2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90640000 Reinigung und Entleerung von Einlaufschächten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Gaggenau
Postleitzahl: 76571
Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Ausführungsort: Gaggenau und Stadtteile
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 GWB.
Betrug: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 GWB.
Korruption: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Zahlungsunfähigkeit: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.