1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Düsseldorf
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2.1.
Verfahren
Titel: Technische Gebäudeausstattung Bau Elektrotechnik inkl. IT, AWT + Rohrpost - IPA Neubau Zentrallabor
Beschreibung: Das Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) plant im Rahmen der Masterplanung des UKD eine Zentralisierung der krankenversorgenden Labordiagnostik in einem Neubau "Zentrallabor mit Mikrobiologie und Virologie (ZL)". Das Universitätsklinikum Düsseldorf AöR beabsichtigt, das Zentrallabor im Wege eines Allianz-bzw. Mehrparteienvertrages ("Integrierte Projektabwicklung", "IPA") zu errichten. Das IPA-Verfahren sieht das frühzeitige Einbeziehen aller Projektbeteiligten durch den Abschluss eines Mehrparteienvertrags vor. Zu Beginn des Bauvorhabens einigen sich darin alle Allianzpartner - vom Bauherrn bis zu den Planern und Baufirmen - auf die Regeln ihrer Kollaboration. Genau dies ist die Besonderheit des Verfahrens: Die Etablierung gemeinsamer Werte und einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe legt die Grundlage für die Definition des Leistungsumfangs der einzelnen Gewerke. Im Rahmen der Projektabwicklung erbringt der IPA-Partner 05 sämtliche Planungs- und Ausführungsleistungen (Lieferung und Montage) nach näherer Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung, die zur Realisierung des Projektes erforderlich sind.
Kennung des Verfahrens: 745cbc8e-2214-4123-8312-3119e9db4b45
Vorherige Bekanntmachung: 470860-2025
Interne Kennung: ZL-009
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45111291 Erschließungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45300000 Bauinstallationsarbeiten, 45311000 Installation von Elektroanlagen, 45311000 Installation von Elektroanlagen, 45313000 Installation von Aufzügen und Rolltreppen, 45214610 Bau von Laborgebäuden, 45100000 Baureifmachung, 45315100 Elektrotechnikinstallation, 72511000 Dienste in Verbindung mit Netzwerkverwaltungssoftware, 51511400 Installation von Transportanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Moorenstr. 5
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40225
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPNYBBDVFT#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Technische Gebäudeausstattung Bau Elektrotechnik inkl. IT, AWT + Rohrpost - IPA Neubau Zentrallabor
Beschreibung: Das Projekt Neubau Zentrallabor umfasst nicht nur Erstellung des Gebäudes für das Zentrallabor, sondern auch die vorab erforderliche Baufeldfreimachung inkl. Möglicher Schutzmaßnahmen für den Strahlenbunker als auch die Implementierung der campusweiten Rohrpost. Die Anbindung an den Bestand mittels Skywalk sowie die Herstellung der Außenanlagen gehören zum Umfang des Programms. Die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) wird gemäß den Anforderungen an moderne Laborgebäude geplant und ausgeführt. Grundlage sind die gültigen DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien wie u.a. VDI 6022, VDI 2083 (Reinräume), das Gebäudeenergiegesetz (GEG), die Laborsicherheitsrichtlinien (z. B. TRGS, BGI/GUV-I), IfSG, Biostoffverordnung, einschlägige Richtlinien für S2-/S3-Labore und Chemielabore sowie spezifische Nutzeranforderungen. Sicherheits- und Betriebskonzepte der Nutzer sind integraler Bestandteil der Auslegung. Die BNB-Zertifizierung ist ebenfalls zu berücksichtigen. Ebenso sind Anforderungen an den anlagentechnischen Brand- und Schallschutz als auch GMP-relevante Anforderungen in Abstimmung mit den Parteien zu berücksichtigen und auszuführen. Aus den GMP-Bereichen und den Sicherheitslaboren (Verweis auf BO-Planung im Lastenheft) ergeben sich besondere sicherheitstechnische sowie GMP-bezogene Anforderungen an die technische Gebäudeausrüstung. Hier insbesondere an Reinraumlufttechnik, "direkte" GMP-relevante nutzerspezifische Anlagen wie VE- und Reinstwasseranlagen, an die GMP-relevante Gebäudeautomation oder auch im Bereich der Redundanzkonzepte für Lagerung und Kühlung, Elektro und USV. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Laborplaner (IPA Paket 01) dem TGA-Planer (IPA-Paket 03), sowie den ausführenden Partnern IPA02 und 04 erforderlich. Bei der Planung der GMP- und sicherheitsrelevanten Systeme sind alle regulatorischen Anforderungen zu berücksichtigen.
