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Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
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Wülfrath
Wuppertal
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Xanten
Zülpich

Deutschland – Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste – Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von Gewerbeabfällen - Gebiet Süddeutschland „Gewerbeabfälle RV Süd 2026 ff.“ (VOEK 034-25)

72841-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste – Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von Gewerbeabfällen - Gebiet Süddeutschland „Gewerbeabfälle RV Süd 2026 ff.“ (VOEK 034-25)
OJ S 22/2026 02/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von Gewerbeabfällen - Gebiet Süddeutschland „Gewerbeabfälle RV Süd 2026 ff.“ (VOEK 034-25)
Beschreibung: Die zu vergebenden Leistungen sind in 12 Lose (3 Fachlose mit jeweils 4 Teil-/Regionallosen) aufgeteilt. Die jeweiligen 4 Teil-/Regionallose wurden in den Regionen Baden Württemberg, Bayern, Südwest und Südost aufgeteilt. Die drei Fachlose beinhalten die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen, gefährlichen Abfällen und biologisch abbaubaren Küchen- und Kantinenabfällen sowie von Speiseölen und -fetten. Weitere Angaben zu der in Rede stehenden Beschaffung sind aus den Beschreibungen der einzelnen Lose sowie der Rahmenvereinbarung, ergänzenden Vertragsbedingungen und der allgemeinen Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: a841d832-c1e6-4a1c-aee1-1ad2e5adc4ff
Interne Kennung: VOEK 034-25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Region Baden-Württemberg
Postleitzahl: 79104
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort repräsentiert die Region Baden-Württemberg die als Teil-/ Regionallos 1 in den Vergabeunterlagen bezeichnet wurde. In diesem Los sind noch weitere Erfüllungsorte enthalten, wie Karlsruhe, Singen, Rielasingen-Worblingen, Deißlingen, Gottmadingen, Weil am Rhein, Rheinfelden, Radolfzell am Bodensee, Lörrach und Sigmaringen,
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80807
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort repräsentiert die Region Bayern die als Teil-/ Regionallos 2 in den Vergabeunterlagen bezeichnet wurde. In diesem Los sind noch weitere Erfüllungsorte enthalten, wie Rosenheim, Oberschleißheim, Neuhofen (Laberweinting), Deggendorf, Passau, Weiden i.d. Oberpfalz, Bamberg, Bayreuth, Nürnberg, Neuendettelsau und Oerlenbach.
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60598
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort repräsentiert die Region Südwest, die als Teil-/ Regionallos 3 in den Vergabeunterlagen bezeichnet wurde. In diesem Los sind noch weitere Erfüllungsorte enthalten, wie Wiesbaden, Grävenwiesbach, Friedberg (Hessen), Langen, Neustadt, Rotenburg a. d. Fulda, Hünfeld, Eschwege, Kassel, Bad Hersfeld, Koblenz, Neustadt a. d. Weinstr. und Bad Bergzabern.
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort repräsentiert die Region Südost, die als Teil-/ Regionallos 4 in den Vergabeunterlagen bezeichnet wurde. In diesem Los sind noch weitere Erfüllungsorte enthalten, wie Löbau, Schleife, Ebersbach, Hirschfelde, Weißkeißel, Bad Düben, Borna, Leipzig, Bad Schandau, Pirna und Nohra. .
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EUSanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland- Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 26.02.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 2.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 12
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 12
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3.1 verwiesen. - Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3.2 verwiesen.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Nicht gefährliche Abfälle in der Region Baden-Württemberg
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen für die Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Bei den Abfällen handelt es sich um nicht gefährliche gewerbliche Siedlungsabfälle, die an verschiedenen Herkunftsstellen (bspw. Verwaltungsgebäuden, Unterkünften, Werkstätten, Schießanlagen, Küchen/Kantinen, Übungs-/Sportplätze, Abfall-/Gefahrgutlager etc.) innerhalb der Liegenschaft der Nutzer anfallen. Die Abfälle werden von der Nutzerin und/oder der bedarfstragenden Stelle der Auftraggeberin, soweit technisch möglich und/oder wirtschaftlich zumutbar, nach den unten aufgeführten Abfallfraktionen gem. GewAbfV getrennt gesammelt und für eine stoffliche Verwertung (Recycling) bereitgestellt. • Papier, Pappe und Karton (mit Ausnahme von Hygienepapier) • Glas • Kunststoffe • Metalle • Holz • Textilien • Grünabfälle • Altreifen Ist eine getrennte Erfassung/Bereitstellung durch die Nutzerin und/oder der bedarfstragenden Stelle der Auftraggeberin technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, werden die Abfälle als gemischte Abfälle zur Vorbehandlung/Aufbereitung bereitgestellt. Diese sind bei Übernahme durch die Auftragnehmerin unverzüglich einer Vorbehandlungs-/Aufbereitungsanlage zuzuführen, die die technischen Mindestanforderungen der GewAbfV erfüllt. Gem. § 4 GewAbfV muss die Auftragnehmerin der Auftraggeberin vor der ersten Abfallübergabe eine Betreiber-Erklärung (Anlage C-03.05 der Vergabeunterlagen) für die ausgewählten Vorbehandlungs-/Aufbereitungsanlagen zur Verfügung stellen. Eine erneute Bestätigung ist erst im Falle eines Anlagenwechsels erforderlich. Wechselt die Auftragnehmerin die Vorbehandlungs-/Aufbereitungsanlage, dann muss sie den Wechsel bei der Auftraggeberin mindestens 4 Wochen vorher schriftlich (E-Mail) vorlegen. Die Leistung umfasst - die Erstellung eines Aufstell-/Touren- und Abzugsplans, - die Einrichtung und Bereitstellung von für die jeweilige Abfallart zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung, - den regelmäßigen Austausch der Sammelbehältnisse im Full-Service und deren Wartung/Überprüfung, - die Sammlung und Übernahme, - das Befördern in die zulässige Vorbehandlungs-/Aufbereitungs-/Recyclinganlage, - die ordnungsgemäße Vorbehandlung/Aufbereitung und Entsorgung, - die Nachweisdokumentation, - die Erstellung eines Entsorgungskonzepts je Liegenschaft (bei Bedarf), - die monatliche Bereitstellung einer Abrechnungsübersicht in Excelformat gem. Vorgabe Anlage C-03.03 in den Vergabeunterlagen, - die jährliche Bereitstellung einer Abfall-/Mengenbilanz (Mengenstatistik) gem. Vorgabe Anlage C-02 Ziffer 8.11 und Anlage C-03.04 in den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: VOEK 034-25 - Los 1.1.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Erklärung zum Datum des Beginns: Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Novizenweg 1
Stadt: Neuhausen auf den Fildern
Postleitzahl: 73765
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Pfizerstr. 1, Pfannkuchenstr. 15, Philipp-Reis-Straße 4, Haid-und-Neu-Str. 9
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 73139
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Maggistr. 3
Stadt: Singen
Postleitzahl: 73139
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ramsener Str. 67
Stadt: Rielasingen-Worblingen
Postleitzahl: 78239
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Auf Mittelhardt 5
Stadt: Deißlingen
Postleitzahl: 78652
Land, Gliederung (NUTS): Rottweil (DE135)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wiesentalstr. 10, Sautierstr. 32 und 34, Stefan-Meier-Straße 70, 72, 74 und 4-6, Tennenbacher Str. 23, Bötzinger Str. 31, Bertoldstr. 55, Tullastr. 84
Stadt: Freiburg im Breisgau
Postleitzahl: 79115
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Fritz-Klose-Weg 11, Kapuzinerweg 3
Stadt: Radolfzell
Postleitzahl: 78315
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zollstr. 35
Stadt: Gottmadingen
Postleitzahl: 78244
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Basler Straße 62 und 2/4, Mozartstraße 32, Moltkestraße 1, Wiesentalstraße 26,
Stadt: Weil am Rhein, Lörrach
Postleitzahl: 79576
Land, Gliederung (NUTS): Lörrach (DE139)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schmeier Str. 15
Stadt: Sigmaringen
Postleitzahl: 72488
Land, Gliederung (NUTS): Sigmaringen (DE149)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 070 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Geforderte Deckungssummen pro Schadensfall (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €, Sachschäden: mindestens 2 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 250.000 €, Schlüsselschäden: mindestens 20.000 € Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: - Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. --dass bei Abgabe eines Angebotes für das Fachlos 2 Gefährliche Abfälle, - ein Gefahrgutbeauftragter zu Leistungsbeginn gemäß den Vorgaben der GbV in der jeweils geltenden Fassung für die einzelnen Verkehrsträger bestellt ist (Nachweis: Gb-Schulungsbescheinigung der zuständigen IHK), - nur geschulte Fahrzeugführer gemäß Kap. 8.2 ADR eingesetzt werden und diese die ihnen obliegenden gefahrgutrechtlichen Pflichten erfüllen, - die am Gefahrguttransport beteiligten Personen die Schulungen und Unterweisungen gemäß Kap. 1.3 ADR absolviert haben, und bewahrt die Aufzeichnungen über die Unterweisung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Abschnitt 1.3.3 ADR fünf Jahre ab ihrer Fertigung auf und weist dies der Auftraggeberin auf Verlangen nach (§ 27 Abs. 5 GGVSEB), - beim Einsatz von Schadstoffmobilen die zuständige Fachkraft die Voraussetzungen gemäß Abs. 3.2 Ausnahme 20 Anlage zu § 1 Abs. 2 GGAV erfüllt. Entsprechende Nachweise werden nach Zuschlag auf Verlangen der Auftraggeberin vorgelegt. -- dass das Unternehmen zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrWG ist oder eine vergleichbare Zertifizierung vorliegt, welche die Leistungsfähigkeit abbildet. Das Zertifikat wird mit dem Angebot eingereicht und bestätigt, dass die im Preisblatt (Anlage B-02) angegebenen AVV-Nummern zum Sammeln und Befördern im Zertifikat enthalten sind. Bei Angabe eines Permalinks z. B. über das Entsorgungsfachbetrieberegister der ZKS-Abfall entfällt die Zusendung. Sofern das Zertifikat durch die Auftraggeberin jederzeit abrufbar/überprüfbar ist, wird auch jegliche andere Verlinkung per Permalink akzeptiert. -- dass das Unternehmen gem. § 53 KrWG die Anzeigenpflicht bei der zuständigen Behörde erfüllt hat. -- dass die in den Liegenschaften getrennt gesammelten Abfallfraktionen nach der Übernahme gemäß GewAbfV § 3 Abs. 3 Ziffer 2 vollständig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Die aussortierten Störstoffe kommen einer hochwertigen energetischen Verwertung zu. -- dass vor der ersten Abfallübergabe die Betreibererklärung (Anlage C-03.05 der Vergabeunterlagen) gem. § 4 GewAbfV unaufgefordert zur Verfügung gestellt wird. -- dass im Falle der Vergabe von Unteraufträgen die Unterauftragnehmer 2 Wochen nach Zuschlagserteilung mittels Anlage C-03.02 der Vergabeunterlagen bekannt gegeben werden und die zugehörigen Nachweise zur Verfügung gestellt werden. -- Sollten weitere Genehmigungen entsprechend § 50 des KrWG erforderlich sein, werden diese unverzüglich vor Entsorgungsbeginn eingeholt und auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin vorgelegt. - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens - Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen und von mindestens zwei verschiedenen voneinander unabhängigen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in € netto), Leistungszeitraum, Leistungsart, zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 60 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 30 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Beschreibung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/02/2026
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=831820
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/03/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 72 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Gefährliche Abfälle in der Region Baden-Württemberg
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die teilweise dem Gefahrgutrecht unterliegen, in zugelassenen Sammelbehältnissen und / oder z.T. auch mittels Straßentankwagen mit Absaugeinrichtung (sog. Saugfahrzeuge) für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Abfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Bei den gefährlichen Abfällen handelt es sich um Abfallstoffe mit gefährlichen Eigenschaften, welche a) als „Betriebsmittel“ im Einsatz waren, wie nachstehend beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt: • Altöle • Lösemittel • Brems- und Kühlflüssigkeiten • Säuren und Laugen, PCB-haltige Stoffe • Chemikalien (in Gebinden) • gebrauchte Verpackungen mit schädlichen Restanhaftungen • Druckfarben, Altfarben und Lacke, Spraydosen, Dichtmassen, Klebstoffe • Akkus und Batterien • Elektroaltgeräte der Sammelgruppen 1-5 (z.B. Kühlgeräte, Klimaanlagen, Bildschirme, Monitore, Leuchtstoffröhren, Mikrowellen, Elektrokleingeräte wie Tastaturen, PC-Mäuse, Geräte mit Lithium-Ionen-Batterien) b) als Restbestände der unter a) genannten Stoffe anfallen und daher nicht weiterverwendet werden können (z.B. Haltbarkeitsdauer abgelaufen, Produkteigenschaft ist nicht mehr gegeben etc.). c) Instandhaltungs- und/oder Reinigungsprozessen entstammen, wie nachstehend beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt: • ölverschmutzte Betriebsmittel (verunreinigtes Bindemittel, Ölschläuche, Ölfilter, genutzte und verbrauchte Filter u.a. Vliese aus Abluftanlagen, Wischtücher, Waffenputztücher, verbrauchte Einmalkleidung, Handschuhe etc.) • Altholz der Kategorie A IV Die Auftraggeberin hat für jede Abfallart den gemäß AVV vorgesehenen Abfallschlüssel festgelegt. Zusätzlich wird das gewünschte Behältnis für die Erfassung zu dem Abfallstoff mitgeteilt. Eine nachträgliche Umklassifizierung der AVV-Nummern nach Einordnung durch die Auftragnehmerin als Fachbetrieb ist möglich (z.B. Nutzung, der durch die Auftragnehmerin vorgehaltenen gleichermaßen rechtskonformen passenden Sammelentsorgungsnachweise). Die Umklassifizierung ist dabei zwingend mit der Auftraggeberin schriftlich abzustimmen. Ist eine getrennte Erfassung/Bereitstellung durch die Auftraggeberin technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar (Kleinstmengen), können unterschiedliche Abfälle auch unter derselben Abfallschlüsselnummer zusammengefasst und für die Entsorgung (nur in direkter Abstimmung mit der Auftragnehmerin) bereitgestellt werden. Im Vorfeld der Entsorgung übergibt die Auftraggeberin der Auftragnehmerin auf Wunsch das Sicherheitsdatenblatt (soweit verfügbar). Die Abfalldeklaration umfasst auch die Prüfung Gefahrgut/kein Gefahrgut sowie alle daraus resultierenden gefahrgutrechtlichen Pflichten gem. GGVSEB (siehe Anlage C-01b der Vergabeunterlagen) durch die Auftragnehmerin. Zusätzlich hat die Auftragnehmerin Einzelanfragen bezüglich der Abfalldeklaration per E-Mail durch die benannten Ansprechpersonen (Anlage C-04) zu beantworten. Die Auftragnehmerin liefert der Auftraggeberin je Abfallart die Gefahrgutklassifizierung in einem separaten Schreiben. Diese Vorabklassifizierung dient der beteiligten Person nach ADR 1.3 als Nachweis zu den Gefahrgutangaben in den zukünftig durch den Absender zu erstellenden Beförderungspapieren (vgl. RSEB § 17.4 Pflichten des Auftraggebers des Absenders). Weitere Beschreibungen zu den gefährlichen Abfällen sind aus der Anlage C-02.02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 034-25 - Los 2.1.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Erklärung zum Datum des Beginns: Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Novizenweg 1
Stadt: Neuhausen auf den Fildern
Postleitzahl: 73765
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Pfizerstr. 1, Pfannkuchenstr. 15, Philipp-Reis-Straße 4, Haid-und-Neu-Str. 9
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 73139
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Maggistr. 3
Stadt: Singen
Postleitzahl: 73139
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ramsener Str. 67
Stadt: Rielasingen-Worblingen
Postleitzahl: 78239
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Auf Mittelhardt 5
Stadt: Deißlingen
Postleitzahl: 78652
Land, Gliederung (NUTS): Rottweil (DE135)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wiesentalstr. 10, Sautierstr. 32 und 34, Stefan-Meier-Straße 70, 72, 74 und 4-6, Tennenbacher Str. 23, Bötzinger Str. 31, Bertoldstr. 55, Tullastr. 84
Stadt: Freiburg im Breisgau
Postleitzahl: 79115
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Fritz-Klose-Weg 11, Kapuzinerweg 3
Stadt: Radolfzell
Postleitzahl: 78315
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zollstr. 35
Stadt: Gottmadingen
Postleitzahl: 78244
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Basler Straße 62 und 2/4, Mozartstraße 32, Moltkestraße 1, Wiesentalstraße 26,
Stadt: Weil am Rhein, Lörrach
Postleitzahl: 79576
Land, Gliederung (NUTS): Lörrach (DE139)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schmeier Str. 15
Stadt: Sigmaringen
Postleitzahl: 72488
Land, Gliederung (NUTS): Sigmaringen (DE149)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 44 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Geforderte Deckungssummen pro Schadensfall (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €, Sachschäden: mindestens 2 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 250.000 €, Schlüsselschäden: mindestens 20.000 € Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: - Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. --dass bei Abgabe eines Angebotes für das Fachlos 2 Gefährliche Abfälle, - ein Gefahrgutbeauftragter zu Leistungsbeginn gemäß den Vorgaben der GbV in der jeweils geltenden Fassung für die einzelnen Verkehrsträger bestellt ist (Nachweis: Gb-Schulungsbescheinigung der zuständigen IHK), - nur geschulte Fahrzeugführer gemäß Kap. 8.2 ADR eingesetzt werden und diese die ihnen obliegenden gefahrgutrechtlichen Pflichten erfüllen, - die am Gefahrguttransport beteiligten Personen die Schulungen und Unterweisungen gemäß Kap. 1.3 ADR absolviert haben, und bewahrt die Aufzeichnungen über die Unterweisung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Abschnitt 1.3.3 ADR fünf Jahre ab ihrer Fertigung auf und weist dies der Auftraggeberin auf Verlangen nach (§ 27 Abs. 5 GGVSEB), - beim Einsatz von Schadstoffmobilen die zuständige Fachkraft die Voraussetzungen gemäß Abs. 3.2 Ausnahme 20 Anlage zu § 1 Abs. 2 GGAV erfüllt. Entsprechende Nachweise werden nach Zuschlag auf Verlangen der Auftraggeberin vorgelegt. -- dass das Unternehmen zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrWG ist oder eine vergleichbare Zertifizierung vorliegt, welche die Leistungsfähigkeit abbildet. Das Zertifikat wird mit dem Angebot eingereicht und bestätigt, dass die im Preisblatt (Anlage B-02) angegebenen AVV-Nummern zum Sammeln und Befördern im Zertifikat enthalten sind. Bei Angabe eines Permalinks z. B. über das Entsorgungsfachbetrieberegister der ZKS-Abfall entfällt die Zusendung. Sofern das Zertifikat durch die Auftraggeberin jederzeit abrufbar/überprüfbar ist, wird auch jegliche andere Verlinkung per Permalink akzeptiert. -- dass das Unternehmen gem. § 53 KrWG die Anzeigenpflicht bei der zuständigen Behörde erfüllt hat. -- dass die in den Liegenschaften getrennt gesammelten Abfallfraktionen nach der Übernahme gemäß GewAbfV § 3 Abs. 3 Ziffer 2 vollständig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Die aussortierten Störstoffe kommen einer hochwertigen energetischen Verwertung zu. -- dass vor der ersten Abfallübergabe die Betreibererklärung (Anlage C-03.05 der Vergabeunterlagen) gem. § 4 GewAbfV unaufgefordert zur Verfügung gestellt wird. -- dass im Falle der Vergabe von Unteraufträgen die Unterauftragnehmer 2 Wochen nach Zuschlagserteilung mittels Anlage C-03.02 der Vergabeunterlagen bekannt gegeben werden und die zugehörigen Nachweise zur Verfügung gestellt werden. -- Sollten weitere Genehmigungen entsprechend § 50 des KrWG erforderlich sein, werden diese unverzüglich vor Entsorgungsbeginn eingeholt und auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin vorgelegt. - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens - Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen und von mindestens zwei verschiedenen voneinander unabhängigen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in € netto), Leistungszeitraum, Leistungsart, zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 60 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 30 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Beschreibung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/02/2026
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=831820
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/03/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 72 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Speiseabfälle in der Region Baden-Württemberg
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von biologisch abbaubaren Küchen- und Kantinenabfällen sowie von Speiseölen und -fetten entsprechend der Gesetzgebung in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer und den privaten Kantinenbetreiber (Abfallerzeuger) in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Speiseabfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. Bei den Speiseabfällen handelt es sich um entledigte, nicht verwendbare und überlagerte Lebensmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft der Kategorie 3 analog § 2 Abs. 1 Nr. 3 TierNebV, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind und in den Großküchen und Kantinen (Herkunftsstellen) als auch zu einem geringen Anteil aus den Teeküchen der dienstlichen Nutzer/privaten Kantinenbetreiber anfallen. Die Speiseabfälle werden getrennt nach zwei Abfallfraktionen gesammelt: Fraktion 1: Küchen- und Kantinenabfälle (unverpackt) wie z. B. Backwaren, Eier, Molkereiprodukte, Soßen- und Suppenreste, Fleisch-/Knochenreste, Fisch, Obst, Gemüse und weitere organische Reste. Verpackte Küchen- und Kantinenabfälle sind nicht vorgesehen, können jedoch nicht ausgeschlossen werden und kommen nur im Fall einer „Fehlbefüllung“ oder Monosammlung aufgrund einer Kühlkettenunterbrechung vor. Hierfür ist im Preisblatt (Anlage B-02 der Vergabeunterlagen) eine Eventualposition für verpackte Küchen- und Kantinenabfälle vorgesehen. Fraktion 2: benutzte und überlagerte Speiseöle und -fette pflanzlichen und tierischen Ursprungs wie z. B. gebrauchtes Frittierfett, Bratfett und -öl, Butter, Margarine, Schmalz etc. Abfallart gem. dem Europäischen Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV): • AVV 20 01 08 Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle • AVV 20 01 25 Speiseöle und -fette Umklassifizierungen der AVV-Nr. sind mit der Auftraggeberin schriftlich abzustimmen. Die Leistung umfasst  die Erstellung eines Aufstell-/Touren- und Abzugsplans,  die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung,  den regelmäßigen Austausch und die Reinigung der Sammelbehältnisse und deren Wartung/Überprüfung,  die Sammlung und Übernahme der Abfälle,  das Befördern in die zulässige Behandlungsanlage,  die ordnungsgemäße Behandlung/Aufbereitung,  die fach- und umweltgerechte Entsorgung,  die Nachweisdokumentation per Handelspapier (Auftragszettel/Lieferschein),  die Erstellung eines Entsorgungskonzepts je Liegenschaft (bei Bedarf),  die monatliche Bereitstellung einer Abrechnungsübersicht in Excelformat gem. Vorgabe Anlage C-03.03 der Vergabeunterlagen und  die jährliche Bereitstellung einer Abfall-/Mengenbilanz (Mengenstatistik) gem. Vorgabe Anlage C-02 Ziffer 8.11 und Anlage C-03.04 der Vergabeunterlagen. Weitere Beschreibungen zu den gefährlichen Abfällen sind aus der Anlage C-02.03 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 034-25 - Los 3.1.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Erklärung zum Datum des Beginns: Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Novizenweg 1
Stadt: Neuhausen auf den Fildern
Postleitzahl: 73765
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Pfizerstr. 1, Pfannkuchenstr. 15, Philipp-Reis-Straße 4, Haid-und-Neu-Str. 9
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 73139
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Maggistr. 3
Stadt: Singen
Postleitzahl: 73139
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ramsener Str. 67
Stadt: Rielasingen-Worblingen
Postleitzahl: 78239
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Auf Mittelhardt 5
Stadt: Deißlingen
Postleitzahl: 78652
Land, Gliederung (NUTS): Rottweil (DE135)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wiesentalstr. 10, Sautierstr. 32 und 34, Stefan-Meier-Straße 70, 72, 74 und 4-6, Tennenbacher Str. 23, Bötzinger Str. 31, Bertoldstr. 55, Tullastr. 84
Stadt: Freiburg im Breisgau
Postleitzahl: 79115
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Fritz-Klose-Weg 11, Kapuzinerweg 3
Stadt: Radolfzell
Postleitzahl: 78315
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zollstr. 35
Stadt: Gottmadingen
Postleitzahl: 78244
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Basler Straße 62 und 2/4, Mozartstraße 32, Moltkestraße 1, Wiesentalstraße 26,
Stadt: Weil am Rhein, Lörrach
Postleitzahl: 79576
Land, Gliederung (NUTS): Lörrach (DE139)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schmeier Str. 15
Stadt: Sigmaringen
Postleitzahl: 72488
Land, Gliederung (NUTS): Sigmaringen (DE149)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 70 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Geforderte Deckungssummen pro Schadensfall (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €, Sachschäden: mindestens 2 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 250.000 €, Schlüsselschäden: mindestens 20.000 € Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: - Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. --dass bei Abgabe eines Angebotes für das Fachlos 2 Gefährliche Abfälle, - ein Gefahrgutbeauftragter zu Leistungsbeginn gemäß den Vorgaben der GbV in der jeweils geltenden Fassung für die einzelnen Verkehrsträger bestellt ist (Nachweis: Gb-Schulungsbescheinigung der zuständigen IHK), - nur geschulte Fahrzeugführer gemäß Kap. 8.2 ADR eingesetzt werden und diese die ihnen obliegenden gefahrgutrechtlichen Pflichten erfüllen, - die am Gefahrguttransport beteiligten Personen die Schulungen und Unterweisungen gemäß Kap. 1.3 ADR absolviert haben, und bewahrt die Aufzeichnungen über die Unterweisung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Abschnitt 1.3.3 ADR fünf Jahre ab ihrer Fertigung auf und weist dies der Auftraggeberin auf Verlangen nach (§ 27 Abs. 5 GGVSEB), - beim Einsatz von Schadstoffmobilen die zuständige Fachkraft die Voraussetzungen gemäß Abs. 3.2 Ausnahme 20 Anlage zu § 1 Abs. 2 GGAV erfüllt. Entsprechende Nachweise werden nach Zuschlag auf Verlangen der Auftraggeberin vorgelegt. -- dass das Unternehmen zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrWG ist oder eine vergleichbare Zertifizierung vorliegt, welche die Leistungsfähigkeit abbildet. Das Zertifikat wird mit dem Angebot eingereicht und bestätigt, dass die im Preisblatt (Anlage B-02) angegebenen AVV-Nummern zum Sammeln und Befördern im Zertifikat enthalten sind. Bei Angabe eines Permalinks z. B. über das Entsorgungsfachbetrieberegister der ZKS-Abfall entfällt die Zusendung. Sofern das Zertifikat durch die Auftraggeberin jederzeit abrufbar/überprüfbar ist, wird auch jegliche andere Verlinkung per Permalink akzeptiert. -- dass das Unternehmen gem. § 53 KrWG die Anzeigenpflicht bei der zuständigen Behörde erfüllt hat. -- dass die in den Liegenschaften getrennt gesammelten Abfallfraktionen nach der Übernahme gemäß GewAbfV § 3 Abs. 3 Ziffer 2 vollständig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Die aussortierten Störstoffe kommen einer hochwertigen energetischen Verwertung zu. -- dass vor der ersten Abfallübergabe die Betreibererklärung (Anlage C-03.05 der Vergabeunterlagen) gem. § 4 GewAbfV unaufgefordert zur Verfügung gestellt wird. -- dass im Falle der Vergabe von Unteraufträgen die Unterauftragnehmer 2 Wochen nach Zuschlagserteilung mittels Anlage C-03.02 der Vergabeunterlagen bekannt gegeben werden und die zugehörigen Nachweise zur Verfügung gestellt werden. -- Sollten weitere Genehmigungen entsprechend § 50 des KrWG erforderlich sein, werden diese unverzüglich vor Entsorgungsbeginn eingeholt und auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin vorgelegt. - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens - Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen und von mindestens zwei verschiedenen voneinander unabhängigen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in € netto), Leistungszeitraum, Leistungsart, zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 60 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 30 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Beschreibung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/02/2026
