5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung, 79952000 Event-Organisation, 92534000 Dienstleistungen von Tierschutzgebieten
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerkärung zur Unternehmensqualifikation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ich/Wir können zwei Referenzen über Erfahrung mit interdisziplinärer Projektarbeit (wenn vorhanden länderübergreifend) mit Schwerpunkt auf Fischartenschutz- und/oder Naturschutz- und/oder Umweltschutz-Thematiken oder in einem vergleichbaren Bereich nachweisen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen - Ich/Wir können die nachstehenden zwei Referenzen über Erfahrung mit interdisziplinärer Projektarbeit (wenn vorhanden länderübergreifend) mit Schwerpunkt auf Fischartenschutz- und/oder Naturschutz- und/oder Umweltschutz-Thematiken oder in einem vergleichbaren Bereich nachweisen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit
Beschreibung: Das Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit muss mindestens folgende Punkte enthalten und ausführen: - Bitte beschreiben Sie, wie Sie die Zusammenarbeit mit Fachexperten aus den Bereichen Fischerei und Naturschutz sowie NGOs und weiteren Beteiligten gestalten, um die entsprechenden Ziele im Rahmen der regionalen Workshops (siehe Ziffer 5.2 der Leistungsbeschreibung), des länderübergreifenden Workshops (siehe Ziffer 5.3 der Leistungsbeschreibung) und der Fachtagungen (siehe Ziffern 5.8 und 6.1 der Leistungsbeschreibung) zu erreichen. - Wenn bereits Erfahrungen mit länderübergreifender Zusammenarbeit vorliegen, bevorzugt in der Bodenseeregion, können diese hier beispielhaft, mit Erwähnung des Projekts, kurz angeführt werden, sie werden aber zur Wertung nicht herangezogen Zielerfüllungsgrad: 10 Sehr gut - Das Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Es lässt auf eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung schließen. 9 - 8 Gut - Das Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit ist schlüssig und entspricht den Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße. 7 - 6 Befriedigend - Das Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit entspricht den Erwartungen und Mindestanforderungen. 5 - 4 Ausreichend - Das Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit lässt erkennen, dass der Bieter mit Modifikationen grundsätzlich in der Lage ist, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen. 3 - 2 Mangelhaft - Das Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit ist nur teilweise nachvollziehbar und entspricht nicht den Erwartungen. Es ist nicht zu erwarten, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. 1 - 0 Ungenügend - Das Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit ist unzureichend und lässt nicht erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. Das vom Bieter vorzulegende Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit muss mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bewertet werden. Angebote, die diese Mindestpunktzahl nicht erreichen, werden ausgeschlossen. Im Übrigen wird auf das Dokument "0.1_631EU Aufforderung zur Angebotsabgabe.pdf" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 21,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit
Beschreibung: Das Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit muss mindestens folgende Punkte enthalten und ausführen: - Bitte beschreiben Sie, wie Sie die Zusammenarbeit mit Fachexperten aus den Bereichen Fischerei und Naturschutz sowie NGOs und weiteren Beteiligten gestalten, um die entsprechenden Ziele im Rahmen der regionalen Workshops (siehe Ziffer 5.2 der Leistungsbeschreibung), des länderübergreifenden Workshops (siehe Ziffer 5.3 der Leistungsbeschreibung) und der Fachtagungen (siehe Ziffern 5.8 und 6.1 der Leistungsbeschreibung) zu erreichen. - Wenn bereits Erfahrungen mit länderübergreifender Zusammenarbeit vorliegen, bevorzugt in der Bodenseeregion, können diese hier beispielhaft, mit Erwähnung des Projekts, kurz angeführt werden, sie werden aber zur Wertung nicht herangezogen Zielerfüllungsgrad: 10 Sehr gut - Das Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Es lässt auf eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung schließen. 9 - 8 Gut - Das Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit ist schlüssig und entspricht den Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße. 7 - 6 Befriedigend - Das Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit entspricht den Erwartungen und Mindestanforderungen. 5 - 4 Ausreichend - Das Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit lässt erkennen, dass der Bieter mit Modifikationen grundsätzlich in der Lage ist, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen. 3 - 2 Mangelhaft - Das Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit ist nur teilweise nachvollziehbar und entspricht nicht den Erwartungen. Es ist nicht zu erwarten, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. 1 - 0 Ungenügend - Das Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit ist unzureichend und lässt nicht erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. Das vom Bieter vorzulegende Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit muss mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bewertet werden. Angebote, die diese Mindestpunktzahl nicht erreichen, werden ausgeschlossen. Im Übrigen wird auf das Dokument "0.1_631EU Aufforderung zur Angebotsabgabe.pdf" verwiesen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Mindestpunktzahl
Zuschlagskriterium — Zahl: 4,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung im Bereich Fischökologie und/oder Fischartenschutz der mit der Ausführung des Auftrags vorgesehenen Person
