5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34921100 Straßenkehrmaschinen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144430 Kehrfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: 33609
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Bei einer Lieferzeit von 36 und mehr Wochen werden keine Wertungspunkte mehr vergeben.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Es wird die zur Zeit höchstmögliche Abgasnorm Euro 6 zur Reduzierung der CO2-Werte gefordert. Zur Reduzierung der Feinstaubwerte wird das PM 2,5 und PM 10 Zertifikat gefordert. Auch wird die Verwendung von biologisch abbaubarem Hydrauliköl gefordert. Zusätzlich wurde bei der Bedarfsfeststellung die optimale Fahrzeuggröße/-Klasse (Tonnage, Motorisierung etc.) für die durchführenden Arbeiten berücksichtigt.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Sonstiges öffentliches Interesse
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen