Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Gangelt
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Issum
Jüchen
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Kranenburg
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Metelen
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rheurdt
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Vlotho
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willebadessen
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich

Deutschland – Allgemeine und berufliche Bildung – Coaching U25

841314-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Allgemeine und berufliche Bildung – Coaching U25
OJ S 244/2025 18/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen - JobCenter Essen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Coaching U25
Beschreibung: Das Hauptziel der Maßnahme "Coaching U25" ist die Verbesserung der beruflichen Integrationschancen der Zielgruppe sowie die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III ist die - Heranführung der Teilnehmenden (TN) an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung - Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme. Zielgruppe Zur Zielgruppe gehören erwerbsfähige, leistungsberechtigte junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren - die einer individuellen Unterstützung im Integrationsprozess bedürfen, - mit Schulabschluss, - mit in der Regel erfüllter Vollzeitschulpflicht, - mit individuellem Unterstützungsbedarf bei der Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Ausbildung / Beschäftigung, - mit und ohne berufliche Ausbildung - mit hoher Motivation, in den 1. Arbeitsmarkt zu gehen. Im Bedarfsfall bei dem Ziel Ausbildungsvermittlung ist es auch möglich, Minderjährige und Jugendliche, die die 10. Jahrgangsstufe besuchen, zuzuweisen. Hierbei ist der Teilnehmende von der Praktikumsphase zu befreien. Für die Erfüllung der Berufsschulpflicht muss der Teilnehmende selber sorgen.
Kennung des Verfahrens: 204c43b1-1b8e-4916-b8bd-56e81e792c58
Interne Kennung: 34348/FB56/02-2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Essen, Ruhr
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6YTJ26569C# Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Coaching U25
Beschreibung: Inhalt: Die Maßnahme umfasst wöchentliche Einzelcoachings mit einem Umfang von sechs Stunden. In der Regel werden die Teilnehmenden für drei Monate der MAT "Coaching U25" zugewiesen. Der Ablauf der Maßnahme (MAT) gestaltet sich wie folgt: - Einstieg: In der ersten Woche erfolgt die Einführung der Jugendlichen in die MAT. - Bewerbungsphase: Anschließend konzentrieren sich die Teilnehmenden - unterstützt durch die Jobcoaches - auf die Erstellung von Bewerbungen sowie die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz. - Praktikum: Zum Abschluss dieser Phase soll ein Praktikum aufgenommen werden. Die betriebliche Erprobung kann bis zu vier Wochen dauern. Ein Abbruch ist möglich; in diesem Fall werden die Einzelcoachings fortgesetzt, um weitere Bewerbungsphasen und Praktika zu begleiten. Während der gesamten Zuweisungszeit finden kontinuierlich Einzelcoachings statt. Ziel der MAT ist die nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt. In der MAT sollen Jugendliche, die eigentlich fit sind für den ersten Arbeitsmarkt, aber den Sprung in diesen nicht selbstständig schaffen, Unterstützung finden. Deshalb sollen hier 2 realistische Alternativen zum eigentlichen Berufswunsch entwickelt werden, so dass der Teilnehmende 3 Zielberufe hat. Der Einstieg in die MAT basiert insbesondere aus wöchentlichen Einzelcoachings, einem Erstprofiling sowie intensivem Bewerbungstraining im Einzelcoaching mit dem Ziel, aktuelle Bewerbungsunterlagen zu erstellen und den Teilnehmenden die Möglichkeit zu eröffnen, sich bei Arbeitgebern um Plätze zur betrieblichen Erprobung für die Integrationsphase zu bewerben. Darüber