5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Otfried-Müller-Straße 4
Stadt: Tübingen
Postleitzahl: 72076
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 06/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 02/10/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Honorarangebot (preislicher Teil) Die Angaben des Bieters im Honorarangebot werden wie folgt bewertet: - Die für Grundleistungen anzubietenden Pauschalen je HOAI-Leistungsphasen sind verbindliche Vertragspreise, die in den Vertrag übernommen werde. Diese werden unverändert zur Wertung herangezogen; - Gleiches gilt für die anzubietenden Pauschalen für die Besonderen Leistungen. - Die Pauschalen je zusätzlich durchzuführender Vergaben werden unverändert zur Wertung herangezogen. - Die angegebenen Stundensätze werden zu Wertungszwecken jeweils mit 50 multipliziert. Der so ermittelte Eurobetrag fließt in die Wertung ein. Die so ermittelten, vorgenannten Honorarbestandteile, d.h. - das Pauschalhonorar für die Grundleistungen (einschl. Zu-/Abschlag), die Pau-schalen für die Besonderen Leistungen sowie - die Wertungssumme für die angebotenen Stundensätze werden zu Wertungszwecken addiert. Diese Summe ist die Bewertungsgrundlage für das Honorarangebot. Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Honorarangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorarangebot und dem jeweiligen weiteren Angebot mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 100 multipliziert. Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 500 Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 500,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Qualität der konzeptionellen Darstellung (nicht-preislicher Teil) Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hin-blick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei - konkret sein, - sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und - oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die schriftlichen Ausführungen werden jeweils mit Punkten von 0 bis 5 bewertet und wie oben dargestellt faktoriert. Die einzelnen Punktwerte werden vom AG auf Basis der folgenden Matrix vergeben: - 5 Punkte: Das Kriterium wird sehr gut / überdurchschnittlich dargestellt. - 4 Punkte: Das Kriterium wird gut dargestellt. - 3 Punkte: Das Kriterium wird durchschnittlich / befriedigend dargestellt. - 2 Punkte: Das Kriterium wird unterdurchschnittlich dargestellt. - 1 Punkt: Das Kriterium wird mangelhaft dargestellt. - 0 Punkte: Das Kriterium wird nicht dargestellt. (1) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "Qualität des Projektteams" Das Zuschlagsunterkriterium Qualität des Projektteams soll insbesondere folgende Aspekte abdecken: - Vorstellung des Projektteams, insbesondere im Hinblick auf Berufserfahrung und fachspezifische Stärken und Darstellung der Aufgaben (Projektorganigramm); - Darstellung der Koordination und des Einsatzes der Projektteammitglieder innerhalb der Leistungsphasen. (2) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "Darstellung der Projektumsetzung anhand eines vergleichbaren Referenzprojekts" Das Zuschlagsunterkriterium Darstellung der Projektumsetzung anhand eines vergleichbaren Referenzprojekts soll insbesondere folgenden Aspekt abdecken: - Vergleichbarkeit des Referenzprojekts. (3) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Sanierung der Gebäudeautomation im Bestand" Das Zuschlagsunterkriterium Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Sanierung der Gebäudeautomation im Bestand soll insbesondere folgende Aspekte abdecken: - Darstellung der Vorgehensweise bei der Projektumsetzung insbesondere im Hin-blick auf Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des regulären Klinikbetriebes, Umschluss Konzepte mit Provisorien - Darstellung einer groben Rahmenterminplanung mit wichtigen Meilensteinen. (4) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "die Präsenz und Verfügbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer und der einzelnen Projektphasen" Für den Auftraggeber ist ein entscheidender Faktor für den Projekterfolg, dass eine stetige, umfassende Projektbetreuung durch den Bieter sichergestellt ist, da aus Sicht des Auftraggebers nur so eine termin- und kostensichere sowie qualitativ-hochwertige Projektrealisierung möglich ist. Vor diesem Hintergrund sind zu diesem Zuschlagskriterium entsprechende Ausführungen im Hinblick auf die geplante Präsenz und Verfügbarkeit/Erreichbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer bzw. den einzelnen Projektphasen, insbesondere in der Bauphase, vorzunehmen. Dabei sind vor allem organisatorische (z.B. Kapazitätsplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung) und technische (z.B. Kommunikationswege) Aspekte in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, aber auch darzustellen, wie sich der Bieter in diesem Punkt besonders auszeichnet. Zudem ist für den Auftraggeber zur Gewährleistung eines reibungslosen Projektablaufs von besonderer Bedeutung, dass der Bauleiter umfassend über alle für den Klinikbetrieb relevanten Abläufe, Entscheidungen, Prozessschritte, Ergebnisse und abgestimmten Zeitpläne, die in den vorangegangenen Leistungsphasen erarbeitet wurden, informiert ist. Der Bieter wird daher gebeten, darzulegen, wie der Wissenstransfer und der interne In-formationsaustausch zwischen den an den vorangegangenen Leistungsphasen beteiligten Personen und dem Bauleiter sichergestellt werden. Insbesondere ist zu erläutern, durch welche organisatorischen Maßnahmen gewährleistet wird, dass alle entscheidungs- und prozessrelevanten Informationen vollständig und zuverlässig an den Bauleiter weitergegeben werden (5) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium "Darstellung der Maßnahmen zur Einhaltung des Planbudgets unter Berücksichtigung der Kosten je Datenpunkt über die Projektlaufzeit" Das Zuschlagsunterkriterium Einhaltung des Planbudgets: - Darstellung der Maßnahmen zur Projektbudgeteinhaltung über die Dauer des Projektes - Darstellung geplante Kosten / Datenpunkt – tatsächliche Kosten / Datenpunkt mit Blick auf Ursachen und Maßnahmen - Vorkehrungen zur Abbildung ggf. hinzukommender oder wegfallender Daten-punkte im Projektverlauf
