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Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – P644 -Erstellung von Vorgabendokumenten zur Zertifizierung von Komponenten in 5G-Netzen nach CC und BSZ

27169-2026 - Ergebnis
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – P644 -Erstellung von Vorgabendokumenten zur Zertifizierung von Komponenten in 5G-Netzen nach CC und BSZ
OJ S 10/2026 15/01/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: P644 -Erstellung von Vorgabendokumenten zur Zertifizierung von Komponenten in 5G-Netzen nach CC und BSZ
Beschreibung: Die Betreiber eines öffentlichen Mobilfunknetzes der fünften Generation sind gemäß § 165 Abs. 4 TKG ab dem Jahr 2026 verpflichtet erstmalig eingesetzte kritische Komponenten durch das BSI oder vom BSI anerkannten Stellen zertifizieren zu lassen. Hierfür muss das BSI geeignete Vorgabendokumente erstellen bzw. erstellen lassen. Dies soll unter Beachtung bestehender Risikoanalysen und Vorgabendokumente gemeinsam mit Herstellern und Bedarfsträgern geschehen. In der BSI TR-03163 sind die zugelassenen Schemata für die Zertifizierung der kritischen Komponenten eines 5G-Mobilfunknetzes aufgeführt. Weiterhin legt die BSI TR-03163 fest, dass die Zertifizierung auf Grundlage von durch das BSI freigegebenen Anforderungsdokumenten erfolgen muss, welche in der Anlage der genannten Technischen Richtlinie vermerkt sind. Hier wird ersichtlich, dass sich das BSI einer Zertifizierungslücke gegenübersieht. Diese Lücke bestätigt sich mit den bereits identifizierten kritischen Komponenten der Mobilfunkbetreiber, welche dem BSI aus den gemeinsamen Gesprächen mit den Betreibern bekannt sind. Aus einem Mangel an Ressourcen ist es dem BSI allerdings nicht möglich, die noch fehlenden Vorgabendokumente mit eigenen Mitteln fundiert zu erarbeiten. Das Projekt besteht aus 14 Fachlosen im Sinne des § 97 Abs. 4 des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Fachlose sollen unabhängig voneinander bearbeitet werden. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die ersten 7 Lose (Lose 1 bis 7) vergeben. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen separater Verfahren. Ziel dieses Verfahrens ist die Vergabe mehrerer Beratungsleistungen im Bereich der Erstellung geeigneter Vorgabendokumente um eine Zertifizierung der kritischen Komponenten im 5G-Umfeld nach BSZ und CC zu ermöglichen.
Kennung des Verfahrens: 2d86db26-96c7-43b1-8672-40c41362e162
Interne Kennung: P644
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# oder #Besonders geeignet für:selbst# oder #Besonders geeignet für:startup#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Erarbeitung der Methodik und Struktur der Vorgabendokumente sowie Projektmanagement - Los 1
Beschreibung: Im Rahmen der Leistungserbringung sind im Los 1 folgende Arbeitspakete (AP) vorgesehen: − AP 1 – Kick-Off-Veranstaltung − AP 2 – Definition der Vorgabendokumente − AP 3 – Definition der Methodik zur Erstellung geeigneter Vorgabendokumente − AP 4 – Begleitung der Beratungsleistungen im Bereich der Erstellung geeigneter Vorgabendokumente
Interne Kennung: P644 Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Freital
Postleitzahl: 01705
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: oder oder
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium gemäß Leistungsbeschreibung
Beschreibung: Details siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertungspreis gemäß Leistungsbeschreibung
Beschreibung: Details siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmung über das Vergabeverfahren einhält, vgl. §97 Abs. 6 GWB Rechte aus §97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, §156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, §160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzuverlässigkeitsgründe gelten gemäß §160 Abs. 3Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages.
