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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Reutlingen
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Landkreis Reutlingen - Europaweite Vergabe der Lieferung von Möblierung für den Neubau des Landratsamts im Offenen Verfahren
Beschreibung: Europaweite Vergabe der Lieferung von Möblierung für den Neubau des Landratsamts Reutlingen. Die Vergabe erfolgt in acht Losen.
Kennung des Verfahrens: 0c8603fe-7ac9-4d56-a6c4-7334faa0ab64
Interne Kennung: 2024/3167
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39100000 Möbel
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39112000 Stühle, 39130000 Büromöbel, 39121000 Schreibtische und Tische
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Reutlingen
Land, Gliederung (NUTS): Reutlingen (DE141)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMMCB# Bei den Angaben zum Wert der im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge, zum Wert des höchsten zulässigen Angebots sowie zum Wert des bezuschlagten Angebots handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Schreibtische, Schränke, Thekenelemente
Beschreibung: Der Landkreis Reutlingen vergibt die Lieferung und Aufstellung von Möbeln für die Möblierung des Neubaus des Landratsamts Reutlingen. Nähere Einzelheiten zu den Anforderungen an die einzelnen Möbelstücke ergeben sich aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2). Übergeordnet sind folgende Anforderungen zu beachten: Technische Anforderungen: Die technischen Anforderungen an die Güte der Produkte sind dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2) zu entnehmen. Die in den Vergabeunterlagen so bezeichneten Anforderungen sind als technische Vorgaben bindend. Gewährleistungszeitraum und Ersatzteilversorgung: Der Gewährleistungszeitraum für die Einrichtungs- und Möblierungskomponenten muss mindestens drei Jahre betragen. Aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis ergeben sich hierzu vereinzelt Abweichungen (vgl. Anlage 2). Ein längerer Gewähr-leistungszeitraum führt zu einer besseren Bewertung des Angebots (vgl. hierzu Ziffer 6.4). Lieferzeitraum: Es ist beabsichtigt, dass die Lieferung und Montage der beauftragten Möbel bis zum 15. April 2026 im Landratsamt bereitstehen vgl. Terminplan (Anlage 4). Einzelheiten zu den Liefermodalitäten sind den losspezifischen Vertragsentwürfen zu entnehmen (Anlage 3). Die Lieferung, Montage und Funktionsprüfung der Möbel hat an dem Verwaltungsstandort Reutlingen (Karlstraße 99, 72766 Reutlingen) zu erfolgen.
Interne Kennung: Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39120000 Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Reutlingen
Land, Gliederung (NUTS): Reutlingen (DE141)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gewährleistungszeitraum
Beschreibung: Im Rahmen der Bewertung des Kriteriums Gewährleistungszeitraum wird die Laufzeit der Gewährleistung, die der Bieter dem Auftraggeber als Gewährleistungszeit über den vorgegebenen Mindestgewährleistungszeitraum hinaus einräumt, bewertet. Als Mindestanforderung gilt eine Gewährleistungszeit von drei Jahren (Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis und Vertragsentwurf zu entnehmen, Anlage 2 und Anlage 3). Diese ist zwingend verbindlich. Es steht dem Bieter frei, über diesen Zeitraum hinaus einen eigenen Zeitraum im Angebot zu benennen. Der Bieter, der den längsten Gewährleistungszeitraum über den Mindestgewährleistungszeitraum hinaus anbieten kann, erhält die maximale Bewertung von 100 Punkten. Alle nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer angebotenen Überschreitung des Mindestgewährleistungszeitraums zu der des Bestbieters. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Das Kriterium Qualität wird durch eine Wertungskommission des Landkreises Reutlingen bewertet. Es gelten die Noten von 1 = "sehr gut" bis 5 = "mangelhaft". Je Qualitätskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Noten vergeben. Unter Qualität ist hinsichtlich der Möbel die Güte zu verstehen, welche die angebotenen Möbelstücke auszeichnen. Dabei ist entscheidend, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung des offerierten Mobiliars wird daher auch Augenmerk daraufgelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Sofern das angebotene Mobiliar ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllt, stellt dies eine ausreichende Leistung dar. Bewertet werden die Möbelstücke nach den folgenden Aspekten: - Konzeptionelle Qualität: Dies beinhaltet die Anforderungen an die Nachliefermöglichkeit und an das Produkt der angebotenen Serie. - Funktionale Qualität: Dies beinhaltet die Möglichkeiten zur Kombination der Möbel, die Möglichkeit der elektrischen Verstellbarkeit und die Veränderbarkeit der Möbelstücke. - Ergonomische Qualität: Dies beinhaltet den Bedienungskomfort, den Nutzungskomfort und die Sicherheit. - Flächenökonomische Qualität: Dies beinhaltet die Nutzungsflächenvielfalt und das Stauraumangebot. - Qualität in Bezug auf das Design: Dies beinhaltet das allgemeine Erscheinungsbild, das zur Verfügung stehende Farbspektrum, Möglichkeiten der Formenauswahl und der Materialien sowie die Schlüssigkeit des Mix aus Formen, Farben und Materialien. - Produktqualität: Dies beinhaltet die Anforderungen an die Lebensdauer, die Konstruktionsstabilität, die Materialstabilität und die Möglichkeit, inwieweit mehrere Möbelteile miteinander sicher und haltbar verbunden werden können sowie Anforderungen an die Reinigung, Lager- und Transportmöglichkeiten. Die einzelnen Merkmale der Qualität sind innerhalb der losspezifischen Auswertungsbögen (Anlage 4) weiter beschrieben. Die Wertungskommission bewertet die Möbel nach den vorgenannten Kriterien und vergibt je Eigenschaft Noten. Hierbei gelten die Noten von 1 = "sehr gut" bis 5 = "mangelhaft" (entspricht bis auf Note "sechs" dem Schulnotensystem). Je Bewerter werden die einzelnen Noten der zu beurteilenden Eigenschaften zu einer Note für den jeweiligen qualitativen Aspekt gebildet. Aus diesen Benotungen aller Bewerter werden Durchschnittsnoten gebildet, die letztendlich über die Punktevergabe entscheiden. Der Bieter mit der besten Durchschnittsbewertung erhält die volle Punktzahl (500 Punkte). Alle nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer Bewertung zur besten Durchschnittsbewertung. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 500,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Im Rahmen der preislichen Bewertung werden die Angebotspreise durch die Summe der einzelnen Angebotspreispositionen ermittelt. Der Bieter mit dem günstigsten Angebotspreis erhält die höchste Punktzahl. Die Preise der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet. Bieter, deren Angebote doppelt so hoch oder höher liegen wie das günstigste Angebot, erhalten 0 Punkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 400,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Reutlingen
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Bürodrehstühle
