5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45216100 Bauarbeiten an Gebäuden für öffentliche Einrichtungen oder für Not- und Rettungsdienste, 45210000 Bauleistungen im Hochbau
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Gschwend
Postleitzahl: 74417
Land, Gliederung (NUTS): Ostalbkreis (DE11D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 18/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Honorarformblatt (Anlage Honorarformblatt) angebotenen Brutto-Gesamthonorarsumme nach den folgenden Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme erhält 25 Punkte, ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme, die beim (min-destens) 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, er-hält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamthonorarsumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt. Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Städtebau/ Freiraumkonzept/ Architektur/ Räumliche Qualität (Fassade, Innenraum)
Beschreibung: Im Kriterium "Städtebau/Freiraumkonzept" wird die Qualität des städtebaulichen Konzeptes (im Kontext Umgebungsbebauung sowie unter Berücksichtigung der baurechtlichen Festsetzungen), die Qualität der städtebaulichen Einbindung sowie die Anbindung an den angrenzenden Freiraum bewertet. In Bezug auf Architektur/Räumliche Qualität (Fassade, Innenraum) wird die Qualität des gestalterischen Konzeptes sowie die Angemessenheit der Architektur, die räumliche Qualität (einschließlich Fassadengestaltung und Innen-raum), die Tageslichtverfügbarkeit, die Qualität der Sichtbeziehungen und Transparenz, die Flexibilität der Nutzungseinheiten - auch hinsichtlich der geforderten Ausstattung - bewertet. Zudem wird die Qualität des Lärmschutzes bewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktionalität/ Erfüllung Raumprogramm/ Erschließung
Beschreibung: Im Kriterium "Funktionalität/ Erfüllung Raumprogramm/ Erschließung" werden das Erschließungskonzept (einschließlich fließendem und ruhendem Verkehr), die Eingangs- und Wegeführung im Gebäude, die Optimierung der Funktionsabläufe (einschließlich Wegelänge) sowie die Erfüllung des vorgegebenen Raumprogramms bewertet. Die Umsetzung des Planungskonzepts bzw. der Ideallayoutplanung für den Produktionsbereich ist zwingende Vorgabe für die Bewertung des Angebotes. Angebote, die diese Anforderung nicht einhalten, können nicht berücksichtigt werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Oberflächenqualität/Qualität Ausbau/Qualität TGA und Energetisches Konzept
Beschreibung: Im Kriterium "Oberflächenqualität/Qualität Aus-bau/Qualität TGA und Energetisches Konzept" werden die gestalterische und atmosphärische Qualität der Oberflächen, Materialien und Detaillösungen sowie deren Qualität im Hinblick auf die Nachhaltigkeit (Dauerhaftigkeit, Wartungs- und Instandsetzungskos-ten, Versiegelungsgrad und Grünflächenanteil im Au-ßenbereich) unter Berücksichtigung der geforderten Qualitäten der Ausschreibungsunterlagen bewertet. Die Ausbauqualitäten der TGA beziehen sich auf die Qualität der verwendeten Komponenten bei Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro sowie der Mess-, Steuer- und Regeltechnik und deren Zusammenspiel - unter Berücksichtigung der Mindestvorgaben in den Aus-schreibungsunterlagen. Zudem werden die Nutzerfreundlichkeit (einschließlich Regelung der Räume, Trägheit des Systems) sowie die Qualität des passiven sommerlichen Wärmeschutzes bewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Terminkonzept
Beschreibung: Im Kriterium Terminkonzept wird die Dauer der ange-botenen Leistung (Planungsleistungen und Bauzeit) bewertet. Das Kriterium wird mit maximal 100 Punkten bewertet, wobei der Bieter mit der kürzesten Projektlaufzeit die maximale Punktezahl erhalten kann, die nächst liegenden Angeboten werden im Vergleich zum günstigsten Bieter linear bewertet und deren jeweilige Punktezahl errechnet. Die jeweils ermittelte Summe wird in die Tabelle, Spalte: Punktezahl Einzelkriterium, übertragen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalen-dertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Gschwend