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Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich

Deutschland – Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste – Systemische Schulassistenz im Kreis Recklinghausen

850436-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste – Systemische Schulassistenz im Kreis Recklinghausen
OJ S 246/2025 22/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreis Recklinghausen, Der Landrat
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Systemische Schulassistenz im Kreis Recklinghausen
Beschreibung: Auschgeschrieben wird die systemische Schullassistenz im Kreis Recklinghausen an den Schulen: Haldenwangschule Städtische Förderschule - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Im Harsewinkel 55 46284 Dorsten (Sekundarstufe in den Räumen Marler Str. 50) Jordan-Mai-Schule Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in der Trägerschaft des Bistums Essen Söllerstr. 10 45966 Gladbeck Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Kennung des Verfahrens: ff4a8d69-7ddf-4520-b173-423c5f0f7a06
Interne Kennung: (ZV)50-490/25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Träger verfügt über Erfahrungen in der Behindertenhilfe. Er verfügt über Mitarbeitende, die Erfahrungen und Fortbildungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus dem Bereich Autismus-Spektrums-Störung haben.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75110000 Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung, 75121000 Administrative Dienste im Bildungswesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Allee 1
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Haldenwangschule Städtische Förderschule - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Im Harsewinkel 55 46284 Dorsten (Sekundarstufe in den Räumen Marler Str. 50) Jordan-Mai-Schule Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in der Trägerschaft des Bistums Essen Söllerstr. 10 45966 Gladbeck
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DUN3# Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Jordan-Mai-Schule
Beschreibung: Auschgeschrieben wird die systemische Schullassistenz im Kreis Recklinghausen an den Schulen: Haldenwangschule Städtische Förderschule - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Im Harsewinkel 55 46284 Dorsten (Sekundarstufe in den Räumen Marler Str. 50) Jordan-Mai-Schule Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in der Trägerschaft des Bistums Essen Söllerstr. 10 45966 Gladbeck Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftrag wird für die Dauer von zwei Schuljahren ab dem Schuljahresbeginn 2026/2027 erteilt. Nach Ablauf der zwei Schuljahre verlängert sich der Auftrag einmalig um ein weiteres Schuljahr (2028/2029), wenn der Auftraggeber nicht bis zum 30.09.2027 schriftlich widerspricht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Allee 1
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Haldenwangschule Städtische Förderschule - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Im Harsewinkel 55 46284 Dorsten (Sekundarstufe in den Räumen Marler Str. 50) Jordan-Mai-Schule Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in der Trägerschaft des Bistums Essen Söllerstr. 10 45966 Gladbeck
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftrag wird für die Dauer von zwei Schuljahren ab dem Schuljahresbeginn 2026/2027 erteilt. Nach Ablauf der zwei Schuljahre verlängert sich der Auftrag einmalig um ein weiteres Schuljahr (2028/2029), wenn der Auftraggeber nicht bis zum 30.09.2027 schriftlich widerspricht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Der systemische Einsatz als Schulassistenz im o.g. Modellprojekt erfordert Mitarbeitende mit gefestigter Persönlichkeit, gutem Durchsetzungsvermögen, viel Geduld und pädagogischem Geschick im Umgang mit Schulkindern mit herausforderndem Verhalten. Die Assistenzen unterstützen alle Schulkinder einer Klasse. Betreuungen in den Pausen können je nach individuellem Hilfebedarf der Schulkinder erforderlich sein. Assistenzen helfen bei der Organi- sation von Arbeitsmaterialien bzw. bei der Einhaltung alltäglicher Abläufe, wie z.B. Pflege, Essenreichen, Begleitung beim Schwimmunterricht. Zudem tragen sie zur sozialen Stabilität bei, indem sie Streitsituationen frühzeitig entschärfen oder auftretende Konflikte mit den beteiligten Kindern besprechen. Sie stehen in engem Austausch mit den Lehrkräften und geben ihre Beobachtungen zum Lern- sowie zum Sozialverhalten bzw. zum Befinden der Schulkinder an diese weiter. Die konkreten Aufgaben werden nach Weisung und in enger Zusammenarbeit mit Lehrpersonal und/oder Schulleitung erbracht. Die Assistenzen üben keine lehrenden Tätigkeiten und Aufsichtspflichten aus, die durch Lehrkräfte zur erfüllen sind. Die Schulassistenzen unterliegen der Verschwiegenheit. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch über ein Ende eines Beschäftigungsverhältnisses hinaus.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: An den Förderschulen sollen Schulassistenzen wie in den Losen 1 und 2 beschrieben eingesetzt werden. Trotz der weitgehend klassenbezogenen Ausstattung soll der Einsatz der Schulassistenzen auch klassenübergreifend möglich sein, um die jeweiligen Bedarfe der Schule bestmöglich abzudecken. Die bei einer Einzelbetreuung regelmäßig vorkommenden "Leerzeiten", evtl. durch Erkrankung des Kindes oder der Integrationshilfe, können durch die Schulassistenz vermieden werden. Durch das geplante Modell werden die strukturellen Rahmenbedingungen für eine möglichst weitgehende, effektive Teilhabe aller Schulkinder verbessert: Alle Kinder der Klasse profitieren von dem Unterstützungsangebot. Mit diesem Pilotprojekt soll ein systemisches Angebot eingeführt werden, welches sich außerhalb des individuellen Leistungsrechts bewegt und ein effektives und niederschwelliges Angebot für alle Kinder der Schulklasse ohne jegliches Antragserfordernis darstellt. Den Schulen wird ein der Einzelfallhilfe vorgelagertes Instrument an die Hand gegeben. Der Leistungsanbieter hält aus dem zur Verfügung gestellten Personal eine Koordinierungskraft vor, die morgens in der Zeit von 07.30 bis 08.30 zur Verfügung steht. Sie koordiniert insbesondere die Vertretungskräfte bei Ausfall von Assistenzen. Eine Evaluation der Zielerreichung erfolgt schuljährlich durch den Kreis Recklinghausen; daraus ergibt sich eine Berichtspflicht für Schule und Leistungsanbieter. Der hierfür erforderliche Berichtsvordruck wird im Falle einer Zuschlagserteilung zwischen dem Leistungsanbieter, der Schule sowie dem Kreis Recklinghausen gemeinsam erarbeitet. Die Dienstaufsicht und Fachaufsicht über die Mitarbeitenden wird durch die Leistungsanbieter wahrgenommen. Die Schulassistenzen unterstehen der Weisung der Schulleitung und des Lehrpersonals. Die Schulleitung oder die von ihr beauftragte Person entscheidet über den jeweiligen Einsatz. Die Schulassistenzen haben sich entsprechend in den schulischen Alltag einzugliedern. Im Rahmen der Fachaufsicht hält der Leistungsanbieter regelmäßig Kontakt mit der Schule. Verwaltungsaufgaben werden vom Leistungsanbieter durchgeführt. Die Schulassistenzen sind eingebunden in den Arbeitsablauf der Schule und werden vom Leistungsanbieter angeleitet und ggf. fort- und weitergebildet. Auch die Schule selbst kann Fort- und Weiterbildungen für die Kräfte anbieten. Die Schulassistenzen sind für Fort-/Weiterbildungs- und Vernetzungsaufgaben, die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen, freizustellen. Im Fall der Auftragsvergabe werden eine Kooperationsvereinbarung über den Systemischen Einsatz von Schulassistenzen zwischen dem Anbieter, der Schule und dem Auftraggeber (Muster s. Anlage 01) sowie eine Vergütungsvereinbarung zwischen dem Leistungsanbieter und dem Auftraggeber (Muster s. Anlage 02) geschlossen. Die Vereinbarungen werden um Angaben aus dem im Rahmen der Vergabeverfahrens vorgelegten Konzept des Leistungsanbieters ergänzt.
