1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Düsseldorf
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2.1.
Verfahren
Titel: Planung TGA (inkl. AWT, Rohrpost) - IPA Neubau Zentrallabor
Beschreibung: Das Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) plant im Rahmen der Masterplanung des UKD eine Zentralisierung der krankenversorgenden Labordiagnostik in einem Neubau "Zentrallabor mit Mikrobiologie und Virologie (ZL)". Insgesamt sollen folgende Bereiche in einem Neubau als Zentrallabor mit Mikrobiologie und Virologie zusammengeführt werden: - Zentralinstitut für Klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik (ZKCL) - Institut für Transplantationsdiagnostik und Zelltherapeutika (ITZ) - Institut für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene (IM-MKH) - Stabsstelle Krankenhaushygiene mit LUHA - Institut für Virologie. Im Gebäude sollen neben den krankenversorgenden Laboren auch die Bereiche der Forschung und Lehre für alle Institute einbezogen werden. Es wird auf Grund von Funktionsabläufen und Akkreditierungen außer im BSL3-Labor grundsätzlich eine Trennung zwischen Krankenversorgungslaboren und Forschungslaboren geplant. Von der Zentralisierung der Labormedizin in einem neuen Laborneubau werden Synergieeffekte durch baulich-funktionelle Rahmenbedingungen für effiziente Prozesse, durch die Schaffung von gemeinsamen Bereichen zur Vermeidung von Doppelvorhaltungen, durch Abbau von Engpässen und Beseitigung von Unwirtschaftlichkeiten erwartet. Damit können alle Ressourcen technisch, räumlich und personell effizienter eingesetzt werden. Unter anderem umfasst der Neubau ein BSL3-Labor und einen GMP-Bereich Reinheitsklasse D. Die Baufeldfreimachung, d.h. Umverlegung von Infrastruktur wie Energiekanal, AWT-Kanal, Wasser-, Abwasser-, ELT-Medien sind Teil des Haupt-projektes, ebenfalls deren Anschlüsse an das Zentrallabor. Es ist zudem die bauliche Ertüchtigung der in der Nähe befindlichen Strahlentherapie erforderlich. Ebenso ist der Ausbau des vorhandenen Rohrpostsystems in Bestandsgebäuden des Campus und der Anschluss an das Zentrallabor Teil der Leistung. Ein Teilprojekt der Gesamtmaßnahme bildet der Ausbau des Untergeschosses des Medizinischen Forschungszentrums I (Nachbargebäude, MFZ I) zum Kryolager. Damit wird eine zentrale Lagerungsstätte (Langzeitlager) geschaffen, die den be-stehenden und zukünftigen Bedarf an Kühllagerung im Bereich Zelltherapeutika, Stammzellpräparate und Tissue-Banking (Gewebebank) abdeckt. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Vergabeverfahrens und werden gesondert auch ausgeschrieben. Die Brandschutzsanierung des vorhandenen AWT-Kanals gilt als zwingende Anforderung, um den Neubau zu genehmigen. Auch wenn diese beiden Teilprojekte im Zusammenhang mit dem Neubau stehen, sind diese nicht Bestandteil des Vergabeverfahrens und werden gesondert ausgeschrieben.
