1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von Dienstleistungen für die Kamerabefahrung von Abwasserkanälen verschiedener Wirtschaftseinheiten in Hamburg und Lüneburg, VOEK 411-25
Beschreibung: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgabe, Berlin (BImA) beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen für die Kamerabefahrung von Abwasserkanälen verschiedener Wirtschaftseinheiten in Hamburg und Lüneburg. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Zustands- und Funktionsprüfung aller erdverlegten Abwasserleitungen. Dies betrifft mehrere Wirtschaftseinheiten. Es soll eine Kamerabefahrung der erdüberdeckten Regen- und Abwasserleitungen durchgeführt werden, um den Zustand bzw. die Lage und die Dichtigkeit festzustellen. Ein besonderer Fokus liegt hier auf den Regenwasserleitungen, da sichergestellt werden soll, dass keine Schäden an den Gebäuden durch undichte Regenwasserleitungen entstehen. Es liegen keine Bestandspläne vor. Es können nach Auftragserteilung lediglich Flurkarten übergeben werden. Die Lage und der Zustand der Leitungen, Anschlüsse und Kanalverläufe sollen im Zuge der Arbeitenerfasst und dokumentiert werden. Minder- sowie Mehrmengen sind möglich und es besteht kein Anspruch seitens des AN auf Mindermengen oder Ausfallkosten. Auch eine neue Preisverhandlung wird ausgeschlossen.Die Ergebnisse der Untersuchungen dienen als Grundlage für die Erarbeitung von Sanierungskonzepten und deren Durchführung.
Kennung des Verfahrens: 3b2e8bc3-48e0-4aaf-9ff9-f8bf0768c1ff
Interne Kennung: VOEK 411-25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90491000 Überprüfung von Abwasserkanälen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: verschiedene Wirtschaftseinheiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Lüneburg
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: verschiedene Wirtschaftseinheiten
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Dienstleistungen für die Kamerabefahrung von Abwasserkanälen verschiedener Wirtschaftseinheiten in Hamburg
Beschreibung: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgabe, Berlin (BImA) beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen für die Kamerabefahrung von Abwasserkanälen verschiedener Wirtschaftseinheiten in Hamburg. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Zustands- und Funktionsprüfung aller erdverlegten Abwasserleitungen. Dies betrifft mehrere Wirtschaftseinheiten. Es soll eine Kamerabefahrung der erdüberdeckten Regen- und Abwasserleitungen durchgeführt werden, um den Zustand bzw. die Lage und die Dichtigkeit festzustellen. Ein besonderer Fokus liegt hier auf den Regenwasserleitungen, da sichergestellt werden soll, dass keine Schäden an den Gebäuden durch undichte Regenwasserleitungen entstehen. Es liegen keine Bestandspläne vor. Es können nach Auftragserteilung lediglich Flurkarten übergeben werden. Die Lage und der Zustand der Leitungen, Anschlüsse und Kanalverläufe sollen im Zuge der Arbeiten erfasst und dokumentiert werden. Minder- sowie Mehrmengen sind möglich und es besteht kein Anspruch seitens des AN auf Mindermengen oder Ausfallkosten. Auch eine neue Preisverhandlung wird ausgeschlossen. Die Ergebnisse der Untersuchungen dienen als Grundlage für die Erarbeitung von Sanierungskonzepten und deren Durchführung.
Interne Kennung: VOEK 411-25 Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90491000 Überprüfung von Abwasserkanälen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Verschiedene Wirtschaftseinheiten in den folgenden Straßen: Witts Allee, Grotefendweg, Manteuffelstraße, Schanzkamp, Osdorfer Landstraße, Schenefelder Landstraße, Taubnesselweg, Blomkamp, Johanniskrautweg, Rugenbarg, Carl-Cohn-Straße. Die Wirtschaftseinheiten in den folgenden Straßen sind nur zu befahren, wenn diese über das Bundeswehrgelände erschlossen sind: Lesserstraße, Blomkamp, Stephanstraße. Die Hausnummern sind im LV ersichtlich.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Freiberufler, Selbstständige, Sonstige KMU
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Anlage B-02.1 LV Los 1 - Hamburg
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Dienstleistungen für die Kamerabefahrung von Abwasserkanälen verschiedener Wirtschaftseinheiten in Lüneburg
Beschreibung: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgabe, Berlin (BImA) beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen für die Kamerabefahrung von Abwasserkanälen verschiedener Wirtschaftseinheiten in Lüneburg. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Zustands- und Funktionsprüfung aller erdverlegten Abwasserleitungen. Dies betrifft mehrere Wirtschaftseinheiten. Es soll eine Kamerabefahrung der erdüberdeckten Regen- und Abwasserleitungen durchgeführt werden, um den Zustand bzw. die Lage und die Dichtigkeit festzustellen. Ein besonderer Fokus liegt hier auf den Regenwasserleitungen, da sichergestellt werden soll, dass keine Schäden an den Gebäuden durch undichte Regenwasserleitungen entstehen. Es liegen keine Bestandspläne vor. Es können nach Auftragserteilung lediglich Flurkarten übergeben werden. Die Lage und der Zustand der Leitungen, Anschlüsse und Kanalverläufe sollen im Zuge der Arbeiten erfasst und dokumentiert werden. Minder- sowie Mehrmengen sind möglich und es besteht kein Anspruch seitens des AN auf Mindermengen oder Ausfallkosten. Auch eine neue Preisverhandlung wird ausgeschlossen. Die Ergebnisse der Untersuchungen dienen als Grundlage für die Erarbeitung von Sanierungskonzepten und deren Durchführung.
Interne Kennung: VOEK 411-25 Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90491000 Überprüfung von Abwasserkanälen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Haburg
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Verschiedene Wirtschaftseinheiten in den folgenden Straßen: Bernhard-Riemann-Straße, Wilhelm-Reinicke-Straße, Wichernstraße, Bunsenstraße, Chamissostraße, Eichendorfstraße, Uhlandstraße, Von-Kleist-Straße, Fährsteg, Am Eisenbruch, Bodelschwinghweg, Robert-Koch-Sraße, Röntgenstraße, Dieselstraße, Siemensstraße, Bleckeder Landtraße. Die Hausnummern sind im LV ersichtlich.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Freiberufler, Selbstständige, Sonstige KMU
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Anlage B-02.1 LV Los 2 - Lüneburg
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 261 428,48 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Ingenieurbüro Ballweg
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot vom Ingenieurbüro Ballweg
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 95 976,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 411-25 Los 1
Datum des Vertragsabschlusses: 20/01/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Ingenieurbüro Ballweg
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot vom Ingenieurbüro Ballweg
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 112 580,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 411-25 Los 2
Datum des Vertragsabschlusses: 20/01/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 0204:991-80032-33
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t: 0228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Ingenieurbüro Ballweg
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: UStID. DE292314414
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b4c08945-dc7f-4d9d-98bd-b784672660b4 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/02/2026 14:51:12 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 83207-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 25/2026
Datum der Veröffentlichung: 05/02/2026