Beschreibung: Der Landkreis Reutlingen vergibt die Lieferung und Aufstellung von Möbeln für die Möblierung des Neubaus des Landratsamts Reutlingen. Nähere Einzelheiten zu den Anforderungen an die einzelnen Möbelstücke ergeben sich aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2). Übergeordnet sind folgende Anforderungen zu beachten: Technische Anforderungen: Die technischen Anforderungen an die Güte der Produkte sind dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2) zu entnehmen. Die in den Vergabeunterlagen so bezeichneten Anforderungen sind als technische Vorgaben bindend. Gewährleistungszeitraum und Ersatzteilversorgung: Der Gewährleistungszeitraum für die Einrichtungs- und Möblierungskomponenten muss mindestens drei Jahre betragen. Aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis ergeben sich hierzu vereinzelt Abweichungen (vgl. Anlage 2). Ein längerer Gewähr-leistungszeitraum führt zu einer besseren Bewertung des Angebots (vgl. hierzu Ziffer 6.4). Lieferzeitraum: Es ist beabsichtigt, dass die Lieferung und Montage der beauftragten Möbel bis zum 15. April 2026 im Landratsamt bereitstehen vgl. Terminplan (Anlage 4). Einzelheiten zu den Liefermodalitäten sind den losspezifischen Vertragsentwürfen zu entnehmen (Anlage 3). Die Lieferung, Montage und Funktionsprüfung der Möbel hat an dem Verwaltungsstandort Reutlingen (Karlstraße 99, 72766 Reutlingen) zu erfolgen.
Interne Kennung: Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39112000 Stühle
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39130000 Büromöbel
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Reutlingen
Land, Gliederung (NUTS): Reutlingen (DE141)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gewährleistungszeitraum
Beschreibung: Im Rahmen der Bewertung des Kriteriums Gewährleistungszeitraum wird die Laufzeit der Gewährleistung, die der Bieter dem Auftraggeber als Gewährleistungszeit über den vorgegebenen Mindestgewährleistungszeitraum hinaus einräumt, bewertet. Als Mindestanforderung gilt eine Gewährleistungszeit von drei Jahren (Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis und Vertragsentwurf zu entnehmen, Anlage 2 und Anlage 3). Diese ist zwingend verbindlich. Es steht dem Bieter frei, über diesen Zeitraum hinaus einen eigenen Zeitraum im Angebot zu benennen. Der Bieter, der den längsten Gewährleistungszeitraum über den Mindestgewährleistungszeitraum hinaus anbieten kann, erhält die maximale Bewertung von 100 Punkten. Alle nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer angebotenen Überschreitung des Mindestgewährleistungszeitraums zu der des Bestbieters. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Das Kriterium Qualität wird durch eine Wertungskommission des Landkreises Reutlingen bewertet. Es gelten die Noten von 1 = "sehr gut" bis 5 = "mangelhaft". Je Qualitätskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Noten vergeben. Unter Qualität ist hinsichtlich der Möbel die Güte zu verstehen, welche die angebotenen Möbelstücke auszeichnen. Dabei ist entscheidend, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung des offerierten Mobiliars wird daher auch Augenmerk daraufgelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Sofern das angebotene Mobiliar ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllt, stellt dies eine ausreichende Leistung dar. Bewertet werden die Möbelstücke nach den folgenden Aspekten: - Konzeptionelle Qualität: Dies beinhaltet die Anforderungen an die Nachliefermöglichkeit und an das Produkt der angebotenen Serie. - Funktionale Qualität: Dies beinhaltet die Möglichkeiten zur Kombination der Möbel, die Möglichkeit der elektrischen Verstellbarkeit und die Veränderbarkeit der Möbelstücke. - Ergonomische Qualität: Dies beinhaltet den Bedienungskomfort, den Nutzungskomfort und die Sicherheit. - Flächenökonomische Qualität: Dies beinhaltet die Nutzungsflächenvielfalt und das Stauraumangebot. - Qualität in Bezug auf das Design: Dies beinhaltet das allgemeine Erscheinungsbild, das zur Verfügung stehende Farbspektrum, Möglichkeiten der Formenauswahl und der Materialien sowie die Schlüssigkeit des Mix aus Formen, Farben und Materialien. - Produktqualität: Dies beinhaltet die Anforderungen an die Lebensdauer, die Konstruktionsstabilität, die Materialstabilität und die Möglichkeit, inwieweit mehrere Möbelteile miteinander sicher und haltbar verbunden werden können sowie Anforderungen an die Reinigung, Lager- und Transportmöglichkeiten. Die einzelnen Merkmale der Qualität sind innerhalb der losspezifischen Auswertungsbögen (Anlage 4) weiter beschrieben. Die Wertungskommission bewertet die Möbel nach den vorgenannten Kriterien und vergibt je Eigenschaft Noten. Hierbei gelten die Noten von 1 = "sehr gut" bis 5 = "mangelhaft" (entspricht bis auf Note "sechs" dem Schulnotensystem). Je Bewerter werden die einzelnen Noten der zu beurteilenden Eigenschaften zu einer Note für den jeweiligen qualitativen Aspekt gebildet. Aus diesen Benotungen aller Bewerter werden Durchschnittsnoten gebildet, die letztendlich über die Punktevergabe entscheiden. Der Bieter mit der besten Durchschnittsbewertung erhält die volle Punktzahl (500 Punkte). Alle nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer Bewertung zur besten Durchschnittsbewertung. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 500,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Im Rahmen der preislichen Bewertung werden die Angebotspreise durch die Summe der einzelnen Angebotspreispositionen ermittelt. Der Bieter mit dem günstigsten Angebotspreis erhält die höchste Punktzahl. Die Preise der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet. Bieter, deren Angebote doppelt so hoch oder höher liegen wie das günstigste Angebot, erhalten 0 Punkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 400,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Reutlingen
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Konferenz-, Sitzungs- und Besprechungstische
Beschreibung: Der Landkreis Reutlingen vergibt die Lieferung und Aufstellung von Möbeln für die Möblierung des Neubaus des Landratsamts Reutlingen. Nähere Einzelheiten zu den Anforderungen an die einzelnen Möbelstücke ergeben sich aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2). Übergeordnet sind folgende Anforderungen zu beachten: Technische Anforderungen: Die technischen Anforderungen an die Güte der Produkte sind dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2) zu entnehmen. Die in den Vergabeunterlagen so bezeichneten Anforderungen sind als technische Vorgaben bindend. Gewährleistungszeitraum und Ersatzteilversorgung: Der Gewährleistungszeitraum für die Einrichtungs- und Möblierungskomponenten muss mindestens drei Jahre betragen. Aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis ergeben sich hierzu vereinzelt Abweichungen (vgl. Anlage 2). Ein längerer Gewähr-leistungszeitraum führt zu einer besseren Bewertung des Angebots (vgl. hierzu Ziffer 6.4). Lieferzeitraum: Es ist beabsichtigt, dass die Lieferung und Montage der beauftragten Möbel bis zum 15. April 2026 im Landratsamt bereitstehen vgl. Terminplan (Anlage 4). Einzelheiten zu den Liefermodalitäten sind den losspezifischen Vertragsentwürfen zu entnehmen (Anlage 3). Die Lieferung, Montage und Funktionsprüfung der Möbel hat an dem Verwaltungsstandort Reutlingen (Karlstraße 99, 72766 Reutlingen) zu erfolgen.
