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Deutschland – Bodendekontaminationsarbeiten – Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg - Bodensanierung

24714-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Bodendekontaminationsarbeiten – Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg - Bodensanierung
OJ S 9/2026 14/01/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Arnsberg

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg - Bodensanierung
Beschreibung: Los 1: Hotspot - Sanierung Ruhrradweg, Los 2: Regenwasserentwässerung Hochtrakt, vorgezogene Arbeiten, Los 3: weitere Bodensanierung östlich, Los 4: Baustelleneinrichtung, Los 5: Bodenentsorgung für andere Gewerke
Kennung des Verfahrens: 072fc99a-9b41-4931-889a-d01d1103974c
Interne Kennung: B 4/26
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45112340 Bodendekontaminationsarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW vom 30.03.2018.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu - 4. Teil des GWB

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg
Beschreibung: Los 1: Hotspot - Sanierung Ruhrradweg, Los 2: Regenwasserentwässerung Hochtrakt, vorgezogene Arbeiten, Los 3: weitere Bodensanierung östlich, Los 4: Baustelleneinrichtung, Los 5: Bodenentsorgung für andere Gewerke
Interne Kennung: B 4/26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45112340 Bodendekontaminationsarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW vom 30.03.2018.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bezirksregierung Münster, Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gem. § 135 GWB können sich Wirtschaftsteilnehmer an die Vergabekammer mit dem Antrag auf Feststellung wenden, dass ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam sei. Möglich ist dies u. a. dann, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt jedoch nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach § 135 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 GWB muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

6. Ergebnisse

Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die beschriebenen ergänzenden Bodensanierungsmaßnahmen können nicht technisch und wirtschaftlich sinnvoll an eine andere Firma als die bereits im Rahmen der Altlastensanierung beauftragte Firma vergeben werden. Im Zuge der Errichtung der Baugrube und der damit verbundenen Bodensanierungsarbeiten südlich des Rathauses Arnsberg sind die Überreste eines gemauerten Abwasserkanals am südlichen Rand der Baugrube aufgefunden worden. Bei Probebohrungen auf dem dort verlaufenden Ruhrradweg wurden hohe PAK- und BTEX-Belastungen im Bereich des Abwasserkanals festgestellt. Hier sind Bodenaustauscharbeiten erforderlich. In dem Zusammenhang sind weitere Bodensanierungsarbeiten auszuführen. Es handelt sich mithin um gleichartige Arbeiten. Diese grenzen räumlich unmittelbar an den bisher beauftragten Arbeitsbereich an. Aufgrund der Anforderungen an die Baulogistik und die erforderliche Weiterführung weiterer Arbeiten um den Hochtrakt sind die zusätzlichen Sanierungsarbeiten in die bereits an Fa. Linkamp beauftragten Arbeiten zu integrieren und können nicht nacheinander ausgeführt werden. Vorhandene Baustelleneinrichtungsflächen und insbesondere Lagerflächen zur Lagerung von Bodenaushub für den Zeitraum zwischen Aushub und Entsorgung müssen für beide Arbeitsbereiche gleichermaßen genutzt werden. Neben der Gleichheit der Arbeiten bestehen somit räumliche und zeitliche Überschneidungen. Die Beauftragung einer zweiten Firma würde zwangsläufig zu gegenseitigen Behinderungen führen, in der Folge eine Verlängerung der Bauzeit und höhere Gesamtkosten verursachen und somit weder technisch noch wirtschaftlich sinnvoll ausführbar sein. Damit liegen technische Gründe für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a EU Abs. 3 Nr. 3b) VOB/A vor. Die Entscheidung steht im Einklang mit Art. 32 der RL 2014/24/EU.
Kennung des vorherigen Verfahrens, das die Direktvergabe rechtfertigt: 052562-2021

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Stadt Arnsberg
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00001748
Abteilung: Beschaffungsmanagement
Stadt: Arnsberg
Postleitzahl: 59759
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2932 2013252
Internetadresse: https://www.arnsberg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Münster, Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Abteilung: Vergabekammer Westfalen
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle
Telefon: +40 251 4111691
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Linkamp GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: UStID.DE243840193
Stadt: Anröchte
Postleitzahl: 59609
Land, Gliederung (NUTS): Soest (DEA5B)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Linkamp GmbH
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8ef0a727-0c6a-4216-956d-4380cd161b1a - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/01/2026 08:37:35 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 24714-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 9/2026
Datum der Veröffentlichung: 14/01/2026