Beschreibung: - Name der vorgesehenen Person. - Die Erfahrung im Bereich Fischökologie und/oder Fischartenschutz ist durch entsprechende Projektarbeiten (max. 5 Zitate). oder ein einschlägiges Studium mit vorhandener Abschlussarbeit zu belegen. - Ist für die Ausführung des Auftrages mehr als eine Person vorgesehen, sind o. g. Punkte für jede Person aufzuführen. Zielerfüllungsgrad: 10 Sehr gut - Das Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Es lässt auf eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung schließen. 9 - 8 Gut - Das Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit ist schlüssig und entspricht den Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße. 7 - 6 Befriedigend - Das Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit entspricht den Erwartungen und Mindestanforderungen. 5 - 4 Ausreichend - Das Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit lässt erkennen, dass der Bieter mit Modifikationen grundsätzlich in der Lage ist, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen. 3 - 2 Mangelhaft - Das Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit ist nur teilweise nachvollziehbar und entspricht nicht den Erwartungen. Es ist nicht zu erwarten, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. 1 - 0 Ungenügend - Das Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit ist unzureichend und lässt nicht erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. Die vom Bieter vorzulegende Erfahrung im Fischartenschutz muss mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bewertet werden. Angebote, die diese Mindestpunktzahl nicht erreichen, werden ausgeschlossen. Im Übrigen wird auf das Dokument "0.1_631EU Aufforderung zur Angebotsabgabe.pdf" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 28,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung im Bereich Fischökologie und/oder Fischartenschutz der mit der Ausführung des Auftrags vorgesehenen Person
Beschreibung: - Name der vorgesehenen Person. - Die Erfahrung im Bereich Fischökologie und/oder Fischartenschutz ist durch entsprechende Projektarbeiten (max. 5 Zitate). oder ein einschlägiges Studium mit vorhandener Abschlussarbeit zu belegen. - Ist für die Ausführung des Auftrages mehr als eine Person vorgesehen, sind o. g. Punkte für jede Person aufzuführen. Zielerfüllungsgrad: 10 Sehr gut - Das Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Es lässt auf eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung schließen. 9 - 8 Gut - Das Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit ist schlüssig und entspricht den Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße. 7 - 6 Befriedigend - Das Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit entspricht den Erwartungen und Mindestanforderungen. 5 - 4 Ausreichend - Das Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit lässt erkennen, dass der Bieter mit Modifikationen grundsätzlich in der Lage ist, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen. 3 - 2 Mangelhaft - Das Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit ist nur teilweise nachvollziehbar und entspricht nicht den Erwartungen. Es ist nicht zu erwarten, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. 1 - 0 Ungenügend - Das Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit ist unzureichend und lässt nicht erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. Die vom Bieter vorzulegende Erfahrung im Fischartenschutz muss mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bewertet werden. Angebote, die diese Mindestpunktzahl nicht erreichen, werden ausgeschlossen. Im Übrigen wird auf das Dokument "0.1_631EU Aufforderung zur Angebotsabgabe.pdf" verwiesen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Mindestpunktzahl
Zuschlagskriterium — Zahl: 4,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektarbeit in der Bodenseeregion
Beschreibung: Die Projektarbeit in der Bodenseeregion muss mindestens folgende Punkte enthalten und ausführen: - Bitte beschreiben Sie kurz, welche Projektarbeit/en Sie in der Bodenseeregion bereits durchgeführt haben. Insbesondere in den Bereichen Naturschutz, Wasserwirtschaft oder Fischerei. - Wenn Projektarbeiten vorliegen, sollten diese kurz beschrieben und wenn vorhanden mit maximal 5 ausgesuchten Zitaten aufgelistet werden. Zielerfüllungsgrad 10 Sehr gut - Die Projektarbeit in der Bodenseeregion ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Es lässt auf eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung schließen. 9 - 8 Gut - Die Projektarbeit in der Bodenseeregion ist schlüssig und entspricht den Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße. 7 - 6 Befriedigend Die Projektarbeit in der Bodenseeregion entspricht den Erwartungen und Mindestanforderungen. 5 - 4 Ausreichend - Die Projektarbeit in der Bodenseeregion lässt erkennen, dass der Bieter mit Modifikationen grundsätzlich in der Lage ist, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen. 3 - 2 Mangelhaft Die Projektarbeit in der Bodenseeregion ist nur teilweise nachvollziehbar und entspricht nicht den Erwartungen. Es ist nicht zu erwarten, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. 1 - 0 Ungenügend - Die Projektarbeit in der Bodenseeregion ist unzureichend und lässt nicht erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. Im Übrigen wird auf das Dokument "0.1_631EU Aufforderung zur Angebotsabgabe.pdf" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 21,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Preisobergrenze
Beschreibung: Angebotspreise, die die genannte Preisobergrenze von 101.250 Euro/netto übersteigen, werden für die Wertung nicht berücksichtigt und automatisch ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/03/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/03/2026 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 28 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern / Mitgliedern der Bietergemeinschaft die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg