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Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Rahmenvereinbarung Qualitätssicherung LP 5 + 8

860644-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Rahmenvereinbarung Qualitätssicherung LP 5 + 8
OJ S 248/2025 24/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: medfacilities GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung Qualitätssicherung LP 5 + 8
Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit mehreren externen Partnern für Leistungen der Begleitung und Qualitätssicherung der HOAI-Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung) und 8 (Objektüberwachung) für den Bereich Gebäude und In-nenräume iSv. § 34 ff. HOAI sowie für den Bereich Technische Ausrüstung iSv §§ 55 ff. HOAI.
Kennung des Verfahrens: bbabd130-6d97-4c2d-a4c5-4c65c648d6cc
Interne Kennung: medfacilities 01/2025
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50931
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform X-Vergabe zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform X-Vergabe einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils gefordert - einzureichen. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Frist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen. ****
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Korruption: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Betrug: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvereinbarung Qualitätssicherung LP 5 + 8
Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Vertragspartner für die - Begleitung und Qualitätssicherung der HOAI-Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung) und 8 (Objektüberwachung) für den Bereich Gebäude und In-nenräume iSv. § 34 ff. HOAI sowie für den Bereich Technische Ausrüstung iSv §§ 55 ff. HOAI Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH ist die ausschreibende Stelle verpflichtet, Höchstgrenzen bei Rahmenvereinbarungen anzugeben, vgl. EuGH, Urt. v. 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel. Dieser Pflicht folgend teilt die ausschreibende Stelle dazu mit: Das mögliche Gesamtvolumen der Rahmenvereinbarung beträgt bis zu 12.000.000 Euro. Eine einmalige Erhöhung um 10 % ist möglich.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50931
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nicht-diskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Der Auftraggeber fordert die drei Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber wie folgt: Auswahlkriterien Max. Punkte Umsatz 100 Anzahl der vergleichbaren Referenzen 200 Qualität der vergleichbaren Referenzen 700 Max. Gesamtpunkte 1000 Auswahlkriterium 1: Umsatz Gewertet wird der durchschnittliche jährliche Umsatz des Bewerbers in den letzten vollen drei Jahren (2022, 2023, 2024) mit vergleichbaren Leistungen anhand nachfolgender Tabelle:   Angabe des Umsatzes in Mio. Euro Netto Angabe des Umsatzes in Mio. Euro Netto Wertung Mehr als 24,0 Bis einschließlich 26,0 10 Punkte Mehr als 26,0 Bis einschließlich 27,5 20 Punkte Mehr als 27,5 Bis einschließlich 30,0 30 Punkte Mehr als 30,0 Bis einschließlich 32,5 40 Punkte Mehr als 32,5 Bis einschließlich 35,0 50 Punkte Mehr als 35,0 Bis einschließlich 37,5 60 Punkte Mehr als 37,5 Bis einschließlich 40,0 70 Punkte Mehr als 40,0 Bis einschließlich 45,0 80 Punkte Mehr als 45,0 Bis einschließlich 50,0 90 Punkte Mehr als 50,0 100 Punkte Die Angabe des Umsatzes erfolgt in Anlage 2F2.1. Auswahlkriterium 2: Anzahl der vergleichbaren Referenzen: Weniger als 3 Referenzen = Ausschluss ≥ 3 60 Punkte ≥ 4 80 Punkte ≥ 5 100 Punkte ≥ 6 120 Punkte ≥ 7 140 Punkte ≥ 8 160 Punkte ≥ 9 180 Punkte ≥ 10 200 Punkte Die Angabe der Referenzen erfolgt in Anlage 2F5. Auswahlkriterium 3: Qualität der vergleichbaren Referenzen Bewertet wird die Qualität der mindestens 3 eingereichten Referenzen gemäß Anlage 2F5. Die Vergabestelle wertet dabei max. 5 Referenzen gemäß den in Anlage 2F5 genannten Kriterien aus. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster mittels der vorgegebenen Anlage einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl gemäß Anlage 2F5 erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Es gilt folgende Formel: P = Punktzahl_max* ((akt_Angebot) )/((max_Angebot)) Erläuterung: P = Erreichte Punktzahl im Kriterium Punktzahl_max = Maximal erreichbare Punktzahl max_Angebot = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium akt_Angebot = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium Gesamtauswahlentscheidung Es werden maximal drei Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal drei Bewerber zugelassen sind. Soweit erforderlich entscheidet bei Punktegleichstand das Los. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber zum Bieterwettbewerb nachzunominieren, sofern nach ergangener Angebotsaufforderung ein Unternehmen nachträglich aufgrund fehlender Eignung oder eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB vom weiteren Verfahren ausgeschlossen worden ist oder es erklärt, dass es kein Angebot abgeben und sich an dem Vergabeverfahren nicht mehr beteiligen werde. Nachnominiert werden können ausschließlich geeignete Unternehmen, die einen Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahmefrist eingereicht haben und bei denen kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB oder ein anderer gesetzlich zulässiger Ausschlussgrund besteht. Ein Anspruch auf eine Nachnominierung besteht nicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Der Auftragnehmer muss nachweisen, dass das eingesetzte Personal den Leistungsort in Notfallsituationen binnen 1 Stunde erreichen kann. Der Nachweis kann z.B. durch Einreichung eines Screenshots von GoogleMaps geführt werden.

