5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2034
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 1: der Angebotspreis (inkl. Zubestellungszenario) zu 70%
Beschreibung: a) Zuschlagskriterium Preis: Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller an-gebotenen Wertungspreise (Preis der Grundleistung und Preis für Zube-stellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein fiktives Angebot mit die-sem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darun-ter liegenden Wertungspreisen erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf ei-ne volle Punktzahl. Beispiel: Der Durchschnittspreis aller Angebote, beispielsweise 3,22 Mio.€, bekommt die halbe Punktzahl (35 Punkte), ein fiktives Ange-bot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises oder schlechter enthält 0 Punkte. Ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnitts-preises oder besser erhält 70 Punkte. Alle Werte dazwischen werden entsprechend linear bewertet. Dies ergäbe beispielsweise folgende Punkteverteilung: Angebot A: 4,186 Mio. € = 0 Punkte Angebot B: 3,22 Mio. € = 35 Punkte Angebot C: 2,254 Mio. € = 70 Punkte Angebot D: 2,9 Mio. € = 47 Punkte Angebot E: 3,5 Mio. € = 25 Punkte. Die zu erwartende Preissteigerung ergibt sich aus dem Kalkulationsblatt (Tabellenblatt „Berechnung_Fortschreibung“). Für Zubestellungen muss der Bieter für die im Kalkulationsblatt genannten Kategorien jeweils einen Preis je zubestellter Einheit im Kalkulati-onsblatt angeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium 2: Qualität der Konzepte
Beschreibung: b) Zuschlagskriterium Qualität der Konzepte: Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Perso-nalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungs-preis (vgl. Buchst. a)) einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: • „Konzept 1: Fahrzeugkonzept“ (10 Punkte, max. 3 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) • „Konzept 2: Personalkonzept“ (10 Punkte, max. 4 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) • „Konzept 3: Qualitätskonzept“ (10 Punkte, max. 4 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) Der Bieter hat seine Konzepte nach den unten vorgegebenen Anforderungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Aspekten klar und eindeutig zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere Anhang LB.4 (Standards im Busverkehr der Verbundlandkreise im VVS, Version 2.2) enthalten oder gesetzlich vorgegeben sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Die Konzepte müssen verbindliche Aussagen enthalten (NICHT: „bei Bedarf“, „möglicherweise“, „auf Wunsch“, etc.). Entsprechende unverbindliche Aussagen werden nicht gewertet. Der Bieter hat die Konzepte auf die Besonderheiten des Linienbündels auszurichten; allgemeine Aussagen ohne Bezug zum konkreten Auftrag werden nicht gewertet. Sofern ein Bieter Schaubilder oder andere Abbildungen in seine Konzepte einfügt, müssen die gleichen Formvorgaben wie bei Fließtext einge-halten werden (Schriftgröße Arial 12 pt, 1,5 zeilig); andernfalls werden sie nicht gewertet. Es ist unzulässig, auf andere Unterlagen, Dokumente oder Internetadressen zu verweisen. Entsprechend in Verweis genommene Unterlagen, Dokumente oder Internetadressen werden nicht bewertet. Zulässig und wertbar sind im Rahmen des Personalkonzepts in-des die zur Plausibilisierung der Personaldecke und Personalstruktur beigefügten vorläufigen Dienstpläne (Ziffer 2.4.2. der Leistungsbeschreibung) sowie im Rahmen des Qualitätskonzepts die bei der optionalen Mehrleistung beigefügten Fahrpläne (Ziffer 2.4.3. der Leistungsbeschreibung). Schaubilder und andere Abbildungen werden auf die zur Verfügung stehenden Seitenvorgaben angerechnet; das gilt nicht für die bei-gefügten vorläufigen Dienstpläne im Rahmen der Personaldecke und Personalstruktur und die beigefügten Fahrpläne im Rahmen der optionalen Mehrleistung. Bei Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben werden ausschließlich die Inhalte der ersten vier bzw. beim Fahrzeugkonzept der ersten drei DIN A4 Seiten des Konzepts bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. Als Schriftart ist Arial zu verwenden mit der Schriftgröße 12 Punkte. Die Ränder müssen oben und unten mindestens 2 cm betragen, links und rechts mindestens 1,5 cm. Die Nichtbeachtung der Vorgaben zur Schriftgröße, Zeilenabstand, Rändern und Schriftart führt dazu, dass das Konzept so behandelt wird, wie es bei richtiger Formatierung behandelt werden würde (siehe oben). Das bedeutet, dass nur die zulässige Seitenzahl gewertet wird und bei etwaigen Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben ausschließlich die Inhalte der ers-ten vier bzw. beim Fahrzeugkonzept der ersten drei DIN A4 Seiten des Konzepts bewertet werden. Die Datei muss bearbeitbar sein (kein PDF). Bei Nichtbeachtung behält sich die Vergabestelle das Nachfordern vor. In jedem Konzept werden zu den nachfolgend angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: 1. Konzept „Fahrzeugkonzept“ – (10 Wertungspunkte) Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und vergabe-rechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses Angebot bzw. diese Angebote erhalten dann die meisten Punkte, was nicht die volle Punktzahl sein muss. Die restlichen Angebote erhalten jeweils Punkteabzüge. Vor diesem Hintergrund erfolgt diese Bewertung nach folgenden Vorgaben: Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte Ziel sehr gut (10 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Nähere Ausführungen zu den Notenstufen ergeben sich aus Anlage 6 (Bewertungsmatrix). 2. Konzept „Personalkonzept“ – (10 Wertungspunkte) Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und vergabe-rechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses Angebot bzw. diese Angebot
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Organisation, die die Zahlung ausführt: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landratsamt Rems-Murr-Kreis