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=831820
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/03/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 72 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Nicht gefährliche Abfälle in der Region Bayern
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen für die Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Bei den Abfällen handelt es sich um nicht gefährliche gewerbliche Siedlungsabfälle, die an verschiedenen Herkunftsstellen (bspw. Verwaltungsgebäuden, Unterkünften, Werkstätten, Schießanlagen, Küchen/Kantinen, Übungs-/Sportplätze, Abfall-/Gefahrgutlager etc.) innerhalb der Liegenschaft der Nutzer anfallen. Die Abfälle werden von der Nutzerin und/oder der bedarfstragenden Stelle der Auftraggeberin, soweit technisch möglich und/oder wirtschaftlich zumutbar, nach den unten aufgeführten Abfallfraktionen gem. GewAbfV getrennt gesammelt und für eine stoffliche Verwertung (Recycling) bereitgestellt. • Papier, Pappe und Karton (mit Ausnahme von Hygienepapier) • Glas • Kunststoffe • Metalle • Holz • Textilien • Grünabfälle • Altreifen Ist eine getrennte Erfassung/Bereitstellung durch die Nutzerin und/oder der bedarfstragenden Stelle der Auftraggeberin technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, werden die Abfälle als gemischte Abfälle zur Vorbehandlung/Aufbereitung bereitgestellt. Diese sind bei Übernahme durch die Auftragnehmerin unverzüglich einer Vorbehandlungs-/Aufbereitungsanlage zuzuführen, die die technischen Mindestanforderungen der GewAbfV erfüllt. Gem. § 4 GewAbfV muss die Auftragnehmerin der Auftraggeberin vor der ersten Abfallübergabe eine Betreiber-Erklärung (Anlage C-03.05 der Vergabeunterlagen) für die ausgewählten Vorbehandlungs-/Aufbereitungsanlagen zur Verfügung stellen. Eine erneute Bestätigung ist erst im Falle eines Anlagenwechsels erforderlich. Wechselt die Auftragnehmerin die Vorbehandlungs-/Aufbereitungsanlage, dann muss sie den Wechsel bei der Auftraggeberin mindestens 4 Wochen vorher schriftlich (E-Mail) vorlegen. Die Leistung umfasst - die Erstellung eines Aufstell-/Touren- und Abzugsplans, - die Einrichtung und Bereitstellung von für die jeweilige Abfallart zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung, - den regelmäßigen Austausch der Sammelbehältnisse im Full-Service und deren Wartung/Überprüfung, - die Sammlung und Übernahme, - das Befördern in die zulässige Vorbehandlungs-/Aufbereitungs-/Recyclinganlage, - die ordnungsgemäße Vorbehandlung/Aufbereitung und Entsorgung, - die Nachweisdokumentation, - die Erstellung eines Entsorgungskonzepts je Liegenschaft (bei Bedarf), - die monatliche Bereitstellung einer Abrechnungsübersicht in Excelformat gem. Vorgabe Anlage C-03.03 in den Vergabeunterlagen, - die jährliche Bereitstellung einer Abfall-/Mengenbilanz (Mengenstatistik) gem. Vorgabe Anlage C-02 Ziffer 8.11 und Anlage C-03.04 in den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: VOEK 034-25 - Los 1.2.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Erklärung zum Datum des Beginns: Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Burgfriedstraße 34
Stadt: Rosenheim
Postleitzahl: 83024
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Frankfurter Ring 206, Infanteriestr. 6 Jägerstraße 5a in Oberschleißheim,
Stadt: München
Postleitzahl: 80807
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hochstraße 1
Stadt: Laberweinting
Postleitzahl: 84082
Land, Gliederung (NUTS): Straubing-Bogen (DE22B)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ulrichsberger Straße 1-13
Stadt: Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land, Gliederung (NUTS): Deggendorf (DE224)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Regensburger Straße 15
Stadt: Passau
Postleitzahl: 94036
Land, Gliederung (NUTS): Passau, Kreisfreie Stadt (DE222)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Moosbürger Straße
Stadt: Weiden i.d. Oberpfalz
Postleitzahl: 92637
Land, Gliederung (NUTS): Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt (DE233)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zollnerstraße 190
Stadt: Bamberg
Postleitzahl: 96052
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Kreisfreie Stadt (DE241)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Christian-Ritter-von-Popp-Str. 25
Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95448
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Frankenstr. 210
Stadt: Nürnberg
Postleitzahl: 90461
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Breslauer Straße 1
Stadt: Neuendettelsau
Postleitzahl: 91564
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Heglerstraße 15
Stadt: Oerlenbach
Postleitzahl: 97714
Land, Gliederung (NUTS): Bad Kissingen (DE265)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 432 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Geforderte Deckungssummen pro Schadensfall (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €, Sachschäden: mindestens 2 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 250.000 €, Schlüsselschäden: mindestens 20.000 € Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: - Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. --dass bei Abgabe eines Angebotes für das Fachlos 2 Gefährliche Abfälle, - ein Gefahrgutbeauftragter zu Leistungsbeginn gemäß den Vorgaben der GbV in der jeweils geltenden Fassung für die einzelnen Verkehrsträger bestellt ist (Nachweis: Gb-Schulungsbescheinigung der zuständigen IHK), - nur geschulte Fahrzeugführer gemäß Kap. 8.2 ADR eingesetzt werden und diese die ihnen obliegenden gefahrgutrechtlichen Pflichten erfüllen, - die am Gefahrguttransport beteiligten Personen die Schulungen und Unterweisungen gemäß Kap. 1.3 ADR absolviert haben, und bewahrt die Aufzeichnungen über die Unterweisung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Abschnitt 1.3.3 ADR fünf Jahre ab ihrer Fertigung auf und weist dies der Auftraggeberin auf Verlangen nach (§ 27 Abs. 5 GGVSEB), - beim Einsatz von Schadstoffmobilen die zuständige Fachkraft die Voraussetzungen gemäß Abs. 3.2 Ausnahme 20 Anlage zu § 1 Abs. 2 GGAV erfüllt. Entsprechende Nachweise werden nach Zuschlag auf Verlangen der Auftraggeberin vorgelegt. -- dass das Unternehmen zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrWG ist oder eine vergleichbare Zertifizierung vorliegt, welche die Leistungsfähigkeit abbildet. Das Zertifikat wird mit dem Angebot eingereicht und bestätigt, dass die im Preisblatt (Anlage B-02) angegebenen AVV-Nummern zum Sammeln und Befördern im Zertifikat enthalten sind. Bei Angabe eines Permalinks z. B. über das Entsorgungsfachbetrieberegister der ZKS-Abfall entfällt die Zusendung. Sofern das Zertifikat durch die Auftraggeberin jederzeit abrufbar/überprüfbar ist, wird auch jegliche andere Verlinkung per Permalink akzeptiert. -- dass das Unternehmen gem. § 53 KrWG die Anzeigenpflicht bei der zuständigen Behörde erfüllt hat. -- dass die in den Liegenschaften getrennt gesammelten Abfallfraktionen nach der Übernahme gemäß GewAbfV § 3 Abs. 3 Ziffer 2 vollständig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Die aussortierten Störstoffe kommen einer hochwertigen energetischen Verwertung zu. -- dass vor der ersten Abfallübergabe die Betreibererklärung (Anlage C-03.05 der Vergabeunterlagen) gem. § 4 GewAbfV unaufgefordert zur Verfügung gestellt wird. -- dass im Falle der Vergabe von Unteraufträgen die Unterauftragnehmer 2 Wochen nach Zuschlagserteilung mittels Anlage C-03.02 der Vergabeunterlagen bekannt gegeben werden und die zugehörigen Nachweise zur Verfügung gestellt werden. -- Sollten weitere Genehmigungen entsprechend § 50 des KrWG erforderlich sein, werden diese unverzüglich vor Entsorgungsbeginn eingeholt und auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin vorgelegt. - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens - Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen und von mindestens zwei verschiedenen voneinander unabhängigen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in € netto), Leistungszeitraum, Leistungsart, zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 60 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 30 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Beschreibung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/02/2026
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=831820
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/03/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 72 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Gefährliche Abfälle in der Region Bayern
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die teilweise dem Gefahrgutrecht unterliegen, in zugelassenen Sammelbehältnissen und / oder z.T. auch mittels Straßentankwagen mit Absaugeinrichtung (sog. Saugfahrzeuge) für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Abfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Bei den gefährlichen Abfällen handelt es sich um Abfallstoffe mit gefährlichen Eigenschaften, welche a) als „Betriebsmittel“ im Einsatz waren, wie nachstehend beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt: • Altöle • Lösemittel • Brems- und Kühlflüssigkeiten • Säuren und Laugen, PCB-haltige Stoffe • Chemikalien (in Gebinden) • gebrauchte Verpackungen mit schädlichen Restanhaftungen • Druckfarben, Altfarben und Lacke, Spraydosen, Dichtmassen, Klebstoffe • Akkus und Batterien • Elektroaltgeräte der Sammelgruppen 1-5 (z.B. Kühlgeräte, Klimaanlagen, Bildschirme, Monitore, Leuchtstoffröhren, Mikrowellen, Elektrokleingeräte wie Tastaturen, PC-Mäuse, Geräte mit Lithium-Ionen-Batterien) b) als Restbestände der unter a) genannten Stoffe anfallen und daher nicht weiterverwendet werden können (z.B. Haltbarkeitsdauer abgelaufen, Produkteigenschaft ist nicht mehr gegeben etc.). c) Instandhaltungs- und/oder Reinigungsprozessen entstammen, wie nachstehend beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt: • ölverschmutzte Betriebsmittel (verunreinigtes Bindemittel, Ölschläuche, Ölfilter, genutzte und verbrauchte Filter u.a. Vliese aus Abluftanlagen, Wischtücher, Waffenputztücher, verbrauchte Einmalkleidung, Handschuhe etc.) • Altholz der Kategorie A IV Die Auftraggeberin hat für jede Abfallart den gemäß AVV vorgesehenen Abfallschlüssel festgelegt. Zusätzlich wird das gewünschte Behältnis für die Erfassung zu dem Abfallstoff mitgeteilt. Eine nachträgliche Umklassifizierung der AVV-Nummern nach Einordnung durch die Auftragnehmerin als Fachbetrieb ist möglich (z.B. Nutzung, der durch die Auftragnehmerin vorgehaltenen gleichermaßen rechtskonformen passenden Sammelentsorgungsnachweise). Die Umklassifizierung ist dabei zwingend mit der Auftraggeberin schriftlich abzustimmen. Ist eine getrennte Erfassung/Bereitstellung durch die Auftraggeberin technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar (Kleinstmengen), können unterschiedliche Abfälle auch unter derselben Abfallschlüsselnummer zusammengefasst und für die Entsorgung (nur in direkter Abstimmung mit der Auftragnehmerin) bereitgestellt werden. Im Vorfeld der Entsorgung übergibt die Auftraggeberin der Auftragnehmerin auf Wunsch das Sicherheitsdatenblatt (soweit verfügbar). Die Abfalldeklaration umfasst auch die Prüfung Gefahrgut/kein Gefahrgut sowie alle daraus resultierenden gefahrgutrechtlichen Pflichten gem. GGVSEB (siehe Anlage C-01b der Vergabeunterlagen) durch die Auftragnehmerin. Zusätzlich hat die Auftragnehmerin Einzelanfragen bezüglich der Abfalldeklaration per E-Mail durch die benannten Ansprechpersonen (Anlage C-04) zu beantworten. Die Auftragnehmerin liefert der Auftraggeberin je Abfallart die Gefahrgutklassifizierung in einem separaten Schreiben. Diese Vorabklassifizierung dient der beteiligten Person nach ADR 1.3 als Nachweis zu den Gefahrgutangaben in den zukünftig durch den Absender zu erstellenden Beförderungspapieren (vgl. RSEB § 17.4 Pflichten des Auftraggebers des Absenders). Weitere Beschreibungen zu den gefährlichen Abfällen sind aus der Anlage C-02.02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 034-25 - Los 2.2.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Erklärung zum Datum des Beginns: Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Burgfriedstraße 34
