1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Auftragnehmer im Bereich Verteidigung
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Verteidigung
2.1.
Verfahren
Titel: RegLa_265/25 - regionale Leistungsabrufe Tankfahrzeuge - Luftwaffe Monteurabruf
Beschreibung: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.07.2026 bis 31.12.2029 an dem System Tankfahrzeuge in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional an den Standorten der Luftwaffe mit folgenden Versorgungsnummern: 2320-12-344-0667 2320-12-371-2524 2330-12-380-3443 2330-12-344-0668 2320-12-379-2684 2320-12-375-0654 2320-12-393-3511 2320-12-370-9193 2320-12-388-0363 2320-12-379-1222 2320-12-373-3285 2320-12-392-7293 2320-12-377-8324 2320-12-382-9966 2330-12-380-5517 2320-12-382-4342 Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 100% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Eine Standortliste mit Stand vom 12/2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.
Kennung des Verfahrens: 6ef749b2-01ce-44a2-85bd-9fbde84dab45
Interne Kennung: RegLa_265/25
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: militärischen Liegenschaften
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXT6YYDYTJ79SFPP# Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Teilnahmeunterlagen können dort kostenlos angefordert und heruntergeladen werden. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Region Nord - Teillos 1
Beschreibung: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.07.2026 bis 31.12.2029 an dem System Tankfahrzeuge in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional an den Standorten der Luftwaffe mit folgenden Versorgungsnummern: 2320-12-344-0667 2320-12-371-2524 2330-12-380-3443 2330-12-344-0668 2320-12-379-2684 2320-12-375-0654 2320-12-393-3511 2320-12-370-9193 2320-12-388-0363 2320-12-379-1222 2320-12-373-3285 2320-12-392-7293 2320-12-377-8324 2320-12-382-9966 2330-12-380-5517 2320-12-382-4342 Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 100% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Eine Standortliste mit Stand vom 12/2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren. Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.07.2026 bis 31.12.2029 beträgt ca. 429 (60 im Jahr 2026 und ab 2027 123 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 11.200 (1.600 im Jahr 2026 und ab 2027 3.200 p.a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 129 (18 im Jahr 2026 und ab 2027 37 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 6.771 (480 im Jahr 2026 und ab 2027 960 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.07.2026 bis 31.12.2029 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 558 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2032 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 369 (123 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 9.600 (3.200 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2032 optional 111 (37 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 2.880 (960 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 2.475.200 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2030 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 707.200 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2031 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 707.200 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2032 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 707.200 EUR Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 4.596.800 EUR
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional können zusätzlich insgesamt 129 (18 im Jahr 2026 und ab 2027 37 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 6.771 (480 im Jahr 2026 und ab 2027 960 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.07.2026 bis 31.12.2029 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 558 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2032 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 369 (123 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 9.600 (3.200 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2032 optional 111 (37 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 2.880 (960 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: militärischen Liegenschaften
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2032 verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 596 800,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Eine Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: RegLa - Handelsregisterauszug des Bewerbers gem. Anlage 1a (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises. (nicht älter als ein Jahr)
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: RegLa - Anlage 1b - technischer Anteil (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1. Eigenerkl. über den Besitz der Herstellereigenschaft / Herstellereigenschaft im Sinne der Inverkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme. (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). oder Eigenerkl., dass eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist. Der entsprechende Nachweis (z.B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag) ist vorzulegen. oder Eigenerkl., dass er ein zugelassener Service Partner vom Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme ist (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). 2. Eigenerkl., dass er eine stets aktuelle gerätebezogene technische Dokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene besitzt, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist. 3. Eigenerkl., dass er alle zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im gebrauchsfähigen Zustand im Besitz hat und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). Des Weiteren ist der Bieter berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten. 4. Eigenerkl., dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie), besitzt. 5. Eigenerkl., dass alle Instandsetzungsarbeiten mit Relevanz für den Explosionsschutz nur durch qualifiziertes und bestelltes Fachpersonal durchgeführt wird (entsprechend TRBS 1201-3). 6. Eigenerkl., dass bei Maßnahmen an herstellergebundenen Bauteilen der jeweilige Hersteller oder durch den Hersteller qualifiziertes Personal eingebunden wird. 7. Eigenerkl., dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller). 8. Eigenerkl., dass für die Ersatzteilbeschaffung in Bezug auf den Tankaufbau ein Zusammenarbeitsvertrag / eine Kooperationsvereinbarung mit dem Aufbauhersteller / Teilelieferant vorliegt. Dies kann sich auf den Vertragsbewerber oder Kooperationspartner des Bewerbers beziehen. 9. Eigenerkl., dass notwendige Schweißarbeiten an den Gefahrgutumschließungen in Übereinstimmung mit dem Unterabschnitt 6.8.2.1.23 des ADR ausgeführt werden oder ausgeführt werden lassen. Diese Schweißarbeiten dürfen nur von qualifizierten Schweißern unter Verwendung eines qualifizierten Schweißverfahrens durchgeführt werden, dessen Eignung (einschließlich etwa erforderlicher Wärmebehandlungen) durch Prüfungen nachgewiesen und von einer Stelle nach GGVSEB bestätigt wurde. 10. Eigenerkl., die ADR/IMDG-Prüfung mit geeignetem und befähigtem Personal durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer priorisiert hierfür das Personal der PrüfOrg TÜBw. Sollten dort keine Prüfkapazitäten vorhanden sein kann eine andere Prüfungsorganisation beauftragt werden. 11. Eigenerkl., dass für die Durchführung der ADR / IMDG Prüfung notwendige Infrastruktur und Prüforganisationen vorhanden sind. Hierzu zählen folgende Anforderungen / weitere Eigenerklärungen: siehe dazu Anlage 1b und Anlage 1d unter 5.1.9. Aufgrund der Zeichenbegrenzung wurden die weiteren Eigenerklärungen zum Thema ADR nicht separat aufgeführt. 12. Eigenerkl., dass sichergestellt werden kann, die Systeme gesetzeskonform zu bewegen und im Bedarfsfall zu verladen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: RegLa - Anlage 1c - QM Anteil (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1.) Eigenerklärung, dass der Bewerber die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2131:2017 einhalten und anwenden wird. 2.) Eigenerklärung, dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers (zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z.B. aus-schließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z.B. Zutrittsbe-rechtigung ZtQ) eingehalten werden. Die im folgenden aufgeführten Nachweise werden der Anlage 1c in der geforderten Form durch den Bewerber beigefügt: - Kopie eines aktuellen und für den Auftragsgegenstand gültigen DIN EN ISO Zertifikats 9001:2015 oder eines vergleichbaren oder höherwertigen Zertifikats (jeweils ausgestellt durch eine akkreditierte Gesellschaft).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: RegLa - Kopie des Bewerbers über die Zertifizierung durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Vorlage des Nachweises in Kopie über eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme / Geräte durch eine behördliche Stelle, die HIL GmbH oder den Hersteller für die ausgeschriebenen Systeme/ Geräte. Ein entsprechender Nachweis wäre z.B. IRV BAAINBw, Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch Logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: RegLa - DIN EN ISO 9001:2015 Zertifizierung des Bewerbers (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Vorlage des Nachweises der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig von einer akkreditierten Gesellschaft.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: RegLa - Anlage 2b - technischer Anteil UAN (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1. Eigenerkl. über den Besitz der Herstellereigenschaft / Herstellereigenschaft im Sinne der Inverkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme. (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). oder Eigenerkl., dass eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist. Der entsprechende Nachweis (z.B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag) ist vorzulegen. oder Eigenerkl., dass er ein zugelassener Service Partner vom Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme ist (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). 2. Eigenerkl., dass er eine stets aktuelle gerätebezogene technische Dokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene besitzt, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist. 3. Eigenerkl., dass er alle zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im gebrauchsfähigen Zustand im Besitz hat und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). Des Weiteren ist der Bieter berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten. 4. Eigenerkl., dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie), besitzt. 5. Eigenerkl., dass alle Instandsetzungsarbeiten mit Relevanz für den Explosionsschutz nur durch qualifiziertes und bestelltes Fachpersonal durchgeführt wird (entsprechend TRBS 1201-3). 6. Eigenerkl., dass bei Maßnahmen an herstellergebundenen Bauteilen der jeweilige Hersteller oder durch den Hersteller qualifiziertes Personal eingebunden wird. 7. Eigenerkl., dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller). 8. Eigenerkl., dass für die Ersatzteilbeschaffung in Bezug auf den Tankaufbau ein Zusammenarbeitsvertrag / eine Kooperationsvereinbarung mit dem Aufbauhersteller / Teilelieferant vorliegt. Dies kann sich auf den Vertragsbewerber oder Kooperationspartner des Bewerbers beziehen. 9. Eigenerkl., dass notwendige Schweißarbeiten an den Gefahrgutumschließungen in Übereinstimmung mit dem Unterabschnitt 6.8.2.1.23 des ADR ausgeführt werden oder ausgeführt werden lassen. Diese Schweißarbeiten dürfen nur von qualifizierten Schweißern unter Verwendung eines qualifizierten Schweißverfahrens durchgeführt werden, dessen Eignung (einschließlich etwa erforderlicher Wärmebehandlungen) durch Prüfungen nachgewiesen und von einer Stelle nach GGVSEB bestätigt wurde. 10. Eigenerkl., die ADR/IMDG-Prüfung mit geeignetem und befähigtem Personal durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer priorisiert hierfür das Personal der PrüfOrg TÜBw. Sollten dort keine Prüfkapazitäten vorhanden sein kann eine andere Prüfungsorganisation beauftragt werden. 11. Eigenerkl., dass für die Durchführung der ADR / IMDG Prüfung notwendige Infrastruktur und Prüforganisationen vorhanden sind. Hierzu zählen folgende Anforderungen / weitere Eigenerklärungen: siehe dazu Anlage 1b und Anlage 1d unter 5.1.9. Aufgrund der Zeichenbegrenzung wurden die weiteren Eigenerklärungen zum Thema ADR nicht separat aufgeführt. 12. Eigenerkl., dass sichergestellt werden kann, die Systeme gesetzeskonform zu bewegen und im Bedarfsfall zu verladen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: RegLa - Anlage 2c - QM Anteil UAN (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1.) Eigenerklärung, dass der Bewerber die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2131:2017 einhalten und anwenden wird. 2.) Eigenerklärung, dass das Unternehmen eine aktuelle und für den Auftragsgegenstand gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder eines vergleichbaren oder höherwertigen Zertifikats besitzt. (jeweils ausgestellt durch eine akkreditierte Gesellschaft oder Stelle). oder dass das Unternehmen in das QM-System des Auftragnehmers eingebunden ist. Die im folgenden aufgeführten Nachweise werden der Anlage 2c in der geforderten Form durch den Bewerber beigefügt: - Kopie eines aktuellen und für den Auftragsgegenstand gültigen DIN EN ISO Zertifikats 9001:2015 oder eines vergleichbaren oder höherwertigen Zertifikats (jeweils ausgestellt durch eine akkreditierte Gesellschaft).
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 21/01/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20/01/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - RegLa - Anlage 1 - Antrag zur Teilnahme ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - RegLa - Anlage 1e - Einhaltung der Sanktionsverordnung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des Bewerbers zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576) des Rates vom 8. April 2022. - RegLa - Anlage 1f - Merkblatt VS NfD ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Ar-beitsgemeinschaft durchzuführen. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Ab-gabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Voll-macht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29 (7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Be-vollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeunterlagen von jedem Bie-tergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahme-antrag einzureichen. Für die Eignungsprüfung gelten folgende Rege-lungen: - Die für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf-gestellten Kriterien sowie die geforderten Kautionen und Sicher-heiten werden kumulativ für die Bietergemeinschaft als Ganzes betrachtet. - Die für die persönliche Lage aufgestellten Kriterien sowie die sonstigen Bedingungen an die Auftragsausführung müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. - Die für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufge-stellten Kriterien müssen von jedem Mitglied der Bietergemein-schaft einzeln erfüllt sein, und zwar jeweils im Hinblick auf den Leistungsanteil der einzelnen Mitglieder. Eine kumulative Ge-samtbetrachtung der Bietergemeinschaft findet nicht statt. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Region Nord - Teillos 2
Beschreibung: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.07.2026 bis 31.12.2029 an dem System Tankfahrzeuge in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional an den Standorten der Luftwaffe mit folgenden Versorgungsnummern: 2320-12-344-0667 2320-12-371-2524 2330-12-380-3443 2330-12-344-0668 2320-12-379-2684 2320-12-375-0654 2320-12-393-3511 2320-12-370-9193 2320-12-388-0363 2320-12-379-1222 2320-12-373-3285 2320-12-392-7293 2320-12-377-8324 2320-12-382-9966 2330-12-380-5517 2320-12-382-4342 Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 100% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Eine Standortliste mit Stand vom 12/2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren. Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.07.2026 bis 31.12.2029 beträgt ca. 399 (57 im Jahr 2026 und ab 2027 114 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 10.500 (1.500 im Jahr 2026 und ab 2027 3.000 p.a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 123 (18 im Jahr 2026 und ab 2027 35 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 3.150 (450 im Jahr 2026 und ab 2027 900 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.07.2026 bis 31.12.2029 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 522 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2032 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 342 (114 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 9.000 (3.000 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2032 optional 105 (35 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 2.700 (900 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 2.320.500 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2030 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 663.000 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2031 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 663.000 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2032 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 663.000 EUR Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 4.309.500 EUR
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional können zusätzlich insgesamt 123 (18 im Jahr 2026 und ab 2027 35 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 3.150 (450 im Jahr 2026 und ab 2027 900 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.07.2026 bis 31.12.2029 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 522 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2032 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 342 (114 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 9.000 (3.000 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2032 optional 105 (35 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 2.700 (900 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: militärischen Liegenschaften
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2032 verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 309 500,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Eine Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: RegLa - Handelsregisterauszug des Bewerbers gem. Anlage 1a (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises. (nicht älter als ein Jahr)
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: RegLa - Anlage 1b - technischer Anteil (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1. Eigenerkl. über den Besitz der Herstellereigenschaft / Herstellereigenschaft im Sinne der Inverkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme. (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). oder Eigenerkl., dass eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist. Der entsprechende Nachweis (z.B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag) ist vorzulegen. oder Eigenerkl., dass er ein zugelassener Service Partner vom Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme ist (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). 2. Eigenerkl., dass er eine stets aktuelle gerätebezogene technische Dokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene besitzt, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist. 3. Eigenerkl., dass er alle zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im gebrauchsfähigen Zustand im Besitz hat und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). Des Weiteren ist der Bieter berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten. 4. Eigenerkl., dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie), besitzt. 5. Eigenerkl., dass alle Instandsetzungsarbeiten mit Relevanz für den Explosionsschutz nur durch qualifiziertes und bestelltes Fachpersonal durchgeführt wird (entsprechend TRBS 1201-3). 6. Eigenerkl., dass bei Maßnahmen an herstellergebundenen Bauteilen der jeweilige Hersteller oder durch den Hersteller qualifiziertes Personal eingebunden wird. 7. Eigenerkl., dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller). 8. Eigenerkl., dass für die Ersatzteilbeschaffung in Bezug auf den Tankaufbau ein Zusammenarbeitsvertrag / eine Kooperationsvereinbarung mit dem Aufbauhersteller / Teilelieferant vorliegt. Dies kann sich auf den Vertragsbewerber oder Kooperationspartner des Bewerbers beziehen. 9. Eigenerkl., dass notwendige Schweißarbeiten an den Gefahrgutumschließungen in Übereinstimmung mit dem Unterabschnitt 6.8.2.1.23 des ADR ausgeführt werden oder ausgeführt werden lassen. Diese Schweißarbeiten dürfen nur von qualifizierten Schweißern unter Verwendung eines qualifizierten Schweißverfahrens durchgeführt werden, dessen Eignung (einschließlich etwa erforderlicher Wärmebehandlungen) durch Prüfungen nachgewiesen und von einer Stelle nach GGVSEB bestätigt wurde. 10. Eigenerkl., die ADR/IMDG-Prüfung mit geeignetem und befähigtem Personal durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer priorisiert hierfür das Personal der PrüfOrg TÜBw. Sollten dort keine Prüfkapazitäten vorhanden sein kann eine andere Prüfungsorganisation beauftragt werden. 11. Eigenerkl., dass für die Durchführung der ADR / IMDG Prüfung notwendige Infrastruktur und Prüforganisationen vorhanden sind. Hierzu zählen folgende Anforderungen / weitere Eigenerklärungen: siehe dazu Anlage 1b und Anlage 1d unter 5.1.9. Aufgrund der Zeichenbegrenzung wurden die weiteren Eigenerklärungen zum Thema ADR nicht separat aufgeführt. 12. Eigenerkl., dass sichergestellt werden kann, die Systeme gesetzeskonform zu bewegen und im Bedarfsfall zu verladen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: RegLa - Anlage 1c - QM Anteil (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1.) Eigenerklärung, dass der Bewerber die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2131:2017 einhalten und anwenden wird. 2.) Eigenerklärung, dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers (zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z.B. aus-schließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z.B. Zutrittsbe-rechtigung ZtQ) eingehalten werden. Die im folgenden aufgeführten Nachweise werden der Anlage 1c in der geforderten Form durch den Bewerber beigefügt: - Kopie eines aktuellen und für den Auftragsgegenstand gültigen DIN EN ISO Zertifikats 9001:2015 oder eines vergleichbaren oder höherwertigen Zertifikats (jeweils ausgestellt durch eine akkreditierte Gesellschaft).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: RegLa - Kopie des Bewerbers über die Zertifizierung durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Vorlage des Nachweises in Kopie über eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme / Geräte durch eine behördliche Stelle, die HIL GmbH oder den Hersteller für die ausgeschriebenen Systeme/ Geräte. Ein entsprechender Nachweis wäre z.B. IRV BAAINBw, Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch Logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: RegLa - DIN EN ISO 9001:2015 Zertifizierung des Bewerbers (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Vorlage des Nachweises der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig von einer akkreditierten Gesellschaft.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: RegLa - Anlage 2b - technischer Anteil UAN (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1. Eigenerkl. über den Besitz der Herstellereigenschaft / Herstellereigenschaft im Sinne der Inverkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme. (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). oder Eigenerkl., dass eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist. Der entsprechende Nachweis (z.B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag) ist vorzulegen. oder Eigenerkl., dass er ein zugelassener Service Partner vom Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme ist (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). 2. Eigenerkl., dass er eine stets aktuelle gerätebezogene technische Dokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene besitzt, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist. 3. Eigenerkl., dass er alle zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im gebrauchsfähigen Zustand im Besitz hat und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). Des Weiteren ist der Bieter berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten. 4. Eigenerkl., dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie), besitzt. 5. Eigenerkl., dass alle Instandsetzungsarbeiten mit Relevanz für den Explosionsschutz nur durch qualifiziertes und bestelltes Fachpersonal durchgeführt wird (entsprechend TRBS 1201-3). 6. Eigenerkl., dass bei Maßnahmen an herstellergebundenen Bauteilen der jeweilige Hersteller oder durch den Hersteller qualifiziertes Personal eingebunden wird. 7. Eigenerkl., dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller). 8. Eigenerkl., dass für die Ersatzteilbeschaffung in Bezug auf den Tankaufbau ein Zusammenarbeitsvertrag / eine Kooperationsvereinbarung mit dem Aufbauhersteller / Teilelieferant vorliegt. Dies kann sich auf den Vertragsbewerber oder Kooperationspartner des Bewerbers beziehen. 9. Eigenerkl., dass notwendige Schweißarbeiten an den Gefahrgutumschließungen in Übereinstimmung mit dem Unterabschnitt 6.8.2.1.23 des ADR ausgeführt werden oder ausgeführt werden lassen. Diese Schweißarbeiten dürfen nur von qualifizierten Schweißern unter Verwendung eines qualifizierten Schweißverfahrens durchgeführt werden, dessen Eignung (einschließlich etwa erforderlicher Wärmebehandlungen) durch Prüfungen nachgewiesen und von einer Stelle nach GGVSEB bestätigt wurde. 10. Eigenerkl., die ADR/IMDG-Prüfung mit geeignetem und befähigtem Personal durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer priorisiert hierfür das Personal der PrüfOrg TÜBw. Sollten dort keine Prüfkapazitäten vorhanden sein kann eine andere Prüfungsorganisation beauftragt werden. 11. Eigenerkl., dass für die Durchführung der ADR / IMDG Prüfung notwendige Infrastruktur und Prüforganisationen vorhanden sind. Hierzu zählen folgende Anforderungen / weitere Eigenerklärungen: siehe dazu Anlage 1b und Anlage 1d unter 5.1.9. Aufgrund der Zeichenbegrenzung wurden die weiteren Eigenerklärungen zum Thema ADR nicht separat aufgeführt. 12. Eigenerkl., dass sichergestellt werden kann, die Systeme gesetzeskonform zu bewegen und im Bedarfsfall zu verladen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: RegLa - Anlage 2c - QM Anteil UAN (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1.) Eigenerklärung, dass der Bewerber die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2131:2017 einhalten und anwenden wird. 2.) Eigenerklärung, dass das Unternehmen eine aktuelle und für den Auftragsgegenstand gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder eines vergleichbaren oder höherwertigen Zertifikats besitzt. (jeweils ausgestellt durch eine akkreditierte Gesellschaft oder Stelle). oder dass das Unternehmen in das QM-System des Auftragnehmers eingebunden ist. Die im folgenden aufgeführten Nachweise werden der Anlage 2c in der geforderten Form durch den Bewerber beigefügt: - Kopie eines aktuellen und für den Auftragsgegenstand gültigen DIN EN ISO Zertifikats 9001:2015 oder eines vergleichbaren oder höherwertigen Zertifikats (jeweils ausgestellt durch eine akkreditierte Gesellschaft).
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 21/01/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20/01/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - RegLa - Anlage 1 - Antrag zur Teilnahme ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - RegLa - Anlage 1e - Einhaltung der Sanktionsverordnung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des Bewerbers zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576) des Rates vom 8. April 2022. - RegLa - Anlage 1f - Merkblatt VS NfD ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Ar-beitsgemeinschaft durchzuführen. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Ab-gabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Voll-macht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29 (7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Be-vollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeunterlagen von jedem Bie-tergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahme-antrag einzureichen. Für die Eignungsprüfung gelten folgende Rege-lungen: - Die für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf-gestellten Kriterien sowie die geforderten Kautionen und Sicher-heiten werden kumulativ für die Bietergemeinschaft als Ganzes betrachtet. - Die für die persönliche Lage aufgestellten Kriterien sowie die sonstigen Bedingungen an die Auftragsausführung müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. - Die für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufge-stellten Kriterien müssen von jedem Mitglied der Bietergemein-schaft einzeln erfüllt sein, und zwar jeweils im Hinblick auf den Leistungsanteil der einzelnen Mitglieder. Eine kumulative Ge-samtbetrachtung der Bietergemeinschaft findet nicht statt. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Region Nord - Teillos 3
Beschreibung: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.07.2026 bis 31.12.2029 an dem System Tankfahrzeuge in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional an den Standorten der Luftwaffe mit folgenden Versorgungsnummern: 2320-12-344-0667 2320-12-371-2524 2330-12-380-3443 2330-12-344-0668 2320-12-379-2684 2320-12-375-0654 2320-12-393-3511 2320-12-370-9193 2320-12-388-0363 2320-12-379-1222 2320-12-373-3285 2320-12-392-7293 2320-12-377-8324 2320-12-382-9966 2330-12-380-5517 2320-12-382-4342 Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 100% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Eine Standortliste mit Stand vom 12/2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren. Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.07.2026 bis 31.12.2029 beträgt ca. 231 (33 im Jahr 2026 und ab 2027 66 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 5.950 (850 im Jahr 2026 und ab 2027 1.700 p.a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 70 (10 im Jahr 2026 und ab 2027 20 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 1.785 (255 im Jahr 2026 und ab 2027 510 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.07.2026 bis 31.12.2029 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 301 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2032 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 198 (66 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 5.100 (1.700 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2032 optional 60 (20 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 1.530 (510 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 1.314.950 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2030 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 375.700 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2031 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 375.700 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2032 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 375.700 EUR Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 2.442.050 EUR
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional können zusätzlich insgesamt 70 (10 im Jahr 2026 und ab 2027 20 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 1.785 (255 im Jahr 2026 und ab 2027 510 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.07.2026 bis 31.12.2029 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 301 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2032 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 198 (66 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 5.100 (1.700 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2032 optional 60 (20 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 1.530 (510 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: militärischen Liegenschaften
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2032 verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 442 050,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Eine Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: RegLa - Handelsregisterauszug des Bewerbers gem. Anlage 1a (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises. (nicht älter als ein Jahr)
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: RegLa - Anlage 1b - technischer Anteil (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1. Eigenerkl. über den Besitz der Herstellereigenschaft / Herstellereigenschaft im Sinne der Inverkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme. (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). oder Eigenerkl., dass eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist. Der entsprechende Nachweis (z.B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag) ist vorzulegen. oder Eigenerkl., dass er ein zugelassener Service Partner vom Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme ist (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). 2. Eigenerkl., dass er eine stets aktuelle gerätebezogene technische Dokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene besitzt, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist. 3. Eigenerkl., dass er alle zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im gebrauchsfähigen Zustand im Besitz hat und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). Des Weiteren ist der Bieter berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten. 4. Eigenerkl., dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie), besitzt. 5. Eigenerkl., dass alle Instandsetzungsarbeiten mit Relevanz für den Explosionsschutz nur durch qualifiziertes und bestelltes Fachpersonal durchgeführt wird (entsprechend TRBS 1201-3). 6. Eigenerkl., dass bei Maßnahmen an herstellergebundenen Bauteilen der jeweilige Hersteller oder durch den Hersteller qualifiziertes Personal eingebunden wird. 7. Eigenerkl., dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller). 8. Eigenerkl., dass für die Ersatzteilbeschaffung in Bezug auf den Tankaufbau ein Zusammenarbeitsvertrag / eine Kooperationsvereinbarung mit dem Aufbauhersteller / Teilelieferant vorliegt. Dies kann sich auf den Vertragsbewerber oder Kooperationspartner des Bewerbers beziehen. 9. Eigenerkl., dass notwendige Schweißarbeiten an den Gefahrgutumschließungen in Übereinstimmung mit dem Unterabschnitt 6.8.2.1.23 des ADR ausgeführt werden oder ausgeführt werden lassen. Diese Schweißarbeiten dürfen nur von qualifizierten Schweißern unter Verwendung eines qualifizierten Schweißverfahrens durchgeführt werden, dessen Eignung (einschließlich etwa erforderlicher Wärmebehandlungen) durch Prüfungen nachgewiesen und von einer Stelle nach GGVSEB bestätigt wurde. 10. Eigenerkl., die ADR/IMDG-Prüfung mit geeignetem und befähigtem Personal durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer priorisiert hierfür das Personal der PrüfOrg TÜBw. Sollten dort keine Prüfkapazitäten vorhanden sein kann eine andere Prüfungsorganisation beauftragt werden. 11. Eigenerkl., dass für die Durchführung der ADR / IMDG Prüfung notwendige Infrastruktur und Prüforganisationen vorhanden sind. Hierzu zählen folgende Anforderungen / weitere Eigenerklärungen: siehe dazu Anlage 1b und Anlage 1d unter 5.1.9. Aufgrund der Zeichenbegrenzung wurden die weiteren Eigenerklärungen zum Thema ADR nicht separat aufgeführt. 12. Eigenerkl., dass sichergestellt werden kann, die Systeme gesetzeskonform zu bewegen und im Bedarfsfall zu verladen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: RegLa - Anlage 1c - QM Anteil (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1.) Eigenerklärung, dass der Bewerber die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2131:2017 einhalten und anwenden wird. 2.) Eigenerklärung, dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers (zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z.B. aus-schließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z.B. Zutrittsbe-rechtigung ZtQ) eingehalten werden. Die im folgenden aufgeführten Nachweise werden der Anlage 1c in der geforderten Form durch den Bewerber beigefügt: - Kopie eines aktuellen und für den Auftragsgegenstand gültigen DIN EN ISO Zertifikats 9001:2015 oder eines vergleichbaren oder höherwertigen Zertifikats (jeweils ausgestellt durch eine akkreditierte Gesellschaft).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: RegLa - Kopie des Bewerbers über die Zertifizierung durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Vorlage des Nachweises in Kopie über eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme / Geräte durch eine behördliche Stelle, die HIL GmbH oder den Hersteller für die ausgeschriebenen Systeme/ Geräte. Ein entsprechender Nachweis wäre z.B. IRV BAAINBw, Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch Logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: RegLa - DIN EN ISO 9001:2015 Zertifizierung des Bewerbers (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Vorlage des Nachweises der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig von einer akkreditierten Gesellschaft.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: RegLa - Anlage 2b - technischer Anteil UAN (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1. Eigenerkl. über den Besitz der Herstellereigenschaft / Herstellereigenschaft im Sinne der Inverkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme. (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). oder Eigenerkl., dass eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist. Der entsprechende Nachweis (z.B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag) ist vorzulegen. oder Eigenerkl., dass er ein zugelassener Service Partner vom Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme ist (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). 2. Eigenerkl., dass er eine stets aktuelle gerätebezogene technische Dokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene besitzt, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist. 3. Eigenerkl., dass er alle zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im gebrauchsfähigen Zustand im Besitz hat und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). Des Weiteren ist der Bieter berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten. 4. Eigenerkl., dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie), besitzt. 5. Eigenerkl., dass alle Instandsetzungsarbeiten mit Relevanz für den Explosionsschutz nur durch qualifiziertes und bestelltes Fachpersonal durchgeführt wird (entsprechend TRBS 1201-3). 6. Eigenerkl., dass bei Maßnahmen an herstellergebundenen Bauteilen der jeweilige Hersteller oder durch den Hersteller qualifiziertes Personal eingebunden wird. 7. Eigenerkl., dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller). 8. Eigenerkl., dass für die Ersatzteilbeschaffung in Bezug auf den Tankaufbau ein Zusammenarbeitsvertrag / eine Kooperationsvereinbarung mit dem Aufbauhersteller / Teilelieferant vorliegt. Dies kann sich auf den Vertragsbewerber oder Kooperationspartner des Bewerbers beziehen. 9. Eigenerkl., dass notwendige Schweißarbeiten an den Gefahrgutumschließungen in Übereinstimmung mit dem Unterabschnitt 6.8.2.1.23 des ADR ausgeführt werden oder ausgeführt werden lassen. Diese Schweißarbeiten dürfen nur von qualifizierten Schweißern unter Verwendung eines qualifizierten Schweißverfahrens durchgeführt werden, dessen Eignung (einschließlich etwa erforderlicher Wärmebehandlungen) durch Prüfungen nachgewiesen und von einer Stelle nach GGVSEB bestätigt wurde. 10. Eigenerkl., die ADR/IMDG-Prüfung mit geeignetem und befähigtem Personal durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer priorisiert hierfür das Personal der PrüfOrg TÜBw. Sollten dort keine Prüfkapazitäten vorhanden sein kann eine andere Prüfungsorganisation beauftragt werden. 11. Eigenerkl., dass für die Durchführung der ADR / IMDG Prüfung notwendige Infrastruktur und Prüforganisationen vorhanden sind. Hierzu zählen folgende Anforderungen / weitere Eigenerklärungen: siehe dazu Anlage 1b und Anlage 1d unter 5.1.9. Aufgrund der Zeichenbegrenzung wurden die weiteren Eigenerklärungen zum Thema ADR nicht separat aufgeführt. 12. Eigenerkl., dass sichergestellt werden kann, die Systeme gesetzeskonform zu bewegen und im Bedarfsfall zu verladen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: RegLa - Anlage 2c - QM Anteil UAN (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1.) Eigenerklärung, dass der Bewerber die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2131:2017 einhalten und anwenden wird. 2.) Eigenerklärung, dass das Unternehmen eine aktuelle und für den Auftragsgegenstand gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder eines vergleichbaren oder höherwertigen Zertifikats besitzt. (jeweils ausgestellt durch eine akkreditierte Gesellschaft oder Stelle). oder dass das Unternehmen in das QM-System des Auftragnehmers eingebunden ist. Die im folgenden aufgeführten Nachweise werden der Anlage 2c in der geforderten Form durch den Bewerber beigefügt: - Kopie eines aktuellen und für den Auftragsgegenstand gültigen DIN EN ISO Zertifikats 9001:2015 oder eines vergleichbaren oder höherwertigen Zertifikats (jeweils ausgestellt durch eine akkreditierte Gesellschaft).
