linien der Irmela-Wendt-Schule. Die Irmela-Wendt-Schule ist eine Förderschule für Sprache im Primarbereich in 32791 Lage, Krentruper Str. 15. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um Kinder mit Entwicklungsverzögerungen/ Entwicklungsstörungen im Bereich der Sprache. Die Irmela-Wendt-Schule versteht sich als Durchgangsschule. Sobald kein sprachlicher Förderbedarf mehr besteht, sollen die Kinder zur Grundschule zurückgeführt werden. Aufgrund von Baumaßnahmen am vorgenannten Standort erfolgt ein temporärer Umzug der Irmela-Wendt-Schule nach 32657 Lemgo, Kleines Holz 12, für voraussichtlich 2 Jahre, voraussichtlich nach den Sommerferien 2026 (ggf. zu einem späteren Zeitpunkt). Der Auftragnehmer muss sich darauf einstellen, dass sich der Schulstandort zwischen den oben genannten Standorten während der Gesamtlaufzeit des Vertrages ändern wird. Der Unterricht findet montags bis freitags - mit Ausnahme der Schulferien - statt. Er beginnt um 8.00 Uhr und endet mittwochs und freitags um 13.15 Uhr und montags, dienstags und donnerstags um 12.35 Uhr. Die genauen Ankunfts- (ca. 10 Minuten vor Schulbeginn) und Abholzeiten werden bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Irmela-Wendt-Schule hat ca. 131 Schülerinnen und Schüler, die derzeit schultäglich in 15 Linien zur Schule und wieder nach Hause befördert werden. Zudem gibt es eine Schwimmlinie, die die Kinder einmal wöchentlich (derzeit am Freitag) zum Schwimmbad nach Lage und wieder zurückbefördert. Der Einzugsbereich der Irmela-Wendt-Schule erstreckt sich auf nachfolgende Städte und Gemeinden: Bad Salzuflen, Dörentrup, Extertal, Kalletal, Lemgo, Detmold, Lage, Augustdorf, Leopoldshöhe und Oerlinghausen. In den Linien ist der Einsatz einer Begleitperson nicht erforderlich. Die Beförderungszeit pro Linie sollte vom ersten Kind bis zur Schule nach Möglichkeit maximal 60 Minuten betragen. Die Linien sind derzeit wie folgt unterteilt (Streckenführung, Anzahl der Schüler): 1. Bad Salzuflen – 12 Schüler (ca. 30 km) 2. Detmold, Lage – 8 Schüler (ca. 26 km) 3. Bad Salzuflen – 16 Schüler (ca. 30 km) 4. Detmold – 8 Schüler (ca. 24 km) 5. Detmold – 7 Schüler (ca. 21 km) 6. Detmold – 8 Kinder (ca. 21 km) 7. Dörentrup, Lemgo, Detmold, Lage – 6 Kinder (ca. 36 km) 8. Bad Salzuflen, Lage – 8 Kinder (ca. 29 km) 9. Kalletal, Lemgo – 8 Kinder (39 km) 10. Augustdorf, Detmold, Leopoldshöhe, Lage – 8 Kinder (ca. 23 km) 11. Extertal, Kalletal, Lemgo – 7 Kinder (ca. 57 km) 12. Lemgo, Lage – 7 Kinder(ca. 25 km) 13. Bad Salzuflen, Leopoldshöhe – 14 Kinder (ca. 33 km) 14. Oerlinghausen, Leopoldshöhe – 6 Kinder (ca. 19 km) 15. Schwimmlinie (ca. 10,9 km) – 22 Sitzplätze 16. Detmold, Lage – 8 Kinder (ca. 25 km) Bislang stehen die Bedarfe (Schülerzahlen und deren Adressen) noch nicht abschließend fest. Erst nachdem Interessenbekundungs- und Bestätigungsverfahren werden die Linien für das kommende Jahr festgelegt. Ein Anspruch auf Beibehaltung der Linien besteht nicht. Der Auftraggeber ist bemüht, die Linien, soweit wie möglich, beizubehalten.
