1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreis Borken FB 32.4
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung von fünf Krankentransportwagen
Beschreibung: Lieferung von Krankentransportwagen
Kennung des Verfahrens: 90865541-b501-41f2-9026-25868ed08698
Interne Kennung: 00.11.99-08881
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Zuschlag wird auf das günstigste Angebot erteilt. Das Angebot, das der Bieter abgibt, ist ein verbindliches Angebot.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34114121 Krankenwagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Burloer Str. 93
Stadt: Borken
Postleitzahl: 46325
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 710 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPWYRPLFZC# Besondere Vertragsbedingungen Pos. 1: Basisfahrzeug/Fahrgestell 1. Leistungsänderungen Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, aufgrund von im Laufe des Projektes eingetretenen technischen Innovationen Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang vorzunehmen. Über den geänderten Leistungsumfang hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot zu unterbreiten. Der Auftraggeber erteilt ggf. anschließend dem Auftragnehmer einen gesonderten Auftrag. 2. Dokumentation Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine Bedienungsanleitung nach den Vorschriften des Gerätesicherheitsgesetzes und den anerkannten Regeln der Technik zur Verfügung zu stellen. Sie wird im Rahmen der Gebrauchsabnahme übergeben. Sie muss mindestens enthalten: - Bedienung und Wartung der gelieferten Systeme - Hinweise für den Betrieb (Inbetriebnahme, Außerbetriebnahme, Handhabung während des Betriebes) - Allgemeine Hinweise - Termine für die Technische Durchsicht und Fristenarbeiten - Beschreibung der spezifischen Materialerhaltungsarbeiten - Hinweise zur Störungssuche und -behebung - Sicherheitsbestimmungen Pos. 2 Kofferaufbau 1. Projektabwicklung Alle im Laufe der Projektrealisierung zwischen den Projektleitern abgestimmten Detailplanungen und ggf. notwendigen Änderungen zur Leistungsbeschreibung bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer hält diese schriftlich fest und leitet sie dem Auftraggeber kurzfristig zu. Die Baubesprechungen sollen je nach Bedarf in den Räumen des Auftragsgebers erfolgen. 2. Leistungsänderungen Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, aufgrund von im Laufe des Projektes eingetretenen technischen Innovationen Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang vorzunehmen. Über den geänderten Leistungsumfang hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot zu unterbreiten. Der Auftraggeber erteilt ggf. anschließend dem Auftragnehmer einen gesonderten Auftrag. 3. Liefertermin / Realisierungszeitplan Die Auslieferung der fertigen ausgebauten Fahrzeuge soll frühestens am 01.04.2027, jedoch spätestens bis zum 30.06.2027 erfolgen. 4. Güteprüfungen Der Projektleiter des Auftraggebers kann sich jederzeit kurzfristig über den Stand der Arbeiten, die Einhaltung der Qualitätsforderungen und die Arbeitsgüte beim Auftragnehmer informieren. 5. Rohbauabnahme Der Projektleiter (oder sein Beauftragter) des Auftraggebers kann unter Anwesenheit des Projektleiters des Auftragnehmers am Herstellungsort eine stichprobenartige Rohbauabnahme durchführen. Der Termin für die Rohbauabnahme muss so gewählt werden, dass alle tragenden Konstruktionen sowie der Einbau von festinstallierten Aggregaten besichtigt werden können, bevor Verkleidungen montiert werden. Über die Abnahme wird vom Auftragnehmer ein Protokoll gefertigt und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Mängel, die bei der stichprobenartigen Rohbauabnahme vom Auftraggeber nicht festgestellt wurden, müssen vom Auftragnehmer auch zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Gewährleistung kostenlos beseitigt werden. 6. Abnahme nach STVZO Das Fahrzeug ist von einem anerkannten Sachverständigen und Prüfer abnehmen zu lassen. Die ggf. erforderliche Änderung des Fahrzeugbriefes ist zu veranlassen. Der geänderte Fahrzeugbrief ist Bestandteil der Dokumentation. Das Leergewicht des Fahrzeuges sowie die einzelnen Achslasten sind gesondert zu dokumentieren. 7. Gebrauchsabnahme Nach Fertigstellung aller Arbeiten erfolgen am Ort des Auftragnehmers eine Gebrauchsabnahme und die Übergabe an den Auftraggeber, sofern Mängel dies nicht ausschließen. Mängel, die bei der stichprobenartigen Gebrauchsabnahme vom Auftraggeber nicht festgestellt wurden, müssen vom Auftragnehmer auch zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Gewährleistung kostenlos beseitigt werden. Der Termin zur Gebrauchsabnahme wird rechtzeitig (mindestens 3 Wochen vorher) zwischen den Projektleitern abgestimmt. Über die Abnahme wird vom Auftragnehmer ein Protokoll gefertigt und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Alle Kosten zur Beseitigung der festgestellten Mängel gehen uneingeschränkt zu Lasten des Auftragnehmers. 8. Dokumentation Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine Bedienungsanleitung nach den Vorschriften des Gerätesicherheitsgesetzes und den anerkannten Regeln der Technik zur Verfügung zu stellen. Sie wird im Rahmen der Gebrauchsabnahme übergeben. Sie muss mindestens enthalten: - Bedienung und Wartung der gelieferten Systeme - Hinweise für den Betrieb (Inbetriebnahme, Außerbetriebnahme, Handhabung während des Betriebes) - Allgemeine Hinweise - Termine für die Technische Durchsicht und Fristenarbeiten - Beschreibung der spezifischen Materialerhaltungsarbeiten - Hinweise zur Störungssuche und -behebung - Sicherheitsbestimmungen - Zubehör: hier sind alle Betriebsanleitungen der Beistellteile und sonstigen eingebauten Teile zusammenzufassen. - ein Satz Zeichnungen mit Wandverstärkungen und Leerrohren - ein vollständiger Schaltplan der zusätzlichen elektrischen Ausrüstung und der Änderungen an der serienmäßigen elektrischen Ausrüstung des Fahrzeuges - Anweisungen für das Wartungspersonal - eine Ersatzteilliste 9. Gewährleistung Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für - Sicherheit der Bauteile Sicherheit vor Gefahren durch Mängel eines Bauteils (außer bereitgestellte Geräte und Bauteile) oder des technischen Systems - Funktionssicherheit Sicherheit vor Gefahren durch mangelnde Funktion von Bauteilen und Arbeitssystemen - Ausführung entsprechend dieser Leistungsbeschreibung - fachgerechte Ausführung der Leistungen. Die allgemeine Gewährungsleistungsdauer für die erbrachten Leistungen beträgt 2 Jahre vom Tage der Gebrauchsabnahme angerechnet. 