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 21/01/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20/01/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - RegLa - Anlage 1 - Antrag zur Teilnahme ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - RegLa - Anlage 1e - Einhaltung der Sanktionsverordnung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des Bewerbers zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576) des Rates vom 8. April 2022. - RegLa - Anlage 1f - Merkblatt VS NfD ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Ar-beitsgemeinschaft durchzuführen. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Ab-gabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Voll-macht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29 (7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Be-vollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeunterlagen von jedem Bie-tergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahme-antrag einzureichen. Für die Eignungsprüfung gelten folgende Rege-lungen: - Die für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf-gestellten Kriterien sowie die geforderten Kautionen und Sicher-heiten werden kumulativ für die Bietergemeinschaft als Ganzes betrachtet. - Die für die persönliche Lage aufgestellten Kriterien sowie die sonstigen Bedingungen an die Auftragsausführung müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. - Die für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufge-stellten Kriterien müssen von jedem Mitglied der Bietergemein-schaft einzeln erfüllt sein, und zwar jeweils im Hinblick auf den Leistungsanteil der einzelnen Mitglieder. Eine kumulative Ge-samtbetrachtung der Bietergemeinschaft findet nicht statt. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Region Nordost - Teillos 1
Beschreibung: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.07.2026 bis 31.12.2029 an dem System Tankfahrzeuge in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional an den Standorten der Luftwaffe mit folgenden Versorgungsnummern: 2320-12-344-0667 2320-12-371-2524 2330-12-380-3443 2330-12-344-0668 2320-12-379-2684 2320-12-375-0654 2320-12-393-3511 2320-12-370-9193 2320-12-388-0363 2320-12-379-1222 2320-12-373-3285 2320-12-392-7293 2320-12-377-8324 2320-12-382-9966 2330-12-380-5517 2320-12-382-4342 Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 100% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Eine Standortliste mit Stand vom 12/2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren. Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.07.2026 bis 31.12.2029 beträgt ca. 10 (1 im Jahr 2026 und ab 2027 3 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 280 (40 im Jahr 2026 und ab 2027 80 p.a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 4 (1 im Jahr 2026 und ab 2027 1 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 84 (12 im Jahr 2026 und ab 2027 24 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.07.2026 bis 31.12.2029 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 14 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2032 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 9 (3 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 240 (80 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2032 optional 3 (1 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 72 (24 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 61.880 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2030 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 17.680 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2031 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 17.680 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2032 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 17.680 EUR Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 114.920 EUR
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional können zusätzlich insgesamt 4 (1 im Jahr 2026 und ab 2027 1 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 84 (12 im Jahr 2026 und ab 2027 24 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.07.2026 bis 31.12.2029 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 14 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2032 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 9 (3 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 240 (80 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2032 optional 3 (1 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 72 (24 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: militärischen Liegenschaften
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2032 verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 114 920,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Eine Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: RegLa - Handelsregisterauszug des Bewerbers gem. Anlage 1a (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises. (nicht älter als ein Jahr)
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: RegLa - Anlage 1b - technischer Anteil (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1. Eigenerkl. über den Besitz der Herstellereigenschaft / Herstellereigenschaft im Sinne der Inverkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme. (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). oder Eigenerkl., dass eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist. Der entsprechende Nachweis (z.B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag) ist vorzulegen. oder Eigenerkl., dass er ein zugelassener Service Partner vom Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme ist (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). 2. Eigenerkl., dass er eine stets aktuelle gerätebezogene technische Dokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene besitzt, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist. 3. Eigenerkl., dass er alle zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im gebrauchsfähigen Zustand im Besitz hat und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). Des Weiteren ist der Bieter berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten. 4. Eigenerkl., dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie), besitzt. 5. Eigenerkl., dass alle Instandsetzungsarbeiten mit Relevanz für den Explosionsschutz nur durch qualifiziertes und bestelltes Fachpersonal durchgeführt wird (entsprechend TRBS 1201-3). 6. Eigenerkl., dass bei Maßnahmen an herstellergebundenen Bauteilen der jeweilige Hersteller oder durch den Hersteller qualifiziertes Personal eingebunden wird. 7. Eigenerkl., dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller). 8. Eigenerkl., dass für die Ersatzteilbeschaffung in Bezug auf den Tankaufbau ein Zusammenarbeitsvertrag / eine Kooperationsvereinbarung mit dem Aufbauhersteller / Teilelieferant vorliegt. Dies kann sich auf den Vertragsbewerber oder Kooperationspartner des Bewerbers beziehen. 9. Eigenerkl., dass notwendige Schweißarbeiten an den Gefahrgutumschließungen in Übereinstimmung mit dem Unterabschnitt 6.8.2.1.23 des ADR ausgeführt werden oder ausgeführt werden lassen. Diese Schweißarbeiten dürfen nur von qualifizierten Schweißern unter Verwendung eines qualifizierten Schweißverfahrens durchgeführt werden, dessen Eignung (einschließlich etwa erforderlicher Wärmebehandlungen) durch Prüfungen nachgewiesen und von einer Stelle nach GGVSEB bestätigt wurde. 10. Eigenerkl., die ADR/IMDG-Prüfung mit geeignetem und befähigtem Personal durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer priorisiert hierfür das Personal der PrüfOrg TÜBw. Sollten dort keine Prüfkapazitäten vorhanden sein kann eine andere Prüfungsorganisation beauftragt werden. 11. Eigenerkl., dass für die Durchführung der ADR / IMDG Prüfung notwendige Infrastruktur und Prüforganisationen vorhanden sind. Hierzu zählen folgende Anforderungen / weitere Eigenerklärungen: siehe dazu Anlage 1b und Anlage 1d unter 5.1.9. Aufgrund der Zeichenbegrenzung wurden die weiteren Eigenerklärungen zum Thema ADR nicht separat aufgeführt. 12. Eigenerkl., dass sichergestellt werden kann, die Systeme gesetzeskonform zu bewegen und im Bedarfsfall zu verladen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: RegLa - Anlage 1c - QM Anteil (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1.) Eigenerklärung, dass der Bewerber die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2131:2017 einhalten und anwenden wird. 2.) Eigenerklärung, dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers (zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z.B. aus-schließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z.B. Zutrittsbe-rechtigung ZtQ) eingehalten werden. Die im folgenden aufgeführten Nachweise werden der Anlage 1c in der geforderten Form durch den Bewerber beigefügt: - Kopie eines aktuellen und für den Auftragsgegenstand gültigen DIN EN ISO Zertifikats 9001:2015 oder eines vergleichbaren oder höherwertigen Zertifikats (jeweils ausgestellt durch eine akkreditierte Gesellschaft).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: RegLa - Kopie des Bewerbers über die Zertifizierung durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Vorlage des Nachweises in Kopie über eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme / Geräte durch eine behördliche Stelle, die HIL GmbH oder den Hersteller für die ausgeschriebenen Systeme/ Geräte. Ein entsprechender Nachweis wäre z.B. IRV BAAINBw, Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch Logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: RegLa - DIN EN ISO 9001:2015 Zertifizierung des Bewerbers (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Vorlage des Nachweises der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig von einer akkreditierten Gesellschaft.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: RegLa - Anlage 2b - technischer Anteil UAN (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1. Eigenerkl. über den Besitz der Herstellereigenschaft / Herstellereigenschaft im Sinne der Inverkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme. (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). oder Eigenerkl., dass eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist. Der entsprechende Nachweis (z.B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag) ist vorzulegen. oder Eigenerkl., dass er ein zugelassener Service Partner vom Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme ist (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). 2. Eigenerkl., dass er eine stets aktuelle gerätebezogene technische Dokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene besitzt, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist. 3. Eigenerkl., dass er alle zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im gebrauchsfähigen Zustand im Besitz hat und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). Des Weiteren ist der Bieter berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten. 4. Eigenerkl., dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie), besitzt. 5. Eigenerkl., dass alle Instandsetzungsarbeiten mit Relevanz für den Explosionsschutz nur durch qualifiziertes und bestelltes Fachpersonal durchgeführt wird (entsprechend TRBS 1201-3). 6. Eigenerkl., dass bei Maßnahmen an herstellergebundenen Bauteilen der jeweilige Hersteller oder durch den Hersteller qualifiziertes Personal eingebunden wird. 7. Eigenerkl., dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller). 8. Eigenerkl., dass für die Ersatzteilbeschaffung in Bezug auf den Tankaufbau ein Zusammenarbeitsvertrag / eine Kooperationsvereinbarung mit dem Aufbauhersteller / Teilelieferant vorliegt. Dies kann sich auf den Vertragsbewerber oder Kooperationspartner des Bewerbers beziehen. 9. Eigenerkl., dass notwendige Schweißarbeiten an den Gefahrgutumschließungen in Übereinstimmung mit dem Unterabschnitt 6.8.2.1.23 des ADR ausgeführt werden oder ausgeführt werden lassen. Diese Schweißarbeiten dürfen nur von qualifizierten Schweißern unter Verwendung eines qualifizierten Schweißverfahrens durchgeführt werden, dessen Eignung (einschließlich etwa erforderlicher Wärmebehandlungen) durch Prüfungen nachgewiesen und von einer Stelle nach GGVSEB bestätigt wurde. 10. Eigenerkl., die ADR/IMDG-Prüfung mit geeignetem und befähigtem Personal durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer priorisiert hierfür das Personal der PrüfOrg TÜBw. Sollten dort keine Prüfkapazitäten vorhanden sein kann eine andere Prüfungsorganisation beauftragt werden. 11. Eigenerkl., dass für die Durchführung der ADR / IMDG Prüfung notwendige Infrastruktur und Prüforganisationen vorhanden sind. Hierzu zählen folgende Anforderungen / weitere Eigenerklärungen: siehe dazu Anlage 1b und Anlage 1d unter 5.1.9. Aufgrund der Zeichenbegrenzung wurden die weiteren Eigenerklärungen zum Thema ADR nicht separat aufgeführt. 12. Eigenerkl., dass sichergestellt werden kann, die Systeme gesetzeskonform zu bewegen und im Bedarfsfall zu verladen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: RegLa - Anlage 2c - QM Anteil UAN (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1.) Eigenerklärung, dass der Bewerber die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2131:2017 einhalten und anwenden wird. 2.) Eigenerklärung, dass das Unternehmen eine aktuelle und für den Auftragsgegenstand gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder eines vergleichbaren oder höherwertigen Zertifikats besitzt. (jeweils ausgestellt durch eine akkreditierte Gesellschaft oder Stelle). oder dass das Unternehmen in das QM-System des Auftragnehmers eingebunden ist. Die im folgenden aufgeführten Nachweise werden der Anlage 2c in der geforderten Form durch den Bewerber beigefügt: - Kopie eines aktuellen und für den Auftragsgegenstand gültigen DIN EN ISO Zertifikats 9001:2015 oder eines vergleichbaren oder höherwertigen Zertifikats (jeweils ausgestellt durch eine akkreditierte Gesellschaft).
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 21/01/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20/01/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - RegLa - Anlage 1 - Antrag zur Teilnahme ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - RegLa - Anlage 1e - Einhaltung der Sanktionsverordnung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des Bewerbers zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576) des Rates vom 8. April 2022. - RegLa - Anlage 1f - Merkblatt VS NfD ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Ar-beitsgemeinschaft durchzuführen. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Ab-gabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Voll-macht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29 (7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Be-vollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeunterlagen von jedem Bie-tergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahme-antrag einzureichen. Für die Eignungsprüfung gelten folgende Rege-lungen: - Die für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf-gestellten Kriterien sowie die geforderten Kautionen und Sicher-heiten werden kumulativ für die Bietergemeinschaft als Ganzes betrachtet. - Die für die persönliche Lage aufgestellten Kriterien sowie die sonstigen Bedingungen an die Auftragsausführung müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. - Die für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufge-stellten Kriterien müssen von jedem Mitglied der Bietergemein-schaft einzeln erfüllt sein, und zwar jeweils im Hinblick auf den Leistungsanteil der einzelnen Mitglieder. Eine kumulative Ge-samtbetrachtung der Bietergemeinschaft findet nicht statt. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Region Südost - Teillos 1
Beschreibung: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.07.2026 bis 31.12.2029 an dem System Tankfahrzeuge in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional an den Standorten der Luftwaffe mit folgenden Versorgungsnummern: 2320-12-344-0667 2320-12-371-2524 2330-12-380-3443 2330-12-344-0668 2320-12-379-2684 2320-12-375-0654 2320-12-393-3511 2320-12-370-9193 2320-12-388-0363 2320-12-379-1222 2320-12-373-3285 2320-12-392-7293 2320-12-377-8324 2320-12-382-9966 2330-12-380-5517 2320-12-382-4342 Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 100% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Eine Standortliste mit Stand vom 12/2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren. Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.07.2026 bis 31.12.2029 beträgt ca. 438 (60 im Jahr 2026 und ab 2027 126 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 11.500 (1.600 im Jahr 2026 und ab 2027 3.300 p.a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 132 (18 im Jahr 2026 und ab 2027 38 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 3.450 (480 im Jahr 2026 und ab 2027 990 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.07.2026 bis 31.12.2029 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 570 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2032 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 378 (126 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 9.900 (3.300 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2032 optional 114 (38 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 2.970 (990 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 2.541.500 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2030 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 729.300 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2031 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 729.300 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2032 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 729.300 EUR Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 4.729.400 EUR
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional können zusätzlich insgesamt 132 (18 im Jahr 2026 und ab 2027 38 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 3.450 (480 im Jahr 2026 und ab 2027 990 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.07.2026 bis 31.12.2029 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 570 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2032 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 378 (126 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 9.900 (3.300 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2032 optional 114 (38 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 2.970 (990 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: militärischen Liegenschaften
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2032 verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 729 400,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Eine Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: RegLa - Handelsregisterauszug des Bewerbers gem. Anlage 1a (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises. (nicht älter als ein Jahr)
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: RegLa - Anlage 1b - technischer Anteil (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1. Eigenerkl. über den Besitz der Herstellereigenschaft / Herstellereigenschaft im Sinne der Inverkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme. (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). oder Eigenerkl., dass eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist. Der entsprechende Nachweis (z.B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag) ist vorzulegen. oder Eigenerkl., dass er ein zugelassener Service Partner vom Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme ist (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). 2. Eigenerkl., dass er eine stets aktuelle gerätebezogene technische Dokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene besitzt, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist. 3. Eigenerkl., dass er alle zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im gebrauchsfähigen Zustand im Besitz hat und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). Des Weiteren ist der Bieter berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten. 4. Eigenerkl., dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie), besitzt. 5. Eigenerkl., dass alle Instandsetzungsarbeiten mit Relevanz für den Explosionsschutz nur durch qualifiziertes und bestelltes Fachpersonal durchgeführt wird (entsprechend TRBS 1201-3). 6. Eigenerkl., dass bei Maßnahmen an herstellergebundenen Bauteilen der jeweilige Hersteller oder durch den Hersteller qualifiziertes Personal eingebunden wird. 7. Eigenerkl., dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller). 8. Eigenerkl., dass für die Ersatzteilbeschaffung in Bezug auf den Tankaufbau ein Zusammenarbeitsvertrag / eine Kooperationsvereinbarung mit dem Aufbauhersteller / Teilelieferant vorliegt. Dies kann sich auf den Vertragsbewerber oder Kooperationspartner des Bewerbers beziehen. 9. Eigenerkl., dass notwendige Schweißarbeiten an den Gefahrgutumschließungen in Übereinstimmung mit dem Unterabschnitt 6.8.2.1.23 des ADR ausgeführt werden oder ausgeführt werden lassen. Diese Schweißarbeiten dürfen nur von qualifizierten Schweißern unter Verwendung eines qualifizierten Schweißverfahrens durchgeführt werden, dessen Eignung (einschließlich etwa erforderlicher Wärmebehandlungen) durch Prüfungen nachgewiesen und von einer Stelle nach GGVSEB bestätigt wurde. 10. Eigenerkl., die ADR/IMDG-Prüfung mit geeignetem und befähigtem Personal durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer priorisiert hierfür das Personal der PrüfOrg TÜBw. Sollten dort keine Prüfkapazitäten vorhanden sein kann eine andere Prüfungsorganisation beauftragt werden. 11. Eigenerkl., dass für die Durchführung der ADR / IMDG Prüfung notwendige Infrastruktur und Prüforganisationen vorhanden sind. Hierzu zählen folgende Anforderungen / weitere Eigenerklärungen: siehe dazu Anlage 1b und Anlage 1d unter 5.1.9. Aufgrund der Zeichenbegrenzung wurden die weiteren Eigenerklärungen zum Thema ADR nicht separat aufgeführt. 12. Eigenerkl., dass sichergestellt werden kann, die Systeme gesetzeskonform zu bewegen und im Bedarfsfall zu verladen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: RegLa - Anlage 1c - QM Anteil (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1.) Eigenerklärung, dass der Bewerber die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2131:2017 einhalten und anwenden wird. 2.) Eigenerklärung, dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers (zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z.B. aus-schließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z.B. Zutrittsbe-rechtigung ZtQ) eingehalten werden. Die im folgenden aufgeführten Nachweise werden der Anlage 1c in der geforderten Form durch den Bewerber beigefügt: - Kopie eines aktuellen und für den Auftragsgegenstand gültigen DIN EN ISO Zertifikats 9001:2015 oder eines vergleichbaren oder höherwertigen Zertifikats (jeweils ausgestellt durch eine akkreditierte Gesellschaft).