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Beratungsleistungen im Bereich der Erstellung geeigneter Vorgabendokumente zu 5G-Charging-Funktionen - Los 2
Beschreibung: Die Lose 2 bis 7 sind jeweils in die folgenden APs unterteilt: − AP 1 - Kick-Off Veranstaltung − AP 2 - Prüfung u. Interpretation der Risikoanalyse(n) − AP 3 - Recherche u. Bewertung von Vorgabendokumenten / Recherche von Herstellern − AP 4 - Erstellung von Vorgabendokumenten und Workshops mit ausgew. Herstellern und Bedarfsträgern − AP 5 - Übergabe und Abschluss
Interne Kennung: P644 - Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: oder oder
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium gemäß Leistungsbeschreibung
Beschreibung: Details siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertungspreis gemäß Leistungsbeschreibung
Beschreibung: Details siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmung über das Vergabeverfahren einhält, vgl. §97 Abs. 6 GWB Rechte aus §97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, §156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, §160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzuverlässigkeitsgründe gelten gemäß §160 Abs. 3Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages.
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Beratungsleistungen im Bereich der Erstellung geeigneter Vorgabendokumente zu Backbone- und WAN-Infrastrukturen im 5G-Umfeld - Los 3
Beschreibung: Die Lose 2 bis 7 sind jeweils in die folgenden APs unterteilt: − AP 1 - Kick-Off Veranstaltung − AP 2 - Prüfung u. Interpretation der Risikoanalyse(n) − AP 3 - Recherche u. Bewertung von Vorgabendokumenten / Recherche von Herstellern − AP 4 - Erstellung von Vorgabendokumenten und Workshops mit ausgew. Herstellern und Bedarfsträgern − AP 5 - Übergabe und Abschluss
Interne Kennung: P644 - Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: oder oder
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium gemäß Leistungsbeschreibung
Beschreibung: Details siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertungspreis gemäß Leistungsbeschreibung
Beschreibung: Details siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmung über das Vergabeverfahren einhält, vgl. §97 Abs. 6 GWB Rechte aus §97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, §156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, §160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzuverlässigkeitsgründe gelten gemäß §160 Abs. 3Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages.
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Beratungsleistungen im Bereich der Erstellung geeigneter Vorgabendokumente zu RZ-Netzwerkinfrastruktur - Los 4
Beschreibung: Die Lose 2 bis 7 sind jeweils in die folgenden APs unterteilt: − AP 1 - Kick-Off Veranstaltung − AP 2 - Prüfung u. Interpretation der Risikoanalyse(n) − AP 3 - Recherche u. Bewertung von Vorgabendokumenten / Recherche von Herstellern − AP 4 - Erstellung von Vorgabendokumenten und Workshops mit ausgew. Herstellern und Bedarfsträgern − AP 5 - Übergabe und Abschluss
Interne Kennung: P644 - Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: oder oder
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium gemäß Leistungsbeschreibung
Beschreibung: Details siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertungspreis gemäß Leistungsbeschreibung
Beschreibung: Details siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmung über das Vergabeverfahren einhält, vgl. §97 Abs. 6 GWB Rechte aus §97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, §156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, §160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzuverlässigkeitsgründe gelten gemäß §160 Abs. 3Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages.
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Beratungsleistungen im Bereich der Erstellung geeigneter Vorgabendokumente zu Provisionierungssystemen im 5G-Umfeld - Los 5
Beschreibung: Die Lose 2 bis 7 sind jeweils in die folgenden APs unterteilt: − AP 1 - Kick-Off Veranstaltung − AP 2 - Prüfung u. Interpretation der Risikoanalyse(n) − AP 3 - Recherche u. Bewertung von Vorgabendokumenten / Recherche von Herstellern − AP 4 - Erstellung von Vorgabendokumenten und Workshops mit ausgew. Herstellern und Bedarfsträgern − AP 5 - Übergabe und Abschluss
Interne Kennung: P644 - Los 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: oder oder
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium gemäß Leistungsbeschreibung
Beschreibung: Details siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertungspreis gemäß Leistungsbeschreibung
Beschreibung: Details siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmung über das Vergabeverfahren einhält, vgl. §97 Abs. 6 GWB Rechte aus §97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, §156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, §160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzuverlässigkeitsgründe gelten gemäß §160 Abs. 3Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages.