Interne Kennung: Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39121200 Tische
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39120000 Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke, 39121000 Schreibtische und Tische
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Reutlingen
Land, Gliederung (NUTS): Reutlingen (DE141)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gewährleistungszeitraum
Beschreibung: Im Rahmen der Bewertung des Kriteriums Gewährleistungszeitraum wird die Laufzeit der Gewährleistung, die der Bieter dem Auftraggeber als Gewährleistungszeit über den vorgegebenen Mindestgewährleistungszeitraum hinaus einräumt, bewertet. Als Mindestanforderung gilt eine Gewährleistungszeit von drei Jahren (Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis und Vertragsentwurf zu entnehmen, Anlage 2 und Anlage 3). Diese ist zwingend verbindlich. Es steht dem Bieter frei, über diesen Zeitraum hinaus einen eigenen Zeitraum im Angebot zu benennen. Der Bieter, der den längsten Gewährleistungszeitraum über den Mindestgewährleistungszeitraum hinaus anbieten kann, erhält die maximale Bewertung von 100 Punkten. Alle nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer angebotenen Überschreitung des Mindestgewährleistungszeitraums zu der des Bestbieters. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Das Kriterium Qualität wird durch eine Wertungskommission des Landkreises Reutlingen bewertet. Es gelten die Noten von 1 = "sehr gut" bis 5 = "mangelhaft". Je Qualitätskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Noten vergeben. Unter Qualität ist hinsichtlich der Möbel die Güte zu verstehen, welche die angebotenen Möbelstücke auszeichnen. Dabei ist entscheidend, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung des offerierten Mobiliars wird daher auch Augenmerk daraufgelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Sofern das angebotene Mobiliar ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllt, stellt dies eine ausreichende Leistung dar. Bewertet werden die Möbelstücke nach den folgenden Aspekten: - Konzeptionelle Qualität: Dies beinhaltet die Anforderungen an die Nachliefermöglichkeit und an das Produkt der angebotenen Serie. - Funktionale Qualität: Dies beinhaltet die Möglichkeiten zur Kombination der Möbel, die Möglichkeit der elektrischen Verstellbarkeit und die Veränderbarkeit der Möbelstücke. - Ergonomische Qualität: Dies beinhaltet den Bedienungskomfort, den Nutzungskomfort und die Sicherheit. - Flächenökonomische Qualität: Dies beinhaltet die Nutzungsflächenvielfalt und das Stauraumangebot. - Qualität in Bezug auf das Design: Dies beinhaltet das allgemeine Erscheinungsbild, das zur Verfügung stehende Farbspektrum, Möglichkeiten der Formenauswahl und der Materialien sowie die Schlüssigkeit des Mix aus Formen, Farben und Materialien. - Produktqualität: Dies beinhaltet die Anforderungen an die Lebensdauer, die Konstruktionsstabilität, die Materialstabilität und die Möglichkeit, inwieweit mehrere Möbelteile miteinander sicher und haltbar verbunden werden können sowie Anforderungen an die Reinigung, Lager- und Transportmöglichkeiten. Die einzelnen Merkmale der Qualität sind innerhalb der losspezifischen Auswertungsbögen (Anlage 4) weiter beschrieben. Die Wertungskommission bewertet die Möbel nach den vorgenannten Kriterien und vergibt je Eigenschaft Noten. Hierbei gelten die Noten von 1 = "sehr gut" bis 5 = "mangelhaft" (entspricht bis auf Note "sechs" dem Schulnotensystem). Je Bewerter werden die einzelnen Noten der zu beurteilenden Eigenschaften zu einer Note für den jeweiligen qualitativen Aspekt gebildet. Aus diesen Benotungen aller Bewerter werden Durchschnittsnoten gebildet, die letztendlich über die Punktevergabe entscheiden. Der Bieter mit der besten Durchschnittsbewertung erhält die volle Punktzahl (500 Punkte). Alle nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer Bewertung zur besten Durchschnittsbewertung. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 500,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Im Rahmen der preislichen Bewertung werden die Angebotspreise durch die Summe der einzelnen Angebotspreispositionen ermittelt. Der Bieter mit dem günstigsten Angebotspreis erhält die höchste Punktzahl. Die Preise der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet. Bieter, deren Angebote doppelt so hoch oder höher liegen wie das günstigste Angebot, erhalten 0 Punkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 400,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Reutlingen
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Besprechungstische in Stockwerksfarben
Beschreibung: Der Landkreis Reutlingen vergibt die Lieferung und Aufstellung von Möbeln für die Möblierung des Neubaus des Landratsamts Reutlingen. Nähere Einzelheiten zu den Anforderungen an die einzelnen Möbelstücke ergeben sich aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2). Übergeordnet sind folgende Anforderungen zu beachten: Technische Anforderungen: Die technischen Anforderungen an die Güte der Produkte sind dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2) zu entnehmen. Die in den Vergabeunterlagen so bezeichneten Anforderungen sind als technische Vorgaben bindend. Gewährleistungszeitraum und Ersatzteilversorgung: Der Gewährleistungszeitraum für die Einrichtungs- und Möblierungskomponenten muss mindestens drei Jahre betragen. Aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis ergeben sich hierzu vereinzelt Abweichungen (vgl. Anlage 2). Ein längerer Gewähr-leistungszeitraum führt zu einer besseren Bewertung des Angebots (vgl. hierzu Ziffer 6.4). Lieferzeitraum: Es ist beabsichtigt, dass die Lieferung und Montage der beauftragten Möbel bis zum 15. April 2026 im Landratsamt bereitstehen vgl. Terminplan (Anlage 4). Einzelheiten zu den Liefermodalitäten sind den losspezifischen Vertragsentwürfen zu entnehmen (Anlage 3). Die Lieferung, Montage und Funktionsprüfung der Möbel hat an dem Verwaltungsstandort Reutlingen (Karlstraße 99, 72766 Reutlingen) zu erfolgen.