hinaus soll mit dem Teilnehmenden eine vollständige Bewerbungsmappe für Bewerbungen um einen Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz in elektronischer Form erstellt werden. Der Einstieg kann unterschiedlich gestaltet werden, je nach Anzahl der vorgemerkten Teilnehmenden, entweder als Gruppenveranstaltung bei mindestens 5 Teilnehmenden oder direkt als Einzelcoaching. Es muss gewährleistet sein, dass die Teilnehmerplätze schnell nachbesetzt werden. Eine Abstimmung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber wird kurzfristig erfolgen um eine gute Auslastung der Maßnahme zu gewährleisten und die Abbruchquote niedrig zu halten. Zum Coaching gehört ebenfalls die Begleitung des Teilnehmenden während der betrieblichen Erprobung. Dafür wird der Jugendliche einmal wöchentlich im Betrieb aufgesucht. Hier führt der Jobcoach Gespräche mit dem Teilnehmenden und dem Praktikumsbetrieb zum Praktikumsverlauf. Vorhandene Schwierigkeiten, die einer Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsaufnahme entgegenstehen, sind zu besprechen und gemeinsam Strategien zum Abbau der Hemmnisse zu entwickeln. Soweit eine Beschäftigungsaufnahme in der betrieblichen Erprobung nicht erfolgt, hat spätestens nach 4 Wochen ein Betriebswechsel zu erfolgen. Soweit dieser nicht nahtlos möglich ist, schließt sich an die endende betriebliche Erprobung erneut das Coaching mit 6 Stunden in der Woche an. In diesen sind durch Bewerbungstraining und Motivationsförderung die Teilnehmer auf den nächsten Maßnahmeteil bei einem Arbeitgeber vorzubereiten und in diesen zu vermitteln. Das Coaching U 25 umfasst die Themenschwerpunkte: 1. Bewerbungstraining 2. Überprüfen und Erweitern der EDV und Internetkompetenz 3. Berufe-Check 4. Verbesserung von Schlüsselkompetenzen 5. Betriebliche Erprobung / Praktika 6. Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 7. Nachbetreuung und Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme Die erfolgreiche Eingliederung in eine betriebliche Ausbildung bzw. versicherungspflichtige Beschäftigung ist durch eine sich anschließende Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme durch einen Jobcoach für 6 Monate zu unterstützen. Diese Nachbetreuung umfasst mindestens einen wöchentlichen Kontakt zum Arbeitgeber und einen wöchentlichen Kontakt zum Absolventen und muss verbindlich sein. Dabei soll der Absolvent unterstützt werden, bei beispielsweisen Antragstellungen und einen guten Übergang in den Arbeitsmarkt gewährleisten. Durch die Begleitung und die Konfliktintervention sollen Beschäftigungsabbrüche verhindert werden. Die Nachbetreuung soll für die Teilnehmenden, die im SGB II Bezug auch bei Beschäftigungsaufnahme verbleiben, verpflichtend sein. Hierauf sind die Teilnehmenden vorab hinzuweisen. Mit den Kunden ist dies vorab schriftlich festzuhalten. Für die Nachbetreuung muss sozialpädagogisches Personal (höchstens 0,3 Stellenanteil) zur Verfügung gestellt werden, auch über den Vertragszeitraum hinaus. In der laufenden Maßnahme soll die Nachbetreuung über die vorhandenen Personalien der Jobcoaches abgedeckt werden. Zeitlicher Umfang Die Teilnehmenden werden grundsätzlich für 3 Monate zugewiesen. In besonders begründeten Einzelfällen kann die individuelle Teilnahmedauer durch den Bedarfsträger um einen Monat verlängert werden, wenn dies zur Erreichung der Zielsetzung notwendig ist. Die Entscheidung darüber obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Eine vorzeitige Beendigung durch den möglichst frühzeitigen Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist anzustreben. Die Wochenstundenzahl beträgt 6 Zeitstunden (eine Verteilung ist im Einzelfall mit dem Teilnehmenden abzustimmen). Im Rahmen einer betrieblichen Erprobung gelten die tariflichen bzw. betriebsüblichen Arbeitszeiten des Betriebes. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z.B. Jugendarbeitsschutzgesetz, sind zu beachten.
