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Zülpich

Deutschland – Dienstleistungen von medizinischem Personal – RV Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung und Brandschutzbeauftragte/r

108719-2026 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von medizinischem Personal – RV Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung und Brandschutzbeauftragte/r
OJ S 32/2026 16/02/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: RV Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung und Brandschutzbeauftragte/r
Beschreibung: Nach § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) ist u. a. in den Verwaltungen der Länder ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger Arbeitsschutz zu gewährleisten. Rechtsgrundlage zur Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes in den bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen versicherten Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben ist die am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2). Im Weiteren sind insbesondere die Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der EU- Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz Richtlinien (Arbeitsschutzgesetz) vom 07.08.1996 sowie die sonstigen Rechtsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes in den jeweils geltenden Fassungen zu beachten. Gesucht wird ein qualifizierter überbetrieblicher Dienst, der die arbeitsmedizinische und sicherheits-technische Betreuung der drei Behörden an seinen Standorten in NRW übernehmen kann. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibungen verwiesen.
Kennung des Verfahrens: 07e54411-1f6f-4d9a-9cbe-75d5cd036931
Interne Kennung: 14;1001840351;EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44482000 Brandschutzvorrichtungen, 45343100 Brandschutzarbeiten, 85120000 Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen, 85121270 Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen, 85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen, 85142000 Dienstleistungen von nichtärztlichem Personal, 98300000 Diverse Dienstleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Verschiedene Standorte in NRW.
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Erfüllungsorte sind diverse Standorte in NRW der Auftraggeber (s. jeweilige Leistungsbeschreibung).
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YTGLUUD6D# Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung des MUNV
Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Übertragung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Beschäftigten des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (im Folgenden "Auftraggeber") auf einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärztinnen/Betriebsärzten, Sicherheitsingenieurinnen bzw. Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit (im Folgenden "Auftragnehmerin/Auftragnehmer") unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen. Weitere Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44482000 Brandschutzvorrichtungen, 45343100 Brandschutzarbeiten, 85120000 Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen, 85121270 Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen, 85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen, 85142000 Dienstleistungen von nichtärztlichem Personal, 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Emelie-Preyer-Platz 1
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40479
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Konzeptes
Beschreibung: Bei dem Zuschlagskriterium Qualität können max. 50 Punkte erzielt werden. Mit dem Angebot ist ein konkretes Betreuungskonzept vorzulegen. Darin ist darzustellen, wie die konkreten Vorgaben umgesetzt und realisiert werden sollen. Die Darstellung ist wie folgt zu gliedern: Los 1 (MUNV) Das Konzept soll die Vorgaben der Leistungsbeschreibung, insbesondere Nr. 2 bis 5 berücksichtigen Dabei ist darzustellen, wie und welche Personen die einzelnen Standorte betreuen werden und ob mehr als ein Betriebsmediziner bzw. Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt werden soll. Soweit mehr als ein Betriebsmediziner oder mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit eingesetzt werden, sind diejenigen Kräfte zu benennen, die den Hauptanteil der Betreuung übernehmen werden. Das Betreuungskonzept ist erschöpfend zu beschreiben, damit der Auftraggeber die Zweckmäßigkeit und Qualität des vorgeschlagenen Vorgehens einschätzen und mit den übrigen Angeboten vergleichen kann. So sind auch die jeweiligen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungsbereiche der eingesetzten Personen zu erläutern. Der Bieter erläutert ebenfalls, welche Untersuchungen nicht am Dienstort der Beschäftigten durchgeführt werden können. Ergänzend ist das Standortkonzept darzustellen. Der Auftraggeber versteht unter dem Begriff der Zweckmäßigkeit, insbesondere - Leistungserbringung an den Standorten des Auftraggebers - einheitliche und kontinuierliche Betreuung der einzelnen Standorte - Konzept für administrative Abwicklung, insb. standort-übergreifender Ansprechpartner für arbeitsmedizinische / sicherheitstechnische Fragestellungen sowie Vertragsabwicklung (Praktikabilität) - Darstellung, wie die kurzen Wege der Bediensteten im Falle der externen Untersuchungen sichergestellt werden. Die eingereichten Konzepte zu Los 1 werden hinsichtlich der Zweckmäßigkeit und Qualität, wie oben beschrieben, bewertet. Je besser die Ausführungen erkennen lassen, dass die vorgenannten Punkte erreicht werden, desto mehr Punkte erhält der Bieter. Die Bewertung erfolgt anhand der übrigen Angebote, so dass in der Regel das beste Angebot die höchste Punktzahl (50) erhält, während die übrigen Angebote abgestufte Punktzahlen erhalten. In der Bewertung werden auch besonders innovative und aus Sicht des Auftraggebers taugliche Umsetzungsvorschläge berücksichtigt. Die Punkte werden für alle Konzepte gleichermaßen vergeben: 5 Punkte = Die Darstellung der Betreuung geht über die formulierten Anforderungen hinaus und lässt durch detaillierte und vertiefende Ausführungen auf eine besonders hohe fachliche Qualität schließen. 