1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim
Beschreibung: Die Stadt Pforzheim ist ÖPNV-Aufgabenträger für ihr Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) für den Verkehrsraum (Linienbündel) Stadtverkehr Pforzheim.
Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Art der Transportdienstleistungen: Sonstige Beförderungsdienste
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Vorbemerkung: Die Stadt Pforzheim hat als ÖPNV-Aufgabenträger bereits am 12.06.2024 eine Vorabbekanntmachung (OJ S 113/2024; Veröffentlichungsnummer 347709-2024) betreffend der Verkehre des Linienbündels Stadtverkehr Pforzheim veröffentlicht, die mit Berichtigungsbekanntmachung vom 23.01.2025 (OJ S 16/2025; Veröffentlichungsnummer 48105-2025) berichtigt wurde. Im Rahmen der Berichtigungsbekanntmachung wurden die mit dem Verkehr verbundenen Anforderungen festgelegt und die Drei-Monats-Frist für eigenwirtschaftliche Anträge ausgelöst. Die Verkehrsleistungen sollten für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren, mit Betriebsbeginn am 14.12.2026, vergeben werden mit der Möglichkeit der Verlängerung um weitere Jahre. Infolge von möglicher strategischer Neuausrichtungen kann diese langfristige Vergabe betreffend der Leistungen des dort genannten Loses 1 erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen. Um gleichwohl das Verkehrsangebot betreffend der Leistungen des Loses 1 auch über den 13.12.2026 sicherzustellen, wird für den Zeitraum ab dem 14.12.2026 eine wettbewerbliche Interimsvergabe im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) 1370/2007 in Verbindung mit den Vorgaben des GWB und der VgV erforderlich, die zu Beginn des Jahres 2026 durchgeführt werden soll. Diese Vorinformation bildet die Grundlage für diese Interimsvergabe und geht insoweit den Vorgaben in den o.g. Bekanntmachungen vor. -- 1. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Bekanntmachung (Vorinformation) bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch die vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Interimsvergabe umfassten Linienverkehre ausgelöst. -- 2. Anforderungen: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 ff. PBefG werden die mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument "Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation zum beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Pforzheim über Verkehrsleistungen im Linienbündel ‚Stadtverkehr Pforzheim‘ (Interimsvergabe)" (einschließlich der dazugehörigen Module) zu dieser Bekanntmachung zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG) und bilden die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Das oben genannte ergänzende Dokument (einschließlich der dazugehörigen Module) steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.pforzheim.de/stadt/aktuelles/veroeffentlichungen.html -- 3. Vergabe als Gesamtleistung: Die Vergabe der in dieser Bekanntmachung samt ergänzendem Dokument (mit Modulen) bezeichneten Leistungen ist als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. -- 4. Qualitätssicherungsvereinbarung: Sollte es in Folge dieser ergänzenden Vorinformation zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf die betreffenden Leistungen des Linienbündels kommen, hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur Absicherung der angebotenen und zugesicherten Leistungen und Qualitäten eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. Partner dieser Vereinbarung ist der gem. § 15 Abs. 3 S. 2 PBefG in die Kontrolle einzubindende Aufgabenträger. Bestandteile der Qualitätssicherungsvereinbarung sind u.a. Informationspflichten des Betreibers, die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und dem Aufgabenträger sowie das Recht des Aufgabenträgers, die Mindeststandards bzw. die verbindlichen Zusicherungen des Betreibers mittels ihm geeignet erscheinender Maßnahmen zu kontrollieren. -- 5. Verlängerungsoption und Hinweis zum Betriebshof: Es ist vorgesehen, dass der beabsichtigte Dienstleistungsauftrag eine Verlängerungsoption zugunsten des Aufgabenträgers um maximal ein Jahr enthalten wird. Die Stadt Pforzheim beabsichtigt, dem im Ausschreibungswettbewerb erfolgreichen Unternehmen ihren Betriebshof an der Heinrich-Witzenmann-Straße 13 auf Wunsch zur Verfügung zu stellen. -- 6. Weiterer Hinweis: Es ist vorgesehen, dass das im Ausschreibungswettbewerb erfolgreiche Unternehmen die Betriebsführung auf die Stadt Pforzheim, vertreten durch den Eigenbetrieb Pforzheimer Verkehrs- und Bäderbetriebe (EPVB), überträgt. Der EPVB schließt einen Betriebsführungsübertragungs- und Subunternehmervertrag mit dem Unternehmen und bindet dieses als Unterauftragnehmer ein.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
VgV - Geplant ist die wettbewerbliche Vergabe eines Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. den Bestimmungen des GWB und der VgV im Rahmen eines offenen Verfahrens. Der automatisch generierte Verweis auf Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 unter Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung ist insoweit unzutreffend.