Interne Kennung: Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39153000 Möbel für Konferenzräume
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Reutlingen
Land, Gliederung (NUTS): Reutlingen (DE141)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gewährleistungszeitraum
Beschreibung: Im Rahmen der Bewertung des Kriteriums Gewährleistungszeitraum wird die Laufzeit der Gewährleistung, die der Bieter dem Auftraggeber als Gewährleistungszeit über den vorgegebenen Mindestgewährleistungszeitraum hinaus einräumt, bewertet. Als Mindestanforderung gilt eine Gewährleistungszeit von drei Jahren (Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis und Vertragsentwurf zu entnehmen, Anlage 2 und Anlage 3). Diese ist zwingend verbindlich. Es steht dem Bieter frei, über diesen Zeitraum hinaus einen eigenen Zeitraum im Angebot zu benennen. Der Bieter, der den längsten Gewährleistungszeitraum über den Mindestgewährleistungszeitraum hinaus anbieten kann, erhält die maximale Bewertung von 100 Punkten. Alle nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer angebotenen Überschreitung des Mindestgewährleistungszeitraums zu der des Bestbieters. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Das Kriterium Qualität wird durch eine Wertungskommission des Landkreises Reutlingen bewertet. Es gelten die Noten von 1 = "sehr gut" bis 5 = "mangelhaft". Je Qualitätskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Noten vergeben. Unter Qualität ist hinsichtlich der Möbel die Güte zu verstehen, welche die angebotenen Möbelstücke auszeichnen. Dabei ist entscheidend, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung des offerierten Mobiliars wird daher auch Augenmerk daraufgelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Sofern das angebotene Mobiliar ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllt, stellt dies eine ausreichende Leistung dar. Bewertet werden die Möbelstücke nach den folgenden Aspekten: - Konzeptionelle Qualität: Dies beinhaltet die Anforderungen an die Nachliefermöglichkeit und an das Produkt der angebotenen Serie. - Funktionale Qualität: Dies beinhaltet die Möglichkeiten zur Kombination der Möbel, die Möglichkeit der elektrischen Verstellbarkeit und die Veränderbarkeit der Möbelstücke. - Ergonomische Qualität: Dies beinhaltet den Bedienungskomfort, den Nutzungskomfort und die Sicherheit. - Flächenökonomische Qualität: Dies beinhaltet die Nutzungsflächenvielfalt und das Stauraumangebot. - Qualität in Bezug auf das Design: Dies beinhaltet das allgemeine Erscheinungsbild, das zur Verfügung stehende Farbspektrum, Möglichkeiten der Formenauswahl und der Materialien sowie die Schlüssigkeit des Mix aus Formen, Farben und Materialien. - Produktqualität: Dies beinhaltet die Anforderungen an die Lebensdauer, die Konstruktionsstabilität, die Materialstabilität und die Möglichkeit, inwieweit mehrere Möbelteile miteinander sicher und haltbar verbunden werden können sowie Anforderungen an die Reinigung, Lager- und Transportmöglichkeiten. Die einzelnen Merkmale der Qualität sind innerhalb der losspezifischen Auswertungsbögen (Anlage 4) weiter beschrieben. Die Wertungskommission bewertet die Möbel nach den vorgenannten Kriterien und vergibt je Eigenschaft Noten. Hierbei gelten die Noten von 1 = "sehr gut" bis 5 = "mangelhaft" (entspricht bis auf Note "sechs" dem Schulnotensystem). Je Bewerter werden die einzelnen Noten der zu beurteilenden Eigenschaften zu einer Note für den jeweiligen qualitativen Aspekt gebildet. Aus diesen Benotungen aller Bewerter werden Durchschnittsnoten gebildet, die letztendlich über die Punktevergabe entscheiden. Der Bieter mit der besten Durchschnittsbewertung erhält die volle Punktzahl (500 Punkte). Alle nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer Bewertung zur besten Durchschnittsbewertung. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 500,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Im Rahmen der preislichen Bewertung werden die Angebotspreise durch die Summe der einzelnen Angebotspreispositionen ermittelt. Der Bieter mit dem günstigsten Angebotspreis erhält die höchste Punktzahl. Die Preise der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet. Bieter, deren Angebote doppelt so hoch oder höher liegen wie das günstigste Angebot, erhalten 0 Punkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 400,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Reutlingen
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Bestuhlungen
Beschreibung: Der Landkreis Reutlingen vergibt die Lieferung und Aufstellung von Möbeln für die Möblierung des Neubaus des Landratsamts Reutlingen. Nähere Einzelheiten zu den Anforderungen an die einzelnen Möbelstücke ergeben sich aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2). Übergeordnet sind folgende Anforderungen zu beachten: Technische Anforderungen: Die technischen Anforderungen an die Güte der Produkte sind dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2) zu entnehmen. Die in den Vergabeunterlagen so bezeichneten Anforderungen sind als technische Vorgaben bindend. Gewährleistungszeitraum und Ersatzteilversorgung: Der Gewährleistungszeitraum für die Einrichtungs- und Möblierungskomponenten muss mindestens drei Jahre betragen. Aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis ergeben sich hierzu vereinzelt Abweichungen (vgl. Anlage 2). Ein längerer Gewähr-leistungszeitraum führt zu einer besseren Bewertung des Angebots (vgl. hierzu Ziffer 6.4). Lieferzeitraum: Es ist beabsichtigt, dass die Lieferung und Montage der beauftragten Möbel bis zum 15. April 2026 im Landratsamt bereitstehen vgl. Terminplan (Anlage 4). Einzelheiten zu den Liefermodalitäten sind den losspezifischen Vertragsentwürfen zu entnehmen (Anlage 3). Die Lieferung, Montage und Funktionsprüfung der Möbel hat an dem Verwaltungsstandort Reutlingen (Karlstraße 99, 72766 Reutlingen) zu erfolgen.
Interne Kennung: Los 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39112000 Stühle
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39110000 Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Reutlingen
Land, Gliederung (NUTS): Reutlingen (DE141)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gewährleistungszeitraum
Beschreibung: Im Rahmen der Bewertung des Kriteriums Gewährleistungszeitraum wird die Laufzeit der Gewährleistung, die der Bieter dem Auftraggeber als Gewährleistungszeit über den vorgegebenen Mindestgewährleistungszeitraum hinaus einräumt, bewertet. Als Mindestanforderung gilt eine Gewährleistungszeit von drei Jahren (Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis und Vertragsentwurf zu entnehmen, Anlage 2 und Anlage 3). Diese ist zwingend verbindlich. Es steht dem Bieter frei, über diesen Zeitraum hinaus einen eigenen Zeitraum im Angebot zu benennen. Der Bieter, der den längsten Gewährleistungszeitraum über den Mindestgewährleistungszeitraum hinaus anbieten kann, erhält die maximale Bewertung von 100 Punkten. Alle nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer angebotenen Überschreitung des Mindestgewährleistungszeitraums zu der des Bestbieters. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Das Kriterium Qualität wird durch eine Wertungskommission des Landkreises Reutlingen bewertet. Es gelten die Noten von 1 = "sehr gut" bis 5 = "mangelhaft". Je Qualitätskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Noten vergeben. Unter Qualität ist hinsichtlich der Möbel die Güte zu verstehen, welche die angebotenen Möbelstücke auszeichnen. Dabei ist entscheidend, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung des offerierten Mobiliars wird daher auch Augenmerk daraufgelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Sofern das angebotene Mobiliar ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllt, stellt dies eine ausreichende Leistung dar. Bewertet werden die Möbelstücke nach den folgenden Aspekten: - Konzeptionelle Qualität: Dies beinhaltet die Anforderungen an die Nachliefermöglichkeit und an das Produkt der angebotenen Serie. - Funktionale Qualität: Dies beinhaltet die Möglichkeiten zur Kombination der Möbel, die Möglichkeit der elektrischen Verstellbarkeit und die Veränderbarkeit der Möbelstücke. - Ergonomische Qualität: Dies beinhaltet den Bedienungskomfort, den Nutzungskomfort und die Sicherheit. - Flächenökonomische Qualität: Dies beinhaltet die Nutzungsflächenvielfalt und das Stauraumangebot. - Qualität in Bezug auf das Design: Dies beinhaltet das allgemeine Erscheinungsbild, das zur Verfügung stehende Farbspektrum, Möglichkeiten der Formenauswahl und der Materialien sowie die Schlüssigkeit des Mix aus Formen, Farben und Materialien. - Produktqualität: Dies beinhaltet die Anforderungen an die Lebensdauer, die Konstruktionsstabilität, die Materialstabilität und die Möglichkeit, inwieweit mehrere Möbelteile miteinander sicher und haltbar verbunden werden können sowie Anforderungen an die Reinigung, Lager- und Transportmöglichkeiten. Die einzelnen Merkmale der Qualität sind innerhalb der losspezifischen Auswertungsbögen (Anlage 4) weiter beschrieben. Die Wertungskommission bewertet die Möbel nach den vorgenannten Kriterien und vergibt je Eigenschaft Noten. Hierbei gelten die Noten von 1 = "sehr gut" bis 5 = "mangelhaft" (entspricht bis auf Note "sechs" dem Schulnotensystem). Je Bewerter werden die einzelnen Noten der zu beurteilenden Eigenschaften zu einer Note für den jeweiligen qualitativen Aspekt gebildet. Aus diesen Benotungen aller Bewerter werden Durchschnittsnoten gebildet, die letztendlich über die Punktevergabe entscheiden. Der Bieter mit der besten Durchschnittsbewertung erhält die volle Punktzahl (500 Punkte). Alle nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer Bewertung zur besten Durchschnittsbewertung. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 500,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Im Rahmen der preislichen Bewertung werden die Angebotspreise durch die Summe der einzelnen Angebotspreispositionen ermittelt. Der Bieter mit dem günstigsten Angebotspreis erhält die höchste Punktzahl. Die Preise der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet. Bieter, deren Angebote doppelt so hoch oder höher liegen wie das günstigste Angebot, erhalten 0 Punkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 400,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Reutlingen
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Softseating
Beschreibung: Der Landkreis Reutlingen vergibt die Lieferung und Aufstellung von Möbeln für die Möblierung des Neubaus des Landratsamts Reutlingen. Nähere Einzelheiten zu den Anforderungen an die einzelnen Möbelstücke ergeben sich aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2). Übergeordnet sind folgende Anforderungen zu beachten: Technische Anforderungen: Die technischen Anforderungen an die Güte der Produkte sind dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2) zu entnehmen. Die in den Vergabeunterlagen so bezeichneten Anforderungen sind als technische Vorgaben bindend. Gewährleistungszeitraum und Ersatzteilversorgung: Der Gewährleistungszeitraum für die Einrichtungs- und Möblierungskomponenten muss mindestens drei Jahre betragen. Aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis ergeben sich hierzu vereinzelt Abweichungen (vgl. Anlage 2). Ein längerer Gewähr-leistungszeitraum führt zu einer besseren Bewertung des Angebots (vgl. hierzu Ziffer 6.4). Lieferzeitraum: Es ist beabsichtigt, dass die Lieferung und Montage der beauftragten Möbel bis zum 15. April 2026 im Landratsamt bereitstehen vgl. Terminplan (Anlage 4). Einzelheiten zu den Liefermodalitäten sind den losspezifischen Vertragsentwürfen zu entnehmen (Anlage 3). Die Lieferung, Montage und Funktionsprüfung der Möbel hat an dem Verwaltungsstandort Reutlingen (Karlstraße 99, 72766 Reutlingen) zu erfolgen.
