1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Heidenheim
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Rahmen einer Buslinie Sontheim – Bergenweiler – Sontheim
Beschreibung: Der Landkreis Heidenheim beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 6 Absatz 1 und 3 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs des Landes Baden-Württemberg (ÖPNVG BW) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen auf der Linie 594 nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates. Zu der beabsichtigten Vergabe zählt die folgende Linie: Linie 594 Sontheim – Bergenweiler – Sontheim Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag wird die Versorgung der gesamten Gemeindegebiets Sontheim a.d. Brenz inkl. der Teilorte Brenz und Bergenweiler mit einer Linie des öffentlichen Personennahverkehrs umfassen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird hierfür auch Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten (Mengen-)Korridors an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und den Nahverkehrsplan anzupassen ist. In dem so definierten Rahmen können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots für diese Linie ergeben. Demzufolge kann sich die Linie in Ihrem Verlauf ändern. Die angegebene Verkehrsmenge kann sich daher innerhalb des (Mengen-)Korridors des öffentlichen Dienstleistungsauftrages reduzieren oder erweitern. Der Landkreis Heidenheim kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz i. V. m. Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz sei auf die Ausführungen verwiesen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Heidenheim (DE11C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
3.1.
Technische ID des Teils: PAR-0001
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Rahmen einer Buslinie Sontheim – Bergenweiler – Sontheim
Beschreibung: Der Landkreis Heidenheim beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 6 Absatz 1 und 3 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs des Landes Baden-Württemberg (ÖPNVG BW) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen auf der Linie 594 nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates. Zu der beabsichtigten Vergabe zählt die folgende Linie: Linie 594 Sontheim – Bergenweiler – Sontheim Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag wird die Versorgung der gesamten Gemeindegebiets Sontheim a.d. Brenz inkl. der Teilorte Brenz und Bergenweiler mit einer Linie des öffentlichen Personennahverkehrs umfassen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird hierfür auch Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten (Mengen-)Korridors an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und den Nahverkehrsplan anzupassen ist. In dem so definierten Rahmen können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots für diese Linie ergeben. Demzufolge kann sich die Linie in Ihrem Verlauf ändern. Die angegebene Verkehrsmenge kann sich daher innerhalb des (Mengen-)Korridors des öffentlichen Dienstleistungsauftrages reduzieren oder erweitern. Der Landkreis Heidenheim kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz i. V. m. Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz sei auf die Ausführungen verwiesen.
Interne Kennung: 0226-01
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
3.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Felsenstr. 36
Stadt: Heidenheim an der Brenz
Postleitzahl: 89518
Land, Gliederung (NUTS): Heidenheim (DE11C)
Land: Deutschland
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2031
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#, A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linie ist zum 01.01.2027 aufzunehmen. Die bestehende Liniengenehmigung für die Buslinie 594 läuft am 31.12.2026 aus. B. Vergabe als Gesamtleistung. Die Vergabe der unter A. genannten Verkehrs ist als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz). Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe A), die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz zu versagen. C. Anforderungen. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz werden Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates und § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz für die Buslinie 594 im Landkreis Heidenheim (einschließlich Anlagen) zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 – 5 PBefG. Die Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz relevant für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge (siehe A), d. h. können nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags führen. Das ergänzende Dokument Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates und § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz für die Buslinie 594 im Landkreis Heidenheim (einschließlich Anlagen) steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.landkreis-heidenheim.de/aktuelles/ausschreibungen D. zusätzliche Informationen Auf die Regelungen gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die Verkehre, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben. Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landratsamt Heidenheim
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Heidenheim
Registrierungsnummer: 08135-A1722-80
Postanschrift: Felsenstr. 36
Stadt: Heidenheim an der Brenz
Postleitzahl: 89518
Land, Gliederung (NUTS): Heidenheim (DE11C)
Land: Deutschland
Telefon: +497321 321-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ba5f565e-93d5-4610-9821-eac0f1776c29 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung: 4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/12/2025 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 855141-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 246/2025
Datum der Veröffentlichung: 22/12/2025
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 02/03/2026