Stadt: Rosenheim
Postleitzahl: 83024
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Frankfurter Ring 206, Infanteriestr. 6 Jägerstraße 5a in Oberschleißheim,
Stadt: München
Postleitzahl: 80807
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hochstraße 1
Stadt: Laberweinting
Postleitzahl: 84082
Land, Gliederung (NUTS): Straubing-Bogen (DE22B)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ulrichsberger Straße 1-13
Stadt: Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land, Gliederung (NUTS): Deggendorf (DE224)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Regensburger Straße 15
Stadt: Passau
Postleitzahl: 94036
Land, Gliederung (NUTS): Passau, Kreisfreie Stadt (DE222)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Moosbürger Straße
Stadt: Weiden i.d. Oberpfalz
Postleitzahl: 92637
Land, Gliederung (NUTS): Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt (DE233)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zollnerstraße 190
Stadt: Bamberg
Postleitzahl: 96052
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Kreisfreie Stadt (DE241)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Christian-Ritter-von-Popp-Str. 25
Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95448
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Frankenstr. 210
Stadt: Nürnberg
Postleitzahl: 90461
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Breslauer Straße 1
Stadt: Neuendettelsau
Postleitzahl: 91564
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Heglerstraße 15
Stadt: Oerlenbach
Postleitzahl: 97714
Land, Gliederung (NUTS): Bad Kissingen (DE265)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 432 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Geforderte Deckungssummen pro Schadensfall (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €, Sachschäden: mindestens 2 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 250.000 €, Schlüsselschäden: mindestens 20.000 € Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: - Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. --dass bei Abgabe eines Angebotes für das Fachlos 2 Gefährliche Abfälle, - ein Gefahrgutbeauftragter zu Leistungsbeginn gemäß den Vorgaben der GbV in der jeweils geltenden Fassung für die einzelnen Verkehrsträger bestellt ist (Nachweis: Gb-Schulungsbescheinigung der zuständigen IHK), - nur geschulte Fahrzeugführer gemäß Kap. 8.2 ADR eingesetzt werden und diese die ihnen obliegenden gefahrgutrechtlichen Pflichten erfüllen, - die am Gefahrguttransport beteiligten Personen die Schulungen und Unterweisungen gemäß Kap. 1.3 ADR absolviert haben, und bewahrt die Aufzeichnungen über die Unterweisung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Abschnitt 1.3.3 ADR fünf Jahre ab ihrer Fertigung auf und weist dies der Auftraggeberin auf Verlangen nach (§ 27 Abs. 5 GGVSEB), - beim Einsatz von Schadstoffmobilen die zuständige Fachkraft die Voraussetzungen gemäß Abs. 3.2 Ausnahme 20 Anlage zu § 1 Abs. 2 GGAV erfüllt. Entsprechende Nachweise werden nach Zuschlag auf Verlangen der Auftraggeberin vorgelegt. -- dass das Unternehmen zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrWG ist oder eine vergleichbare Zertifizierung vorliegt, welche die Leistungsfähigkeit abbildet. Das Zertifikat wird mit dem Angebot eingereicht und bestätigt, dass die im Preisblatt (Anlage B-02) angegebenen AVV-Nummern zum Sammeln und Befördern im Zertifikat enthalten sind. Bei Angabe eines Permalinks z. B. über das Entsorgungsfachbetrieberegister der ZKS-Abfall entfällt die Zusendung. Sofern das Zertifikat durch die Auftraggeberin jederzeit abrufbar/überprüfbar ist, wird auch jegliche andere Verlinkung per Permalink akzeptiert. -- dass das Unternehmen gem. § 53 KrWG die Anzeigenpflicht bei der zuständigen Behörde erfüllt hat. -- dass die in den Liegenschaften getrennt gesammelten Abfallfraktionen nach der Übernahme gemäß GewAbfV § 3 Abs. 3 Ziffer 2 vollständig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Die aussortierten Störstoffe kommen einer hochwertigen energetischen Verwertung zu. -- dass vor der ersten Abfallübergabe die Betreibererklärung (Anlage C-03.05 der Vergabeunterlagen) gem. § 4 GewAbfV unaufgefordert zur Verfügung gestellt wird. -- dass im Falle der Vergabe von Unteraufträgen die Unterauftragnehmer 2 Wochen nach Zuschlagserteilung mittels Anlage C-03.02 der Vergabeunterlagen bekannt gegeben werden und die zugehörigen Nachweise zur Verfügung gestellt werden. -- Sollten weitere Genehmigungen entsprechend § 50 des KrWG erforderlich sein, werden diese unverzüglich vor Entsorgungsbeginn eingeholt und auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin vorgelegt. - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens - Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen und von mindestens zwei verschiedenen voneinander unabhängigen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in € netto), Leistungszeitraum, Leistungsart, zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 60 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 30 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Beschreibung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/02/2026
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=831820
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/03/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 72 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Speiseabfälle in der Region Bayern
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von biologisch abbaubaren Küchen- und Kantinenabfällen sowie von Speiseölen und -fetten entsprechend der Gesetzgebung in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer und den privaten Kantinenbetreiber (Abfallerzeuger) in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Speiseabfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. Bei den Speiseabfällen handelt es sich um entledigte, nicht verwendbare und überlagerte Lebensmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft der Kategorie 3 analog § 2 Abs. 1 Nr. 3 TierNebV, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind und in den Großküchen und Kantinen (Herkunftsstellen) als auch zu einem geringen Anteil aus den Teeküchen der dienstlichen Nutzer/privaten Kantinenbetreiber anfallen. Die Speiseabfälle werden getrennt nach zwei Abfallfraktionen gesammelt: Fraktion 1: Küchen- und Kantinenabfälle (unverpackt) wie z. B. Backwaren, Eier, Molkereiprodukte, Soßen- und Suppenreste, Fleisch-/Knochenreste, Fisch, Obst, Gemüse und weitere organische Reste. Verpackte Küchen- und Kantinenabfälle sind nicht vorgesehen, können jedoch nicht ausgeschlossen werden und kommen nur im Fall einer „Fehlbefüllung“ oder Monosammlung aufgrund einer Kühlkettenunterbrechung vor. Hierfür ist im Preisblatt (Anlage B-02 der Vergabeunterlagen) eine Eventualposition für verpackte Küchen- und Kantinenabfälle vorgesehen. Fraktion 2: benutzte und überlagerte Speiseöle und -fette pflanzlichen und tierischen Ursprungs wie z. B. gebrauchtes Frittierfett, Bratfett und -öl, Butter, Margarine, Schmalz etc. Abfallart gem. dem Europäischen Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV): • AVV 20 01 08 Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle • AVV 20 01 25 Speiseöle und -fette Umklassifizierungen der AVV-Nr. sind mit der Auftraggeberin schriftlich abzustimmen. Die Leistung umfasst  die Erstellung eines Aufstell-/Touren- und Abzugsplans,  die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung,  den regelmäßigen Austausch und die Reinigung der Sammelbehältnisse und deren Wartung/Überprüfung,  die Sammlung und Übernahme der Abfälle,  das Befördern in die zulässige Behandlungsanlage,  die ordnungsgemäße Behandlung/Aufbereitung,  die fach- und umweltgerechte Entsorgung,  die Nachweisdokumentation per Handelspapier (Auftragszettel/Lieferschein),  die Erstellung eines Entsorgungskonzepts je Liegenschaft (bei Bedarf),  die monatliche Bereitstellung einer Abrechnungsübersicht in Excelformat gem. Vorgabe Anlage C-03.03 der Vergabeunterlagen und  die jährliche Bereitstellung einer Abfall-/Mengenbilanz (Mengenstatistik) gem. Vorgabe Anlage C-02 Ziffer 8.11 und Anlage C-03.04 der Vergabeunterlagen. Weitere Beschreibungen zu den gefährlichen Abfällen sind aus der Anlage C-02.03 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 034-25 - Los 3.2.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Erklärung zum Datum des Beginns: Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Burgfriedstraße 34
Stadt: Rosenheim
Postleitzahl: 83024
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Frankfurter Ring 206, Infanteriestr. 6 Jägerstraße 5a in Oberschleißheim,
Stadt: München
Postleitzahl: 80807
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hochstraße 1
Stadt: Laberweinting
Postleitzahl: 84082
Land, Gliederung (NUTS): Straubing-Bogen (DE22B)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ulrichsberger Straße 1-13
Stadt: Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land, Gliederung (NUTS): Deggendorf (DE224)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Regensburger Straße 15
Stadt: Passau
Postleitzahl: 94036
Land, Gliederung (NUTS): Passau, Kreisfreie Stadt (DE222)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Moosbürger Straße
Stadt: Weiden i.d. Oberpfalz
Postleitzahl: 92637
Land, Gliederung (NUTS): Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt (DE233)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zollnerstraße 190
Stadt: Bamberg
Postleitzahl: 96052
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Kreisfreie Stadt (DE241)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Christian-Ritter-von-Popp-Str. 25
Stadt: Bayreuth
Postleitzahl: 95448
Land, Gliederung (NUTS): Bayreuth, Kreisfreie Stadt (DE242)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Frankenstr. 210
Stadt: Nürnberg
Postleitzahl: 90461
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Breslauer Straße 1
Stadt: Neuendettelsau
Postleitzahl: 91564
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Heglerstraße 15
Stadt: Oerlenbach
Postleitzahl: 97714
Land, Gliederung (NUTS): Bad Kissingen (DE265)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 432 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Geforderte Deckungssummen pro Schadensfall (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €, Sachschäden: mindestens 2 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 250.000 €, Schlüsselschäden: mindestens 20.000 € Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: - Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. --dass bei Abgabe eines Angebotes für das Fachlos 2 Gefährliche Abfälle, - ein Gefahrgutbeauftragter zu Leistungsbeginn gemäß den Vorgaben der GbV in der jeweils geltenden Fassung für die einzelnen Verkehrsträger bestellt ist (Nachweis: Gb-Schulungsbescheinigung der zuständigen IHK), - nur geschulte Fahrzeugführer gemäß Kap. 8.2 ADR eingesetzt werden und diese die ihnen obliegenden gefahrgutrechtlichen Pflichten erfüllen, - die am Gefahrguttransport beteiligten Personen die Schulungen und Unterweisungen gemäß Kap. 1.3 ADR absolviert haben, und bewahrt die Aufzeichnungen über die Unterweisung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Abschnitt 1.3.3 ADR fünf Jahre ab ihrer Fertigung auf und weist dies der Auftraggeberin auf Verlangen nach (§ 27 Abs. 5 GGVSEB), - beim Einsatz von Schadstoffmobilen die zuständige Fachkraft die Voraussetzungen gemäß Abs. 3.2 Ausnahme 20 Anlage zu § 1 Abs. 2 GGAV erfüllt. Entsprechende Nachweise werden nach Zuschlag auf Verlangen der Auftraggeberin vorgelegt. -- dass das Unternehmen zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrWG ist oder eine vergleichbare Zertifizierung vorliegt, welche die Leistungsfähigkeit abbildet. Das Zertifikat wird mit dem Angebot eingereicht und bestätigt, dass die im Preisblatt (Anlage B-02) angegebenen AVV-Nummern zum Sammeln und Befördern im Zertifikat enthalten sind. Bei Angabe eines Permalinks z. B. über das Entsorgungsfachbetrieberegister der ZKS-Abfall entfällt die Zusendung. Sofern das Zertifikat durch die Auftraggeberin jederzeit abrufbar/überprüfbar ist, wird auch jegliche andere Verlinkung per Permalink akzeptiert. -- dass das Unternehmen gem. § 53 KrWG die Anzeigenpflicht bei der zuständigen Behörde erfüllt hat. -- dass die in den Liegenschaften getrennt gesammelten Abfallfraktionen nach der Übernahme gemäß GewAbfV § 3 Abs. 3 Ziffer 2 vollständig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Die aussortierten Störstoffe kommen einer hochwertigen energetischen Verwertung zu. -- dass vor der ersten Abfallübergabe die Betreibererklärung (Anlage C-03.05 der Vergabeunterlagen) gem. § 4 GewAbfV unaufgefordert zur Verfügung gestellt wird. -- dass im Falle der Vergabe von Unteraufträgen die Unterauftragnehmer 2 Wochen nach Zuschlagserteilung mittels Anlage C-03.02 der Vergabeunterlagen bekannt gegeben werden und die zugehörigen Nachweise zur Verfügung gestellt werden. -- Sollten weitere Genehmigungen entsprechend § 50 des KrWG erforderlich sein, werden diese unverzüglich vor Entsorgungsbeginn eingeholt und auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin vorgelegt. - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens - Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen und von mindestens zwei verschiedenen voneinander unabhängigen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in € netto), Leistungszeitraum, Leistungsart, zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 60 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 30 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Beschreibung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/02/2026
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=831820
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/03/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 72 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Nicht gefährliche Abfälle in der Region Südwest
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen für die Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Bei den Abfällen handelt es sich um nicht gefährliche gewerbliche Siedlungsabfälle, die an verschiedenen Herkunftsstellen (bspw. Verwaltungsgebäuden, Unterkünften, Werkstätten, Schießanlagen, Küchen/Kantinen, Übungs-/Sportplätze, Abfall-/Gefahrgutlager etc.) innerhalb der Liegenschaft der Nutzer anfallen. Die Abfälle werden von der Nutzerin und/oder der bedarfstragenden Stelle der Auftraggeberin, soweit technisch möglich und/oder wirtschaftlich zumutbar, nach den unten aufgeführten Abfallfraktionen gem. GewAbfV getrennt gesammelt und für eine stoffliche Verwertung (Recycling) bereitgestellt. • Papier, Pappe und Karton (mit Ausnahme von Hygienepapier) • Glas • Kunststoffe • Metalle • Holz • Textilien • Grünabfälle • Altreifen Ist eine getrennte Erfassung/Bereitstellung durch die Nutzerin und/oder der bedarfstragenden Stelle der Auftraggeberin technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, werden die Abfälle als gemischte Abfälle zur Vorbehandlung/Aufbereitung bereitgestellt. Diese sind bei Übernahme durch die Auftragnehmerin unverzüglich einer Vorbehandlungs-/Aufbereitungsanlage zuzuführen, die die technischen Mindestanforderungen der GewAbfV erfüllt. Gem. § 4 GewAbfV muss die Auftragnehmerin der Auftraggeberin vor der ersten Abfallübergabe eine Betreiber-Erklärung (Anlage C-03.05 der Vergabeunterlagen) für die ausgewählten Vorbehandlungs-/Aufbereitungsanlagen zur Verfügung stellen. Eine erneute Bestätigung ist erst im Falle eines Anlagenwechsels erforderlich. Wechselt die Auftragnehmerin die Vorbehandlungs-/Aufbereitungsanlage, dann muss sie den Wechsel bei der Auftraggeberin mindestens 4 Wochen vorher schriftlich (E-Mail) vorlegen. Die Leistung umfasst - die Erstellung eines Aufstell-/Touren- und Abzugsplans, - die Einrichtung und Bereitstellung von für die jeweilige Abfallart zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung, - den regelmäßigen Austausch der Sammelbehältnisse im Full-Service und deren Wartung/Überprüfung, - die Sammlung und Übernahme, - das Befördern in die zulässige Vorbehandlungs-/Aufbereitungs-/Recyclinganlage, - die ordnungsgemäße Vorbehandlung/Aufbereitung und Entsorgung, - die Nachweisdokumentation, - die Erstellung eines Entsorgungskonzepts je Liegenschaft (bei Bedarf), - die monatliche Bereitstellung einer Abrechnungsübersicht in Excelformat gem. Vorgabe Anlage C-03.03 in den Vergabeunterlagen, - die jährliche Bereitstellung einer Abfall-/Mengenbilanz (Mengenstatistik) gem. Vorgabe Anlage C-02 Ziffer 8.11 und Anlage C-03.04 in den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: VOEK 034-25 - Los 1.3.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Erklärung zum Datum des Beginns: Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Gustav Stresemann Ring 11, Rheingaustraße 190-196
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hansaallee 24-26, Homburger Landstr. 375, Gutleutstraße 185, Richard-Strauss-Allee 9-11
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60433
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Raiffeisenstr. 20
Stadt: Friedberg (Hessen)
Postleitzahl: 61169
Land, Gliederung (NUTS): Wetteraukreis (DE71E)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Paul-Ehrlich-Str. 29
Stadt: Langen
Postleitzahl: 63225
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach, Landkreis (DE71C)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Niederkleiner Str. Gebäude 34 der Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne
Stadt: Neustadt
Postleitzahl: 35279
Land, Gliederung (NUTS): Marburg-Biedenkopf (DE724)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Dickenrückerstraße 30
Stadt: Rotenburg an der Fulda
Postleitzahl: 36199
Land, Gliederung (NUTS): Hersfeld-Rotenburg (DE733)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Molzbacher Straße 35
Stadt: Hünfeld
Postleitzahl: 36088
Land, Gliederung (NUTS): Fulda (DE732)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Langemarckstraße 41
Stadt: Eschwege
Postleitzahl: 37269
Land, Gliederung (NUTS): Werra-Meißner-Kreis (DE737)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Heerstraße 5
Stadt: Kassel
Postleitzahl: 34119
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Leinenweberstraße 4
Stadt: Bad Hersfeld
Postleitzahl: 36251
Land, Gliederung (NUTS): Hersfeld-Rotenburg (DE733)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Potsdamer Str. 1
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56075
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wiesenstr. 32
Stadt: Neustadt an der Weinstraße
Postleitzahl: 67433
Land, Gliederung (NUTS): Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt (DEB36)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kapeller Straße 28
Stadt: Bad Bergzabern
Postleitzahl: 76887
Land, Gliederung (NUTS): Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt (DEB36)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 070 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Geforderte Deckungssummen pro Schadensfall (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €, Sachschäden: mindestens 2 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 250.000 €, Schlüsselschäden: mindestens 20.000 € Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: - Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. --dass bei Abgabe eines Angebotes für das Fachlos 2 Gefährliche Abfälle, - ein Gefahrgutbeauftragter zu Leistungsbeginn gemäß den Vorgaben der GbV in der jeweils geltenden Fassung für die einzelnen Verkehrsträger bestellt ist (Nachweis: Gb-Schulungsbescheinigung der zuständigen IHK), - nur geschulte Fahrzeugführer gemäß Kap. 8.2 ADR eingesetzt werden und diese die ihnen obliegenden gefahrgutrechtlichen Pflichten erfüllen, - die am Gefahrguttransport beteiligten Personen die Schulungen und Unterweisungen gemäß Kap. 1.3 ADR absolviert haben, und bewahrt die Aufzeichnungen über die Unterweisung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Abschnitt 1.3.3 ADR fünf Jahre ab ihrer Fertigung auf und weist dies der Auftraggeberin auf Verlangen nach (§ 27 Abs. 5 GGVSEB), - beim Einsatz von Schadstoffmobilen die zuständige Fachkraft die Voraussetzungen gemäß Abs. 3.2 Ausnahme 20 Anlage zu § 1 Abs. 2 GGAV erfüllt. Entsprechende Nachweise werden nach Zuschlag auf Verlangen der Auftraggeberin vorgelegt. -- dass das Unternehmen zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrWG ist oder eine vergleichbare Zertifizierung vorliegt, welche die Leistungsfähigkeit abbildet. Das Zertifikat wird mit dem Angebot eingereicht und bestätigt, dass die im Preisblatt (Anlage B-02) angegebenen AVV-Nummern zum Sammeln und Befördern im Zertifikat enthalten sind. Bei Angabe eines Permalinks z. B. über das Entsorgungsfachbetrieberegister der ZKS-Abfall entfällt die Zusendung. Sofern das Zertifikat durch die Auftraggeberin jederzeit abrufbar/überprüfbar ist, wird auch jegliche andere Verlinkung per Permalink akzeptiert. -- dass das Unternehmen gem. § 53 KrWG die Anzeigenpflicht bei der zuständigen Behörde erfüllt hat. -- dass die in den Liegenschaften getrennt gesammelten Abfallfraktionen nach der Übernahme gemäß GewAbfV § 3 Abs. 3 Ziffer 2 vollständig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Die aussortierten Störstoffe kommen einer hochwertigen energetischen Verwertung zu. -- dass vor der ersten Abfallübergabe die Betreibererklärung (Anlage C-03.05 der Vergabeunterlagen) gem. § 4 GewAbfV unaufgefordert zur Verfügung gestellt wird. -- dass im Falle der Vergabe von Unteraufträgen die Unterauftragnehmer 2 Wochen nach Zuschlagserteilung mittels Anlage C-03.02 der Vergabeunterlagen bekannt gegeben werden und die zugehörigen Nachweise zur Verfügung gestellt werden. -- Sollten weitere Genehmigungen entsprechend § 50 des KrWG erforderlich sein, werden diese unverzüglich vor Entsorgungsbeginn eingeholt und auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin vorgelegt. - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens - Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen und von mindestens zwei verschiedenen voneinander unabhängigen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in € netto), Leistungszeitraum, Leistungsart, zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 60 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 30 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Beschreibung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/02/2026
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=831820
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/03/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 72 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Gefährliche Abfälle in der Region Südwest
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die teilweise dem Gefahrgutrecht unterliegen, in zugelassenen Sammelbehältnissen und / oder z.T. auch mittels Straßentankwagen mit Absaugeinrichtung (sog. Saugfahrzeuge) für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Abfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Bei den gefährlichen Abfällen handelt es sich um Abfallstoffe mit gefährlichen Eigenschaften, welche a) als „Betriebsmittel“ im Einsatz waren, wie nachstehend beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt: • Altöle • Lösemittel • Brems- und Kühlflüssigkeiten • Säuren und Laugen, PCB-haltige Stoffe • Chemikalien (in Gebinden) • gebrauchte Verpackungen mit schädlichen Restanhaftungen • Druckfarben, Altfarben und Lacke, Spraydosen, Dichtmassen, Klebstoffe • Akkus und Batterien • Elektroaltgeräte der Sammelgruppen 1-5 (z.B. Kühlgeräte, Klimaanlagen, Bildschirme, Monitore, Leuchtstoffröhren, Mikrowellen, Elektrokleingeräte wie Tastaturen, PC-Mäuse, Geräte mit Lithium-Ionen-Batterien) b) als Restbestände der unter a) genannten Stoffe anfallen und daher nicht weiterverwendet werden können (z.B. Haltbarkeitsdauer abgelaufen, Produkteigenschaft ist nicht mehr gegeben etc.). c) Instandhaltungs- und/oder Reinigungsprozessen entstammen, wie nachstehend beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt: • ölverschmutzte Betriebsmittel (verunreinigtes Bindemittel, Ölschläuche, Ölfilter, genutzte und verbrauchte Filter u.a. Vliese aus Abluftanlagen, Wischtücher, Waffenputztücher, verbrauchte Einmalkleidung, Handschuhe etc.) • Altholz der Kategorie A IV Die Auftraggeberin hat für jede Abfallart den gemäß AVV vorgesehenen Abfallschlüssel festgelegt. Zusätzlich wird das gewünschte Behältnis für die Erfassung zu dem Abfallstoff mitgeteilt. Eine nachträgliche Umklassifizierung der AVV-Nummern nach Einordnung durch die Auftragnehmerin als Fachbetrieb ist möglich (z.B. Nutzung, der durch die Auftragnehmerin vorgehaltenen gleichermaßen rechtskonformen passenden Sammelentsorgungsnachweise). Die Umklassifizierung ist dabei zwingend mit der Auftraggeberin schriftlich abzustimmen. Ist eine getrennte Erfassung/Bereitstellung durch die Auftraggeberin technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar (Kleinstmengen), können unterschiedliche Abfälle auch unter derselben Abfallschlüsselnummer zusammengefasst und für die Entsorgung (nur in direkter Abstimmung mit der Auftragnehmerin) bereitgestellt werden. Im Vorfeld der Entsorgung übergibt die Auftraggeberin der Auftragnehmerin auf Wunsch das Sicherheitsdatenblatt (soweit verfügbar). Die Abfalldeklaration umfasst auch die Prüfung Gefahrgut/kein Gefahrgut sowie alle daraus resultierenden gefahrgutrechtlichen Pflichten gem. GGVSEB (siehe Anlage C-01b der Vergabeunterlagen) durch die Auftragnehmerin. Zusätzlich hat die Auftragnehmerin Einzelanfragen bezüglich der Abfalldeklaration per E-Mail durch die benannten Ansprechpersonen (Anlage C-04) zu beantworten. Die Auftragnehmerin liefert der Auftraggeberin je Abfallart die Gefahrgutklassifizierung in einem separaten Schreiben. Diese Vorabklassifizierung dient der beteiligten Person nach ADR 1.3 als Nachweis zu den Gefahrgutangaben in den zukünftig durch den Absender zu erstellenden Beförderungspapieren (vgl. RSEB § 17.4 Pflichten des Auftraggebers des Absenders). Weitere Beschreibungen zu den gefährlichen Abfällen sind aus der Anlage C-02.02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 034-25 - Los 2.3.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Erklärung zum Datum des Beginns: Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Gustav Stresemann Ring 11, Rheingaustraße 190-196
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hansaallee 24-26, Homburger Landstr. 375, Gutleutstraße 185, Richard-Strauss-Allee 9-11
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60433
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Raiffeisenstr. 20
Stadt: Friedberg (Hessen)
Postleitzahl: 61169
Land, Gliederung (NUTS): Wetteraukreis (DE71E)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Paul-Ehrlich-Str. 29
Stadt: Langen
Postleitzahl: 63225
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach, Landkreis (DE71C)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Niederkleiner Str. Gebäude 34 der Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne
Stadt: Neustadt