Interne Kennung: Los 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39113000 Verschiedene Sitze und Stühle
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39113200 Sofas
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Reutlingen
Land, Gliederung (NUTS): Reutlingen (DE141)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gewährleistungszeitraum
Beschreibung: Im Rahmen der Bewertung des Kriteriums Gewährleistungszeitraum wird die Laufzeit der Gewährleistung, die der Bieter dem Auftraggeber als Gewährleistungszeit über den vorgegebenen Mindestgewährleistungszeitraum hinaus einräumt, bewertet. Als Mindestanforderung gilt eine Gewährleistungszeit von drei Jahren (Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis und Vertragsentwurf zu entnehmen, Anlage 2 und Anlage 3). Diese ist zwingend verbindlich. Es steht dem Bieter frei, über diesen Zeitraum hinaus einen eigenen Zeitraum im Angebot zu benennen. Der Bieter, der den längsten Gewährleistungszeitraum über den Mindestgewährleistungszeitraum hinaus anbieten kann, erhält die maximale Bewertung von 100 Punkten. Alle nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer angebotenen Überschreitung des Mindestgewährleistungszeitraums zu der des Bestbieters. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Das Kriterium Qualität wird durch eine Wertungskommission des Landkreises Reutlingen bewertet. Es gelten die Noten von 1 = "sehr gut" bis 5 = "mangelhaft". Je Qualitätskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Noten vergeben. Unter Qualität ist hinsichtlich der Möbel die Güte zu verstehen, welche die angebotenen Möbelstücke auszeichnen. Dabei ist entscheidend, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung des offerierten Mobiliars wird daher auch Augenmerk daraufgelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Sofern das angebotene Mobiliar ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllt, stellt dies eine ausreichende Leistung dar. Bewertet werden die Möbelstücke nach den folgenden Aspekten: - Konzeptionelle Qualität: Dies beinhaltet die Anforderungen an die Nachliefermöglichkeit und an das Produkt der angebotenen Serie. - Funktionale Qualität: Dies beinhaltet die Möglichkeiten zur Kombination der Möbel, die Möglichkeit der elektrischen Verstellbarkeit und die Veränderbarkeit der Möbelstücke. - Ergonomische Qualität: Dies beinhaltet den Bedienungskomfort, den Nutzungskomfort und die Sicherheit. - Flächenökonomische Qualität: Dies beinhaltet die Nutzungsflächenvielfalt und das Stauraumangebot. - Qualität in Bezug auf das Design: Dies beinhaltet das allgemeine Erscheinungsbild, das zur Verfügung stehende Farbspektrum, Möglichkeiten der Formenauswahl und der Materialien sowie die Schlüssigkeit des Mix aus Formen, Farben und Materialien. - Produktqualität: Dies beinhaltet die Anforderungen an die Lebensdauer, die Konstruktionsstabilität, die Materialstabilität und die Möglichkeit, inwieweit mehrere Möbelteile miteinander sicher und haltbar verbunden werden können sowie Anforderungen an die Reinigung, Lager- und Transportmöglichkeiten. Die einzelnen Merkmale der Qualität sind innerhalb der losspezifischen Auswertungsbögen (Anlage 4) weiter beschrieben. Die Wertungskommission bewertet die Möbel nach den vorgenannten Kriterien und vergibt je Eigenschaft Noten. Hierbei gelten die Noten von 1 = "sehr gut" bis 5 = "mangelhaft" (entspricht bis auf Note "sechs" dem Schulnotensystem). Je Bewerter werden die einzelnen Noten der zu beurteilenden Eigenschaften zu einer Note für den jeweiligen qualitativen Aspekt gebildet. Aus diesen Benotungen aller Bewerter werden Durchschnittsnoten gebildet, die letztendlich über die Punktevergabe entscheiden. Der Bieter mit der besten Durchschnittsbewertung erhält die volle Punktzahl (500 Punkte). Alle nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer Bewertung zur besten Durchschnittsbewertung. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 500,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Im Rahmen der preislichen Bewertung werden die Angebotspreise durch die Summe der einzelnen Angebotspreispositionen ermittelt. Der Bieter mit dem günstigsten Angebotspreis erhält die höchste Punktzahl. Die Preise der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet. Bieter, deren Angebote doppelt so hoch oder höher liegen wie das günstigste Angebot, erhalten 0 Punkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 400,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Reutlingen
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Möblierung Cafeteria
Beschreibung: Der Landkreis Reutlingen vergibt die Lieferung und Aufstellung von Möbeln für die Möblierung des Neubaus des Landratsamts Reutlingen. Nähere Einzelheiten zu den Anforderungen an die einzelnen Möbelstücke ergeben sich aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2). Übergeordnet sind folgende Anforderungen zu beachten: Technische Anforderungen: Die technischen Anforderungen an die Güte der Produkte sind dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2) zu entnehmen. Die in den Vergabeunterlagen so bezeichneten Anforderungen sind als technische Vorgaben bindend. Gewährleistungszeitraum und Ersatzteilversorgung: Der Gewährleistungszeitraum für die Einrichtungs- und Möblierungskomponenten muss mindestens drei Jahre betragen. Aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis ergeben sich hierzu vereinzelt Abweichungen (vgl. Anlage 2). Ein längerer Gewähr-leistungszeitraum führt zu einer besseren Bewertung des Angebots (vgl. hierzu Ziffer 6.4). Lieferzeitraum: Es ist beabsichtigt, dass die Lieferung und Montage der beauftragten Möbel bis zum 15. April 2026 im Landratsamt bereitstehen vgl. Terminplan (Anlage 4). Einzelheiten zu den Liefermodalitäten sind den losspezifischen Vertragsentwürfen zu entnehmen (Anlage 3). Die Lieferung, Montage und Funktionsprüfung der Möbel hat an dem Verwaltungsstandort Reutlingen (Karlstraße 99, 72766 Reutlingen) zu erfolgen.