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Neben den o.g. Nachweisen zur Eignungsprüfung ist je Los ein schriftliches Kurzkonzept mit Angebotsabgabe einzureichen. Es darf maximal 5 DIN A 4-Seiten umfassen (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 11, einfacher Zeilenabstand) und muss Erläuterungen zu folgenden Themenschwerpunkten beinhalten: 1. Beschreibung zum Grundverständnis der Teilhabe an Bildung sowie der Zielvorstellungen und Aufgaben der Schulassistenzen 2. Darlegung des Erfahrungswissens im Bereich der sozialräumlichen sowie trägerübergreifenden und interdisziplinären Netzwerkarbeit einschließlich des Erfahrungswissens im Bereich von Integrationshilfen, Klassen- oder Schulassistenzen sowie bestehende personelle, sächliche und fachliche Qualitätsstandards in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung 3. Darlegung der Zusammenarbeit und Austausche mit Schule und Schulleitung a. u.a. Beteiligung der Schulleitung nach Auftragsvergabe an zukünftiger Personalauswahl im Rahmen der Nachbesetzung von Schulassistenzen an ihrer Schule b. Beschreibung des Qualitätsdialoges im Rahmen der Evaluation c. Schutzkonzept zur Sicherung des Kindeswohls 4. Ausgestaltung der Rolle der Schulassistenzen und Darlegung der für die Wahrnehmung der Aufgabe erforderlichen Kompetenzen 5. Darlegung der Dienst- und Fachaufsicht des Leistungsanbieters im Schulalltag sowie der Organisations- und Leitungsstruktur u.a. a. Vorhalten eines Vertretungspools durch den Leistungsanbieter und eines Einsatzes der Vertretung spätestens nach dem fünften Schultag des Ausfalls b. Benennung konkreter Ansprechpersonen vor Ort c. Dokumentation, Beschwerdemanagement, Überprüfung erweiterte Führungszeugnisse d. Angebot von Mitarbeitendenberatungen und -besprechungen e. System- und beeinträchtigungsrelevante Fortbildungen durch den Leistungsanbieter
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Grundverständnis der Teilhabe an Bildung sowie der Zielvorstel- lungen und Aufgaben der Schulassistenzen
Beschreibung: Bewertet wird, ob und in welchem Maß der Leistungsanbieter ein Grundverständnis zur Teilhabe an Bildung sowie Vorstellungen der Aufgaben der Schulassistenz hat.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Darlegung des Erfahrungswissens
Beschreibung: Bewertet wird, ob und in welchem Maß der Leistungsan- bieter Erfahrungswissen im Bereich der sozialräumlichen sowie trägerübergreifenden und interdisziplinären Netz- werkarbeit einschl. des Erfahrungswissens im Bereich von Integrationshilfen, Klassen- oder Schulassistenzen nachzu- weisen hat.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätssicherung
Beschreibung: Unter diesem Punkt sollte der Leistungsanbieter die aus seiner Sicht wichtigsten Instrumente zur Qualitätssiche- rung (Qualitätsmanagement hinsichtlich sachlicher, techni- scher und räumlicher Ausstattung; Urlaubs-/Krankheitsver- tretung) nennen und darstellen, wie Mängel etc. während der Durchführung der Maßnahme behoben bzw. verhindert werden können. Bewertet wird, ob und in welchem Maß der Leistungsanbieter personelle, sachliche und fachliche Qualitätsstandards in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung nachweisen kann.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Darlegung der Zusammenarbeit und Austausche des Leistungs- anbieters mit Schule und Schulleitung u.a.
Beschreibung: a. Beteiligung der Schulleitung nach Auftragsvergabe an zukünftiger Personalauswahl im Rahmen der Nachbe- setzung von Schulassistenzen an ihrer Schule b. Beschreibung des Qualitätsdialoges im Rahmen der Evaluation c. Schutzkonzept zur Sicherung des Kindeswohls Bewertet wird, ob und in welchem Maß der Leistungsanbieter mit Schule und Schulleitung zusammenarbeiten und sich austauschen wird. Dabei soll im Konzept mindestens auf die genannten Buch- staben a-c eingegangen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 17,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Durchführung der Maßnahme und Ausgestaltung der Rolle der Schulassistenzen und Darlegung der für die Wahrnehmung der Aufgabe erforderlichen Kompetenzen
Beschreibung: An dieser Stelle wird zunächst eine Beschreibung der im Rahmen der Leistung geplanten vorgeschriebenen und weiteren Inhalte er- wartet. Bewertet wird, ob und wie der Leistungsanbieter die Rolle der Schulassistenzen ausgestalten wird und die für die Wahrneh- mung der Aufgabe erforderlichen Kompetenzen darlegt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 17,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Darlegung der Dienst- und Fachaufsicht des Leistungsanbieters im Schulalltag sowie der Organisations- und Leitungsstruktur u.a.