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: RegLa - Kopie des Bewerbers über die Zertifizierung durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Vorlage des Nachweises in Kopie über eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme / Geräte durch eine behördliche Stelle, die HIL GmbH oder den Hersteller für die ausgeschriebenen Systeme/ Geräte. Ein entsprechender Nachweis wäre z.B. IRV BAAINBw, Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch Logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: RegLa - DIN EN ISO 9001:2015 Zertifizierung des Bewerbers (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Vorlage des Nachweises der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig von einer akkreditierten Gesellschaft.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: RegLa - Anlage 2b - technischer Anteil UAN (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1. Eigenerkl. über den Besitz der Herstellereigenschaft / Herstellereigenschaft im Sinne der Inverkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme. (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). oder Eigenerkl., dass eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist. Der entsprechende Nachweis (z.B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag) ist vorzulegen. oder Eigenerkl., dass er ein zugelassener Service Partner vom Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme ist (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). 2. Eigenerkl., dass er eine stets aktuelle gerätebezogene technische Dokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene besitzt, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist. 3. Eigenerkl., dass er alle zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im gebrauchsfähigen Zustand im Besitz hat und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). Des Weiteren ist der Bieter berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten. 4. Eigenerkl., dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie), besitzt. 5. Eigenerkl., dass alle Instandsetzungsarbeiten mit Relevanz für den Explosionsschutz nur durch qualifiziertes und bestelltes Fachpersonal durchgeführt wird (entsprechend TRBS 1201-3). 6. Eigenerkl., dass bei Maßnahmen an herstellergebundenen Bauteilen der jeweilige Hersteller oder durch den Hersteller qualifiziertes Personal eingebunden wird. 7. Eigenerkl., dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller). 8. Eigenerkl., dass für die Ersatzteilbeschaffung in Bezug auf den Tankaufbau ein Zusammenarbeitsvertrag / eine Kooperationsvereinbarung mit dem Aufbauhersteller / Teilelieferant vorliegt. Dies kann sich auf den Vertragsbewerber oder Kooperationspartner des Bewerbers beziehen. 9. Eigenerkl., dass notwendige Schweißarbeiten an den Gefahrgutumschließungen in Übereinstimmung mit dem Unterabschnitt 6.8.2.1.23 des ADR ausgeführt werden oder ausgeführt werden lassen. Diese Schweißarbeiten dürfen nur von qualifizierten Schweißern unter Verwendung eines qualifizierten Schweißverfahrens durchgeführt werden, dessen Eignung (einschließlich etwa erforderlicher Wärmebehandlungen) durch Prüfungen nachgewiesen und von einer Stelle nach GGVSEB bestätigt wurde. 10. Eigenerkl., die ADR/IMDG-Prüfung mit geeignetem und befähigtem Personal durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer priorisiert hierfür das Personal der PrüfOrg TÜBw. Sollten dort keine Prüfkapazitäten vorhanden sein kann eine andere Prüfungsorganisation beauftragt werden. 11. Eigenerkl., dass für die Durchführung der ADR / IMDG Prüfung notwendige Infrastruktur und Prüforganisationen vorhanden sind. Hierzu zählen folgende Anforderungen / weitere Eigenerklärungen: siehe dazu Anlage 1b und Anlage 1d unter 5.1.9. Aufgrund der Zeichenbegrenzung wurden die weiteren Eigenerklärungen zum Thema ADR nicht separat aufgeführt. 12. Eigenerkl., dass sichergestellt werden kann, die Systeme gesetzeskonform zu bewegen und im Bedarfsfall zu verladen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: RegLa - Anlage 2c - QM Anteil UAN (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1.) Eigenerklärung, dass der Bewerber die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2131:2017 einhalten und anwenden wird. 2.) Eigenerklärung, dass das Unternehmen eine aktuelle und für den Auftragsgegenstand gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder eines vergleichbaren oder höherwertigen Zertifikats besitzt. (jeweils ausgestellt durch eine akkreditierte Gesellschaft oder Stelle). oder dass das Unternehmen in das QM-System des Auftragnehmers eingebunden ist. Die im folgenden aufgeführten Nachweise werden der Anlage 2c in der geforderten Form durch den Bewerber beigefügt: - Kopie eines aktuellen und für den Auftragsgegenstand gültigen DIN EN ISO Zertifikats 9001:2015 oder eines vergleichbaren oder höherwertigen Zertifikats (jeweils ausgestellt durch eine akkreditierte Gesellschaft).
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 21/01/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20/01/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - RegLa - Anlage 1 - Antrag zur Teilnahme ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - RegLa - Anlage 1e - Einhaltung der Sanktionsverordnung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des Bewerbers zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576) des Rates vom 8. April 2022. - RegLa - Anlage 1f - Merkblatt VS NfD ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Ar-beitsgemeinschaft durchzuführen. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Ab-gabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Voll-macht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29 (7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Be-vollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeunterlagen von jedem Bie-tergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahme-antrag einzureichen. Für die Eignungsprüfung gelten folgende Rege-lungen: - Die für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf-gestellten Kriterien sowie die geforderten Kautionen und Sicher-heiten werden kumulativ für die Bietergemeinschaft als Ganzes betrachtet. - Die für die persönliche Lage aufgestellten Kriterien sowie die sonstigen Bedingungen an die Auftragsausführung müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. - Die für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufge-stellten Kriterien müssen von jedem Mitglied der Bietergemein-schaft einzeln erfüllt sein, und zwar jeweils im Hinblick auf den Leistungsanteil der einzelnen Mitglieder. Eine kumulative Ge-samtbetrachtung der Bietergemeinschaft findet nicht statt. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Region West - Teillos 1
Beschreibung: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 01.07.2026 bis 31.12.2029 an dem System Tankfahrzeuge in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional an den Standorten der Luftwaffe mit folgenden Versorgungsnummern: 2320-12-344-0667 2320-12-371-2524 2330-12-380-3443 2330-12-344-0668 2320-12-379-2684 2320-12-375-0654 2320-12-393-3511 2320-12-370-9193 2320-12-388-0363 2320-12-379-1222 2320-12-373-3285 2320-12-392-7293 2320-12-377-8324 2320-12-382-9966 2330-12-380-5517 2320-12-382-4342 Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 100% durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Eine Standortliste mit Stand vom 12/2025 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren. Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 01.07.2026 bis 31.12.2029 beträgt ca. 315 (45 im Jahr 2026 und ab 2027 90 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 13.300 (1.900 im Jahr 2026 und ab 2027 3.800 p.a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 95 (14 im Jahr 2026 und ab 2027 27 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 3.990 (570 im Jahr 2026 und ab 2027 1.140 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.07.2026 bis 31.12.2029 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 410 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2032 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 270 (90 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 11.400 (3.800 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2032 optional 81 (27 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 3.420 (1.140 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 2.939.300 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2030 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 839.800 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2031 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 839.800 EUR Schätzwert für das Optionsjahr 2032 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 839.800 EUR Gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 5.458.700 EUR
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional können zusätzlich insgesamt 95 (14 im Jahr 2026 und ab 2027 27 p.a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 3.990 (570 im Jahr 2026 und ab 2027 1.140 p.a.) Stunden für den Leistungszeitraum 01.07.2026 bis 31.12.2029 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 410 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2032 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 270 (90 p.a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 11.400 (3.800 p.a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2032 optional 81 (27 p.a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 3.420 (1.140 p.a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: militärischen Liegenschaften
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Optional kann die Rahmenvereinbarung um 3 Jahre, längstens bis zum 31.12.2032 verlängert werden (Verlängerungsoption).