Kennung des Verfahrens: 1f004310-25e7-4fd5-87fb-0599db815e30
Vorherige Bekanntmachung: 343888-2025
Interne Kennung: ZL-006a
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71220000 Architekturentwurf, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung, 71328000 Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung, 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Moorenstr. 5
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40225
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPNYBBDVF7#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Planung TGA (inkl. AWT, Rohrpost) - IPA Neubau Zentrallabor
Beschreibung: Das Universitätsklinikum Düsseldorf AöR beabsichtigt, das Zentrallabor im Wege eines Allianz-bzw. Mehrparteienvertrages ("Integrierte Projektabwicklung", "IPA") zu errichten. Das IPA-Verfahren sieht das frühzeitige Einbeziehen aller Projektbeteiligten durch den Abschluss eines Mehrparteienvertrags vor. Zu Beginn des Bauvorhabens einigen sich darin alle Allianzpartner - vom Bauherrn bis zu den Planern und Baufirmen - auf die Regeln ihrer Kollaboration. Genau dies ist die Besonderheit des Verfahrens: Die Etablierung gemeinsamer Werte und einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe legt die Grundlage für die Definition des Leistungsumfangs der einzelnen Gewerke. Gemeinschaftliches Handeln bedeutet im IPA-Verfahren auch das Teilen von Risiken und Gewinn. Dieses steht im starken Kontrast zur konventionellen Abwicklung von Bauprojekten, in denen Planer und Ausführende jeweils einzelne Verträge mit dem Bauherrn schließen und Mängel nicht selten in ein Spiel der Schuldzuweisung ausarten. Solch einer konfliktgeleiteten Projektkultur stellt sich IPA entgegen. Der Allianzvertrag sichert allen Beteiligten nicht nur Gleichberechtigung in Planung und Durchführung zu, sondern verpflichtet sie ebenso zur gemeinsamen Übernahme von Risiken. Dadurch ist es in aller Interesse, die vereinbarten Zielkosten einzuhalten und bei auftretenden Problemen gemeinschaftlich Lösungen zu finden. Mit dieser neuartigen Art der Planung begegnet der Bundesbau den wachsenden Herausforderungen der Baubranche. Das IPA-Verfahren soll Kommunikationswege verkürzen, Missverständnisse reduzieren und eine schnellere Umsetzung ermöglichen als herkömmliche Abwicklungsmethoden. Zudem steigert die frühe Auswahl der Projektpartner die Kompetenz der Allianz und sichert ihre Handlungsfähigkeit: Da sich die Beteiligten zu einem Zeitpunkt vertraglich binden, in denen das Bauvorhaben nur als grobe Vorplanung existiert, steht bei der Entscheidung statt des günstigsten Angebots viel mehr ihre fachliche Eignung und IPA-Tauglichkeit im Vordergrund. Bisher kam das innovative Verfahren in Deutschland noch selten zur Anwendung, aufgrund positiver Beispiele aus dem Ausland jedoch werden auch hier immer mehr solcher Projekte auf den Weg gebracht. Weitere Informationen finden Sie in den beigefügten Unterlagen.
Interne Kennung: ZL-006a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71220000 Architekturentwurf, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung, 71328000 Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung, 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Moorenstr. 5
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40225
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 10 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 343888-2025
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Beschreibung: Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen wird angestrebt.
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter sind im Vergleich zu anderen bereits auf dem Markt verfügbaren Bauleistungen, Dienstleistungen oder Gütern neuartig.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kooperationsfähigkeit
Beschreibung: Im Kriterium Kooperationsfähigkeit erfolgt die Bewertung der Kooperationskultur anhand der Ergebnisse des durchgeführten Assessment Centers (AC), mit der benannten Gewichtung.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fortschreibungsqualität Konzepte
Beschreibung: Der Bieter ist aufgefordert, seine Konzepte in den Zuschlagskriterien des Erstangebots Nrn. 2, 3 und 4 anhand der Erkenntnisse aus der Verhandlung fortzuschreiben. Bewertet wird nicht das ursprünglich eingereichte Konzept, sondern die sich aus der Fortschreibung ergebende Fortschreibungsqualität. "Fortschreibungsqualität" ist ein Begriff, der sich auf die Qualität und den Prozess der kontinuierlichen Aktualisierung und Verbesserung eines Konzepts, Plans oder einer Strategie bezieht.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kommerzieller Wert
Beschreibung: Das Zuschlagskriterium Kommerzieller Wert geht mit dem benannten Anteil in die Gesamtbewertung des Angebotes ein und besteht aus den nachfolgenden Kriterien: i. Beteiligungsbeitrag ii. Preis
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer setzt eine vorherige Rüge des Bieters voraus; er ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. 3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: § 134 Informations- und Wartepflicht Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte § 135 Unwirksamkeit Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Einleitung, Antrag Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Düsseldorf
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Klett-Ingenieur-GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: ZL-006a_01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: T49-16512576
Titel: Planung TGA - IPA3
Datum des Vertragsabschlusses: 21/01/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Düsseldorf
Registrierungsnummer: DE119432190
Postanschrift: Moorenstr. 5
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40225
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Submissionsstelle
Telefon: +49 2118119301
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1604
Fax: +49 251411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Klett-Ingenieur-GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE147323912
Postanschrift: Auberlenstr.13
Stadt: Fellbach
Postleitzahl: 70736
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
Telefon: 07119519300
Fax: 0711519010
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e6eef082-9593-4f0c-84f6-5986e75d668e - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/02/2026 10:32:48 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 91082-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 27/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/02/2026