2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Betrug: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß des Vordrucks "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124, 142 GWB" / "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 22 Abs. 1 LkSG" zu belegen (Vordruck 2 und 3 der unternehmensbezogenen Bewerberangaben).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß des Vordrucks "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124, 142 GWB" / "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 22 Abs. 1 LkSG" zu belegen (Vordruck 2 und 3 der unternehmensbezogenen Bewerberangaben).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß des Vordrucks "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124, 142 GWB" / "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 22 Abs. 1 LkSG" zu belegen (Vordruck 2 und 3 der unternehmensbezogenen Bewerberangaben).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß des Vordrucks "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124, 142 GWB" / "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 22 Abs. 1 LkSG" zu belegen (Vordruck 2 und 3 der unternehmensbezogenen Bewerberangaben).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß des Vordrucks "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124, 142 GWB" / "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 22 Abs. 1 LkSG" zu belegen (Vordruck 2 und 3 der unternehmensbezogenen Bewerberangaben).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß des Vordrucks "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124, 142 GWB" / "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 22 Abs. 1 LkSG" zu belegen (Vordruck 2 und 3 der unternehmensbezogenen Bewerberangaben).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß des Vordrucks "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124, 142 GWB" / "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 22 Abs. 1 LkSG" zu belegen (Vordruck 2 und 3 der unternehmensbezogenen Bewerberangaben).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß des Vordrucks "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124, 142 GWB" / "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 22 Abs. 1 LkSG" zu belegen (Vordruck 2 und 3 der unternehmensbezogenen Bewerberangaben).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß des Vordrucks "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124, 142 GWB" / "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 22 Abs. 1 LkSG" zu belegen (Vordruck 2 und 3 der unternehmensbezogenen Bewerberangaben).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß des Vordrucks "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124, 142 GWB" / "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 22 Abs. 1 LkSG" zu belegen (Vordruck 2 und 3 der unternehmensbezogenen Bewerberangaben).
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß des Vordrucks "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124, 142 GWB" / "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 22 Abs. 1 LkSG" zu belegen (Vordruck 2 und 3 der unternehmensbezogenen Bewerberangaben).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß des Vordrucks "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124, 142 GWB" / "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 22 Abs. 1 LkSG" zu belegen (Vordruck 2 und 3 der unternehmensbezogenen Bewerberangaben).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß des Vordrucks "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124, 142 GWB" / "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 22 Abs. 1 LkSG" zu belegen (Vordruck 2 und 3 der unternehmensbezogenen Bewerberangaben).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß des Vordrucks "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124, 142 GWB" / "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 22 Abs. 1 LkSG" zu belegen (Vordruck 2 und 3 der unternehmensbezogenen Bewerberangaben).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß des Vordrucks "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124, 142 GWB" / "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 22 Abs. 1 LkSG" zu belegen (Vordruck 2 und 3 der unternehmensbezogenen Bewerberangaben).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß des Vordrucks "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124, 142 GWB" / "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 22 Abs. 1 LkSG" zu belegen (Vordruck 2 und 3 der unternehmensbezogenen Bewerberangaben).
Zahlungsunfähigkeit: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß des Vordrucks "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124, 142 GWB" / "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 22 Abs. 1 LkSG" zu belegen (Vordruck 2 und 3 der unternehmensbezogenen Bewerberangaben).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß des Vordrucks "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124, 142 GWB" / "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 22 Abs. 1 LkSG" zu belegen (Vordruck 2 und 3 der unternehmensbezogenen Bewerberangaben).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß des Vordrucks "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124, 142 GWB" / "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 22 Abs. 1 LkSG" zu belegen (Vordruck 2 und 3 der unternehmensbezogenen Bewerberangaben).
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß des Vordrucks "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124, 142 GWB" / "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 22 Abs. 1 LkSG" zu belegen (Vordruck 2 und 3 der unternehmensbezogenen Bewerberangaben).
Korruption: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß des Vordrucks "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124, 142 GWB" / "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 22 Abs. 1 LkSG" zu belegen (Vordruck 2 und 3 der unternehmensbezogenen Bewerberangaben).