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 458 700,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Es kann auf ein oder auf mehrere Lose geboten werden. Eine Zuschlagslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Einzelheiten zu den Regelungen der Losvergabe werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: RegLa - Handelsregisterauszug des Bewerbers gem. Anlage 1a (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises. (nicht älter als ein Jahr)
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: RegLa - Anlage 1b - technischer Anteil (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1. Eigenerkl. über den Besitz der Herstellereigenschaft / Herstellereigenschaft im Sinne der Inverkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme. (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). oder Eigenerkl., dass eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist. Der entsprechende Nachweis (z.B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag) ist vorzulegen. oder Eigenerkl., dass er ein zugelassener Service Partner vom Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme ist (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). 2. Eigenerkl., dass er eine stets aktuelle gerätebezogene technische Dokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene besitzt, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist. 3. Eigenerkl., dass er alle zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im gebrauchsfähigen Zustand im Besitz hat und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). Des Weiteren ist der Bieter berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten. 4. Eigenerkl., dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie), besitzt. 5. Eigenerkl., dass alle Instandsetzungsarbeiten mit Relevanz für den Explosionsschutz nur durch qualifiziertes und bestelltes Fachpersonal durchgeführt wird (entsprechend TRBS 1201-3). 6. Eigenerkl., dass bei Maßnahmen an herstellergebundenen Bauteilen der jeweilige Hersteller oder durch den Hersteller qualifiziertes Personal eingebunden wird. 7. Eigenerkl., dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller). 8. Eigenerkl., dass für die Ersatzteilbeschaffung in Bezug auf den Tankaufbau ein Zusammenarbeitsvertrag / eine Kooperationsvereinbarung mit dem Aufbauhersteller / Teilelieferant vorliegt. Dies kann sich auf den Vertragsbewerber oder Kooperationspartner des Bewerbers beziehen. 9. Eigenerkl., dass notwendige Schweißarbeiten an den Gefahrgutumschließungen in Übereinstimmung mit dem Unterabschnitt 6.8.2.1.23 des ADR ausgeführt werden oder ausgeführt werden lassen. Diese Schweißarbeiten dürfen nur von qualifizierten Schweißern unter Verwendung eines qualifizierten Schweißverfahrens durchgeführt werden, dessen Eignung (einschließlich etwa erforderlicher Wärmebehandlungen) durch Prüfungen nachgewiesen und von einer Stelle nach GGVSEB bestätigt wurde. 10. Eigenerkl., die ADR/IMDG-Prüfung mit geeignetem und befähigtem Personal durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer priorisiert hierfür das Personal der PrüfOrg TÜBw. Sollten dort keine Prüfkapazitäten vorhanden sein kann eine andere Prüfungsorganisation beauftragt werden. 11. Eigenerkl., dass für die Durchführung der ADR / IMDG Prüfung notwendige Infrastruktur und Prüforganisationen vorhanden sind. Hierzu zählen folgende Anforderungen / weitere Eigenerklärungen: siehe dazu Anlage 1b und Anlage 1d unter 5.1.9. Aufgrund der Zeichenbegrenzung wurden die weiteren Eigenerklärungen zum Thema ADR nicht separat aufgeführt. 12. Eigenerkl., dass sichergestellt werden kann, die Systeme gesetzeskonform zu bewegen und im Bedarfsfall zu verladen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: RegLa - Anlage 1c - QM Anteil (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1.) Eigenerklärung, dass der Bewerber die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2131:2017 einhalten und anwenden wird. 2.) Eigenerklärung, dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers (zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z.B. aus-schließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z.B. Zutrittsbe-rechtigung ZtQ) eingehalten werden. Die im folgenden aufgeführten Nachweise werden der Anlage 1c in der geforderten Form durch den Bewerber beigefügt: - Kopie eines aktuellen und für den Auftragsgegenstand gültigen DIN EN ISO Zertifikats 9001:2015 oder eines vergleichbaren oder höherwertigen Zertifikats (jeweils ausgestellt durch eine akkreditierte Gesellschaft).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: RegLa - Kopie des Bewerbers über die Zertifizierung durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Vorlage des Nachweises in Kopie über eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme / Geräte durch eine behördliche Stelle, die HIL GmbH oder den Hersteller für die ausgeschriebenen Systeme/ Geräte. Ein entsprechender Nachweis wäre z.B. IRV BAAINBw, Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch Logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: RegLa - DIN EN ISO 9001:2015 Zertifizierung des Bewerbers (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Vorlage des Nachweises der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig von einer akkreditierten Gesellschaft.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: RegLa - Anlage 2b - technischer Anteil UAN (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1. Eigenerkl. über den Besitz der Herstellereigenschaft / Herstellereigenschaft im Sinne der Inverkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme. (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). oder Eigenerkl., dass eine Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist. Der entsprechende Nachweis (z.B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag) ist vorzulegen. oder Eigenerkl., dass er ein zugelassener Service Partner vom Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme ist (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). 2. Eigenerkl., dass er eine stets aktuelle gerätebezogene technische Dokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene besitzt, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist. 3. Eigenerkl., dass er alle zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im gebrauchsfähigen Zustand im Besitz hat und ausschließlich kalibrierte Mess- und Prüfmittel eingesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss jederzeit nachweisbar (Kalibrierschein) und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich sein (z.B. Prüfplakette). Des Weiteren ist der Bieter berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z.B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten. 4. Eigenerkl., dass er alle sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie), besitzt. 5. Eigenerkl., dass alle Instandsetzungsarbeiten mit Relevanz für den Explosionsschutz nur durch qualifiziertes und bestelltes Fachpersonal durchgeführt wird (entsprechend TRBS 1201-3). 6. Eigenerkl., dass bei Maßnahmen an herstellergebundenen Bauteilen der jeweilige Hersteller oder durch den Hersteller qualifiziertes Personal eingebunden wird. 7. Eigenerkl., dass er die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführt. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller). 8. Eigenerkl., dass für die Ersatzteilbeschaffung in Bezug auf den Tankaufbau ein Zusammenarbeitsvertrag / eine Kooperationsvereinbarung mit dem Aufbauhersteller / Teilelieferant vorliegt. Dies kann sich auf den Vertragsbewerber oder Kooperationspartner des Bewerbers beziehen. 9. Eigenerkl., dass notwendige Schweißarbeiten an den Gefahrgutumschließungen in Übereinstimmung mit dem Unterabschnitt 6.8.2.1.23 des ADR ausgeführt werden oder ausgeführt werden lassen. Diese Schweißarbeiten dürfen nur von qualifizierten Schweißern unter Verwendung eines qualifizierten Schweißverfahrens durchgeführt werden, dessen Eignung (einschließlich etwa erforderlicher Wärmebehandlungen) durch Prüfungen nachgewiesen und von einer Stelle nach GGVSEB bestätigt wurde. 10. Eigenerkl., die ADR/IMDG-Prüfung mit geeignetem und befähigtem Personal durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer priorisiert hierfür das Personal der PrüfOrg TÜBw. Sollten dort keine Prüfkapazitäten vorhanden sein kann eine andere Prüfungsorganisation beauftragt werden. 11. Eigenerkl., dass für die Durchführung der ADR / IMDG Prüfung notwendige Infrastruktur und Prüforganisationen vorhanden sind. Hierzu zählen folgende Anforderungen / weitere Eigenerklärungen: siehe dazu Anlage 1b und Anlage 1d unter 5.1.9. Aufgrund der Zeichenbegrenzung wurden die weiteren Eigenerklärungen zum Thema ADR nicht separat aufgeführt. 12. Eigenerkl., dass sichergestellt werden kann, die Systeme gesetzeskonform zu bewegen und im Bedarfsfall zu verladen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: RegLa - Anlage 2c - QM Anteil UAN (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1.) Eigenerklärung, dass der Bewerber die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2131:2017 einhalten und anwenden wird. 2.) Eigenerklärung, dass das Unternehmen eine aktuelle und für den Auftragsgegenstand gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder eines vergleichbaren oder höherwertigen Zertifikats besitzt. (jeweils ausgestellt durch eine akkreditierte Gesellschaft oder Stelle). oder dass das Unternehmen in das QM-System des Auftragnehmers eingebunden ist. Die im folgenden aufgeführten Nachweise werden der Anlage 2c in der geforderten Form durch den Bewerber beigefügt: - Kopie eines aktuellen und für den Auftragsgegenstand gültigen DIN EN ISO Zertifikats 9001:2015 oder eines vergleichbaren oder höherwertigen Zertifikats (jeweils ausgestellt durch eine akkreditierte Gesellschaft).
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 21/01/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20/01/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Umfang der Nachforderungen ergibt sich aus § 22 Abs. 6 VSVgV i.V.m. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - RegLa - Anlage 1 - Antrag zur Teilnahme ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - RegLa - Anlage 1e - Einhaltung der Sanktionsverordnung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des Bewerbers zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576) des Rates vom 8. April 2022. - RegLa - Anlage 1f - Merkblatt VS NfD ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Ar-beitsgemeinschaft durchzuführen. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Ab-gabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Voll-macht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29 (7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Be-vollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeunterlagen von jedem Bie-tergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahme-antrag einzureichen. Für die Eignungsprüfung gelten folgende Rege-lungen: - Die für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf-gestellten Kriterien sowie die geforderten Kautionen und Sicher-heiten werden kumulativ für die Bietergemeinschaft als Ganzes betrachtet. - Die für die persönliche Lage aufgestellten Kriterien sowie die sonstigen Bedingungen an die Auftragsausführung müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. - Die für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufge-stellten Kriterien müssen von jedem Mitglied der Bietergemein-schaft einzeln erfüllt sein, und zwar jeweils im Hinblick auf den Leistungsanteil der einzelnen Mitglieder. Eine kumulative Ge-samtbetrachtung der Bietergemeinschaft findet nicht statt. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
Finanzielle Vereinbarung: Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000,00 EUR netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000,00 EUR netto übersteigt, die Verordnung VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbstkostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Registrierungsnummer: 992-80013-14
Postanschrift: Josef-Wirmer-Straße 2-8
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-4463-2312
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: 992-80013-14
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 704d9f59-ac89-4408-bff4-91c7a94c7651 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 18
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/12/2025 14:04:20 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 853228-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 246/2025
Datum der Veröffentlichung: 22/12/2025