Beschreibung: a. Vorhalten eines Vertretungspools durch den Leistungsan- bieter und eines Einsatzes der Vertretung spätestens nach dem fünften vollen Schultag des Ausfalls b. Benennung konkreter Ansprechpersonen vor Ort c. Dokumentation, Beschwerdemanagement d. Angebot von Mitarbeitendenberatungen und -besprechun- gen e. System- und beeinträchtigungsrelevante Fortbildungen durch den Leistungsanbieter Bewertet wird, ob und wie der Leistungsanbieter seine Fachauf- sicht im Schulalltag wahrnimmt, sowie ob und wie er seine Organi- sations- und Leitungsstruktur einbringt. Dabei muss im Konzept mindestens auf die genannten Buchstaben a-e eingegangen und die genannten Angebote vorgehalten werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gemäß dem §56 VgV nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort: Raum 1.4.06/1.4.07 Kreishaus Recklinghausen
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des AG
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Grundvoraussetzungen für die Arbeit in pädagogischen Kontexten sind - ein eintragsloses erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Systemische Schulassistenz im Kreis Recklinghausen Seite 4 von 10 - ein Nachweis, aus dem sich ein ausreichender Impfschutz gegen Masern ergibt (§ 20 Absatz 8 Satz 2 i.V.m. Absatz 9 Satz 1 Nummer 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) oder ein Nachweis, dass eine Masernimmunität oder Impfkontraindikation vorliegen (§ 20 Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 IfSG), - sowie Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Hier müssen die Voraussetzungen der §§ 72a SGB VIII bzw. 124 Abs.2 SGB IX erfüllt sein. - die Beherrschung der deutschen Sprache mindestens auf der Kompetenzstufe B2 (selbstständige Sprachanwendung). Die Schulassistenzen sind in das schuleigene Schutzkonzept im Rahmen der Kindeswohlgefährdung eingebunden.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn: - der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat, - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Recklinghausen, Der Landrat
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreis Recklinghausen, Der Landrat
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Haldenwangschule
Beschreibung: Auschgeschrieben wird die systemische Schullassistenz im Kreis Recklinghausen an den Schulen: Haldenwangschule Städtische Förderschule - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Im Harsewinkel 55 46284 Dorsten (Sekundarstufe in den Räumen Marler Str. 50) Jordan-Mai-Schule Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in der Trägerschaft des Bistums Essen Söllerstr. 10 45966 Gladbeck Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftrag wird für die Dauer von zwei Schuljahren ab dem Schuljahresbeginn 2026/2027 erteilt. Nach Ablauf der zwei Schuljahre verlängert sich der Auftrag einmalig um ein weiteres Schuljahr (2028/2029), wenn der Auftraggeber nicht bis zum 30.09.2027 schriftlich widerspricht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Allee 1
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Haldenwangschule Städtische Förderschule - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Im Harsewinkel 55 46284 Dorsten (Sekundarstufe in den Räumen Marler Str. 50) Jordan-Mai-Schule Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in der Trägerschaft des Bistums Essen Söllerstr. 10 45966 Gladbeck
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftrag wird für die Dauer von zwei Schuljahren ab dem Schuljahresbeginn 2026/2027 erteilt. Nach Ablauf der zwei Schuljahre verlängert sich der Auftrag einmalig um ein weiteres Schuljahr (2028/2029), wenn der Auftraggeber nicht bis zum 30.09.2027 schriftlich widerspricht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Der systemische Einsatz als Schulassistenz im o.g. Modellprojekt erfordert Mitarbeitende mit gefestigter Persönlichkeit, gutem Durchsetzungsvermögen, viel Geduld und pädagogischem Geschick im Umgang mit Schulkindern mit herausforderndem Verhalten. Die Assistenzen unterstützen alle