Interne Kennung: ZL-009
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45111291 Erschließungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45300000 Bauinstallationsarbeiten, 45311000 Installation von Elektroanlagen, 45311000 Installation von Elektroanlagen, 45313000 Installation von Aufzügen und Rolltreppen, 45214610 Bau von Laborgebäuden, 45100000 Baureifmachung, 45315100 Elektrotechnikinstallation, 72511000 Dienste in Verbindung mit Netzwerkverwaltungssoftware, 51511400 Installation von Transportanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Moorenstr. 5
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40225
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 10 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 470860-2025
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Beschreibung: Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen wird angestrebt.
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter sind im Vergleich zu anderen bereits auf dem Markt verfügbaren Bauleistungen, Dienstleistungen oder Gütern neuartig.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation und Erfahrung Schlüsselpersonen (SMT, PMT, PAT)
Beschreibung: Unter diesem Kriterium bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß die Bieter für die Durchführung der geforderten Leistungen eine für den Projekterfolg dienliche Personalkonzeption vorsehen. Maßgeblich sind insoweit die Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals zu bewerten.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Personalplanung Phase 1a
Beschreibung: Es ist ein Konzept zur Personalplanung für die Projektphase 1a zu erstellen, das sich auf die angestrebte Grundorganisation gemäß den Vorgaben der Anlagen 1.2 und 1.4 bezieht. Darzustellen ist insbesondere, welchen Beitrag Sie als Ausführungspartner im Rahmen der Zusammenarbeit in integrierten Teams leisten können und welchen Mehrwert Ihr frühzeitiger Input für den weiteren Projektverlauf bietet.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Konzept zur Kostenermittlung in Phase 1a auf Grundlage der Vorplanung
Beschreibung: Es ist ein Konzept zur Vorgehensweise bei der Kostenermittlung in der Projektphase 1a zu erstellen. Die Ausarbeitung ist auf maximal 5 DIN A4 Seiten mit Schriftgröße 11 zu beschränken.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technisches Konzept
Beschreibung: Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Bieter gebeten, zu drei vorgegebenen technischen Fragestellungen Stellung zu nehmen und ihre Lösungsansätze zu erläutern. Die Darstellung ist auf maximal fünf DIN A4 Seiten mit Schriftgröße 11 (einschließlich grafischer Darstellung) pro Fragestellung zu begrenzen.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kommerzieller Wert
Beschreibung: Das Zuschlagskriterium Kommerzieller Wert geht mit dem benannten Anteil in die Gesamtbewertung des Angebotes ein.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer setzt eine vorherige Rüge des Bieters voraus; er ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. 3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: § 134 Informations- und Wartepflicht Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte § 135 Unwirksamkeit Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Einleitung, Antrag Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Düsseldorf
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Rud. Otto Meyer Technik GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: ZL-009_1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: T49-16512579
Titel: TGA Bau ELT - IPA5
Datum des Vertragsabschlusses: 21/01/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Düsseldorf
Registrierungsnummer: DE119432190
Postanschrift: Moorenstr. 5
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40225
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Submissionsstelle
Telefon: +49 2118119301
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1604
Fax: +49 251411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Rud. Otto Meyer Technik GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE302313512
Postanschrift: Willstätterstr. 12
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40549
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: 02113383489
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f72b486d-1811-4ce5-8c21-8097ac9ff03b - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/02/2026 11:25:05 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 92949-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 27/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/02/2026