5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50111110 Unterstützungsdienste für Fahrzeugparks
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71630000 Technische Kontrolle und Tests
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Durch den bundesweiten Einsatz der Fahrzeuge muss die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer bundesweit mobil sichergestellt werden. Der Auftragnehmer muss in der gesamten Bunderepublik Deutschland die Leistungserbringung wahrnehmen können.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.04.2026 oder spätestens mit Zuschlagserteilung und endet am 31.03.2028. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.03.2030 endet.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert. - Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 3 Mio. EUR - Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Prüfung von 2 kg Pulver-Feuerlöscher
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Prüfung von 2 kg Pulver-Feuerlöscher in Euro netto aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 15 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (niedrigster Preis/Ihr Preis) x 15 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Prüfung von 6 kg Pulver-Feuerlöscher
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Prüfung von 6 kg Pulver-Feuerlöscher in Euro netto aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 25 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (niedrigster Preis/Ihr Preis) x 25 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Prüfung von 9 kg Schaum-Feuerlöscher
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Prüfung von 9 kg Schaum-Feuerlöscher in Euro netto aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 10 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (niedrigster Preis / Ihr Preis) x 10 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Austausch / Ersatz 2 kg Pulver-Feuerlöscher (Falls Prüfung unwirtschaftlich oder Bauartbedingt nicht möglich ist)
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Austausch 2 kg Pulver-Feuerlöscher in Euro netto aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 10 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (niedrigster Preis/ Ihr Preis) x 10 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Austausch / Ersatz 6 kg Pulver-Feuerlöscher (Falls Prüfung unwirtschaftlich oder Bauartbedingt nicht möglich ist)
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Austausch 6 kg Pulver-Feuerlöscher in Euro netto aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 15 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (niedrigster Preis/Ihr Preis) x 15 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Austausch / Ersatz 9 kg Schaum-Feuerlöscher (Falls Prüfung unwirtschaftlich oder Bauartbedingt nicht möglich ist)
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Austausch 9 kg Schaum-Feuerlöscher in Euro netto aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 5 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (niedrigster Preis/Ihr Preis) x 5 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis für An- und Abfahrtskosten
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für An- und Abfahrtskosten in Euro netto aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 15 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (niedrigster Preis/Ihr Preis) x 15 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis für Stornokosten bei Terminabsagen < 24h
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis Stornokosten bei Terminabsagen < 24 h aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 5 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (niedrigster Preis/Ihr Preis) x 5 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/02/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BwFuhrparkService GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: BwFuhrparkService GmbH