Schulkinder einer Klasse. Betreuungen in den Pausen können je nach individuellem Hilfebedarf der Schulkinder erforderlich sein. Assistenzen helfen bei der Organi- sation von Arbeitsmaterialien bzw. bei der Einhaltung alltäglicher Abläufe, wie z.B. Pflege, Essenreichen, Begleitung beim Schwimmunterricht. Zudem tragen sie zur sozialen Stabilität bei, indem sie Streitsituationen frühzeitig entschärfen oder auftretende Konflikte mit den beteiligten Kindern besprechen. Sie stehen in engem Austausch mit den Lehrkräften und geben ihre Beobachtungen zum Lern- sowie zum Sozialverhalten bzw. zum Befinden der Schulkinder an diese weiter. Die konkreten Aufgaben werden nach Weisung und in enger Zusammenarbeit mit Lehrpersonal und/oder Schulleitung erbracht. Die Assistenzen üben keine lehrenden Tätigkeiten und Aufsichtspflichten aus, die durch Lehrkräfte zur erfüllen sind. Die Schulassistenzen unterliegen der Verschwiegenheit. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch über ein Ende eines Beschäftigungsverhältnisses hinaus.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: An den Förderschulen sollen Schulassistenzen wie in den Losen 1 und 2 beschrieben eingesetzt werden. Trotz der weitgehend klassenbezogenen Ausstattung soll der Einsatz der Schulassistenzen auch klassenübergreifend möglich sein, um die jeweiligen Bedarfe der Schule bestmöglich abzudecken. Die bei einer Einzelbetreuung regelmäßig vorkommenden "Leerzeiten", evtl. durch Erkrankung des Kindes oder der Integrationshilfe, können durch die Schulassistenz vermieden werden. Durch das geplante Modell werden die strukturellen Rahmenbedingungen für eine möglichst weitgehende, effektive Teilhabe aller Schulkinder verbessert: Alle Kinder der Klasse profitieren von dem Unterstützungsangebot. Mit diesem Pilotprojekt soll ein systemisches Angebot eingeführt werden, welches sich außerhalb des individuellen Leistungsrechts bewegt und ein effektives und niederschwelliges Angebot für alle Kinder der Schulklasse ohne jegliches Antragserfordernis darstellt. Den Schulen wird ein der Einzelfallhilfe vorgelagertes Instrument an die Hand gegeben. Der Leistungsanbieter hält aus dem zur Verfügung gestellten Personal eine Koordinierungskraft vor, die morgens in der Zeit von 07.30 bis 08.30 zur Verfügung steht. Sie koordiniert insbesondere die Vertretungskräfte bei Ausfall von Assistenzen. Eine Evaluation der Zielerreichung erfolgt schuljährlich durch den Kreis Recklinghausen; daraus ergibt sich eine Berichtspflicht für Schule und Leistungsanbieter. Der hierfür erforderliche Berichtsvordruck wird im Falle einer Zuschlagserteilung zwischen dem Leistungsanbieter, der Schule sowie dem Kreis Recklinghausen gemeinsam erarbeitet. Die Dienstaufsicht und Fachaufsicht über die Mitarbeitenden wird durch die Leistungsanbieter wahrgenommen. Die Schulassistenzen unterstehen der Weisung der Schulleitung und des Lehrpersonals. Die Schulleitung oder die von ihr beauftragte Person entscheidet über den jeweiligen Einsatz. Die Schulassistenzen haben sich entsprechend in den schulischen Alltag einzugliedern. Im Rahmen der Fachaufsicht hält der Leistungsanbieter regelmäßig Kontakt mit der Schule. Verwaltungsaufgaben werden vom Leistungsanbieter durchgeführt. Die Schulassistenzen sind eingebunden in den Arbeitsablauf der Schule und werden vom Leistungsanbieter angeleitet und ggf. fort- und weitergebildet. Auch die Schule selbst kann Fort- und Weiterbildungen für die Kräfte anbieten. Die Schulassistenzen sind für Fort-/Weiterbildungs- und Vernetzungsaufgaben, die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen, freizustellen. Im Fall der Auftragsvergabe werden eine Kooperationsvereinbarung über den Systemischen Einsatz von Schulassistenzen zwischen dem Anbieter, der Schule und dem Auftraggeber (Muster s. Anlage 01) sowie eine Vergütungsvereinbarung zwischen dem Leistungsanbieter und dem Auftraggeber (Muster s. Anlage 02) geschlossen. Die Vereinbarungen werden um Angaben aus dem im Rahmen der Vergabeverfahrens vorgelegten Konzept des Leistungsanbieters ergänzt.
