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Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich

Deutschland – Öffentlichkeitsarbeit – KdB-Rahmenvereinbarung für Videoproduktion

64797-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Öffentlichkeitsarbeit – KdB-Rahmenvereinbarung für Videoproduktion
OJ S 20/2026 29/01/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: KdB-Rahmenvereinbarung für Videoproduktion
Beschreibung: Los 3: KdB-Rahmenvereinbarung für Videoproduktion
Kennung des Verfahrens: b8b9c6cb-a51e-4b08-a30c-e301498d9f69
Interne Kennung: B 12.17 - 9902/25/VV : 3
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79416000 Öffentlichkeitsarbeit
Zusätzliche Einstufung (cpv): 92110000 Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Konkretisierung erfolgt im Einzelabruf.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland. Höchstwert: Der Höchstwert des Auftragsvolumens der Rahmenvereinbarung beträgt - in Mengenlos 3a): 6.100.000 Euro netto - in Mengenlos 3b): 6.800.000 Euro netto Zuschlagslimitierung In Bezug auf die Fachlose besteht keine Zuschlagslimitierung. D. h. Bieter können in allen Fachlosen Angebote einreichen und auch in allen Fachlosen einen Zuschlag erhalten, sofern sie das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben. Bieter können jedoch in einem Fachlos nur für ein Mengenlos den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). Zur Ermittlung der zu bezuschlagenden Mengenlose innerhalb der Fachlose wird wie folgt vorgegangen: Zunächst werden je Fachlos die beiden wirtschaftlichsten Angebote ermittelt. Soweit es bei den in den jeweiligen Fachlosen für den Zuschlag vorgesehenen Bietern keine Überschneidungen gibt (derselbe Bieter kommt in mehreren Fachlosen für den Zuschlag in Betracht), erfolgt der Zuschlag in den einzelnen Fachlosen zunächst auf das Angebot mit der höheren Wirtschaftlichkeitskennzahl im jeweiligen Mengenlos a. Soweit es bei den Bietern in den jeweiligen Fachlosen zu Überschneidungen kommt (derselbe Bieter kommt in mehreren Fachlosen für den Zuschlag in Betracht), wird grundsätzlich in gleicher Weise verfahren, jedoch bei den Zuschlagsentscheidungen in den nachfolgenden Fachlosen 2 und 3 (bzw. nur 3), wird die Mengenloszuteilung so vorgenommen, dass der Bieter in den nachfolgenden Fachlosen die Mengenlose zugeteilt bekommt, die demselben Geschäftsbereich zugeordnet sind (einheitlich a oder einheitlich b). Soweit eine Zuordnung der Mengenlose in Fachlos 3 nach den vorgenannten Maßgaben nicht eindeutig erfolgen kann, wird die Mengenloszuteilung des Mengenloses aus Fachlos 3 an denselben Bieter wie in Fachlos 1 bevorzugt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Nachweis gemäß Vergabeunterlagen

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: KdB-Rahmenvereinbarung für Videoproduktion
Beschreibung: Beim Vergabeverfahren B 12.17 - 9902/25/VV : 3 handelt es sich um das Fachlos 3, der KdB-Rahmenvereinbarungen: B 12.20 - 9902/25/VV : 1: KdB-Rahmenvereinbarung für klassische und digitale Kommunikation B 12.17 - 9902/25/VV : 2: KdB-Rahmenvereinbarung für Event-Management B 12.17 - 9902/25/VV : 3: KdB-Rahmenvereinbarung für Videoproduktion Das gegenständliche Fachlos 3 wird zudem in zwei Mengenlose unterteilt. In Mengenlos 3a) sind zu Beginn der Rahmenvereinbarung folgende Bedarfsträger abrufberechtigt: Antidiskriminierungsstelle des Bundes Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Bundesamt für Logistik und Mobilität Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheits­aufgaben Beschaffungsamt des BMI Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Bundesamt für Verfassungsschutz Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung Bundeskriminalamt Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung Bundesministerium für Verkehr Bundesministerium des Innern Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Bundeszentrale für politische Bildung Bundespolizei Bundessozialgericht Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Bundesverwaltungsamt Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Deusches Maritimes Zentrum e.V. Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Kraftfahrt-Bundesamt Luftfahrt-Bundesamt Nationale Anti Doping Agentur Statistisches Bundesamt Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Unfallversicherung Bund und Bahn Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich In Mengenlos 3b) sind zu Beginn der Rahmenvereinbarung folgende Bedarfsträger abrufberechtigt: Auswärtiges Amt Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Bundesfinanzhof Bundesinstitut für Risikobewertung Bundesgerichtshof Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit Bundeskanzleramt Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bundesministerium für Verteidigung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Bundesnetzagentur Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Bundessortenamt Bundesverwaltungsgericht Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Bundeszentralamt für Steuern Deutscher Akademischer Austauschdienst Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH Deutsches Weininstitut gematik GmbH Germany Trade and Invest GmbH Generalzolldirektion Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. Informationstechnikzentrum Bund Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Kommando Cyber und Informartionsraum Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. Postbeamtenkrankenkasse RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. RKW Kompetenzzentrum Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus Umweltbundesamt UNABHÄNGIGER KONTROLLRAT Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79416000 Öffentlichkeitsarbeit
Zusätzliche Einstufung (cpv): 92110000 Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Konkretisierung erfolgt im Einzelabruf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - Beschreibung der ausgeführten Leistungen, - Wert des Auftrages, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: - Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). - Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. - Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: - Bei allen Referenzen muss es sich um die Konzeption und Produktion von Videos als Realfilmproduktion in einem der folgenden Bereiche handeln: Spot, Imagefilm, Erklärfilm, Social Media oder Mini-Dokumentation. - Die Referenzen müssen jeweils einen Netto-Auftragswert von mindestens 50.000,00 Euro aufweisen. - Mindestens eine der Referenzen muss für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht worden sein. Wichtig (!): Bitte achten Sie darauf die Referenzbeschreibungen so darzulegen, dass die Erfüllung der oben aufgestellten Anforderungen deutlich aus Ihrer Beschreibung hervorgeht. Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anzahl der Beschäftigten im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben. Die Anzahl der Beschäftigten muss für Fachlos 3 mindestens 15 Beschäftigte in jedem der letzten drei Jahre betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die Eigenerklärung "Beschäftigtenzahl".
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gewichtung der Qualitätskriterien/Leistungskriterien
Beschreibung: Die Ermittlung der Wirtschaftlichkeitskennzahl erfolgt gemäß Ziffer 3.8.2 der Besonderen Bewerbungsbedingungen und dem Kriterienkatalog Leistung. Die Angabe der Gewichtung erfolgt hier in Bezug auf die Wirtschaftlichkeitskennzahl.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis gemäß Leistungsverzeichnis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=833649
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/03/2026 11:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 81 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 12/03/2026 11:31:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: t:0049228996100
Postanschrift: Brühler Straße 3
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22899610-1013
Fax: +49 2289961087-1000
Internetadresse: http://www.bescha.bund.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: eb35df39-3ac1-4dde-ba8c-c197c5352bc1 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/01/2026 11:35:38 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 64797-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 20/2026
Datum der Veröffentlichung: 29/01/2026