4 Punkte = Die Darstellung erfüllt die Anforderungen der Leistungsbeschreibung, die schlüssige Beschreibung der Vorgaben und die Darstellung von inhaltlichen Aspekten lassen auf eine gute fachliche Kompetenz des Auftragnehmers schließen. 3 Punkte = Die Darstellung erfüllt die Anforderungen der Leistungsbeschreibung, die notwendige fachliche Qualifikation zur Betreuung des MUNV/LANUK/LAVE und eine konzeptionelle Auseinandersetzung mit der Thematik ist erkennbar. 2 Punkte = Die Darstellung erfüllt in weiten Teilen die Anforderungen der Leistungsbeschreibung, weist aber in einigen Bereichen Unklarheiten, fachliche Mängel oder Defizite in dem Betreuungskompetenz auf. 1 Punkt = Die Darstellung der Vorgehensweise kann die Anforderungen der Leistungsbeschreibung nicht erfüllen. Das Vorgehen wird nur unzureichend beschrieben und auf Besonderheiten nur unzureichend eingegangen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Bieter, dessen Angebot gem. Leistungsverzeichnis den niedrigsten Kostenwert erzielt hat, erhält die volle Punktzahl (50 Punkte). Die übrigen Angebote werden ins Verhältnis zum günstigsten Angebot gesetzt (gerundet auf zwei Nachkommastellen).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische, sowie psychosoziale Betreuung des LAVE und des LANUK
Beschreibung: Das LANUK und das LAVE werden seine Verpflichtung, Betriebsärztinnen / Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, dadurch erfüllen, dass sie gemeinsam einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärztinnen / Betriebsärzte und Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 und § 6 des ASiG verpflichten. Gesucht wird ein qualifizierter überbetrieblicher Dienst, der die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der beiden Landesämter an seinen Standorten in NRW übernehmen kann.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44482000 Brandschutzvorrichtungen, 45343100 Brandschutzarbeiten, 85120000 Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen, 85121270 Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen, 85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen, 85142000 Dienstleistungen von nichtärztlichem Personal, 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Verschiedene Standorte in NRW.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Erfüllungsorte sind diverse Standorte in NRW der Auftraggeber (s. jeweilige Leistungsbeschreibung).
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Konzeptes
Beschreibung: Bei dem Zuschlagskriterium Qualität können max. 50 Punkte erzielt werden. Mit dem Angebot ist ein konkretes Betreuungskonzept vorzulegen. Darin ist darzustellen, wie die konkreten Vorgaben umgesetzt und realisiert werden sollen. Die Darstellung ist wie folgt zu gliedern: Los 2 (LANUK/LAVE) - Vorgaben der Leistungsbeschreibung, insb. Nr. 2.3 und 3 - Betreuung der Labortätigkeiten / des Laborbereichs Dabei ist darzustellen, wie und welche Personen die einzelnen Standorte betreuen werden und ob mehr als ein Betriebsmediziner bzw. Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzt werden soll. Soweit mehr als ein Betriebsmediziner oder mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit eingesetzt werden, sind diejenigen Kräfte zu benennen, die den Hauptanteil der Betreuung übernehmen werden. Das Betreuungskonzept ist erschöpfend zu beschreiben, damit der Auftraggeber die Zweckmäßigkeit und Qualität des vorgeschlagenen Vorgehens einschätzen und mit den übrigen Angeboten vergleichen kann. So sind auch die jeweiligen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungsbereiche der eingesetzten Personen zu erläutern. Der Bieter erläutert ebenfalls, welche Untersuchungen nicht am Dienstort der Beschäftigten durchgeführt werden können. Ergänzend ist das Standortkonzept darzustellen. Der Auftraggeber versteht unter dem Begriff der Zweckmäßigkeit, insbesondere - Leistungserbringung an den Standorten des Auftraggebers - einheitliche und kontinuierliche Betreuung der einzelnen Standorte - Konzept für administrative Abwicklung, insb. standort-übergreifender Ansprechpartner für arbeitsmedizinische / sicherheitstechnische Fragestellungen sowie Vertragsabwicklung (Praktikabilität) - Darstellung, wie die kurzen Wege der Bediensteten im Falle der externen Untersuchungen sichergestellt werden. Bezüglich Los 2 soll im Konzept zusätzlich auf die psychosoziale Betreuung eingegangen werden. Hier steht die telefonische und auch persönliche Beratung von Personalverantwortlichen, Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen sowie der Beschäftigten durch qualifizierte psychosoziale Fachkräfte zu psychosozialen Themen (z. B. Stress, Burn-Out und Erschöpfungszustände, Konflikte und Mobbing, Familie, Partnerschaft und Pflege, Trauer, Trennung, Scheidung etc.) im Vordergrund. Hier wird ergänzend das beabsichtigte Leistungsangebot (Vielfalt, Umfang, Flexibilität) bewertet. Die thematischen Schwerpunkte sollen explizit benannt, und deren Auswahl begründet werden. Darüber hinaus soll dargestellt werden, welche Qualifikationen und welche Personalressourcen für diesen Leistungsbaustein eingesetzt werden sollen. Die eingereichten Konzepte zu Los 2 werden hinsichtlich der Zweckmäßigkeit und Qualität, wie oben beschrieben, bewertet. Je besser die Ausführungen erkennen lassen, dass die vorgenannten Punkte erreicht werden, desto mehr Punkte erhält der Bieter. Die Bewertung erfolgt anhand der übrigen Angebote, so dass in der Regel das beste Angebot die höchste Punktzahl (50) erhält, während die übrigen Angebote abgestufte Punktzahlen erhalten. In der Bewertung werden auch besonders innovative und aus Sicht des Auftraggebers taugliche Umsetzungsvorschläge berücksichtigt. Die Punkte werden für alle Konzepte gleichermaßen vergeben: 5 Punkte = Die Darstellung der Betreuung geht über die formulierten Anforderungen hinaus und lässt durch detaillierte und vertiefende Ausführungen auf eine besonders hohe fachliche Qualität schließen. 