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Neben den o.g. Nachweisen zur Eignungsprüfung ist je Los ein schriftliches Kurzkonzept mit Angebotsabgabe einzureichen. Es darf maximal 5 DIN A 4-Seiten umfassen (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 11, einfacher Zeilenabstand) und muss Erläuterungen zu folgenden Themenschwerpunkten beinhalten: 1. Beschreibung zum Grundverständnis der Teilhabe an Bildung sowie der Zielvorstellungen und Aufgaben der Schulassistenzen 2. Darlegung des Erfahrungswissens im Bereich der sozialräumlichen sowie trägerübergreifenden und interdisziplinären Netzwerkarbeit einschließlich des Erfahrungswissens im Bereich von Integrationshilfen, Klassen- oder Schulassistenzen sowie bestehende personelle, sächliche und fachliche Qualitätsstandards in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung 3. Darlegung der Zusammenarbeit und Austausche mit Schule und Schulleitung a. u.a. Beteiligung der Schulleitung nach Auftragsvergabe an zukünftiger Personalauswahl im Rahmen der Nachbesetzung von Schulassistenzen an ihrer Schule b. Beschreibung des Qualitätsdialoges im Rahmen der Evaluation c. Schutzkonzept zur Sicherung des Kindeswohls 4. Ausgestaltung der Rolle der Schulassistenzen und Darlegung der für die Wahrnehmung der Aufgabe erforderlichen Kompetenzen 5. Darlegung der Dienst- und Fachaufsicht des Leistungsanbieters im Schulalltag sowie der Organisations- und Leitungsstruktur u.a. a. Vorhalten eines Vertretungspools durch den Leistungsanbieter und eines Einsatzes der Vertretung spätestens nach dem fünften Schultag des Ausfalls b. Benennung konkreter Ansprechpersonen vor Ort c. Dokumentation, Beschwerdemanagement, Überprüfung erweiterte Führungszeugnisse d. Angebot von Mitarbeitendenberatungen und -besprechungen e. System- und beeinträchtigungsrelevante Fortbildungen durch den Leistungsanbieter
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Grundverständnis der Teilhabe an Bildung sowie der Zielvorstel- lungen und Aufgaben der Schulassistenzen
Beschreibung: Bewertet wird, ob und in welchem Maß der Leistungsanbieter ein Grundverständnis zur Teilhabe an Bildung sowie Vorstellungen der Aufgaben der Schulassistenz hat.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Darlegung des Erfahrungswissens
Beschreibung: Bewertet wird, ob und in welchem Maß der Leistungsan- bieter Erfahrungswissen im Bereich der sozialräumlichen sowie trägerübergreifenden und interdisziplinären Netz- werkarbeit einschl. des Erfahrungswissens im Bereich von Integrationshilfen, Klassen- oder Schulassistenzen nachzu- weisen hat.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätssicherung
Beschreibung: Unter diesem Punkt sollte der Leistungsanbieter die aus seiner Sicht wichtigsten Instrumente zur Qualitätssiche- rung (Qualitätsmanagement hinsichtlich sachlicher, techni- scher und räumlicher Ausstattung; Urlaubs-/Krankheitsver- tretung) nennen und darstellen, wie Mängel etc. während der Durchführung der Maßnahme behoben bzw. verhindert werden können. Bewertet wird, ob und in welchem Maß der Leistungsanbieter personelle, sachliche und fachliche Qualitätsstandards in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung nachweisen kann.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Darlegung der Zusammenarbeit und Austausche des Leistungs- anbieters mit Schule und Schulleitung u.a.
