1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Erft-Kreis
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Erbringung von Personenverkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis einschließlich abgehender Linien an die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH („REVG“)
Beschreibung: Der Rhein-Erft-Kreis ist Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr gemäß § 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen und zuständige Behörde im Sinne der VO 1370/2007. Er hat die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Artikel 2 i) VO 1370/2007 für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen in Form eines Dienstleistungsauftrags gemäß § 108 Abs. 1 GWB an die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG) vorgenommen. Der bestehende und derzeit noch bis 31.12.2028 geltende öffentliche Dienstleistungsauftrag der REVG wurde dabei frühzeitig durch den neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 3 Abs. 1 der VO 1370/2007 ersetzt. Die zuständige Behörde ist der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG, Art. 7 (2) VO 1370/2007 nachgekommen (Nummer der Bekanntmachung 767733-2024). Der Rhein-Erft-Kreis war berechtigt den öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB direkt an die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG) zu vergeben. Die REVG ist insbesondere eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Rhein-Erft-Kreises (§ 108 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 GWB). Das Tätigkeitskriterium im Verhältnis zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und REVG ist ebenfalls eingehalten (§ 108 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Darüber hinaus bestehen keine privaten Kapitalbeteiligungen an der REVG (§ 108 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags beginnt am 19. Dezember 2025. Die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags beträgt zehn Jahre. Der bestehende öffentliche Dienstleistungsauftrag wurde mit Inkrafttreten des neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrag aufgehoben. Der Rhein-Erft-Kreis wird eine gesonderte Vergabebekanntmachung nach § 39 VgV veranlassen, in der er unter Bezugnahme auf diese Vergabebekanntmachungen seine Veröffentlichungspflichten nach § 8 Abs. 2 Abs. 3 SaubFahrzeugBeschG nachkommen wird. Hintergrund für diese gesonderte Bekanntmachung ist, dass diese Vergabebekanntmachung nach der VO 1370/2007 keine Möglichkeit zur Mitteilung der entsprechenden Fahrzeuge vorsieht, so dass ein Rückgriff auf die entsprechenden Standardformulare notwendig ist.
Kennung des Verfahrens: 38f298ef-7a0d-4900-a865-ec0beafdde2d
Vorherige Bekanntmachung: 767733-2024
Vorherige Bekanntmachung: 27901-2025
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007,§ 108 Abs. 1 GWB -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Erbringung von Personenverkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis einschließlich abgehender Linien an die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH („REVG“)
Beschreibung: Der geografische Geltungsbereich des öffentlichen Dienstleistungsauftrags entspricht dem Kreisgebiet zzgl. der abgehenden Linien in andere Zuständigkeitsbereiche und abzügl. einbrechender Linien von benachbarten Aufgabenträgern. Erfasst sind nachfolgend gelistete Linien, die als Gesamtleistung gemäß § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG vergeben wurden: 783 – AST-Verkehr Frechen; 784 – AST-Verkehr Elsdorf; 785 - AST-Verkehr Bedburg; 788 – AST-Verkehr Kerpen, On-Demand-Angebot mobie Pulheim, On-Demand-Angebot Kraftraum-Shuttle/mobie Bergheim, On-Demand-Angebot mobie Erftstadt; 925 – Bürgerbus Fliesteden; 905 – Bedburg Bf - Bedburg Bf - (Kirdorf); 910 – Frechen Rathaus - Hürth Mitte (ZOB); 911 – Brüggen, Am Alten Bf - Sindorf (S); 915 – Neu-Etzweiler - Ichendorf Bf; 920 – Erftstadt Bf - Horrem Bf; 921– Ringlinie Sindorf; 922 – Bergheim Bf - Kerpen; 923 – Schülerverkehr Bergheim; 924 – Bergheim, Niederaußem - Industriegebiet Mühlenerft; 930 – (Brühl-Badorf) - Brühl Mitte - Wesseling Mitte (Stadtbahn) – (Wesseling Hunsrückstraße); 931 – Königsdorf Widderstraße - Frechen Rathaus; 933 – Schülerverkehr Kerpen (Manheim - Buir - Blatzheim - Kerpen - Sindorf); 935 – Brühl Mitte (Stadtbahn) - Hürth-Hermülheim (Stadtbahn); 937 – Schülerverkehr Elsdorf - Bergheim; 941 – Elsdorf Busbf - Horrem Bf; 944 – Schülerverkehr Kerpen; 945 – Bergheim Bf - Gewerbepark Paffendorf W.