2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber wird von den geeigneten Bewerbern mindestens drei, nach seiner freien Wahl auch mehr als drei, höchstens aber fünf Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots auffordern und damit zum Bieterwettbewerb zulassen. Die Auswahl und Rangbildung unter allen geeigneten Bewerbern erfolgt dann nach der Höhe der erreichten Punkte auf Grund objektiver und nichtdiskriminierender Eignungskriterien. Die objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien (Reduzierungskriterien) ergeben sich aus dem Bewertungsschema (s. Anlage TW1) für die eingereichten und geeigneten Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist. Der Auftraggeber wird die eingereichten Referenzen jeweils in einer Gesamtschau anhand des nachfolgenden Schulnotensystems (ohne Zwischennoten) bewerten. Maßgeblich für die Bewertung ist der Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen, wie er sich aus den Ausführungen des Bewerbers zur Beschreibung des Projekts im Referenztemplate Anlage TW3 ergibt. Hinweis: Es werden nur Bewerber berücksichtigt, die die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen (siehe Anlage TW1, Abschnitt 3 d). Die Summe der bewerteten Referenzen (max. 5) bildet die Gesamtpunktzahl. Die erreichbare Höchstpunktzahl beträgt demnach 25 Punkte (= alle bewerteten Referenzen erhalten die Maximalbewertung von 5 Punkten). Der Grad der Vergleichbarkeit bestimmt sich danach, inwieweit die vom Bewerber in den vorgelegten Referenzprojekten erbrachten Leistungen, in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen. Entsprechend aussagekräftig sollte der Leistungsgegenstand der jeweiligen Referenz beschreiben werden. Der Auftraggeber nimmt die Punktevergabe mit größter Sorgfalt und in Relation zu allen wertbaren Teilnahmeanträgen vor. Sollten mehr als fünf Bewerber die maximale Punktzahl von 25 Punkten erreichen, entscheidet unter ihnen das Los. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegt, wird der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Andere Unternehmen, die sich nicht um die Teilnahme beworben haben, oder Bewerber, die nicht über die geforderte Eignung verfügen, dürfen dann nicht zu demselben Verfahren zugelassen werden, § 51 Abs. 3 Satz 3 VgV.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage 08 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Betrug: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW04 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW04 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW04 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW04 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW04 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW04 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW04 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW04 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW04 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW04 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW04 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW04 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW04 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW04 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW04 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW04 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW04 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW04 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zahlungsunfähigkeit: Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage TW04 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.