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Nachweis nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar durch Eigenerklärung des Bieters.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Mindestens 3 geeignete Referenzen über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge, d.h. vergleichbare Aufträge entsprechend der Leistungsbeschreibung in den Leistungsphasen 5 und 8 der HOAI. Die Vergleichbarkeit wird umso besser bewertet, je vergleichbarer der abgewickelte Auftrag den ausgeschrieben Leistungen ist (z.B. auch hinsichtlich der Honorarzonen). Mindestanforderungen an die Projektrefe-renzen: - Mindestens 1 Referenz muss die 3D-modellbasierte Qualitätssicherung unter Verwendung von BIM nachweisen - Mindestens 1 Referenz muss eine vergleichbare Tätigkeit an einem Universitätsklinikum oder einer Universität nachweisen. Es muss sich dabei jedenfalls um einen öffentlichen Auftraggeber handeln. - Mindestens 1 Referenz muss die Bearbeitung des Referenzprojektes in dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume i.S.v. § 34 HOAI nachweisen. - Mindestens 1 Referenz muss die Bearbeitung des Referenzprojektes in dem Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung i.S.v. § 55 HOAI nachweisen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: a) Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen für die Erbringung der Planungsleistungen Nachweis Berufsstand Architekt oder gleichwertig gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV b) Das für den Einsatz angedachte Personal muss mindestens über das Niveau C1 in Deutsch des gemeinsamen europäischen Refe-renzrahmens für Sprachen verfügen.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Nachweis der in den letzten 3 Jahren (2022, 2023, 2024) Beschäftigten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs.3 Nr.8 VgV. (Gesamtzahl Beschäftigten). Mindestanforderung: Als Mindestanforderung müssen Bewerber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022 bis 2024) im Durchschnitt mindestens folgende Anzahl Beschäftigter nachwei-sen: - Für den Bereich Gebäude und Innenräume i.S.v. § 34 HOAI: Beschäftige insgesamt: ≥ 200 - Für den Bereich Technische Ausrüstung i.S.v. § 55 HOAI: Beschäftige insgesamt: ≥ 200

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: a) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers. b) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV). Mindestanforderung: Nachweis einer Planungshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personen- und Sachschäden: Mindestens 5.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr Vermögensschäden: Mindestens 5.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Nur auf Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers.

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Netto-Umsatz - in Bezug auf Gebäude und Innenräume i.S.v. § 34 HOAI in Höhe von 12 Mio. € - in Bezug auf die Technische Ausrüstung i.S.v. § 55 HOAI in Höhe von 12 Mio. € jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf. Auf Nachfrage wird der Bewerber den Umsatz durch Vorlage von entsprechenden Jahresabschlüssen oder Referenzen nachweisen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen für die Erbringung der Planungsleistungen: Nachweis Berufsstand Architekt oder gleichwertig gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 44 Abs.1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung und Qualifikation
Beschreibung: Gemäß Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept inkl. Fachgespräch
Beschreibung: Gemäß Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gemäß Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.xvergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/01/2026 14:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Belege des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen - Erklärung Nichtvorliegen Ausschlussgründe (§ 123 GWB) - Erklärung Nichtvorliegen Ausschlussgründe (§ 124 GWB) - Erklärung Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend - - Eigenerklärung Russlandsanktionen Sonstige Bedingungen nach § 128 GWB - Erklärung Einhaltung MiLoG - Erklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung - Erklärung Unternehmensdaten - Eigenerklärung Mindestlohngesetz Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gem. § 56 VgV vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: medfacilities GmbH
Registrierungsnummer: DE 229 662 978
Postanschrift: Gleueler Str. 66
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50931
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 022885029175
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: DE 812110859
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8cd8451c-d1f6-4232-b6df-88ac3dbf8c9b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/12/2025 16:06:09 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 860644-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 248/2025
Datum der Veröffentlichung: 24/12/2025