4 Punkte = Die Darstellung erfüllt die Anforderungen der Leistungsbeschreibung, die schlüssige Beschreibung der Vorgaben und die Darstellung von inhaltlichen Aspekten lassen auf eine gute fachliche Kompetenz des Auftragnehmers schließen. 3 Punkte = Die Darstellung erfüllt die Anforderungen der Leistungsbeschreibung, die notwendige fachliche Qualifikation zur Betreuung des MUNV/LANUK/LAVE und eine konzeptionelle Auseinandersetzung mit der Thematik ist erkennbar. 2 Punkte = Die Darstellung erfüllt in weiten Teilen die Anforderungen der Leistungsbeschreibung, weist aber in einigen Bereichen Unklarheiten, fachliche Mängel oder Defizite in dem Betreuungskompetenz auf. 1 Punkt = Die Darstellung der Vorgehensweise kann die Anforderungen der Leistungsbeschreibung nicht erfüllen. Das Vorgehen wird nur unzureichend beschrieben und auf Besonderheiten nur unzureichend eingegangen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Bieter, dessen Angebot gem. Leistungsverzeichnis den niedrigsten Kostenwert erzielt hat, erhält die volle Punktzahl (50 Punkte). Die übrigen Angebote werden ins Verhältnis zum günstigsten Angebot gesetzt (gerundet auf zwei Nachkommastellen)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Brandschutz des LAVE und des LANUK
Beschreibung: Vor dem Hintergrund seiner Verpflichtungen gem. § 54 Landesbauordnung NRW in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz beabsichtigt das LANUK und das LAVE, die Funktion eines / einer Brandschutzbeauftragten durch eine externe Dienstleisterin / einen externen Dienstleister wahrnehmen zu lassen.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44482000 Brandschutzvorrichtungen, 45343100 Brandschutzarbeiten, 85120000 Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen, 85121270 Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen, 85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen, 85142000 Dienstleistungen von nichtärztlichem Personal, 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Verschiedene Standorte in NRW.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Erfüllungsorte sind diverse Standorte in NRW der Auftraggeber (s. jeweilige Leistungsbeschreibung).
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Bieter, dessen Angebot gem. Leistungsverzeichnis den niedrigsten Kostenwert erzielt hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Die übrigen Angebote werden ins Verhältnis zum günstigsten Angebot gesetzt (gerundet auf zwei Nachkommastellen)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1 032 185,88 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Aviatics GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 3 - 393547
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 187 694,12 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2
Titel: Aviatics GmbH & Co. KG, 40468 Düsseldorf
Datum des Vertragsabschlusses: 13/02/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: B.A.D. Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 5 - 393579
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 715 080,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: B.A.D. Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH, 40474 Düsseldorf
Datum des Vertragsabschlusses: 03/02/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Safetyneering
Angebot:
Kennung des Angebots: 1 - 389357
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Ausschreibung: 129 411,76 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 3
Titel: Safetyneering, 48329 Havixbeck
Datum des Vertragsabschlusses: 13/02/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Registrierungsnummer: 0204:05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
Telefon: +49 2361305-0
Fax: +49 2361305-59855
Internetadresse: https://www.lanuk.nrw.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
Registrierungsnummer: 0204:05111-95002-30
Postanschrift: Emilie-Preyer-Platz
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40479
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: 02114566-0
Internetadresse: https://www.umwelt.nrw.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 0251 4111691
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251-411-1691
Fax: +49 251-411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: B.A.D. Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DEA11
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Aviatics GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DEA11
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40468
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: +49 21187399650
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Safetyneering
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: DEA35
Stadt: Havixbeck
Postleitzahl: 48329
Land, Gliederung (NUTS): Coesfeld (DEA35)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0003
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 01fbe18b-a326-4e92-a355-0e6505f7a3e1 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/02/2026 09:07:40 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 108719-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 32/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/02/2026