Interne Kennung: VIS 022/2026 - Los 36 - Los 51
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Beschreibung der Optionen: 1. optionale Anpassung der Linien aufgrund von Umzügen, Schulwechseln, Neuzugängen, Abgängen, 2. optionale Verlängerung, Eine vierfache Verlängerungsoption ist vornehmlich deswegen aufgenommen, damit den Vertragspartnern bei notwendigen Anpassungen nach Ziffer 1, die vornehmlich zum neuen Schuljahr erfolgen, eine vereinfachte Lösung vom Vertrag ermöglicht wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Lippe (DEA45)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftrag kann, für jedes Los getrennt, viermal verlängert werden, jeweils um ein weiteres Schuljahr: Erste Verlängerungsoption bis zum 31.7.2028; Zweite Verlängerungsoption bis zum 31.7.2029; Dritte Verlängerungsoption bis zum 31.7.2030; Vierte Verlängerungsoption bis zum 31.07.2031.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Der Schülerspezialverkehr dient der Teilhabe der Menschen mit Behinderung.
Grüne Auftragsvergabe — Kriterien: Sonstige Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis der Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder sonstiger Nachweis der erlaubten Berufsausübung

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Kopie der vollständigen und gültigen Genehmigungsurkunde zur Gewerblichen Personenbeförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis seiner Fachkunde und Zuverlässigkeit werden mindestens 3 Referenzen für die Durchführung von Beförderungsleistungen (für behinderte Menschen) verlangt. Die Referenzen sollen hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart vergleichbar mit dem jeweiligen Auftrag sein. Wenn der Bieter über keine eigenen Erfahrungen im Bereich der Beförderung von behinderten Menschen verfügt, steht es ihm frei, sich zum Nachweis seiner Fachkunde auf die Erfahrungen und Mittel eines anderen Unternehmens zu berufen (Eignungsleihe).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preisgünstigstes zuschlagsfähiges Angebot
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 90,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfüllung der Vorgaben nach dem Saubere Fahrzeugbeschaffungsgesetz
Beschreibung: Erfüllungsgrad
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Interessensbestätigung: 02/04/2026
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 18/06/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Beschreibung: Die Interessensbekundung kann per Schriftform, E-Mail oder Fax an die als Kontaktstelle angegebene Stelle erfolgen (Kreis Lippe - Der Landrat; 200.3 Zentrale Vergabestelle; Felix-Fechenbach-Straße 5; 32756 Detmold; E-Mail: z.vergabestelle@kreis-lippe.de; Fax: 05231 630111883). Die später folgende Interessensbestätigung und die Angebote sind zwingend elektronisch einzureichen. Den genauen Link erhalten die Unternehmen, die ihr Interesse bekundet haben, mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung bzw. der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Interessenbekundungen: 30/03/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber entscheidet in Ausübung seines Ermessens unter Berücksichtigung insbesondere der zeitlichen Komponente, ob Unterlagen nachgefordert werden oder nicht. Er ist berechtigt, keine Unterlagen nachzufordern. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die bereits aufgrund dieser Vorinformation als Aufruf zum Wettbewerb (Bekanntmachung) erkennbar sind, sind gemäß §160 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe (25.03.2025) beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung beim Auftraggeber zu rügen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Lippe - Der Landrat

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Kreis Lippe - Der Landrat
Registrierungsnummer: 0204: 05766002002-31001-96
Postanschrift: Felix-Fechenbach-Straße 5
Stadt: Detmold
Postleitzahl: 32756
Land, Gliederung (NUTS): Lippe (DEA45)
Land: Deutschland
Kontaktperson: 200.3 Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 5231625030
Fax: +49 5231630111883
Internetadresse: https://www.kreis-lippe.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 0204:05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 4111691
Fax: +49 251 4112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c17631c0-ae3e-4856-82f5-7283cd55273d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 10
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/02/2026 08:40:43 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 119631-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 35/2026
Datum der Veröffentlichung: 19/02/2026