10. Nachbesserungen Weist die erbrachte Leistung Mängel auf, so kann der Auftraggeber kurzfristige Vertragserfüllung durch Nachbesserung verlangen. Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder In-standsetzung fehlerhafte Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material- und Frachtkosten zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Teile, die er durch andere ersetzt, zu seinen Lasten zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sie nicht selbst zurücknehmen will. Werden durch die Nachbesserung zusätzlich vom Hersteller vorgeschriebene Wartungsarbeiten erforderlich, müssen auch diese Kosten einschließlich der anfallenden Kosten für benötigte Materialien, Betriebs- und Verbrauchsmittel (z.B. Schmierstoffe) vom Auftragnehmer getragen werden. Die die oben genannte Gewährleistungsfrist verlängert sich um die Zeit, während der das Fahrzeug nicht bestimmungsgemäß vom Auftraggeber genutzt werden kann. Zu Pos. 1 und 2 1. Bezahlung Die Auszahlung des Rechnungsbetrages erfolgt 30 Tage nach Lieferung und Eingang der nachprüfba-ren Rechnung. Angaben zu zur Skontogewährung verbunden mit kürzeren Zahlungszielen sind im Angebotsvordruck durch Ankreuzen deutlich kenntlich zu machen. Die Rechnung ist zu adressieren an: Kreis Borken Fachbereich 32.4 Burloer Str. 93 46325 Borken und per Mail (rechnung32@kreis-borken.de) zu versenden. Bei Schlechtlieferung kann der Auftraggeber für den Zeitraum der Nachbesserung einen angemessenen Teil des Kaufpreises einbehalten. 2. Vertragsstrafen Es erfolgt bei Verzug eine Minderung des Kaufpreises um 0,5 % pro Tag, maximal 5 % des Kaufpreises. Der Verzug tritt ohne weitere Maßnahme ab dem unter Pos. 2, Ziffer 3 genannten Liefertermin ein, sofern bis dato der Aufbau nicht gebrauchsfertig abgenommen wurde. 3. Unteraufträge Der Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an andere übertragen. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen oder solchen Teilleistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Unterauftragnehmer und deren Fertigungsstandorte sind dem Auftraggeber bereits im Angebot zu benennen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, - bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren - dem Unterauftragnehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen - dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen - zu stellen, als zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart sind. Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge hat der Auftragnehmer regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Bei Großaufträgen hat sich der Auftragnehmer zu bemühen, Unteraufträge an kleinere und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lieferung von fünf Krankentransportwagen
Beschreibung: Lieferung von 5 Krankentransportwagen (jeweils Fahrgestell und Kofferaufbau)
Interne Kennung: 00.11.99-08881
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34114121 Krankenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Burloer Str. 93
Stadt: Borken
Postleitzahl: 46325
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es sind vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU), - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU, - nur bei Unteraufträgen/Eignungsleihe -- bei Unteraufträgen Formular 533a EU oder 533b EU -- bei Eignungsleihe Formular 534a EU oder 534b EU (letzteres vom Eignungsleiher unterschrieben) Die Formblätter sind erhältlich: Online auf "Vergabe-Westfalen" https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLFZC/dokumente
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis 100 %
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz www.vergabe-westfalen.de geführt.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/02/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/02/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort: Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital auf der Vergabeplattform www.vergabe-westfalen.de Die Bindefrist endet am 21.03.2026.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einhaltung Mindestlohn Für die Durchführung des Auftrags werden die Vorschriften der VOL Teil B vereinbart.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Borken FB 32.4
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreis Borken FB 32.4
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreis Borken FB 32.4
Registrierungsnummer: 055540012012-31002-06
Postanschrift: Burloer Str. 93
Stadt: Borken
Postleitzahl: 46325
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2861-681100
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht Thaer Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48143
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dac2673a-a751-4fdf-9725-9c75dd7479e1 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/01/2026 19:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 36171-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 12/2026
Datum der Veröffentlichung: 19/01/2026