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Beratungsleistungen im Bereich der Erstellung geeigneter Vorgabendokumente zu Zertifikatsverwaltungssystemen und Public-Key-Infrastrukturen - Los 6
Beschreibung: Die Lose 2 bis 7 sind jeweils in die folgenden APs unterteilt: − AP 1 - Kick-Off Veranstaltung − AP 2 - Prüfung u. Interpretation der Risikoanalyse(n) − AP 3 - Recherche u. Bewertung von Vorgabendokumenten / Recherche von Herstellern − AP 4 - Erstellung von Vorgabendokumenten und Workshops mit ausgew. Herstellern und Bedarfsträgern − AP 5 - Übergabe und Abschluss
Interne Kennung: P644 - Los 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: oder oder
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium gemäß Leistungsbeschreibung
Beschreibung: Details siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertungspreis gemäß Leistungsbeschreibung
Beschreibung: Details siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmung über das Vergabeverfahren einhält, vgl. §97 Abs. 6 GWB Rechte aus §97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, §156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, §160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzuverlässigkeitsgründe gelten gemäß §160 Abs. 3Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages.
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Beratungsleistungen im Bereich der Erstellung geeigneter Vorgabendokumente zu allg. Netzwerkdiensten - Los 7
Beschreibung: Die Lose 2 bis 7 sind jeweils in die folgenden APs unterteilt: − AP 1 - Kick-Off Veranstaltung − AP 2 - Prüfung u. Interpretation der Risikoanalyse(n) − AP 3 - Recherche u. Bewertung von Vorgabendokumenten / Recherche von Herstellern − AP 4 - Erstellung von Vorgabendokumenten und Workshops mit ausgew. Herstellern und Bedarfsträgern − AP 5 - Übergabe und Abschluss
Interne Kennung: P644 - Los 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: oder oder
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium gemäß Leistungsbeschreibung
Beschreibung: Details siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertungspreis gemäß Leistungsbeschreibung
Beschreibung: Details siehe Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.4)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmung über das Vergabeverfahren einhält, vgl. §97 Abs. 6 GWB Rechte aus §97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, §156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, §160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzuverlässigkeitsgründe gelten gemäß §160 Abs. 3Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages.

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 976 617,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Detecon International GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: P644 Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 475 600,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: P644 Los 1
Datum der Auswahl des Gewinners: 12/06/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 12/06/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Detecon International GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: P644 Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 84 100,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: P644 Los 2
Datum der Auswahl des Gewinners: 12/06/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 12/06/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: ERNW Enno Rey Netzwerke GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: P644 Los 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Ausschreibung: 71 700,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: P644 Los 3
Datum der Auswahl des Gewinners: 12/06/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 12/06/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: ERNW Enno Rey Netzwerke GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: P644 Los 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert der Ausschreibung: 71 700,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: P644 Los 4
Datum der Auswahl des Gewinners: 12/06/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 12/06/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Detecon International GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: P644 Los 5
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Wert der Ausschreibung: 84 100,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: P644 Los 5
Datum des Vertragsabschlusses: 12/06/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: achelos GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: P644 Los 6
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Wert der Ausschreibung: 117 717,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: P644 Los 6
Datum des Vertragsabschlusses: 12/06/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: ERNW Enno Rey Netzwerke GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: P644 Los 7
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0007
Wert der Ausschreibung: 71 700,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: P644 Los 7
Datum des Vertragsabschlusses: 12/06/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Registrierungsnummer: 0204 991-07335-68
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Detecon International GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE 122265320
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50678
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002, LOT-0005
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: ERNW Enno Rey Netzwerke GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE813376919
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69124
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0003, LOT-0004, LOT-0007
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: achelos GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE260414872
Stadt: Paderborn
Postleitzahl: 33100
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0006
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 673182fe-8519-4d9f-bb7e-afcb5e3e144b - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/01/2026 16:34:34 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 27169-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 10/2026
Datum der Veröffentlichung: 15/01/2026