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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Stuttgart GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Stadtwerke Stuttgart GmbH - Europaweite Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist nun der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit der SWS und EDS über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur im offenen Verfahren.
Kennung des Verfahrens: ce44c408-3dce-48c7-8b9b-8d3ba232d11e
Interne Kennung: 2025/1592
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 900 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZM58S# Hinweis der Vergabestelle zur Zuschlagslimitierung: Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in drei Losen ausgeschrieben. Interessenten können sich für ein, zwei oder drei Lose bewerben. Bei der Angebotswertung wird jedes Los isoliert betrachtet. Jeder Bieter kann nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung), selbst wenn er bei mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Sollte ein Bieter in mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so erhält der Bieter in diesem Fall den Zuschlag für das Los, bei der der Punkte-abstand auf Grundlage der Angebotswertung nach den in Ziffer 6 benannten Zuschlagskriterien zum zweitplatzierten Angebot am größten ist. Somit wird die nach den vorgegebenen Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Gesamtkombination für den Auftraggeber gewählt. Sollte allerdings für einzelne Lose nur ein wertbares Angebot vorliegen, bleiben diese Lose im Rahmen der Zuschlagslimitierung vollständig unberücksichtigt. Beispiel: Sollte ein Bieter in drei Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, von denen bei einem oder zwei Losen jeweils nur ein wertbares Angebot vorliegt, kann der Bieter trotz der Zuschlagslimitierung auf eigentlich ein Los den Zuschlag auch in einem oder zwei weiteren Losen mit nur einem Angebot erhalten. Das Recht der Vergabestelle, das vorliegende Verfahren ganz oder hinsichtlich einzelner Lose aufzuheben, bleibt hiervon unberührt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Serviceleistungen
Beschreibung: Die Leistung wird in drei Losen ausgeschrieben wie folgt: - Los 1: Serviceleistungen - Los 2: Wartungsleistungen - Los 3: Reinigungsarbeiten Hinweis der Vergabestelle zur Zuschlagslimitierung: Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in drei Losen ausgeschrieben. Interessenten können sich für ein, zwei oder drei Lose bewerben. Bei der Angebotswertung wird jedes Los isoliert betrachtet. Jeder Bieter kann nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung), selbst wenn er bei mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Sollte ein Bieter in mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so erhält der Bieter in diesem Fall den Zuschlag für das Los, bei der der Punkte-abstand auf Grundlage der Angebotswertung nach den in Ziffer 6 benannten Zuschlagskriterien zum zweitplatzierten Angebot am größten ist. Somit wird die nach den vorgegebenen Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Gesamtkombination für den Auftraggeber gewählt. Sollte allerdings für einzelne Lose nur ein wertbares Angebot vorliegen, bleiben diese Lose im Rahmen der Zuschlagslimitierung vollständig unberücksichtigt. Beispiel: Sollte ein Bieter in drei Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, von denen bei einem oder zwei Losen jeweils nur ein wertbares Angebot vorliegt, kann der Bieter trotz der Zuschlagslimitierung auf eigentlich ein Los den Zuschlag auch in einem oder zwei weiteren Losen mit nur einem Angebot erhalten. Das Recht der Vergabestelle, das vorliegende Verfahren ganz oder hinsichtlich einzelner Lose aufzuheben, bleibt hiervon unberührt. Die zu erbringenden Wartungs- & Serviceleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamtvolumen von rund EUR 900.000,00 netto. Hiervon entfallen EUR 600.000,00 netto auf die SWS, wobei EUR 200.000,- netto auf Los 1, EUR 325.000,- netto auf Los 2 und EUR 75.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die übrigen EUR 300.000,00 netto entfallen auf die EDS, wobei EUR 100.000,- netto auf Los 1, EUR 150.000,- netto auf Los 2 und EUR 50.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur wird durch die SWS durchgeführt, erfolgt je-doch ebenfalls namens und im Auftrag der EDS. Die SWS und EDS werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen in den Losen 1 bis 3 und der auf dieser Grundlage abzuschließenden Einzelverträge. Es wird jeweils eine Rahmenvereinbarung mit der SWS und EDS geschlossen. Die Rahmenvereinbarung ist Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Die Einzelaufträge werden in Form eines Dienstleistungsvertrags vergeben. Weitere Einzelheiten zu den zu beauftragenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Lose (Anlage 2a bis 2c zu diesem Verfahrensleitfaden).
