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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Südwestfalen - IT (Zweckverband)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: RV ADVIS Upgrade VOIS
Beschreibung: Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Modernisierung der Anwendungslösung für das Fachverfahren für Ausländerwesen durch Upgrade und Erweiterung von Softwarekomponenten auf die VOIS-Plattform, insbesondere VOIS|ADVIS, VOIS|VERA, VOIS|STAW u.a. sowie dazugehöriger Softwarepflege und Implementierungsdienstleistungen
Kennung des Verfahrens: 480d465d-5d5e-4f93-80a4-4fd86c6f615f
Interne Kennung: 172-V-2025-EU-BL (Bekanntmachung über vergebenen Auftrag)
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72263000 Software-Implementierung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72267100 Wartung von Informationstechnologiesoftware, 72268000 Bereitstellung von Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hemer
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 157 667,53 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVMH8W#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - Gesamtvergabe
Beschreibung: Modernisierung der Anwendungslösung für das Fachverfahren für Ausländerwesen durch Upgrade und Erweiterung von Softwarekomponenten auf die VOIS-Plattform, insbesondere VOIS|ADVIS, VOIS|VERA, VOIS|STAW u.a. sowie dazugehöriger Softwarepflege und Implementierungsdienstleistungen
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72263000 Software-Implementierung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72267100 Wartung von Informationstechnologiesoftware, 72268000 Bereitstellung von Software
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hemer
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 157 667,53 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Angebotspreis des Auftragnehmers
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Südwestfalen - IT (Zweckverband)
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 4 157 667,53 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beruht vorliegend u.a. auf § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV. Danach kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Nur das Unternehmen Kommunix GmbH ist in der Lage, die notwendigen Lizenzen für ein Upgrade der bereits erworbenen und tiefenintegriert genutzten Classic-Lizenzen, Module und Schnittstellen auf die VOIS-Fachverfahren sowie der dazu erforderlichen Neulizenzierung der Module und Schnittstellen zu liefern. Die Festlegung der technischen Spezifikationen für das Upgrade der bestehenden Lizenzen für die Fachverfahren für das Ausländerwesen auf die VOIS-Fachverfahren durch die SIT ist auch und insbesondere vor dem Hintergrund der von der SIT bereits genutzten und tiefenintegrierten Softwarelösungen von "ADVIS Classic, "VISTVIS Classic", "EINBÜRGERUNG Classic" u.a. und anderer Softwarelösungen der VOIS-Plattform wie VOIS|MESO und VOIS|GESO sachlich gerechtfertigt, denn es liegen nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe hierfür vor. Die Bestimmung erfolgte daher willkürfrei und ist nichtdiskriminierend. Die Voraussetzungen einer Abweichung von § 31 VI VgV war aus technischen und wirtschaftlichen Gründen gerechtfertigt. Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beruht vorliegend zudem auf § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV.Danach kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb auch vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten, erbracht werden kann. Die Voraussetzungen liegen vor. Die Kommunix GmbH ist ausschließliche Inhaberin der urheberrechtlichen Schutzrechte am Quell- und Objektcode der tiefenintegrierten Classic-Lizenzen und, die VOIS-Fachverfahren für das Ausländerwesen sowie der von ihr bereitgestellten funktionserweiternden Module und Schnittstellen. Es besteht im vorliegenden Fall kein Zweifel, dass die bereits eingesetzten Softwarelösungen und Module dem urheberrechtlichen Schutz von § 69a UrhG unterfallen. Die Festlegung auf die VOIS-Fachverfahren erfolgte willkürfrei und auf Grundlage sachlicher und auftragsbezogener Gründe. Die Voraussetzungen einer Abweichung von § 31 VI VgV liegen ebenfalls aus den vorbezeichneten Gründen vor.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beruht vorliegend u.a. auf § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV. Danach kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Nur das Unternehmen Kommunix GmbH ist in der Lage, die notwendigen Lizenzen für ein Upgrade der bereits erworbenen und tiefenintegriert genutzten Classic-Lizenzen, Module und Schnittstellen auf die VOIS-Fachverfahren sowie der dazu erforderlichen Neulizenzierung der Module und Schnittstellen zu liefern. Die Festlegung der technischen Spezifikationen für das Upgrade der bestehenden Lizenzen für die Fachverfahren für das Ausländerwesen auf die VOIS-Fachverfahren durch die SIT ist auch und insbesondere vor dem Hintergrund der von der SIT bereits genutzten und tiefenintegrierten Softwarelösungen von "ADVIS Classic, "VISTVIS Classic", "EINBÜRGERUNG Classic" u.a. und anderer Softwarelösungen der VOIS-Plattform wie VOIS|MESO und VOIS|GESO sachlich gerechtfertigt, denn es liegen nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe hierfür vor. Die Bestimmung erfolgte daher willkürfrei und ist nichtdiskriminierend. Die Voraussetzungen einer Abweichung von § 31 VI VgV war aus technischen und wirtschaftlichen Gründen gerechtfertigt. Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beruht vorliegend zudem auf § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV.Danach kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb auch vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten, erbracht werden kann. Die Voraussetzungen liegen vor. Die Kommunix GmbH ist ausschließliche Inhaberin der urheberrechtlichen Schutzrechte am Quell- und Objektcode der tiefenintegrierten Classic-Lizenzen und, die VOIS-Fachverfahren für das Ausländerwesen sowie der von ihr bereitgestellten funktionserweiternden Module und Schnittstellen. Es besteht im vorliegenden Fall kein Zweifel, dass die bereits eingesetzten Softwarelösungen und Module dem urheberrechtlichen Schutz von § 69a UrhG unterfallen. Die Festlegung auf die VOIS-Fachverfahren erfolgte willkürfrei und auf Grundlage sachlicher und auftragsbezogener Gründe. Die Voraussetzungen einer Abweichung von § 31 VI VgV liegen ebenfalls aus den vorbezeichneten Gründen vor.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 4 157 667,53 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Kommunix GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 4 157 667,53 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Rahmenvertrag "ADVIS-VOIS"
Datum des Vertragsabschlusses: 18/12/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 4 157 667,53 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 4 157 667,53 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Südwestfalen - IT (Zweckverband)
Registrierungsnummer: DE310256502
Postanschrift: Sonnenblumenallee 3
Stadt: Hemer
Postleitzahl: 58675
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
Telefon: +49 271 30 3210
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49251 4111604
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Kommunix GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB 3438
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 74
Stadt: Unna
Postleitzahl: 59425
Land, Gliederung (NUTS): Unna (DEA5C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 23 03 25 47 00
Fax: +49 23 03 4 00 49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fbd10405-b509-440f-b93d-36172e6b54a0 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/12/2025 14:26:27 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 853958-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 246/2025
Datum der Veröffentlichung: 22/12/2025