-Messerschmitt-Str.; 949 – Köln-Weiden Zentrum (Stadtbahn) – Abtei Brauweiler; 950 – Köln-Weiden Zentrum (Stadtbahn) - Lechenich Markt; 957 – Schülerverkehr Frechen; 960 – Bergheim Kreishaus - Hermülheim (Stadtbahn); 961 – Bergheim Bf - Weiden West (S); 962 – Köln Bocklemünd (Stadtbahn) - Königsdorf Bf; 964 – Kerpen, Lörsfelder Busch - Frechen Rathaus; 965 – Frechen Grube Carl - Weiden West (S); 966 – Schülerverkehr Kerpen; 967 – Schülerverkehr Pulheim; 968 – Schülerverkehr Frechen; 969 – Bergheim Bf - Quadrath Ichendorf Bf; 970 – Bocklemünd (Stadtbahn) - Bergheim Bahnhof (- Quadrath Ichendorf Bf ); 971 – Bergheim Bf - Rommerskirchen Bf; 972 – Bergheim – Weiden; 974 – Schülerverkehr Erftstadt; 975 – (Grevenbroich Bergheimer Straße - Laach - Gustorf Bf) - Kaster Rathaus - Horrem Bf; 976 –Frechen Euro Park/Briefzentrum - Buir Bf; 977 – Frechen Rathaus - Erftstadt Bf; 978 – Köln Breslauer Platz/Hbf - Berrenrath Wendelinusplatz; 979 – Hermülheim (Stadtbahn) – Adenauerplatz; 980 – Worringen (S) - Frechen Rathaus; 987 – Schülerverkehr Bedburg; 988 – Elsdorf Gut Desdorf - Bedburg Bf; 990 – Brühl Mitte - Herrig Peter-Mörs-Platz; SB 91 – Dormagen Bf - Brühl Bf; SB 92 – Elsdorf Busbf - Kerpen; SB 93 – Kerpen Wesseling (Stadtbahn). Einzelheiten zu den Linienverläufen und Qualitäts- und Bedienungsstandards der Linien ergeben sich aus dem aktuell geltenden Nahverkehrsplan (NVP) [//www.rhein-erft-kreis.de/infrastruktur/mobilitaet/oepnv/nahverkehrsplanung.php] abrufbar ist. Die dort enthaltenen Qualitäts- und Bedienungsstandards sind zu beachten und gelten gemäß § 8a Abs. 2 S. 5 PBefG zugleich als Anforderungen der Vorabbekanntmachung gemäß § 13 Abs. 2 S. 2 PBefG. Ergänzend sind auch die unter 5.1.2 in dieser Bekanntmachung enthaltenen zusätzlichen Anforderungen zu beachten. [Optionen] Verschiedene weitere Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots im Rhein-Erft-Kreis können optional vom Aufgabenträger bei der REVG beauftragt werden. Diese sind im geltenden NVP aufgeführt. Umfasst ist die untenstehende Auflistung sowie alle weiteren im NVP in den Liniensteckbriefen beinhalteten Maßnahmen, wie Taktverdichtungen, Taktlücken-Schließungen auf den oben genannten Linien (Linie – Linienverlauf): 910 – Änderung Linienführung: Anbindung Weiden West und Marsdorf; 911–Verlängerung der bisherigen Linie nach Hürth ZOB über Knapsack (Mo-Fr); 921–Durchbindung Sindorf - Kerpen – Brüggen: Stündliche Durchbindung der Linie als umsteigefreie Weiterfahrt nach Kerpen; 930–Linienverlängerung: Wesseling-Sechtem; 935 – Option A: Integration der Linie ins KVB-Netz im Abschnitt Meschenich - Kalscheuren über Linie 192 und Abschnitt Meschenich - Brühl über Verlängerung einer bestehenden Linie in Meschenich, Option B: Anbindung Ostseite Bahnhof Kalscheuren als neuer Start- und Endpunkt, Entfall Kalscheuren-Hermülheim; 941–Verlängerung Linie: Rödingen – Elsdorf; 949–Anpassung Linienweg: Von Lövenich und Brauweiler weiter nach Dansweiler und Glessen. Weitere Verlängerung der Linie von Glessen über Fliesteden, Ingendorf und Stommeln nach Stommelerbusch sowie alternierend nach Nieder- und Oberaußem; 950–Wegfall Abschnitt Rödingen-Elsdorf (Linienübertragung auf 941); 955/1–Brechung der Linie: Horrem - Türnich - Brüggen - Kierdorf - Liblar - Erftstadt Bf; 955/2–Brechung der Linie: Erftstadt Bf - Bliesheim – Lechenich; 960–Linienverlängerung: Hermülheim-Kalscheuren; 964/1–Brechung der Linie: Frechen - Grefrath - Habbelrath - Horrem (mit Ortserschließung); 964/2–Brechung der Linie: Horrem - Götzenkirchen - Kerpen - Lörsfelder Busch – (Buir); 975/1–Brechung der Linie: Bedburg - Bergheim - Quadrath-Ichendorf – Horrem; 