Interne Kennung: Los 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39100000 Möbel
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39110000 Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile, 39141000 Küchenmöbel, 39150000 Diverse Möbel und Einrichtungen, 39120000 Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Reutlingen
Land, Gliederung (NUTS): Reutlingen (DE141)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gewährleistungszeitraum
Beschreibung: Im Rahmen der Bewertung des Kriteriums Gewährleistungszeitraum wird die Laufzeit der Gewährleistung, die der Bieter dem Auftraggeber als Gewährleistungszeit über den vorgegebenen Mindestgewährleistungszeitraum hinaus einräumt, bewertet. Als Mindestanforderung gilt eine Gewährleistungszeit von drei Jahren (Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis und Vertragsentwurf zu entnehmen, Anlage 2 und Anlage 3). Diese ist zwingend verbindlich. Es steht dem Bieter frei, über diesen Zeitraum hinaus einen eigenen Zeitraum im Angebot zu benennen. Der Bieter, der den längsten Gewährleistungszeitraum über den Mindestgewährleistungszeitraum hinaus anbieten kann, erhält die maximale Bewertung von 100 Punkten. Alle nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer angebotenen Überschreitung des Mindestgewährleistungszeitraums zu der des Bestbieters. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Das Kriterium Qualität wird durch eine Wertungskommission des Landkreises Reutlingen bewertet. Es gelten die Noten von 1 = "sehr gut" bis 5 = "mangelhaft". Je Qualitätskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Noten vergeben. Unter Qualität ist hinsichtlich der Möbel die Güte zu verstehen, welche die angebotenen Möbelstücke auszeichnen. Dabei ist entscheidend, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung des offerierten Mobiliars wird daher auch Augenmerk daraufgelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Sofern das angebotene Mobiliar ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllt, stellt dies eine ausreichende Leistung dar. Bewertet werden die Möbelstücke nach den folgenden Aspekten: - Konzeptionelle Qualität: Dies beinhaltet die Anforderungen an die Nachliefermöglichkeit und an das Produkt der angebotenen Serie. - Funktionale Qualität: Dies beinhaltet die Möglichkeiten zur Kombination der Möbel, die Möglichkeit der elektrischen Verstellbarkeit und die Veränderbarkeit der Möbelstücke. - Ergonomische Qualität: Dies beinhaltet den Bedienungskomfort, den Nutzungskomfort und die Sicherheit. - Flächenökonomische Qualität: Dies beinhaltet die Nutzungsflächenvielfalt und das Stauraumangebot. - Qualität in Bezug auf das Design: Dies beinhaltet das allgemeine Erscheinungsbild, das zur Verfügung stehende Farbspektrum, Möglichkeiten der Formenauswahl und der Materialien sowie die Schlüssigkeit des Mix aus Formen, Farben und Materialien. - Produktqualität: Dies beinhaltet die Anforderungen an die Lebensdauer, die Konstruktionsstabilität, die Materialstabilität und die Möglichkeit, inwieweit mehrere Möbelteile miteinander sicher und haltbar verbunden werden können sowie Anforderungen an die Reinigung, Lager- und Transportmöglichkeiten. Die einzelnen Merkmale der Qualität sind innerhalb der losspezifischen Auswertungsbögen (Anlage 4) weiter beschrieben. Die Wertungskommission bewertet die Möbel nach den vorgenannten Kriterien und vergibt je Eigenschaft Noten. Hierbei gelten die Noten von 1 = "sehr gut" bis 5 = "mangelhaft" (entspricht bis auf Note "sechs" dem Schulnotensystem). Je Bewerter werden die einzelnen Noten der zu beurteilenden Eigenschaften zu einer Note für den jeweiligen qualitativen Aspekt gebildet. Aus diesen Benotungen aller Bewerter werden Durchschnittsnoten gebildet, die letztendlich über die Punktevergabe entscheiden. Der Bieter mit der besten Durchschnittsbewertung erhält die volle Punktzahl (500 Punkte). Alle nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer Bewertung zur besten Durchschnittsbewertung. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 500,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Im Rahmen der preislichen Bewertung werden die Angebotspreise durch die Summe der einzelnen Angebotspreispositionen ermittelt. Der Bieter mit dem günstigsten Angebotspreis erhält die höchste Punktzahl. Die Preise der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet. Bieter, deren Angebote doppelt so hoch oder höher liegen wie das günstigste Angebot, erhalten 0 Punkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 400,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Reutlingen
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Möblierung Mittelzonen
Beschreibung: Der Landkreis Reutlingen vergibt die Lieferung und Aufstellung von Möbeln für die Möblierung des Neubaus des Landratsamts Reutlingen. Nähere Einzelheiten zu den Anforderungen an die einzelnen Möbelstücke ergeben sich aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2). Übergeordnet sind folgende Anforderungen zu beachten: Technische Anforderungen: Die technischen Anforderungen an die Güte der Produkte sind dem losspezifischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2) zu entnehmen. Die in den Vergabeunterlagen so bezeichneten Anforderungen sind als technische Vorgaben bindend. Gewährleistungszeitraum und Ersatzteilversorgung: Der Gewährleistungszeitraum für die Einrichtungs- und Möblierungskomponenten muss mindestens drei Jahre betragen. Aus dem losspezifischen Leistungsverzeichnis ergeben sich hierzu vereinzelt Abweichungen (vgl. Anlage 2). Ein längerer Gewähr-leistungszeitraum führt zu einer besseren Bewertung des Angebots (vgl. hierzu Ziffer 6.4). Lieferzeitraum: Es ist beabsichtigt, dass die Lieferung und Montage der beauftragten Möbel bis zum 15. April 2026 im Landratsamt bereitstehen vgl. Terminplan (Anlage 4). Einzelheiten zu den Liefermodalitäten sind den losspezifischen Vertragsentwürfen zu entnehmen (Anlage 3). Die Lieferung, Montage und Funktionsprüfung der Möbel hat an dem Verwaltungsstandort Reutlingen (Karlstraße 99, 72766 Reutlingen) zu erfolgen.