Beschreibung: a. Beteiligung der Schulleitung nach Auftragsvergabe an zukünftiger Personalauswahl im Rahmen der Nachbe- setzung von Schulassistenzen an ihrer Schule b. Beschreibung des Qualitätsdialoges im Rahmen der Evaluation c. Schutzkonzept zur Sicherung des Kindeswohls Bewertet wird, ob und in welchem Maß der Leistungsanbieter mit Schule und Schulleitung zusammenarbeiten und sich austauschen wird. Dabei soll im Konzept mindestens auf die genannten Buch- staben a-c eingegangen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 17,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Durchführung der Maßnahme und Ausgestaltung der Rolle der Schulassistenzen und Darlegung der für die Wahrnehmung der Aufgabe erforderlichen Kompetenzen
Beschreibung: An dieser Stelle wird zunächst eine Beschreibung der im Rahmen der Leistung geplanten vorgeschriebenen und weiteren Inhalte er- wartet. Bewertet wird, ob und wie der Leistungsanbieter die Rolle der Schulassistenzen ausgestalten wird und die für die Wahrneh- mung der Aufgabe erforderlichen Kompetenzen darlegt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 17,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Darlegung der Dienst- und Fachaufsicht des Leistungsanbieters im Schulalltag sowie der Organisations- und Leitungsstruktur u.a.
Beschreibung: a. Vorhalten eines Vertretungspools durch den Leistungsan- bieter und eines Einsatzes der Vertretung spätestens nach dem fünften vollen Schultag des Ausfalls b. Benennung konkreter Ansprechpersonen vor Ort c. Dokumentation, Beschwerdemanagement d. Angebot von Mitarbeitendenberatungen und -besprechun- gen e. System- und beeinträchtigungsrelevante Fortbildungen durch den Leistungsanbieter Bewertet wird, ob und wie der Leistungsanbieter seine Fachauf- sicht im Schulalltag wahrnimmt, sowie ob und wie er seine Organi- sations- und Leitungsstruktur einbringt. Dabei muss im Konzept mindestens auf die genannten Buchstaben a-e eingegangen und die genannten Angebote vorgehalten werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gemäß dem §56 VgV nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort: Raum 1.4.06/1.4.07 Kreishaus Recklinghausen
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des AG
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Grundvoraussetzungen für die Arbeit in pädagogischen Kontexten sind - ein eintragsloses erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Systemische Schulassistenz im Kreis Recklinghausen Seite 4 von 10 - ein Nachweis, aus dem sich ein ausreichender Impfschutz gegen Masern ergibt (§ 20 Absatz 8 Satz 2 i.V.m. Absatz 9 Satz 1 Nummer 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) oder ein Nachweis, dass eine Masernimmunität oder Impfkontraindikation vorliegen (§ 20 Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 IfSG), - sowie Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Hier müssen die Voraussetzungen der §§ 72a SGB VIII bzw. 124 Abs.2 SGB IX erfüllt sein. - die Beherrschung der deutschen Sprache mindestens auf der Kompetenzstufe B2 (selbstständige Sprachanwendung). Die Schulassistenzen sind in das schuleigene Schutzkonzept im Rahmen der Kindeswohlgefährdung eingebunden.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn: - der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat, - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Recklinghausen, Der Landrat
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreis Recklinghausen, Der Landrat

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreis Recklinghausen, Der Landrat
Registrierungsnummer: 055620032032-31001-92
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Allee 1
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 236153-4406
Fax: +49 236153-4205
Internetadresse: https://www.kreis-re.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bbaa72a9-5d6d-4585-8fb4-3bd1ca016a09 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/12/2025 08:04:56 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 850436-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 246/2025
Datum der Veröffentlichung: 22/12/2025