2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen, 71323100 Planung von Stromversorgungssystemen, 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Dorotheenstraße 8
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: § 46 (3) Nr. 1 VgV Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: 3 Punkte - Kriterium vollumfänglich erfüllt Der Bewerber weist insgesamt mindestens vier (4) in den letzten drei Jahren erbrachte vergleichbare Projekte nach, die überwiegend folgende Anforderungen erfüllen: - PV-Anlagen jeweils ≥ 100 kWp, einschließlich der Planung des Netzanschlusses und der erforderlichen elektrotechnischen Nachweise, - mindestens zwei (2) Referenzen an einem Infrastrukturstandort, vorzugsweise im Bereich der Verkehrsinfrastruktur (z. B. Tunnelumfeld, Betriebsflächen der Straßenverwaltung, Lärmschutzanlagen oder vergleichbare technische Anlagen), - mindestens eine (1) Referenz umfasst zusätzlich die Planung eines Speichersystems (Batteriespeicher, Lastmanagement), - mindestens eine (1) Referenz umfasst Leistungen LPh 3 bis 9 nach HOAI oder gleichwertige Planungs- und Bauüberwachungsleistungen, - die technischen Angaben sind vollständig dokumentiert (kWp, Netzanschluss, Leistungsumfang, Auftraggeber, Zeitraum). 2 Punkte - Kriterium überwiegend erfüllt Der Bewerber weist insgesamt mindestens drei (3) in den letzten drei Jahren erbrachte vergleichbare Projekte nach, die überwiegend folgende Anforderungen erfüllen: - PV-Anlagen jeweils ≥ 100 kWp, einschließlich der Planung des Netzanschlusses und der erforderlichen elektrotechnischen Nachweise, - mindestens eine (1) Referenz an einem Infrastrukturstandort, vorzugsweise im Bereich der Verkehrsinfrastruktur (z. B. Tunnelumfeld, Betriebsflächen der Straßenverwaltung, Lärmschutzanlagen oder vergleichbare technische Anlagen) - mindestens eine (1) Referenz umfasst zusätzlich die Planung eines Speichersystems (Batteriespeicher, Lastmanagement), - mindestens eine (1) Referenz umfasst Planungsleistungen LPh 3 bis 7 nach HOAI oder gleichwertige Planungsleistungen, Leistungen der Bauüberwachung/Objektüberwachung (LPh 8-9) sind mindestens teilweise oder vereinzelt nachgewiesen, - die technische Tiefe der Referenzen ist erkennbar, jedoch nicht in allen Referenzen vollständig dokumentiert. 1 Punkt - Kriterium teilweise erfüllt Der Bewerber weist genau zwei (2) Planungsleistungen für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mindestens 100 kWp, einschließlich der Planung des Netzanschlusses und der erforderlichen elektrotechnischen Nachweise, - davon mindestens eine (1) Leistung an einem Infrastrukturstandort, vorzugsweise im Bereich der Verkehrsinfrastruktur (z. B. Tunnelumfeld, Betriebsflächen der Straßenbauverwaltung, Betriebshöfe, verkehrstechnische Anlagen), - der Leistungsumfang umfasst mindestens Teilleistungen der LPh 3 bis 9 nach HOAI oder gleichwertige Planungs- und Bauüberwachungsleistungen; diese können vereinzelt und verteilt über mehrere Referenzprojekte nachgewiesen werden, - Speicherplanung ist vorhanden oder die Projekte weisen vergleichbare technische Komplexität auf, - die technische Tiefe ist grundsätzlich erkennbar, die Dokumentation beschränkt sich jedoch auf wesentliche Angaben und ist nicht durchgängig oder detailliert. 0 Punkte - Kriterium nicht erfüllt Der Bewerber weist - weniger als zwei (2) vergleichbare Planungsleistungen für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von jeweils mindestens 100 kWp nachgewiesen werden, - oder keine Referenz an einem Infrastrukturstandort gemäß Ausschreibung vorliegt, - oder die nachgewiesenen Leistungen keinen Planungs- oder Bauüberwachungsanteil (LPh 3-9 nach HOAI oder gleichwertige Leistungen) aufweisen, - oder weder eine Speicherplanung vorliegt noch die Projekte eine vergleichbare technische Komplexität aufweisen, - oder die Referenzen hinsichtlich Art, Umfang oder technischer Ausprägung nicht mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, - eine ausreichende technische Tiefe der Referenzen ist nicht erkennbar; die technischen Angaben sind unvollständig, nicht nachvollziehbar oder nur sehr eingeschränkt dokumentiert. Die maximale Punktzahl von 3 Punkten kann mit 4 Referenzen erreicht werden. Die Einreichung einer sehr hohen Anzahl an Referenzen führt somit nicht automatisch zu einer Verbesserung der Gesamtbewertung. Es können mehrere Referenzen eingereicht werden. In die Bewertung werden jedoch maximal vier Referenzen berücksichtigt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Der Bieter muss Angebote für alle Lose einreichen
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Korruption: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung,dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Betrug: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben gemäß Eigenerklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Angaben gemäß Eigenerklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben gemäß Eigenerklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Angaben gemäß Eigenerklärung zur Eignung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.