Postleitzahl: 35279
Land, Gliederung (NUTS): Marburg-Biedenkopf (DE724)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Dickenrückerstraße 30
Stadt: Rotenburg an der Fulda
Postleitzahl: 36199
Land, Gliederung (NUTS): Hersfeld-Rotenburg (DE733)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Molzbacher Straße 35
Stadt: Hünfeld
Postleitzahl: 36088
Land, Gliederung (NUTS): Fulda (DE732)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Langemarckstraße 41
Stadt: Eschwege
Postleitzahl: 37269
Land, Gliederung (NUTS): Werra-Meißner-Kreis (DE737)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Heerstraße 5
Stadt: Kassel
Postleitzahl: 34119
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Leinenweberstraße 4
Stadt: Bad Hersfeld
Postleitzahl: 36251
Land, Gliederung (NUTS): Hersfeld-Rotenburg (DE733)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Potsdamer Str. 1
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56075
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wiesenstr. 32
Stadt: Neustadt an der Weinstraße
Postleitzahl: 67433
Land, Gliederung (NUTS): Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt (DEB36)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kapeller Straße 28
Stadt: Bad Bergzabern
Postleitzahl: 76887
Land, Gliederung (NUTS): Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt (DEB36)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 070 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Geforderte Deckungssummen pro Schadensfall (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €, Sachschäden: mindestens 2 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 250.000 €, Schlüsselschäden: mindestens 20.000 € Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: - Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. --dass bei Abgabe eines Angebotes für das Fachlos 2 Gefährliche Abfälle, - ein Gefahrgutbeauftragter zu Leistungsbeginn gemäß den Vorgaben der GbV in der jeweils geltenden Fassung für die einzelnen Verkehrsträger bestellt ist (Nachweis: Gb-Schulungsbescheinigung der zuständigen IHK), - nur geschulte Fahrzeugführer gemäß Kap. 8.2 ADR eingesetzt werden und diese die ihnen obliegenden gefahrgutrechtlichen Pflichten erfüllen, - die am Gefahrguttransport beteiligten Personen die Schulungen und Unterweisungen gemäß Kap. 1.3 ADR absolviert haben, und bewahrt die Aufzeichnungen über die Unterweisung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Abschnitt 1.3.3 ADR fünf Jahre ab ihrer Fertigung auf und weist dies der Auftraggeberin auf Verlangen nach (§ 27 Abs. 5 GGVSEB), - beim Einsatz von Schadstoffmobilen die zuständige Fachkraft die Voraussetzungen gemäß Abs. 3.2 Ausnahme 20 Anlage zu § 1 Abs. 2 GGAV erfüllt. Entsprechende Nachweise werden nach Zuschlag auf Verlangen der Auftraggeberin vorgelegt. -- dass das Unternehmen zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrWG ist oder eine vergleichbare Zertifizierung vorliegt, welche die Leistungsfähigkeit abbildet. Das Zertifikat wird mit dem Angebot eingereicht und bestätigt, dass die im Preisblatt (Anlage B-02) angegebenen AVV-Nummern zum Sammeln und Befördern im Zertifikat enthalten sind. Bei Angabe eines Permalinks z. B. über das Entsorgungsfachbetrieberegister der ZKS-Abfall entfällt die Zusendung. Sofern das Zertifikat durch die Auftraggeberin jederzeit abrufbar/überprüfbar ist, wird auch jegliche andere Verlinkung per Permalink akzeptiert. -- dass das Unternehmen gem. § 53 KrWG die Anzeigenpflicht bei der zuständigen Behörde erfüllt hat. -- dass die in den Liegenschaften getrennt gesammelten Abfallfraktionen nach der Übernahme gemäß GewAbfV § 3 Abs. 3 Ziffer 2 vollständig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Die aussortierten Störstoffe kommen einer hochwertigen energetischen Verwertung zu. -- dass vor der ersten Abfallübergabe die Betreibererklärung (Anlage C-03.05 der Vergabeunterlagen) gem. § 4 GewAbfV unaufgefordert zur Verfügung gestellt wird. -- dass im Falle der Vergabe von Unteraufträgen die Unterauftragnehmer 2 Wochen nach Zuschlagserteilung mittels Anlage C-03.02 der Vergabeunterlagen bekannt gegeben werden und die zugehörigen Nachweise zur Verfügung gestellt werden. -- Sollten weitere Genehmigungen entsprechend § 50 des KrWG erforderlich sein, werden diese unverzüglich vor Entsorgungsbeginn eingeholt und auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin vorgelegt. - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens - Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen und von mindestens zwei verschiedenen voneinander unabhängigen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in € netto), Leistungszeitraum, Leistungsart, zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 60 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 30 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Beschreibung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/02/2026
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=831820
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/03/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 72 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Speiseabfälle in der Region Südwest
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von biologisch abbaubaren Küchen- und Kantinenabfällen sowie von Speiseölen und -fetten entsprechend der Gesetzgebung in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer und den privaten Kantinenbetreiber (Abfallerzeuger) in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Speiseabfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. Bei den Speiseabfällen handelt es sich um entledigte, nicht verwendbare und überlagerte Lebensmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft der Kategorie 3 analog § 2 Abs. 1 Nr. 3 TierNebV, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind und in den Großküchen und Kantinen (Herkunftsstellen) als auch zu einem geringen Anteil aus den Teeküchen der dienstlichen Nutzer/privaten Kantinenbetreiber anfallen. Die Speiseabfälle werden getrennt nach zwei Abfallfraktionen gesammelt: Fraktion 1: Küchen- und Kantinenabfälle (unverpackt) wie z. B. Backwaren, Eier, Molkereiprodukte, Soßen- und Suppenreste, Fleisch-/Knochenreste, Fisch, Obst, Gemüse und weitere organische Reste. Verpackte Küchen- und Kantinenabfälle sind nicht vorgesehen, können jedoch nicht ausgeschlossen werden und kommen nur im Fall einer „Fehlbefüllung“ oder Monosammlung aufgrund einer Kühlkettenunterbrechung vor. Hierfür ist im Preisblatt (Anlage B-02 der Vergabeunterlagen) eine Eventualposition für verpackte Küchen- und Kantinenabfälle vorgesehen. Fraktion 2: benutzte und überlagerte Speiseöle und -fette pflanzlichen und tierischen Ursprungs wie z. B. gebrauchtes Frittierfett, Bratfett und -öl, Butter, Margarine, Schmalz etc. Abfallart gem. dem Europäischen Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV): • AVV 20 01 08 Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle • AVV 20 01 25 Speiseöle und -fette Umklassifizierungen der AVV-Nr. sind mit der Auftraggeberin schriftlich abzustimmen. Die Leistung umfasst  die Erstellung eines Aufstell-/Touren- und Abzugsplans,  die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung,  den regelmäßigen Austausch und die Reinigung der Sammelbehältnisse und deren Wartung/Überprüfung,  die Sammlung und Übernahme der Abfälle,  das Befördern in die zulässige Behandlungsanlage,  die ordnungsgemäße Behandlung/Aufbereitung,  die fach- und umweltgerechte Entsorgung,  die Nachweisdokumentation per Handelspapier (Auftragszettel/Lieferschein),  die Erstellung eines Entsorgungskonzepts je Liegenschaft (bei Bedarf),  die monatliche Bereitstellung einer Abrechnungsübersicht in Excelformat gem. Vorgabe Anlage C-03.03 der Vergabeunterlagen und  die jährliche Bereitstellung einer Abfall-/Mengenbilanz (Mengenstatistik) gem. Vorgabe Anlage C-02 Ziffer 8.11 und Anlage C-03.04 der Vergabeunterlagen. Weitere Beschreibungen zu den gefährlichen Abfällen sind aus der Anlage C-02.03 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 034-25 - Los 3.3.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Erklärung zum Datum des Beginns: Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Gustav Stresemann Ring 11, Rheingaustraße 190-196
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hansaallee 24-26, Homburger Landstr. 375, Gutleutstraße 185, Richard-Strauss-Allee 9-11
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60433
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Raiffeisenstr. 20
Stadt: Friedberg (Hessen)
Postleitzahl: 61169
Land, Gliederung (NUTS): Wetteraukreis (DE71E)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Paul-Ehrlich-Str. 29
Stadt: Langen
Postleitzahl: 63225
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach, Landkreis (DE71C)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Niederkleiner Str. Gebäude 34 der Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne
Stadt: Neustadt
Postleitzahl: 35279
Land, Gliederung (NUTS): Marburg-Biedenkopf (DE724)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Dickenrückerstraße 30
Stadt: Rotenburg an der Fulda
Postleitzahl: 36199
Land, Gliederung (NUTS): Hersfeld-Rotenburg (DE733)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Molzbacher Straße 35
Stadt: Hünfeld
Postleitzahl: 36088
Land, Gliederung (NUTS): Fulda (DE732)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Langemarckstraße 41
Stadt: Eschwege
Postleitzahl: 37269
Land, Gliederung (NUTS): Werra-Meißner-Kreis (DE737)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Heerstraße 5
Stadt: Kassel
Postleitzahl: 34119
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Leinenweberstraße 4
Stadt: Bad Hersfeld
Postleitzahl: 36251
Land, Gliederung (NUTS): Hersfeld-Rotenburg (DE733)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Potsdamer Str. 1
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56075
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wiesenstr. 32
Stadt: Neustadt an der Weinstraße
Postleitzahl: 67433
Land, Gliederung (NUTS): Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt (DEB36)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kapeller Straße 28
Stadt: Bad Bergzabern
Postleitzahl: 76887
Land, Gliederung (NUTS): Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt (DEB36)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 070 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Geforderte Deckungssummen pro Schadensfall (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €, Sachschäden: mindestens 2 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 250.000 €, Schlüsselschäden: mindestens 20.000 € Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: - Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. --dass bei Abgabe eines Angebotes für das Fachlos 2 Gefährliche Abfälle, - ein Gefahrgutbeauftragter zu Leistungsbeginn gemäß den Vorgaben der GbV in der jeweils geltenden Fassung für die einzelnen Verkehrsträger bestellt ist (Nachweis: Gb-Schulungsbescheinigung der zuständigen IHK), - nur geschulte Fahrzeugführer gemäß Kap. 8.2 ADR eingesetzt werden und diese die ihnen obliegenden gefahrgutrechtlichen Pflichten erfüllen, - die am Gefahrguttransport beteiligten Personen die Schulungen und Unterweisungen gemäß Kap. 1.3 ADR absolviert haben, und bewahrt die Aufzeichnungen über die Unterweisung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Abschnitt 1.3.3 ADR fünf Jahre ab ihrer Fertigung auf und weist dies der Auftraggeberin auf Verlangen nach (§ 27 Abs. 5 GGVSEB), - beim Einsatz von Schadstoffmobilen die zuständige Fachkraft die Voraussetzungen gemäß Abs. 3.2 Ausnahme 20 Anlage zu § 1 Abs. 2 GGAV erfüllt. Entsprechende Nachweise werden nach Zuschlag auf Verlangen der Auftraggeberin vorgelegt. -- dass das Unternehmen zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrWG ist oder eine vergleichbare Zertifizierung vorliegt, welche die Leistungsfähigkeit abbildet. Das Zertifikat wird mit dem Angebot eingereicht und bestätigt, dass die im Preisblatt (Anlage B-02) angegebenen AVV-Nummern zum Sammeln und Befördern im Zertifikat enthalten sind. Bei Angabe eines Permalinks z. B. über das Entsorgungsfachbetrieberegister der ZKS-Abfall entfällt die Zusendung. Sofern das Zertifikat durch die Auftraggeberin jederzeit abrufbar/überprüfbar ist, wird auch jegliche andere Verlinkung per Permalink akzeptiert. -- dass das Unternehmen gem. § 53 KrWG die Anzeigenpflicht bei der zuständigen Behörde erfüllt hat. -- dass die in den Liegenschaften getrennt gesammelten Abfallfraktionen nach der Übernahme gemäß GewAbfV § 3 Abs. 3 Ziffer 2 vollständig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Die aussortierten Störstoffe kommen einer hochwertigen energetischen Verwertung zu. -- dass vor der ersten Abfallübergabe die Betreibererklärung (Anlage C-03.05 der Vergabeunterlagen) gem. § 4 GewAbfV unaufgefordert zur Verfügung gestellt wird. -- dass im Falle der Vergabe von Unteraufträgen die Unterauftragnehmer 2 Wochen nach Zuschlagserteilung mittels Anlage C-03.02 der Vergabeunterlagen bekannt gegeben werden und die zugehörigen Nachweise zur Verfügung gestellt werden. -- Sollten weitere Genehmigungen entsprechend § 50 des KrWG erforderlich sein, werden diese unverzüglich vor Entsorgungsbeginn eingeholt und auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin vorgelegt. - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens - Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen und von mindestens zwei verschiedenen voneinander unabhängigen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in € netto), Leistungszeitraum, Leistungsart, zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 60 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 30 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Beschreibung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/02/2026