Interne Kennung: Los 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39100000 Möbel
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39150000 Diverse Möbel und Einrichtungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Reutlingen
Land, Gliederung (NUTS): Reutlingen (DE141)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gewährleistungszeitraum
Beschreibung: Im Rahmen der Bewertung des Kriteriums Gewährleistungszeitraum wird die Laufzeit der Gewährleistung, die der Bieter dem Auftraggeber als Gewährleistungszeit über den vorgegebenen Mindestgewährleistungszeitraum hinaus einräumt, bewertet. Als Mindestanforderung gilt eine Gewährleistungszeit von drei Jahren (Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis und Vertragsentwurf zu entnehmen, Anlage 2 und Anlage 3). Diese ist zwingend verbindlich. Es steht dem Bieter frei, über diesen Zeitraum hinaus einen eigenen Zeitraum im Angebot zu benennen. Der Bieter, der den längsten Gewährleistungszeitraum über den Mindestgewährleistungszeitraum hinaus anbieten kann, erhält die maximale Bewertung von 100 Punkten. Alle nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer angebotenen Überschreitung des Mindestgewährleistungszeitraums zu der des Bestbieters. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Das Kriterium Qualität wird durch eine Wertungskommission des Landkreises Reutlingen bewertet. Es gelten die Noten von 1 = "sehr gut" bis 5 = "mangelhaft". Je Qualitätskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Noten vergeben. Unter Qualität ist hinsichtlich der Möbel die Güte zu verstehen, welche die angebotenen Möbelstücke auszeichnen. Dabei ist entscheidend, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung des offerierten Mobiliars wird daher auch Augenmerk daraufgelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Sofern das angebotene Mobiliar ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllt, stellt dies eine ausreichende Leistung dar. Bewertet werden die Möbelstücke nach den folgenden Aspekten: - Konzeptionelle Qualität: Dies beinhaltet die Anforderungen an die Nachliefermöglichkeit und an das Produkt der angebotenen Serie. - Funktionale Qualität: Dies beinhaltet die Möglichkeiten zur Kombination der Möbel, die Möglichkeit der elektrischen Verstellbarkeit und die Veränderbarkeit der Möbelstücke. - Ergonomische Qualität: Dies beinhaltet den Bedienungskomfort, den Nutzungskomfort und die Sicherheit. - Flächenökonomische Qualität: Dies beinhaltet die Nutzungsflächenvielfalt und das Stauraumangebot. - Qualität in Bezug auf das Design: Dies beinhaltet das allgemeine Erscheinungsbild, das zur Verfügung stehende Farbspektrum, Möglichkeiten der Formenauswahl und der Materialien sowie die Schlüssigkeit des Mix aus Formen, Farben und Materialien. - Produktqualität: Dies beinhaltet die Anforderungen an die Lebensdauer, die Konstruktionsstabilität, die Materialstabilität und die Möglichkeit, inwieweit mehrere Möbelteile miteinander sicher und haltbar verbunden werden können sowie Anforderungen an die Reinigung, Lager- und Transportmöglichkeiten. Die einzelnen Merkmale der Qualität sind innerhalb der losspezifischen Auswertungsbögen (Anlage 4) weiter beschrieben. Die Wertungskommission bewertet die Möbel nach den vorgenannten Kriterien und vergibt je Eigenschaft Noten. Hierbei gelten die Noten von 1 = "sehr gut" bis 5 = "mangelhaft" (entspricht bis auf Note "sechs" dem Schulnotensystem). Je Bewerter werden die einzelnen Noten der zu beurteilenden Eigenschaften zu einer Note für den jeweiligen qualitativen Aspekt gebildet. Aus diesen Benotungen aller Bewerter werden Durchschnittsnoten gebildet, die letztendlich über die Punktevergabe entscheiden. Der Bieter mit der besten Durchschnittsbewertung erhält die volle Punktzahl (500 Punkte). Alle nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer Bewertung zur besten Durchschnittsbewertung. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 500,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Im Rahmen der preislichen Bewertung werden die Angebotspreise durch die Summe der einzelnen Angebotspreispositionen ermittelt. Der Bieter mit dem günstigsten Angebotspreis erhält die höchste Punktzahl. Die Preise der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet. Bieter, deren Angebote doppelt so hoch oder höher liegen wie das günstigste Angebot, erhalten 0 Punkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 400,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Reutlingen
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Streit Service & Solution GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Datum der Auswahl des Gewinners: 07/01/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 07/01/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Streit Service & Solution GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2
Datum der Auswahl des Gewinners: 07/01/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 07/01/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Streit Service & Solution GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 3
Datum der Auswahl des Gewinners: 07/01/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 07/01/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Streit Service & Solution GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 4
Datum der Auswahl des Gewinners: 07/01/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 07/01/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Streit Service & Solution GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 5
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 5
Datum der Auswahl des Gewinners: 07/01/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 07/01/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Streit Service & Solution GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 6
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 6
Datum der Auswahl des Gewinners: 07/01/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 07/01/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Streit Service & Solution GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 8
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0008
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 8
Datum der Auswahl des Gewinners: 07/01/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 07/01/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Reutlingen
Registrierungsnummer: 08415-A5104-40
Postanschrift: Bismarckstraße 47
Stadt: Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land, Gliederung (NUTS): Reutlingen (DE141)
Land: Deutschland
Telefon: +4971186040676
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Registrierungsnummer: PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Alexander Dörr/ Lena Wende
Telefon: +4971186040676
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Streit Service & Solution GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE143029959
Postanschrift: Kinzigpark 4
Stadt: Gengenbach
Postleitzahl: 77723
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002, LOT-0003, LOT-0004, LOT-0005, LOT-0006, LOT-0008
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ea878131-87d2-4bf6-b612-0165cb4673ef - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/01/2026 08:54:20 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 45380-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 14/2026
Datum der Veröffentlichung: 21/01/2026