1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Neustetten
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: VgV Fachplanung TGA (HLS) - Neubau Feuerwehr Neustetten
Beschreibung: Die Gemeinde Neustetten beabsichtigt den Neubau eines zentralen Feuerwehrhauses als Ersatz für die drei bestehenden Feuerwehrmagazine in Remmingsheim, Nellingsheim und Wol-fenhausen. Der neue, gemeinsame Standort bietet die Chance, optimale Voraussetzungen im Hinblick auf Ausrüstung, Räumlichkeiten, Personal und Fahrzeuge zu erzeugen und somit eine dauerhafte Sicherstellung einer leistungsfähigen Freiwilligen Feuerwehr zu gewährleisten. Das neue Feuerwehrhaus mit seiner infrastrukturellen Bedeutung und der benachbarten Stäb-lehalle bilden einen wichtigen städtebaulichen Schwerpunkt im Gewerbegebiet. Hierzu hat die Gemeinde Neustetten einen Realisierungswettbewerb für Architekten und Landschaftsarchitekten durchgeführt. Das daran anschließende VgV-Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3, optional 7+8 (HLS), LPH 1-8, +9, wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe. Die Fachplanung TGA (Elektro) ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 07.05.2025 (ganztägig) statt. Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1.
Kennung des Verfahrens: 801d7694-2b88-4688-87c7-3e316b3de219
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neustetten
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter 5.1.11 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter 8.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter 5.1.11 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: VgV Fachplanung TGA (HLS) - Neubau Feuerwehr Neustetten
Beschreibung: Das Wettbewerbsgrundstück mit einer Größe von insgesamt ca. 3.645 m² liegt am westlichen Rand von Remmingsheim innerhalb des neuen Gewerbegebiets „Im Hauser Feld“ und umfasst zwei Grundstücke, beide im Eigentum der Gemeinde Neustetten. Das Wettbewerbsgrundstück ist derzeit unbebaut. Die Durchschnittshöhe liegt auf 455 m ü. NN. Laut Bebauungsplan sind im Gewerbegebiet max. 2 Vollgeschosse zulässig. Das Raumprogramm sieht eine Fahrzeughalle mit mind. 4,5m lichter Höhe für insgesamt 4 Stellplätze mit 12,5m Länge (Breite 2x4,5m, 5m und 7m) vor, sowie eine Waschhalle (Stellplatz 6,50m x 12,50m), Werkstattbereich, und einen Alarm-, Schulungs- und Sozialbereich für die Feuerwehr vor. Die Errichtung des Übungsturm ist optional, und wird unter Umständen erst in einem 2. Bauschnitt umgesetzt. Das Gebäude soll in Massivbauweise oder, wenn wirtschaftlich sinnvoll, in Hybridbauweise errichtet werden. Insgesamt beträgt die NUF ca. 1170m², davon ca. 344m² für Fahrzeughalle und Waschhalle. Die neuen Dachflächen können zur Rückhaltung von Regenwasser in Form von Gründächern angedacht werden. Dieses Potential sollte im engen Zusammenhang mit möglichen Fotovol-taikanlagen stehen und entsprechend aufgezeigt werden. Gewünscht sind Vorschläge zur Energiebedarfsdeckung des Neubaus durch erneuerbare Energien. Hierzu sollten folgende Punkte beachtet werden: - Aufbauten auf dem Dach wie Lüfter, Anlagentechnik, Kamine usw. möglichst im nördlichen Bereich oder im äußeren Bereich errichten, um die verschattete Fläche auf dem Dach so gering wie möglich zu halten - Bei der Planung der Dachfläche den maximal möglichen Platz für PV-Module vorsehen. Unterbrechungen der freien Dachfläche möglichst geringhalten bzw. auf einige wenige Stellen konzentrieren - Statische Belastung durch die PV-Anlage, von ca. 20 kg je Quadratmeter PV-Systemfläche vorsehen. Die Ausloberin nennt eine Zielgröße für die Gesamtkosten von ca. 6,6 Mio. Euro brutto in den Kostengruppen 200 bis 700. Fördermittel sind bereits beantragt. Die Prüfung der Grundsätze des nachhaltigen Bauens nach § 9 Absatz 2 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaGBW) für Hochbaumaßnahmen sind nachzuweisen. Planungsbeginn KW 27/2025, Baufertigstellung angestrebt für Herbst 2027. Zusatz TGA: Ziel ist, dass ein möglichst hoher Anteil erneuerbarer Energien für die Bedarfsdeckung bereit-gestellt werden kann. Mindestanforderungen an eine möglichst CO²-neutrale Energieversorgung stellt das Gebäude-Energien-Gesetz (GEG) dar. Die Versorgung des Gewerbegebiets mit Wasser, Strom und Telekommunikation ist gesichert. Ein Anschluss an ein Fernwärmenetz ist nicht vorhanden. Die Leitungspläne werden in der 2. Phase des Verfahrens zur Verfügung gestellt. Die Entsorgung von Schmutz- und Oberflächenwasser erfolgt in einem Trennsystem. Die Abwasserentsorgung kann über das bestehende Kanalnetz im Osten erfolgen. Da auch ein Waschplatz zur Reinigung der Fahrzeuge vorgesehen ist, wird die Errichtung einer Leichtflüssigkeitsabscheideanlage erforderlich. Das Oberflächenwasser wird gedrosselt in einen Regenwasserkanal geführt. Auf Grund des Wasserschutzgebietes „Bronnbachquelle“ wird festgesetzt, dass die Versickerung des Oberflächenwassers (auch der Dachflächen) auf allen öffentlichen und privaten nicht befestigten Grundstücksflächen, so weit wie möglich, erfolgen muss. Die Weiterverwendung von Regenwasser als Brauchwasser oder die Rückführung unbelasteten Regenwassers in den natürlichen Wasserkreislauf sowie die Reduzierung der Abflussmengen auf dem Grundstück durch Rückhaltung (Zisterne) und Verdunstung vor Ort ist zu berücksichtigen. Generell ist eine möglichst hohe Versickerung bzw. Rückhaltung auf dem Grundstück zu erzielen. Bauliche Voraussetzungen für die Regen- und Grauwassernutzung in dem Gebäude und insbesondere zur Bewässerung der Freiflächen sind zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird besonderer Wert auf die zu erwartende Innenraumqualität gelegt. Dazu zählt insbesondere eine gute Raumluftqualität, die über eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage sichergestellt werden soll. Dabei soll auch zusätzlich die Fensterlüftung im Lüftungskonzept berücksichtigt werden. Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3, optional 7+8 (HLS), LPH 1-8, +9, wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe. Die Fachplanung TGA (Elektro) ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung. Weitere Informationen siehe Ziffer 2.1
Interne Kennung: E37114324
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neustetten
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für: selbst# Die genaue Ermittlung des Auftragswertes kann erst nach Vorliegen der Kostenberechnung in Leistungsphase 3 erfolgen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektorganisation
Beschreibung: Projektorganisation
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter
Beschreibung: Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektmanagement
Beschreibung: Projektmanagement
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Honorarangebot
Beschreibung: Honorarangebot
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gemeinde Neustetten
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1 001,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: LIEPELT Ingenieurbüro für technische Gebäudeausrüstung
Angebot:
Kennung des Angebots: Fachplanung TGA (HLS)
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 1 001,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Fachplanung TGA (HLS)
Datum des Vertragsabschlusses: 30/07/2025
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gemeinde Neustetten
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Neustetten
Registrierungsnummer: DE146889429
Postanschrift: Hohenzollernstraße 4
Stadt: Neustetten
Postleitzahl: 72149
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
Kontaktperson: kohler grohe architekten, Verfahrensbetreuer, Kontakt: Sabine Heinrichs
Telefon: +49 747293650
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: LIEPELT Ingenieurbüro für technische Gebäudeausrüstung
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE 2573 10697
Stadt: Baiersbronn
Postleitzahl: 72270
Land, Gliederung (NUTS): Freudenstadt (DE12C)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: LIEPELT Ingenieurbüro für technische Gebäudeausrüstung
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 15de7772-1f2b-421e-b0af-9fb17797aafd - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/02/2026 12:20:58 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 110500-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 32/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/02/2026