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 250,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Erfahrung der Projektleitung (1) Berufserfahrung in der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (Gebäudeautomation) in Jahren Bieter haben Angaben zur Berufserfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters in der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (Gebäudeautomation) als Projektleiter bzw. stellvertretender Projektleiter zu machen. Die Angaben zur Erfahrung werden jeweils bei einer Berufserfahrung des Projektleiters von - bis einschließlich 2 Jahren mit: 0 Punkten - mehr als 2 Jahre bis einschließlich 3 Jahren mit: 1 Punkt - mehr als 3 Jahren bis einschließlich 4Jahren mit: 2 Punkten - mehr als 4 Jahren bis einschließlich 5 Jahren mit: 3 Punkten - mehr als 5 Jahren bis einschließlich 7 Jahren mit: 4 Punkten - mehr als 7 Jahren mit: 5 Punkten bewertet. Die Angaben zur Erfahrung werden jeweils bei einer Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters von - bis einschließlich 1 Jahren mit: 0 Punkten - mehr als 1 Jahre bis einschließlich 2 Jahren mit: 1 Punkt - mehr als 2 Jahren bis einschließlich 3Jahren mit: 2 Punkten - mehr als 3 Jahren bis einschließlich 4 Jahren mit: 3 Punkten - mehr als 4 Jahren bis einschließlich 5 Jahren mit: 4 Punkten - mehr als 5 Jahren mit: 5 Punkten bewertet. (2) Personenbezogene Referenzen Bieter haben jeweils drei persönliche Referenzen des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anzugeben. Es werden nur Referenzen gewertet, die Leistungen zum Gegenstand haben, die mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind. Eine Referenz wird nur dann gewertet (Mindestkriterien), wenn: 1. die Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI und die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI beauftragt wurden, und 2. die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 7 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI in dem Zeitraum von 01/2020 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbracht und abgeschlossen wurden sowie 3. Leistungen der HOAI-Leistungsphase 8 laufend oder bereits abgeschlossen wurden. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Wertbare Referenzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet: - TGA-Fachplanung (Gebäudeautomation) einer Sanierungsmaßnahme im laufenden Betrieb, wobei die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 7 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI im Zeitraum vom 01/2018 bis zum Ablauf der Angebotsfrist begonnen und abgeschlossen wurden und Leistungen der HOAI-Leistungsphase 8 laufend oder bereits abgeschlossen wurden; - Gebäudeautomation mit wechselseitigen Abhängigkeiten von mehreren Schaltschränken untereinander; - mit Baukosten (KG 480) von mind. EUR 500.000,00 Mio. (brutto); - im Bereich Klinikum oder einer vergleichbaren Einrichtung; - für einen öffentlichen Auftraggeber der als KRITIS-Betreiber eingestuft wird; (a) Referenzen des Projektleiters In das Gesamtergebnis der Wertung des Zuschlagkriteriums „Personenbezogene Referenzen“ fließen die Einzelwertungen von jeweils maximal drei wertbaren Referenzen des Projektleiters ein. Dies bedeutet im Einzelnen: Sofern jeweils genau drei oder weniger wertbare Referenzen des Projektleiters angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Sofern für den Projektleiter mehr als drei Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der drei Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein, welche jeweils die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben. Erfüllen danach alle drei Referenzen, die maximal in das Gesamtergebnis der Wertung einfließen können, alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Die erreichten Teilpunkte werden wie folgt in volle Punkte umgerechnet, die dann mit dem entsprechenden Faktor aus der Übersicht der Zuschlagskriterien multipliziert werden: - 0 bis 2 Teilpunkte: 0 Punkte - 3 bis 4 Teilpunkte: 1 Punkt - 5 bis 7 Teilpunkte: 2 Punkte - 8 bis 10 Teilpunkte: 3 Punkte - 11 bis 13 Teilpunkte: 4 Punkte - 14 bis 15 Teilpunkte: 5 Punkte (b) Referenzen des stellvertretenden Projektleiters In das Gesamtergebnis der Wertung des Zuschlagkriteriums „Personenbezogene Referenzen“ fließen die Einzelwertungen von jeweils maximal drei wertbaren Referenzen des stellvertretenden Projektleiters ein. Dies bedeutet im Einzelnen: Sofern jeweils genau drei oder weniger wertbare Referenzen des stellvertretenden Projektleiters angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Sofern für den stellvertretenden Projektleiter mehr als drei Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der drei Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein, welche jeweils die höchste Anzahl an Teilpunkten er-halten haben. Erfüllen danach alle drei Referenzen des stellvertretenden Projektleiters, die maximal in das Gesamtergebnis der Wertung einfließen können, alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Die erreichten Teilpunkte werden wie folgt in volle Punkte umgerechnet, die dann mit dem entsprechenden Faktor aus der Übersicht der Zuschlagskriterien multipliziert werden): - 0 bis 2 Teilpunkte: 0 Punkte - 3 bis 4 Teilpunkte: 1 Punkt - 5 bis 7 Teilpunkte: 2 Punkte - 8 bis 10 Teilpunkte: 3 Punkte - 11 bis 13 Teilpunkte: 4 Punkte - 14 bis 15 Teilpunkte: 5 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 250,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: 1. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Universitätsklinikum Tübingen vertreten durch das technische Betriebsamt (tba)