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Alle Lose: Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt. Spätestens nach einer Vertragslaufzeit bis zum 31. Oktober 2028 endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Herangehensweise, Auftragsabwicklung
Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schulungskonzept
Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Stuttgart GmbH
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Wartungsleistungen
Beschreibung: Die Leistung wird in drei Losen ausgeschrieben wie folgt: - Los 1: Serviceleistungen - Los 2: Wartungsleistungen - Los 3: Reinigungsarbeiten Hinweis der Vergabestelle zur Zuschlagslimitierung: Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in drei Losen ausgeschrieben. Interessenten können sich für ein, zwei oder drei Lose bewerben. Bei der Angebotswertung wird jedes Los isoliert betrachtet. Jeder Bieter kann nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung), selbst wenn er bei mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Sollte ein Bieter in mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so erhält der Bieter in diesem Fall den Zuschlag für das Los, bei der der Punkte-abstand auf Grundlage der Angebotswertung nach den in Ziffer 6 benannten Zuschlagskriterien zum zweitplatzierten Angebot am größten ist. Somit wird die nach den vorgegebenen Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Gesamtkombination für den Auftraggeber gewählt. Sollte allerdings für einzelne Lose nur ein wertbares Angebot vorliegen, bleiben diese Lose im Rahmen der Zuschlagslimitierung vollständig unberücksichtigt. Beispiel: Sollte ein Bieter in drei Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, von denen bei einem oder zwei Losen jeweils nur ein wertbares Angebot vorliegt, kann der Bieter trotz der Zuschlagslimitierung auf eigentlich ein Los den Zuschlag auch in einem oder zwei weiteren Losen mit nur einem Angebot erhalten. Das Recht der Vergabestelle, das vorliegende Verfahren ganz oder hinsichtlich einzelner Lose aufzuheben, bleibt hiervon unberührt. Die zu erbringenden Wartungs- & Serviceleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamtvolumen von rund EUR 900.000,00 netto. Hiervon entfallen EUR 600.000,00 netto auf die SWS, wobei EUR 200.000,- netto auf Los 1, EUR 325.000,- netto auf Los 2 und EUR 75.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die übrigen EUR 300.000,00 netto entfallen auf die EDS, wobei EUR 100.000,- netto auf Los 1, EUR 150.000,- netto auf Los 2 und EUR 50.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur wird durch die SWS durchgeführt, erfolgt je-doch ebenfalls namens und im Auftrag der EDS. Die SWS und EDS werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen in den Losen 1 bis 3 und der auf dieser Grundlage abzuschließenden Einzelverträge. Es wird jeweils eine Rahmenvereinbarung mit der SWS und EDS geschlossen. Die Rahmenvereinbarung ist Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Die Einzelaufträge werden in Form eines Dienstleistungsvertrags vergeben. Weitere Einzelheiten zu den zu beauftragenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Lose (Anlage 2a bis 2c zu diesem Verfahrensleitfaden).