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=831820
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/03/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 72 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Nicht gefährliche Abfälle in der Region Südost
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen für die Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Bei den Abfällen handelt es sich um nicht gefährliche gewerbliche Siedlungsabfälle, die an verschiedenen Herkunftsstellen (bspw. Verwaltungsgebäuden, Unterkünften, Werkstätten, Schießanlagen, Küchen/Kantinen, Übungs-/Sportplätze, Abfall-/Gefahrgutlager etc.) innerhalb der Liegenschaft der Nutzer anfallen. Die Abfälle werden von der Nutzerin und/oder der bedarfstragenden Stelle der Auftraggeberin, soweit technisch möglich und/oder wirtschaftlich zumutbar, nach den unten aufgeführten Abfallfraktionen gem. GewAbfV getrennt gesammelt und für eine stoffliche Verwertung (Recycling) bereitgestellt. • Papier, Pappe und Karton (mit Ausnahme von Hygienepapier) • Glas • Kunststoffe • Metalle • Holz • Textilien • Grünabfälle • Altreifen Ist eine getrennte Erfassung/Bereitstellung durch die Nutzerin und/oder der bedarfstragenden Stelle der Auftraggeberin technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, werden die Abfälle als gemischte Abfälle zur Vorbehandlung/Aufbereitung bereitgestellt. Diese sind bei Übernahme durch die Auftragnehmerin unverzüglich einer Vorbehandlungs-/Aufbereitungsanlage zuzuführen, die die technischen Mindestanforderungen der GewAbfV erfüllt. Gem. § 4 GewAbfV muss die Auftragnehmerin der Auftraggeberin vor der ersten Abfallübergabe eine Betreiber-Erklärung (Anlage C-03.05 der Vergabeunterlagen) für die ausgewählten Vorbehandlungs-/Aufbereitungsanlagen zur Verfügung stellen. Eine erneute Bestätigung ist erst im Falle eines Anlagenwechsels erforderlich. Wechselt die Auftragnehmerin die Vorbehandlungs-/Aufbereitungsanlage, dann muss sie den Wechsel bei der Auftraggeberin mindestens 4 Wochen vorher schriftlich (E-Mail) vorlegen. Die Leistung umfasst - die Erstellung eines Aufstell-/Touren- und Abzugsplans, - die Einrichtung und Bereitstellung von für die jeweilige Abfallart zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung, - den regelmäßigen Austausch der Sammelbehältnisse im Full-Service und deren Wartung/Überprüfung, - die Sammlung und Übernahme, - das Befördern in die zulässige Vorbehandlungs-/Aufbereitungs-/Recyclinganlage, - die ordnungsgemäße Vorbehandlung/Aufbereitung und Entsorgung, - die Nachweisdokumentation, - die Erstellung eines Entsorgungskonzepts je Liegenschaft (bei Bedarf), - die monatliche Bereitstellung einer Abrechnungsübersicht in Excelformat gem. Vorgabe Anlage C-03.03 in den Vergabeunterlagen, - die jährliche Bereitstellung einer Abfall-/Mengenbilanz (Mengenstatistik) gem. Vorgabe Anlage C-02 Ziffer 8.11 und Anlage C-03.04 in den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: VOEK 034-25 - Los 1.4.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Erklärung zum Datum des Beginns: Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kantstraße 25, Villingenring 10, Sachsenstraße 18
Stadt: Görlitz
Postleitzahl: 02763
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Königswalder Straße 18, Camillo-Gocht-Straße 9
Stadt: Ebersbach-Neugersdorf
Postleitzahl: 02730
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Weststraße 16, James-von-Moltke-Straße 8, Jägerstraße 13
Stadt: Löbau
Postleitzahl: 02708
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Klingewalder Höhe 2, An der Autobahn, Parkstraße 4
Stadt: Görlitz
Postleitzahl: 02828
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Spremberger Straße 31
Stadt: Schleife
Postleitzahl: 02959
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: An der Eisenbahn 5, Fabricéstraße 5, August-Bebel-Str. 19/Haus E,
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Waldweg 22
Stadt: Zittau
Postleitzahl: 02788
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Muskauer Forst 01
Stadt: Weißkeißel
Postleitzahl: 02957
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schmiedeberger Str. 60
Stadt: Bad Düben
Postleitzahl: 04849
Land, Gliederung (NUTS): Nordsachsen (DED53)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kasernenstr. 2
Stadt: Borna
Postleitzahl: 04552
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Max-Liebermann-Str. 63, Brahestr. 8, Friedrich-Ebert-Str. 72-78, Simsonplatz 1
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: F.-G.-Keller-Straße 1
Stadt: Bad Schandau
Postleitzahl: 01814
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rottwerndorfer Straße 22, Rottwerndorfer Str. 45i
Stadt: Pirna
Postleitzahl: 01796
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Querenstraße 8
Stadt: Nohra
Postleitzahl: 99428
Land, Gliederung (NUTS): Weimarer Land (DEG0G)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 070 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Geforderte Deckungssummen pro Schadensfall (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €, Sachschäden: mindestens 2 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 250.000 €, Schlüsselschäden: mindestens 20.000 € Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: - Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. --dass bei Abgabe eines Angebotes für das Fachlos 2 Gefährliche Abfälle, - ein Gefahrgutbeauftragter zu Leistungsbeginn gemäß den Vorgaben der GbV in der jeweils geltenden Fassung für die einzelnen Verkehrsträger bestellt ist (Nachweis: Gb-Schulungsbescheinigung der zuständigen IHK), - nur geschulte Fahrzeugführer gemäß Kap. 8.2 ADR eingesetzt werden und diese die ihnen obliegenden gefahrgutrechtlichen Pflichten erfüllen, - die am Gefahrguttransport beteiligten Personen die Schulungen und Unterweisungen gemäß Kap. 1.3 ADR absolviert haben, und bewahrt die Aufzeichnungen über die Unterweisung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Abschnitt 1.3.3 ADR fünf Jahre ab ihrer Fertigung auf und weist dies der Auftraggeberin auf Verlangen nach (§ 27 Abs. 5 GGVSEB), - beim Einsatz von Schadstoffmobilen die zuständige Fachkraft die Voraussetzungen gemäß Abs. 3.2 Ausnahme 20 Anlage zu § 1 Abs. 2 GGAV erfüllt. Entsprechende Nachweise werden nach Zuschlag auf Verlangen der Auftraggeberin vorgelegt. -- dass das Unternehmen zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrWG ist oder eine vergleichbare Zertifizierung vorliegt, welche die Leistungsfähigkeit abbildet. Das Zertifikat wird mit dem Angebot eingereicht und bestätigt, dass die im Preisblatt (Anlage B-02) angegebenen AVV-Nummern zum Sammeln und Befördern im Zertifikat enthalten sind. Bei Angabe eines Permalinks z. B. über das Entsorgungsfachbetrieberegister der ZKS-Abfall entfällt die Zusendung. Sofern das Zertifikat durch die Auftraggeberin jederzeit abrufbar/überprüfbar ist, wird auch jegliche andere Verlinkung per Permalink akzeptiert. -- dass das Unternehmen gem. § 53 KrWG die Anzeigenpflicht bei der zuständigen Behörde erfüllt hat. -- dass die in den Liegenschaften getrennt gesammelten Abfallfraktionen nach der Übernahme gemäß GewAbfV § 3 Abs. 3 Ziffer 2 vollständig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Die aussortierten Störstoffe kommen einer hochwertigen energetischen Verwertung zu. -- dass vor der ersten Abfallübergabe die Betreibererklärung (Anlage C-03.05 der Vergabeunterlagen) gem. § 4 GewAbfV unaufgefordert zur Verfügung gestellt wird. -- dass im Falle der Vergabe von Unteraufträgen die Unterauftragnehmer 2 Wochen nach Zuschlagserteilung mittels Anlage C-03.02 der Vergabeunterlagen bekannt gegeben werden und die zugehörigen Nachweise zur Verfügung gestellt werden. -- Sollten weitere Genehmigungen entsprechend § 50 des KrWG erforderlich sein, werden diese unverzüglich vor Entsorgungsbeginn eingeholt und auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin vorgelegt. - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens - Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen und von mindestens zwei verschiedenen voneinander unabhängigen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in € netto), Leistungszeitraum, Leistungsart, zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 60 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 30 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Beschreibung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/02/2026
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=831820
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/03/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 72 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Gefährliche Abfälle in der Region Südost
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die teilweise dem Gefahrgutrecht unterliegen, in zugelassenen Sammelbehältnissen und / oder z.T. auch mittels Straßentankwagen mit Absaugeinrichtung (sog. Saugfahrzeuge) für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Abfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Bei den gefährlichen Abfällen handelt es sich um Abfallstoffe mit gefährlichen Eigenschaften, welche a) als „Betriebsmittel“ im Einsatz waren, wie nachstehend beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt: • Altöle • Lösemittel • Brems- und Kühlflüssigkeiten • Säuren und Laugen, PCB-haltige Stoffe • Chemikalien (in Gebinden) • gebrauchte Verpackungen mit schädlichen Restanhaftungen • Druckfarben, Altfarben und Lacke, Spraydosen, Dichtmassen, Klebstoffe • Akkus und Batterien • Elektroaltgeräte der Sammelgruppen 1-5 (z.B. Kühlgeräte, Klimaanlagen, Bildschirme, Monitore, Leuchtstoffröhren, Mikrowellen, Elektrokleingeräte wie Tastaturen, PC-Mäuse, Geräte mit Lithium-Ionen-Batterien) b) als Restbestände der unter a) genannten Stoffe anfallen und daher nicht weiterverwendet werden können (z.B. Haltbarkeitsdauer abgelaufen, Produkteigenschaft ist nicht mehr gegeben etc.). c) Instandhaltungs- und/oder Reinigungsprozessen entstammen, wie nachstehend beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt: • ölverschmutzte Betriebsmittel (verunreinigtes Bindemittel, Ölschläuche, Ölfilter, genutzte und verbrauchte Filter u.a. Vliese aus Abluftanlagen, Wischtücher, Waffenputztücher, verbrauchte Einmalkleidung, Handschuhe etc.) • Altholz der Kategorie A IV Die Auftraggeberin hat für jede Abfallart den gemäß AVV vorgesehenen Abfallschlüssel festgelegt. Zusätzlich wird das gewünschte Behältnis für die Erfassung zu dem Abfallstoff mitgeteilt. Eine nachträgliche Umklassifizierung der AVV-Nummern nach Einordnung durch die Auftragnehmerin als Fachbetrieb ist möglich (z.B. Nutzung, der durch die Auftragnehmerin vorgehaltenen gleichermaßen rechtskonformen passenden Sammelentsorgungsnachweise). Die Umklassifizierung ist dabei zwingend mit der Auftraggeberin schriftlich abzustimmen. Ist eine getrennte Erfassung/Bereitstellung durch die Auftraggeberin technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar (Kleinstmengen), können unterschiedliche Abfälle auch unter derselben Abfallschlüsselnummer zusammengefasst und für die Entsorgung (nur in direkter Abstimmung mit der Auftragnehmerin) bereitgestellt werden. Im Vorfeld der Entsorgung übergibt die Auftraggeberin der Auftragnehmerin auf Wunsch das Sicherheitsdatenblatt (soweit verfügbar). Die Abfalldeklaration umfasst auch die Prüfung Gefahrgut/kein Gefahrgut sowie alle daraus resultierenden gefahrgutrechtlichen Pflichten gem. GGVSEB (siehe Anlage C-01b der Vergabeunterlagen) durch die Auftragnehmerin. Zusätzlich hat die Auftragnehmerin Einzelanfragen bezüglich der Abfalldeklaration per E-Mail durch die benannten Ansprechpersonen (Anlage C-04) zu beantworten. Die Auftragnehmerin liefert der Auftraggeberin je Abfallart die Gefahrgutklassifizierung in einem separaten Schreiben. Diese Vorabklassifizierung dient der beteiligten Person nach ADR 1.3 als Nachweis zu den Gefahrgutangaben in den zukünftig durch den Absender zu erstellenden Beförderungspapieren (vgl. RSEB § 17.4 Pflichten des Auftraggebers des Absenders). Weitere Beschreibungen zu den gefährlichen Abfällen sind aus der Anlage C-02.02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 034-25 - Los 2.4.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Erklärung zum Datum des Beginns: Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kantstraße 25, Villingenring 10, Sachsenstraße 18
Stadt: Görlitz
Postleitzahl: 02763
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Königswalder Straße 18, Camillo-Gocht-Straße 9
Stadt: Ebersbach-Neugersdorf
Postleitzahl: 02730
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Weststraße 16, James-von-Moltke-Straße 8, Jägerstraße 13
Stadt: Löbau
Postleitzahl: 02708
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Klingewalder Höhe 2, An der Autobahn, Parkstraße 4
Stadt: Görlitz
Postleitzahl: 02828
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Spremberger Straße 31
Stadt: Schleife
Postleitzahl: 02959
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: An der Eisenbahn 5, Fabricéstraße 5, August-Bebel-Str. 19/Haus E,
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Waldweg 22
Stadt: Zittau
Postleitzahl: 02788
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Muskauer Forst 01
Stadt: Weißkeißel
Postleitzahl: 02957
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schmiedeberger Str. 60
Stadt: Bad Düben
Postleitzahl: 04849
Land, Gliederung (NUTS): Nordsachsen (DED53)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kasernenstr. 2
