2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wuppertal
Postleitzahl: 42119
Land, Gliederung (NUTS): Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot einzureichen: • die unterschriebene „Eigenerklärung SanktionsVO“ • das vollständig ausgefüllte Dokument "Honorarformblatt", • die vollständig ausgefüllten Dokument "Angebotsschreiben" und "Bietererklärung" inkl. der darin geforderten Angaben u.a. zum eingesetzten Personal, Referenzen, Umsatz, Versicherungen, sowie Eigenerklärungen (u.a. Kartellerklärung, Neutralitätserklärung, Angabe einer möglichen Präqualifizierung, bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung, Eigenerklärungen nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. gesetzlichen Sozialversicherungen erfüllt wurde, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen, keine Vergabesperre bei öffentlichen Auftraggebern besteht, zu Insolvenzverfahren oder vergleichbarem, inkl. Verfahrenseröffnung oder Bestätigung eines Insolvenzplans und Angabe ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet sowie Angabe ob Insolvenzverfahren anhängig sind, zur Zuverlässigkeit (Korruptionsverfehlungen, Preisabsprachen, illegale Beschäftigung von Arbeitskräften, Angaben zum eingesetzten Personal etc.) sowie Erklärung „Leistungsausführung im eigenen Betrieb und / oder durch Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften“ und Erklärung, welche Leistungsteile im Falle einer Auftragserteilung an Nachunternehmer vergeben werden sollen). • das unausgefüllte Angebotsdokument (erforderlich aus technischen Gründen Ansonsten ist eine Angebotsabgabe nicht möglich. Das Dokument wird nicht Vertragsbestandteil und fließt nicht in die Angebotswertung ein). Für den Fall, dass der Vertrag gekündigt oder anderweitig beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Durchführung des Auftrags bzw. der verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses und grundsätzlich zu den von diesen im Ausschreibungsverfahren angebotenen finanziellen Konditionen anzubieten. Der Auftraggeber stellt dabei sicher, dass der neue Auftragnehmer ebenfalls im Sinne des Ausschreibungsverfahrens geeignet und nicht nach §§ 123, 124 GWB auszuschließen ist. Der Auftraggeber gewährt dem neuen Auftragnehmer einen angemessenen Zeitraum zur Vorbereitung auf die Vertragsumsetzung. Dabei können dem neuen Auftragnehmer auch notwendige Abweichungen von etwaig angebotenen Vertragsfristen gestattet werden. Der Auftraggeber und der neue Auftragnehmer können einen neuen Preis unter Berücksichtigung der Mehr und Minderkosten vereinbaren, die aus einer etwaigen Verkürzung bzw. Verlängerung des Vertrags oder einer Verschiebung von sonstigen Vertragsfristen resultieren. Hinweise zu den Referenzen: Sofern im Rahmen einer Bietergemeinschaft am Verfahren teilgenommen wird, ist nachzuweisen, dass die Erfüllung der Mindestanforderungen Referenzen in Gänze von der Bietergemeinschaft erfüllt werden. D.h. es ist nachzuweisen, dass alle Leistungsphasen und sonstigen Kriterien, die als Mindestanforderung für die Hauptreferenzen gefordert werden, von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft lückenlos erbracht wurden in der den Anforderungen entsprechenden Referenzenprojekten. Gleiches gilt beim Einsatz von Nachunternehmern. Für die Prüfung der Erfüllung der Mindest und Bewertungskriterien an die Referenzprojekte werden die Regelungen der HOAI hinsichtlich der erbrachten LPH, der Honorarzone sowie der DIN 276 hinsichtlich der benannten Kostengruppen angewendet. Ausländische Bieter, deren Referenzprojekte nicht den Vorgaben der HOAI und/ oder der DIN 276 entsprechen, dürfen dabei nicht benachteiligt werden. Entsprechend werden ausländische Bieter gebeten, in Ihren Angebotsunterlagen darzulegen, inwiefern Ihre Referenzprojekte den für die Hauptreferenzen geforderten Mindestanforderungen entsprechen. Dabei ist die Vergleichbarkeit insbesondere hinsichtlich der Honorarzone, der Baukosten und der erbrachten Leistungen in den einzelnen Leistungsphasen darzulegen. Die aufgeführten Referenzen werden im Rahmen der Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV abgefragt und müssen sich auf das Unternehmen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft beziehen. In Abgrenzung dazu werden persönliche Referenzen der Projekt- und Objektüberwacher gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV als Zuschlagskriterium zur Angebotsbewertung herangezogen. Die Mindestanforderungen und Kriterien für die Angebotsbewertung sind dem Dokument "Bewertungsmatrix Angebote" zu entnehmen. Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), sofern diese alle in dieser Bekanntmachung benannten Erklärungen beinhaltet. Die Vorlage der EEE entbindet nicht von der Verpflichtung, die in Abschnitt Eignungskriterien benannten Unterlagen zum dort benannten Zeitpunkt vorzulegen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQV) geführt werden. Im Falle des Eignungsnachweises durch die Eintragung in ein PQV werden Unterlagen zum Nachweis der Eignung, die laut dieser Auftragsbekanntmachung mit dem Angebot einzureichen sind, nicht nachgefordert. Der Bieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass die geforderten Eignungsnachweise Bestandteil des PQV sind. Sollten die im PQV hinterlegten Eignungsnachweise nicht die in dieser Auftragsbekanntmachung geforderten Eigenerklärungen und Bescheinigungen enthalten und / oder die geforderten Mindestkriterien nicht erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot die erforderlichen Eignungsnachweise beifügen. Erfüllen die zur Angebotsabgabe vorgelegten Unterlagen nicht die geforderten Mindestkriterien für die Eignung, wird das Angebot ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 57 VgV und der Auftragsbekanntmachung.