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim
Beschreibung: Die Stadt Pforzheim ist ÖPNV-Aufgabenträger für ihr Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und beabsichtigt die (interimsweise) wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) für den Verkehrsraum (Linienbündel) Stadtverkehr Pforzheim zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026. Vergeben werden auf Basis des gemeinsamen Nahverkehrsplans des Enzkreises und der Stadt Pforzheim aus dem Jahr 2021 die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren im Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim. Die folgenden Linien sind von der Interimsvergabe im Stadtlinienverkehr Pforzheim umfasst: Linie 1 : Arlinger – Leopoldplatz – Enzauenpark – Eutingen , Linie 2: Redtenbacherstraße – ZOB/Hbf – Sonnenhof , Linie 3: Buchbusch – Leopoldstraße – Dillweißenstein , Linie 4: ZOB/Hbf – Würm – Huchenfeld , Linie 5: Hängsteig - ZOB/Hbf – Hochschule/Wildpark – Seehaus , Linie 6: Wilferdinger Höhe – ZOB/Hbf – Haidach , Linie 7: (Am Hachel - ) Hauptgüterbahnhof – ZOB/Hbf – Rodrücken , Linie 9: (Birkenfeld –) Äußerer Arlinger – Leopoldplatz – Mäuerach (– Eutingen) , Linie 9R/9RT: Rufbus Eutingen – Mäuerach (9R); Ruftaxi Pforzheim – Birkenfeld (9RT) , Linie 10: Oberes Enztal – Brötzingen – ZOB/Hbf , Linie 11: Rodrücken – Brötzingen – Wilferdinger Höhe , Linie 16: ZOB / Hbf – Haidachturm – Altgefäll , Linie 17: Heim am Hachel – ZOB/Hbf – Leopoldplatz - Weiherberg , Linie 41: ZOB/Hbf – Würm , Linie 42: ZOB/Hbf – Huchenfeld - Hohenwart , Linie 43 Pforzheim Hbf– Büchenbronn , Linie 741: Pforzheim - Neuhausen - Hamberg , Linie 742: Pforzheim - Hamberg – Neuhausen , Frühwagen (Linie 20): Sonnenberg – Dillweißenstein Ludwigsplatz – ZOB / Hbf – Bahnhof Brötzingen Die Leistungen der Interimsvergabe des Linienbündels Stadtverkehr Pforzheim umfassen zudem an Schultagen als zusätzliches Fahrtenangebot Einsatzwagen, die auf die Bedürfnisse der Schulstandorte und der Schülerbeförderung zugeschnitten sind. Die Leistungen des PforzheimShuttles hingegen, einem fahrplanlosen On-Demand-Verkehr i.S.d. § 44 PBefG zwischen der Nordstadt und der Innenstadt, werden in einem bereits begonnen separaten Vergabeverfahren vergeben und sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung und der geplanten Interimsvergabe. Bis zur Betriebsaufnahme kann es im Linienverkehr noch zu geringfügigen Änderungen im Leistungsangebot kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen. Der aktuelle Nahverkehrsplan steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.pforzheim.de/fileadmin/user_upload/gta/nvp_2021_gesamtdokument.pdf
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stadt Pforzheim und angrenzende Gebiete (Enzkreis)
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 14/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 11/12/2027
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Pforzheim
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim
Registrierungsnummer: 08231000-A8587-36
Postanschrift: Marktplatz 1
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75175
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7231 392603
Fax: +49 7231 2846
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Registrierungsnummer: PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 8604000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6729921b-a4f1-490e-87ea-0eb2dce5464b - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/02/2026 14:21:47 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 92667-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 27/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/02/2026