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Alle Lose: Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt. Spätestens nach einer Vertragslaufzeit bis zum 31. Oktober 2028 endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Herangehensweise, Auftragsabwicklung
Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schulungskonzept
Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Stuttgart GmbH
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Reinigungsarbeiten
Beschreibung: Die Leistung wird in drei Losen ausgeschrieben wie folgt: - Los 1: Serviceleistungen - Los 2: Wartungsleistungen - Los 3: Reinigungsarbeiten Hinweis der Vergabestelle zur Zuschlagslimitierung: Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in drei Losen ausgeschrieben. Interessenten können sich für ein, zwei oder drei Lose bewerben. Bei der Angebotswertung wird jedes Los isoliert betrachtet. Jeder Bieter kann nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung), selbst wenn er bei mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Sollte ein Bieter in mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so erhält der Bieter in diesem Fall den Zuschlag für das Los, bei der der Punkte-abstand auf Grundlage der Angebotswertung nach den in Ziffer 6 benannten Zuschlagskriterien zum zweitplatzierten Angebot am größten ist. Somit wird die nach den vorgegebenen Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Gesamtkombination für den Auftraggeber gewählt. Sollte allerdings für einzelne Lose nur ein wertbares Angebot vorliegen, bleiben diese Lose im Rahmen der Zuschlagslimitierung vollständig unberücksichtigt. Beispiel: Sollte ein Bieter in drei Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, von denen bei einem oder zwei Losen jeweils nur ein wertbares Angebot vorliegt, kann der Bieter trotz der Zuschlagslimitierung auf eigentlich ein Los den Zuschlag auch in einem oder zwei weiteren Losen mit nur einem Angebot erhalten. Das Recht der Vergabestelle, das vorliegende Verfahren ganz oder hinsichtlich einzelner Lose aufzuheben, bleibt hiervon unberührt. Die zu erbringenden Wartungs- & Serviceleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamtvolumen von rund EUR 900.000,00 netto. Hiervon entfallen EUR 600.000,00 netto auf die SWS, wobei EUR 200.000,- netto auf Los 1, EUR 325.000,- netto auf Los 2 und EUR 75.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die übrigen EUR 300.000,00 netto entfallen auf die EDS, wobei EUR 100.000,- netto auf Los 1, EUR 150.000,- netto auf Los 2 und EUR 50.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur wird durch die SWS durchgeführt, erfolgt je-doch ebenfalls namens und im Auftrag der EDS. Die SWS und EDS werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen in den Losen 1 bis 3 und der auf dieser Grundlage abzuschließenden Einzelverträge. Es wird jeweils eine Rahmenvereinbarung mit der SWS und EDS geschlossen. Die Rahmenvereinbarung ist Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Die Einzelaufträge werden in Form eines Dienstleistungsvertrags vergeben. Weitere Einzelheiten zu den zu beauftragenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Lose (Anlage 2a bis 2c zu diesem Verfahrensleitfaden).
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Alle Lose: Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt. Spätestens nach einer Vertragslaufzeit bis zum 31. Oktober 2028 endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Herangehensweise, Auftragsabwicklung
Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schulungskonzept
Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Stuttgart GmbH
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Berner Elektrotechnik GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Datum der Auswahl des Gewinners: 04/11/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 05/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: LPR Energy GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2
Datum der Auswahl des Gewinners: 05/12/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 29/12/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Dictum Dienstleistung
Angebot:
Kennung des Angebots: 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 3
Datum der Auswahl des Gewinners: 04/11/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 17/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Stuttgart GmbH
Registrierungsnummer: DE279735622
Postanschrift: Kesselstraße 21-23
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70327
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: 071189123333
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Registrierungsnummer: PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: RA Dr. Florian Krumenaker LL.M. / Fachanwalt für Vergaberecht
Telefon: 971186040679
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Berner Elektrotechnik GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: 07119374560
Postanschrift: Hafenbahnstr. 16
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70329
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: 07119374560
Fax: +49 711937456111
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: LPR Energy GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: 021311226734
Postanschrift: Heerdterbuschstr. 1-3
Stadt: Neuss
Postleitzahl: 41460
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Telefon: 021311226734
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Dictum Dienstleistung
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: 01725483642
Postanschrift: Wagrainstr. 29
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70378
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: 01725483642
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0003
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e0336aeb-0ba4-4960-b6af-35f7eac15f14 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/01/2026 17:19:26 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 13394-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 6/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/01/2026