Stadt: Borna
Postleitzahl: 04552
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Max-Liebermann-Str. 63, Brahestr. 8, Friedrich-Ebert-Str. 72-78, Simsonplatz 1
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: F.-G.-Keller-Straße 1
Stadt: Bad Schandau
Postleitzahl: 01814
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rottwerndorfer Straße 22, Rottwerndorfer Str. 45i
Stadt: Pirna
Postleitzahl: 01796
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Querenstraße 8
Stadt: Nohra
Postleitzahl: 99428
Land, Gliederung (NUTS): Weimarer Land (DEG0G)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 070 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Geforderte Deckungssummen pro Schadensfall (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €, Sachschäden: mindestens 2 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 250.000 €, Schlüsselschäden: mindestens 20.000 € Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: - Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. --dass bei Abgabe eines Angebotes für das Fachlos 2 Gefährliche Abfälle, - ein Gefahrgutbeauftragter zu Leistungsbeginn gemäß den Vorgaben der GbV in der jeweils geltenden Fassung für die einzelnen Verkehrsträger bestellt ist (Nachweis: Gb-Schulungsbescheinigung der zuständigen IHK), - nur geschulte Fahrzeugführer gemäß Kap. 8.2 ADR eingesetzt werden und diese die ihnen obliegenden gefahrgutrechtlichen Pflichten erfüllen, - die am Gefahrguttransport beteiligten Personen die Schulungen und Unterweisungen gemäß Kap. 1.3 ADR absolviert haben, und bewahrt die Aufzeichnungen über die Unterweisung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Abschnitt 1.3.3 ADR fünf Jahre ab ihrer Fertigung auf und weist dies der Auftraggeberin auf Verlangen nach (§ 27 Abs. 5 GGVSEB), - beim Einsatz von Schadstoffmobilen die zuständige Fachkraft die Voraussetzungen gemäß Abs. 3.2 Ausnahme 20 Anlage zu § 1 Abs. 2 GGAV erfüllt. Entsprechende Nachweise werden nach Zuschlag auf Verlangen der Auftraggeberin vorgelegt. -- dass das Unternehmen zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrWG ist oder eine vergleichbare Zertifizierung vorliegt, welche die Leistungsfähigkeit abbildet. Das Zertifikat wird mit dem Angebot eingereicht und bestätigt, dass die im Preisblatt (Anlage B-02) angegebenen AVV-Nummern zum Sammeln und Befördern im Zertifikat enthalten sind. Bei Angabe eines Permalinks z. B. über das Entsorgungsfachbetrieberegister der ZKS-Abfall entfällt die Zusendung. Sofern das Zertifikat durch die Auftraggeberin jederzeit abrufbar/überprüfbar ist, wird auch jegliche andere Verlinkung per Permalink akzeptiert. -- dass das Unternehmen gem. § 53 KrWG die Anzeigenpflicht bei der zuständigen Behörde erfüllt hat. -- dass die in den Liegenschaften getrennt gesammelten Abfallfraktionen nach der Übernahme gemäß GewAbfV § 3 Abs. 3 Ziffer 2 vollständig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Die aussortierten Störstoffe kommen einer hochwertigen energetischen Verwertung zu. -- dass vor der ersten Abfallübergabe die Betreibererklärung (Anlage C-03.05 der Vergabeunterlagen) gem. § 4 GewAbfV unaufgefordert zur Verfügung gestellt wird. -- dass im Falle der Vergabe von Unteraufträgen die Unterauftragnehmer 2 Wochen nach Zuschlagserteilung mittels Anlage C-03.02 der Vergabeunterlagen bekannt gegeben werden und die zugehörigen Nachweise zur Verfügung gestellt werden. -- Sollten weitere Genehmigungen entsprechend § 50 des KrWG erforderlich sein, werden diese unverzüglich vor Entsorgungsbeginn eingeholt und auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin vorgelegt. - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens - Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen und von mindestens zwei verschiedenen voneinander unabhängigen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in € netto), Leistungszeitraum, Leistungsart, zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 60 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 30 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Beschreibung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/02/2026
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=831820
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/03/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 72 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Speiseabfälle in der Region Südost
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von biologisch abbaubaren Küchen- und Kantinenabfällen sowie von Speiseölen und -fetten entsprechend der Gesetzgebung in zugelassenen Sammelbehältnissen für die dienstlichen Nutzer und den privaten Kantinenbetreiber (Abfallerzeuger) in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Etwaige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichten der Liegenschaften bleiben unberührt. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Speiseabfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. Bei den Speiseabfällen handelt es sich um entledigte, nicht verwendbare und überlagerte Lebensmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft der Kategorie 3 analog § 2 Abs. 1 Nr. 3 TierNebV, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind und in den Großküchen und Kantinen (Herkunftsstellen) als auch zu einem geringen Anteil aus den Teeküchen der dienstlichen Nutzer/privaten Kantinenbetreiber anfallen. Die Speiseabfälle werden getrennt nach zwei Abfallfraktionen gesammelt: Fraktion 1: Küchen- und Kantinenabfälle (unverpackt) wie z. B. Backwaren, Eier, Molkereiprodukte, Soßen- und Suppenreste, Fleisch-/Knochenreste, Fisch, Obst, Gemüse und weitere organische Reste. Verpackte Küchen- und Kantinenabfälle sind nicht vorgesehen, können jedoch nicht ausgeschlossen werden und kommen nur im Fall einer „Fehlbefüllung“ oder Monosammlung aufgrund einer Kühlkettenunterbrechung vor. Hierfür ist im Preisblatt (Anlage B-02 der Vergabeunterlagen) eine Eventualposition für verpackte Küchen- und Kantinenabfälle vorgesehen. Fraktion 2: benutzte und überlagerte Speiseöle und -fette pflanzlichen und tierischen Ursprungs wie z. B. gebrauchtes Frittierfett, Bratfett und -öl, Butter, Margarine, Schmalz etc. Abfallart gem. dem Europäischen Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV): • AVV 20 01 08 Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle • AVV 20 01 25 Speiseöle und -fette Umklassifizierungen der AVV-Nr. sind mit der Auftraggeberin schriftlich abzustimmen. Die Leistung umfasst  die Erstellung eines Aufstell-/Touren- und Abzugsplans,  die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen, leeren und gereinigten Sammelbehältnissen und deren Kennzeichnung,  den regelmäßigen Austausch und die Reinigung der Sammelbehältnisse und deren Wartung/Überprüfung,  die Sammlung und Übernahme der Abfälle,  das Befördern in die zulässige Behandlungsanlage,  die ordnungsgemäße Behandlung/Aufbereitung,  die fach- und umweltgerechte Entsorgung,  die Nachweisdokumentation per Handelspapier (Auftragszettel/Lieferschein),  die Erstellung eines Entsorgungskonzepts je Liegenschaft (bei Bedarf),  die monatliche Bereitstellung einer Abrechnungsübersicht in Excelformat gem. Vorgabe Anlage C-03.03 der Vergabeunterlagen und  die jährliche Bereitstellung einer Abfall-/Mengenbilanz (Mengenstatistik) gem. Vorgabe Anlage C-02 Ziffer 8.11 und Anlage C-03.04 der Vergabeunterlagen. Weitere Beschreibungen zu den gefährlichen Abfällen sind aus der Anlage C-02.03 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 034-25 - Los 3.4.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Erklärung zum Datum des Beginns: Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.05.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kantstraße 25, Villingenring 10, Sachsenstraße 18
Stadt: Görlitz
Postleitzahl: 02763
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Königswalder Straße 18, Camillo-Gocht-Straße 9
Stadt: Ebersbach-Neugersdorf
Postleitzahl: 02730
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Weststraße 16, James-von-Moltke-Straße 8, Jägerstraße 13
Stadt: Löbau
Postleitzahl: 02708
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Klingewalder Höhe 2, An der Autobahn, Parkstraße 4
Stadt: Görlitz
Postleitzahl: 02828
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Spremberger Straße 31
Stadt: Schleife
Postleitzahl: 02959
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: An der Eisenbahn 5, Fabricéstraße 5, August-Bebel-Str. 19/Haus E,
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Waldweg 22
Stadt: Zittau
Postleitzahl: 02788
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Muskauer Forst 01
Stadt: Weißkeißel
Postleitzahl: 02957
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schmiedeberger Str. 60
Stadt: Bad Düben
Postleitzahl: 04849
Land, Gliederung (NUTS): Nordsachsen (DED53)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kasernenstr. 2
Stadt: Borna
Postleitzahl: 04552
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Max-Liebermann-Str. 63, Brahestr. 8, Friedrich-Ebert-Str. 72-78, Simsonplatz 1
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: F.-G.-Keller-Straße 1
Stadt: Bad Schandau
Postleitzahl: 01814
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rottwerndorfer Straße 22, Rottwerndorfer Str. 45i
Stadt: Pirna
Postleitzahl: 01796
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Querenstraße 8
Stadt: Nohra
Postleitzahl: 99428
Land, Gliederung (NUTS): Weimarer Land (DEG0G)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 070 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Geforderte Deckungssummen pro Schadensfall (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €, Sachschäden: mindestens 2 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 250.000 €, Schlüsselschäden: mindestens 20.000 € Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: - Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. --dass bei Abgabe eines Angebotes für das Fachlos 2 Gefährliche Abfälle, - ein Gefahrgutbeauftragter zu Leistungsbeginn gemäß den Vorgaben der GbV in der jeweils geltenden Fassung für die einzelnen Verkehrsträger bestellt ist (Nachweis: Gb-Schulungsbescheinigung der zuständigen IHK), - nur geschulte Fahrzeugführer gemäß Kap. 8.2 ADR eingesetzt werden und diese die ihnen obliegenden gefahrgutrechtlichen Pflichten erfüllen, - die am Gefahrguttransport beteiligten Personen die Schulungen und Unterweisungen gemäß Kap. 1.3 ADR absolviert haben, und bewahrt die Aufzeichnungen über die Unterweisung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Abschnitt 1.3.3 ADR fünf Jahre ab ihrer Fertigung auf und weist dies der Auftraggeberin auf Verlangen nach (§ 27 Abs. 5 GGVSEB), - beim Einsatz von Schadstoffmobilen die zuständige Fachkraft die Voraussetzungen gemäß Abs. 3.2 Ausnahme 20 Anlage zu § 1 Abs. 2 GGAV erfüllt. Entsprechende Nachweise werden nach Zuschlag auf Verlangen der Auftraggeberin vorgelegt. -- dass das Unternehmen zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrWG ist oder eine vergleichbare Zertifizierung vorliegt, welche die Leistungsfähigkeit abbildet. Das Zertifikat wird mit dem Angebot eingereicht und bestätigt, dass die im Preisblatt (Anlage B-02) angegebenen AVV-Nummern zum Sammeln und Befördern im Zertifikat enthalten sind. Bei Angabe eines Permalinks z. B. über das Entsorgungsfachbetrieberegister der ZKS-Abfall entfällt die Zusendung. Sofern das Zertifikat durch die Auftraggeberin jederzeit abrufbar/überprüfbar ist, wird auch jegliche andere Verlinkung per Permalink akzeptiert. -- dass das Unternehmen gem. § 53 KrWG die Anzeigenpflicht bei der zuständigen Behörde erfüllt hat. -- dass die in den Liegenschaften getrennt gesammelten Abfallfraktionen nach der Übernahme gemäß GewAbfV § 3 Abs. 3 Ziffer 2 vollständig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Die aussortierten Störstoffe kommen einer hochwertigen energetischen Verwertung zu. -- dass vor der ersten Abfallübergabe die Betreibererklärung (Anlage C-03.05 der Vergabeunterlagen) gem. § 4 GewAbfV unaufgefordert zur Verfügung gestellt wird. -- dass im Falle der Vergabe von Unteraufträgen die Unterauftragnehmer 2 Wochen nach Zuschlagserteilung mittels Anlage C-03.02 der Vergabeunterlagen bekannt gegeben werden und die zugehörigen Nachweise zur Verfügung gestellt werden. -- Sollten weitere Genehmigungen entsprechend § 50 des KrWG erforderlich sein, werden diese unverzüglich vor Entsorgungsbeginn eingeholt und auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin vorgelegt. - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens - Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen und von mindestens zwei verschiedenen voneinander unabhängigen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in € netto), Leistungszeitraum, Leistungsart, zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 60 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 30 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Beschreibung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/02/2026
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=831820
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/03/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 72 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 991-80032-33
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 030 3181-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c11e6764-2567-40b5-b1fa-a5594e5b8b4f - 05
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/01/2026 09:58:56 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 72841-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 22/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/02/2026