975/2–Brechung der Linie: Grevenbroich - Kaster - Bedburg; 976/1–Brechung der Linie: Frechen EuroPark - Grefrath - Habbelrath – Horrem; 976/2–Brechung der Linie: Horrem - Kerpen - Manheim - Blatzheim – Buir; 977–Neustrukturierung der Linie; 980–Angebotsausbau Sinnersdorf-Worringen bei Entfall der Schnellbusbedienung in Sinnersdorf; 990–Verlängerung der Linie nach Nörvenich; 9XX–Neue Linie zur ÖPNV-Anbindung des neuen Gewerbegebiets BEB 61 als Vorlauf zum SB 94; 9XX–Neue Linie zur Anbindung des Gewerbegebiets Knapsack an Hürth, Hermülheim und Brühl; 9XX –Verbesserte Anbindung des Gewerbegebiets Brauweiler an S-Bahn und Stadtbahn; 9XX – Neue Linie zur Anbindung Forum Terra Nova, Wüllenrath, Heppendorf, Sindorf Karl-Ferdinand-Braun-Str; 9XX – Einführung eines Ortsbussystems in Erftstadt; 9XX – Verbesserte Anbindung "Phantasialand"; 9XX – Anpassung des Busangebots im Bereich Pulheim, Stommeln und Rommerskirchen an das neue SPNV-Fahrtenangebot [Weiter unter Ziff. 5.1.2]
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 50126
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 9XX – Erschließung der zukünftigen Gewerbegebiete Niederaußem Digitalpark, INKA :terra nova sowie des interkommunalen Gewerbegebiets Kerpen/Elsdorf; 9XX – Erschließung der zukünftigen Wohn- und Gewerbegebiete RHENANIA West, RHENANIA Ost sowie Grube Carl in Frechen; SB 91 – Anpassung des Linienwegs zwischen Pulheim Rathaus und Worringen mit zukünftiger Bedienung des Kölner Stadtteils Esch statt Sinnersdorf; SB 92/93 – Einführung eines neuen Linienabschnitts von Elsdorf nach Jülich Bahnhof; SB 94 – Einführung einer neuen Schnellbuslinie SB 94 zwischen Bedburg, Titz und Erkelenz; SB XX – Einführung eines Schnellbusangebotes zwischen Kerpen und Köln (-Lindenthal); SB XX – Einführung einer Schnellbuslinie Bergheim-Rommerskirchen-Neuss [Ende Ergänzung zu Ziff. 5.1]. Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, in Folge sich ändernder finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen kann der Aufgabenträger eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag. Die Direktvergabe erfolgt auf der Grundlage von § 108 Abs. 1 GWB. Die Angabe der Verfahrensart in Ziff. 2.1 („Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb“), erfolgte nur, weil dies ein Pflichtfeld ist und keine andere passende Auswahlmöglichkeit bestand. // Auf die Rechtsbehelfsfrist des § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB wird hingewiesen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragsvergabe 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Zuständige Stelle für das Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln, 50606 Köln.
5.1.3.
Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 19/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 18/12/2035
5.1.13.
Bedingungen für den Auftrag
Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen: Platzhalter
Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen: 100,00
5.1.14.
Qualitätsziele
Informationen über Belohnungen und Strafen:
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Erft-Kreis
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Rhein-Erft-Kreis
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: öDA
Datum des Vertragsabschlusses: 18/12/2025
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Erft-Kreis
Registrierungsnummer: t: 4922718318510
Stadt: Bergheim
Postleitzahl: 50126
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Andreas Falkowski
Telefon: 004922718318510
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: t 492237 696910
Stadt: Kerpen
Postleitzahl: 50169
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d2f7086e-4eaa-41e0-bcb5-19f123afb9fb - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge für öffentliche Personenverkehrsdienste
Unterart der Bekanntmachung: T02
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/12/2025 11:53:22 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 848331-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 245/2025
Datum der Veröffentlichung: 19/12/2025