Interne Kennung: 34348/FB56/02-2026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Essen, Ruhr
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann einmal um den Vertragszeitraum verlängert werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen. Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z.B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit etc.) geachtet werden. In der Maßnahme dürfen nur solche Personen zum Einsatz kommen, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer sich vor Einsatz in der Maßnahme von allen in der Maßnahme eingesetzten Mitarbeitern ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen zu lassen. Dieses darf zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme für den Auftraggeber nicht älter sein als drei Monate. Während der Tätigkeit des Mitarbeiters für den Auftraggeber hat der Auftragnehmer sich alle drei Jahre ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Die Einsichtnahme ist - mit Einwilligung des Mitarbeiters nach Art.6 und 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - vom Auftragnehmer mit den Angaben zur Person des Mitarbeiters, dem Datum der Einsichtnahme, dem Ausstellungszeitpunkt des erweiterten Führungszeugnisses und der Feststellung zum Nichtvorliegen der o.g. Straftaten zu dokumentieren und auf Verlangen des Auftragsgebers sowie seinem Prüfdienst für Arbeitsmarktdienstleistungen vorzulegen. Für die Einholung der Einwilligung der Mitarbeiter hat der Auftragnehmer zu sorgen. In der Maßnahme kommen ausschließlich Jobcoaches zum Einsatz und zwar 5 Vollzeitstellen für Jobcoaches. Eine anteilige Projektleitung ist hier bereits enthalten. Darüber hinaus ist Personalkapazität für administrative Aufgaben (Verwaltungskraft) in Höhe von 0,4 zur Verfügung zu stellen (z.B. Teilnehmerverwaltung, Auszahlung der Fahrkosten an die Teilnehmer und Abrechnung mit dem Bedarfsträger) vorzuhalten. Die Nachbetreuungsstelle Jobcoach umfasst 0,3 Stellen für 6 Monate, über den Vertragszeitraum hinaus. In der laufenden Maßnahme ist die Nachbetreuung vom eingesetzten Personal zu übernehmen. Der im Personalschlüssel abgebildete Wert "1" entspricht einem Volumen von wöchentlich 39 Zeitstunden in der Maßnahme. Alle Personalien müssen in der Kalkulation K.1. angegeben werden, so dass der Einsatz nachvollziehbar ist. Der Jobcoach muss fachlich geeignet sein. Fachlich geeignet ist, wer über einen Berufs- oder Studienabschluss und eine mindestens 1-jährige Berufserfahrung sowie Kenntnisse und Erfahrungen in den Personalauswahlsystemen/-kriterien der Unternehmen und im Personalwesen verfügt. Die fachliche Eignung ist nach der Zuschlagserteilung nachzuweisen. Die Aufgabe des Jobcoaches liegt zusätzlich in der Akquise von Einsätzen in betriebspraktischen Erprobungen und Betreuung der Teilnehmer während der Durchführung. Alternativ: Bei fehlender Erfahrung in der beruflichen Eingliederung kann ansonsten eine dreijährige Berufserfahrung und eine vorhandene Qualifikation zum "Jobcoach für den beruflichen Wiedereinstieg (IHK)" anerkannt werden. Praktikumszeiten während einer Berufsausbildung und eines Studiums gelten nicht als Berufserfahrung. Die Projektleitung muss über einen Berufsabschluss sowie über eine 5-jährige Berufserfahrung verfügen, davon müssen 2 Jahre Berufserfahrung mit der Zielgruppe sein. Der Aufgabenbereich der Verwaltungskraft ist die Abrechnung der Fahrtkosten für die Teilnehmenden, die Erstellung und der Versand von Excel-Listen und die administrative Teilnehmerverwaltung. Dafür sollte die Verwaltungskraft fachlich geeignet sein und über IT-Kenntnisse in MS Office verfügen. Für das gesamte Personal gilt: Umfassende Kenntnisse in MS-Office Anwendungen (Word, Excel, Outlook) sowie umfassende Kenntnisse in IT-Anwendungen (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, E-Mail-Programme) werden vorausgesetzt. Darüber hinaus müssen Internetkenntnisse und Kenntnisse im Umgang mit der JOBBÖRSE der BA und anderer Stellenportale sowie einschlägige Erfahrungen im Bewerbungsmanagement und dem Erstellen von Bewerbungsunterlagen vorhanden sein. Das Personal muss die Fähigkeit besitzen, Teilnehmerinnen bei der Anwendung der verschiedenen Suchwege und im Umgang mit den zu Verfügung stehenden Medien zu unterstützen. Zusätzlich muss das eingesetzte Personal über Gesprächsführungs- und Beratungskompetenz sowie Erfahrung im Konfliktmanagement mit der Zielgruppe verfügen. (Nachweispflichtig durch Zertifikate oder Teilnahmebestätigungen an den entsprechenden Seminaren oder durch Arbeitszeugnisse). Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal über den für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen aktuellen fachlichen und pädagogischen Wissensstand verfügt. Dem Grundsatz der Kontinuität des Personals ist durch mindestens 70 % fest angestellte Arbeitnehmer für die Vertragslaufzeit Rechnung zu tragen. Fest angestellt bedeutet, dass die zwischen dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern geschlossenen Arbeitsverträge nicht einen geringeren Zeitraum als die vorgesehene Vertragslaufzeit umfassen dürfen. Erklärungen zu beabsichtigten Verlängerungen von Arbeitsverträgen während der Laufzeit des Vertrages werden nicht anerkannt. Minijobs im Sinne des § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) gehören nicht zum fest angestellten Personal. Bei einer Honorarkraft werden bei der Bemessung des Personalschlüssels 25 % Vor- und Nacharbeitungszeit außerhalb der Maßnahme berücksichtigt. Beim Einsatz von Honorarkräften hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass diese über die Zielrichtung der Maßnahme, die Besonderheiten der Zielgruppe sowie die fachliche Einbindung ihres Beitrags in das Gesamtkonzept informiert sind. Der Einsatz von Honorarkräften wird auf die vorgegebenen fest angestellten oder befristet eingesetzten Personalien angerechnet. In der Kostenkalkulation ist darauf zu achten, dass der vorgegebene Personalschlüssel im Fall des Einsatzes von zusätzlichen Honorarkräften eingehalten und nicht überschritten wird. Bei einer Kalkulation mit z.B. 70 % fest angestellten Arbeitnehmern, sind dann noch 30 % Honorarkräfte einzubeziehen. Falls der vorzuhaltende Personalschlüssel bereits mit 100 % fest angestellten Arbeitnehmern kalkuliert wird, ist der Einsatz von weiteren Honorarkräften dann ausgeschlossen. Der Auftragnehmer stellt zudem sicher, dass Personalkapazitäten für einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen Auftragnehmer und Bedarfsträger sowie ggfls. zur Durchführung von Fallbesprechungen und Fallkonferenzen unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verfügung stehen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): D.3.pdf (Erklärung zu Referenzleistungen) Angabe geeigneter Referenzen über ausgeführte Aufträge des Bieters, von Mitgliedern der BG und/oder Unterauftragnehmern. Nachweis erbracht, wenn die zu vergebende Leistung oder eine vergleichbare Leistung (Beispiele in A.3 der Allgemeinen Hinweise) innerhalb der letzten 3 Jahre (berechnet vom Tag, an dem die Angebotsfrist endet) ausgeführt wurde. Aufstellung der Referenzleistungen in Form einer Liste mit Angabe des Auftragnehmers, der erbrachten Leistung, von Durchführungszeit und -ort, Teilnehmerkapazitäten, des Auftraggebers mit Kontaktperson inkl. Telefonnr.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 35 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Werden nachgefordert wenn dies rechtlich möglich ist.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom Bieter: - die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften) - Trägerzulassung nach AZAV vorzulegen. Für den Vordruck R.1 ergeben sich gesonderte Regelungen aus Teil B.1.5. der Leistungsbeschreibung.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Essen - JobCenter Essen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Essen - JobCenter Essen

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen - JobCenter Essen
Registrierungsnummer: 05113-31001-15
Postanschrift: Ruhrallee 175
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45136
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.essen.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 02514111604
Fax: 0251 411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3c39886d-4659-4af9-a352-a0f5d703f890 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/12/2025 10:22:15 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 841314-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 244/2025
Datum der Veröffentlichung: 18/12/2025