5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Tecklenburger Str. 10
Stadt: Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Liegenschaften in Steinfurt und Ochtrup
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Entsprechende Beschaffungen erfolgen fortlaufend im Rahmen von EU-weiten Vergabeverfahren
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Folgende umweltbezogenen Kriterien wurden bei der Beschaffung berücksichtigt: - Eignungskriterium: Angaben zum Umweltmanagement (Zertifizierung); - Ausführungsbedingung: Es dürfen ausschließlich Produkte verwendet werden, die das Umweltzeichen "Blauer Engel" oder "Euroblume" oder vergleichbare Umweltzeichen erhalten haben; - Wertungskriterium: Das Wertungskriterium sind konzeptionelle Angaben für eine nachhaltige und umweltbewusste Leistungserbringung.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_06_TNW_Teilnahmeantrag.docx) geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um A- Kriterium (Ausschlusskriterien). Werden nicht alle Ausschlusskriterien erfüllt, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Angabe über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV, Eigenerklärung zu § 19 MiLoG, - Eigenerklärung zu § 21 AentG, Angabe über die Abführung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe darüber, dass über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist und die Eröffnung nicht beantragt worden ist und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet, Antikorruptionserklärung, Scientology Schutzerklärung, Eigenerklärung Bezug Russland, Erklärung zum Masernschutz. Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_06_TNW_Teilnahmeantrag.docx) geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um A-Kriterium (Ausschlusskriterien). Werden nicht alle Ausschlusskriterien erfüllt, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Angabe über die Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_06_TNW_Teilnahmeantrag.docx) geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um A-Kriterium (Ausschlusskriterien). Werden nicht alle Ausschlusskriterien erfüllt, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Angaben zum Umsatz der vergangenen abgeschlossenen Geschäftsjahre die mit der Leistung vergleichbar sind (inkl. Angaben zum Eigenleistungsanteil). Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_06_TNW_Teilnahmeantrag.docx) geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um A-Kriterium (Ausschlusskriterien). Werden nicht alle Ausschlusskriterien erfüllt, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Erklärung darüber, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungs-summen besteht bzw. im Auftragsfall erhöht oder abgeschlossen wird, die mindestens den nachfolgenden Deckungssummen entsprechen: 5.000.000 Euro für Personenschäden, 5.000.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden sowie Umweltschäden, 1.000.000 Euro für Bearbeitungsschäden, 250.000 Euro für Schlüssel- und Transponderverlust. Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: Nachweis zur Haftpflichtversicherung. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_06_TNW_Teilnahmeantrag.docx) geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um A-Kriterium (Ausschlusskriterien). Werden nicht alle Ausschlusskriterien erfüllt, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Angaben zum Personal der vergangenen abgeschlossenen Geschäftsjahre die mit der Leistung vergleichbar sind (inkl. Angaben zur Anzahl von Fach- und Führungskräften) Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_06_TNW_Teilnahmeantrag.docx) geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um B-Kriterien. Die B-Kriterien (B) werden bewertet. Hierzu werden nachfolgend die jeweils erreichbaren Punkte definiert und entsprechend den Angaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag berechnet. Die jeweilige volle Punktzahl wird nur in dem Fall erreicht, wenn sämtliche im nachfolgenden definierten Anforderungen eines B-Kriteriums erfüllt sind und entsprechende Erklärungen/Erläuterungen im Teilnahmeantrag bestätigt sind. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Angaben zum Qualitätsmanagement: 0 Punkte: keine vorhanden bzw. keine verwertbaren/zutreffenden Angaben, 3 Punkte: Eingeführtes und intern überwachtes Sicherungssystem für das Qualitätsmanagement insbesondere Qualitätssicherung, Reklamations- und Beschwerdemanagement, 5 Punkte: Unternehmen ist nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig) zertifiziert. Es können insgesamt maximal 55 Punkte erreicht werden. Die vom Bewerber zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 30 Punkte. Erreicht ein Bewerber diese Mindestpunktzahl nicht, so wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_06_TNW_Teilnahmeantrag.docx) geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um B-Kriterien. Die B-Kriterien (B) werden bewertet. Hierzu werden nachfolgend die jeweils erreichbaren Punkte definiert und entsprechend den Angaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag berechnet. Die jeweilige volle Punktzahl wird nur in dem Fall erreicht, wenn sämtliche im nachfolgenden definierten Anforderungen eines B-Kriteriums erfüllt sind und entsprechende Erklärungen/Erläuterungen im Teilnahmeantrag bestätigt sind. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Angaben zum Umweltmanagement: 0 Punkte: keine vorhanden bzw. keine verwertbaren/zutreffenden Angaben, 3 Punkte: Eingeführtes und intern überwachtes Sicherungssystem für das Umweltmanagement, 5 Punkte: Unternehmen ist nach DIN EN ISO 14001:2015 (oder gleichwertig) zertifiziert. Es können insgesamt maximal 55 Punkte erreicht werden. Die vom Bewerber zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 30 Punkte. Erreicht ein Bewerber diese Mindestpunktzahl nicht, so wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_06_TNW_Teilnahmeantrag.docx) geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um B-Kriterien. Die B-Kriterien (B) werden bewertet. Hierzu werden nachfolgend die jeweils erreichbaren Punkte definiert und entsprechend den Angaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag berechnet. Die jeweilige volle Punktzahl wird nur in dem Fall erreicht, wenn sämtliche im nachfolgenden definierten Anforderungen eines B-Kriteriums erfüllt sind und entsprechende Erklärungen/Erläuterungen im Teilnahmeantrag bestätigt sind. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Angaben zum Arbeitsschutzmanagement: 0 Punkte: keine vorhanden bzw. keine verwertbaren/zutreffenden Angaben, 3 Punkte: Eingeführtes und intern überwachtes Sicherungssystem für das Arbeitsschutzmanagement, 5 Punkte: Unternehmen ist nach ISO 45001, OHRIS, SCC, AMS Bau (oder gleichwertig) zertifiziert. Es können insgesamt maximal 55 Punkte erreicht werden. Die vom Bewerber zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 30 Punkte. Erreicht ein Bewerber diese Mindestpunktzahl nicht, so wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Beschreibung: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_06_TNW_Teilnahmeantrag.docx) geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um B-Kriterien. Die B-Kriterien (B) werden bewertet. Hierzu werden nachfolgend die jeweils erreichbaren Punkte definiert und entsprechend den Angaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag berechnet. Die jeweilige volle Punktzahl wird nur in dem Fall erreicht, wenn sämtliche im nachfolgenden definierten Anforderungen eines B-Kriteriums erfüllt sind und entsprechende Erklärungen/Erläuterungen im Teilnahmeantrag bestätigt sind. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Angaben zur technischen Fachkraft, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt ist: 0 Punkte: keine Angabe oder Qualifikation, welche nicht dem Gebäudereiniger-Handwerk zuzuordnen ist, 1 Punkt: Weist eine Qualifikation im Gebäudereiniger-Handwerk auf, welche nachfolgend (3 Punkte bis 5 Punkte) nicht aufgelistet ist, 3 Punkte: Weist die Qualifikation als Staatlich geprüfte(r) Desinfektor/in oder Fachwirt/in für Reinigungs- und Hygienemanagement auf, 4 Punkte: Weist die Qualifikation als Gebäudereiniger-Geselle / Gebäudereiniger-Gesellin (Verordnung über die Berufsausbildung zum/r Gebäudereiniger/in vom 21. April 1999 und der Rahmenplan für den Ausbildungsberuf Gebäudereiniger/in) auf, 5 Punkte: Weist die Qualifikation als Gebäudereiniger-Meister / Gebäudereiniger-Meisterin (Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Gebäudereiniger-Handwerk vom 17. November 2020) oder Staatlich geprüfte(r) Techniker/in mit der Fachrichtung Reinigungs- und Hygienetechnik auf. Es können insgesamt maximal 55 Punkte erreicht werden. Die vom Bewerber zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 30 Punkte. Erreicht ein Bewerber diese Mindestpunktzahl nicht, so wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_06_TNW_Teilnahmeantrag.docx) geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um B-Kriterien. Die B-Kriterien (B) werden bewertet. Hierzu werden nachfolgend die jeweils erreichbaren Punkte definiert und entsprechend den Angaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag berechnet. Die jeweilige volle Punktzahl wird nur in dem Fall erreicht, wenn sämtliche im nachfolgenden definierten Anforderungen eines B-Kriteriums erfüllt sind und entsprechende Erklärungen/Erläuterungen im Teilnahmeantrag bestätigt sind. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Angaben zu Betriebsleitung und Führungskräften: 0 Punkte: keine Angabe oder weniger als zwei qualifizierte Fach- und Führungskräfte, 3 Punkte: Für die Auftragsausführung stehen mindestens drei qualifizierte Fach- und Führungskraft (z.B. Meister, Gesellen, Fachwirt, etc.) zur Verfügung, 4 Punkte: Für die Auftragsausführung stehen mindestens vier qualifizierte Fach- und Führungskraft (z.B. Meister, Gesellen, Fachwirt, etc.) zur Verfügung, 5 Punkte: Für die Auftragsausführung stehen mindestens fünf (oder mehr) qualifizierte Fach- und Führungskraft (z.B. Meister, Gesellen, Fachwirt, etc.) zur Verfügung. Es können insgesamt maximal 55 Punkte erreicht werden. Die vom Bewerber zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 30 Punkte. Erreicht ein Bewerber diese Mindestpunktzahl nicht, so wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Nur Los 1: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_06_TNW_Teilnahmeantrag.docx) geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um B-Kriterien. Die B-Kriterien (B) werden bewertet. Hierzu werden nachfolgend die jeweils erreichbaren Punkte definiert und entsprechend den Angaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag berechnet. Die jeweilige volle Punktzahl wird nur in dem Fall erreicht, wenn sämtliche im nachfolgenden definierten Anforderungen eines B-Kriteriums erfüllt sind und entsprechende Erklärungen/Erläuterungen im Teilnahmeantrag bestätigt sind. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Referenzangaben: Zum Nachweis der Eignung ist mindestens eine Referenz, die alle nachfolgenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllen, anzugeben. Diese Mindestreferenz erhält 5 Bewertungspunkte. Bewerber können darüber hinaus bis zu zwei weiteren Referenzen angeben. Erfüllen diese alle nachfolgenden Mindestanforderungen kumulativ, erhält jede Referenz 5 Bewertungspunkte. Mindestanforderungen: a) Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistungen der Unterhaltsreinigung, b) Der Referenzauftrag umfasste die regelmäßige Unterhaltsreinigung von mehreren Gebäuden mit einer Gesamtgrundfläche von mindestens 40.000 m², c) Der Referenzauftrag liegt nicht mehr als 36 Monate zurück (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung), d) Die Leistungserbringung beim Referenzauftrag erfolgt seit mindestens 12 Monaten (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung). Bewerber können zusätzliche Bewertungspunkte (5 Bewertungspunkte je Referenz, folglich bis zu 15 Bewertungspunkte in Summe) erzielen, indem die Referenzen folgende, neben den vorstehenden Mindestanforderung, zusätzliche Anforderungen erfüllen. Zusätzliche Bewertungspunkte: 1 Punkt: Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistung in einem Staatlichen bzw. Öffentlichen Verwaltungsgebäude mit Publikumsverkehr, 1 Punkt: Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistung in einer Schul- /Lehreinrichtung, 1 Punkt: Der Referenzauftrag um-fasste die Reinigungsleistung in einer Feuer- oder Rettungswache, 2 Punkte: Der Referenzauftrag umfasste die regelmäßige Unterhaltsreinigung von mindestens 8 Objekten an unterschiedlichen Standorten. Im Rahmen der Wertung der Teilnahmeanträge verifiziert der Kreis Steinfurt die durch den Bewerber angegebenen Referenzen sowie insbesondere die Referenzangaben. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, auch eigene Erfahrungen mit dem Bieter, soweit vorhanden und vergaberechtlich zulässig, zu berücksichtigen. Nach Artikel 5 Absatz 1e DSGVO ist im Ausschreibungs- und Vergabeverfahren die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht. Die Rechtsgrundlage besteht in der Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die Gesetze und Verordnungen des Vergaberechts zwingend anzuwenden. Auf die Angaben der Referenzabfrage kann insoweit nicht verzichtet werden. Wichtiger Hinweis: Nur Referenzangaben, die vollständig und innerhalb der Textfelder im Teilnahmeantrag eingetragen sind, werden in die Bewertung einbezogen. Unvollständige oder außerhalb dieser Felder befindliche Referenzangaben bleiben unberücksichtigt. Es können insgesamt maximal 55 Punkte erreicht werden. Die vom Bewerber zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 30 Punkte. Erreicht ein Bewerber diese Mindestpunktzahl nicht, so wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Nur Los 2: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_06_TNW_Teilnahmeantrag.docx) geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um B-Kriterien. Die B-Kriterien (B) werden bewertet. Hierzu werden nachfolgend die jeweils erreichbaren Punkte definiert und entsprechend den Angaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag berechnet. Die jeweilige volle Punktzahl wird nur in dem Fall erreicht, wenn sämtliche im nachfolgenden definierten Anforderungen eines B-Kriteriums erfüllt sind und entsprechende Erklärungen/Erläuterungen im Teilnahmeantrag bestätigt sind. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Referenzangaben: Zum Nachweis der Eignung ist mindestens eine Referenz, die alle nachfolgenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllen, anzugeben. Diese Mindestreferenz erhält 5 Bewertungspunkte. Bewerber können darüber hinaus bis zu zwei weiteren Referenzen angeben. Erfüllen diese alle nachfolgenden Mindestanforderungen kumulativ, erhält jede Referenz 5 Bewertungspunkte. Mindestanforderungen: a) Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistungen der Unterhaltsreinigung, b) Der Referenzauftrag umfasste die regelmäßige Unterhaltsreinigung von mehreren Gebäuden mit einer Gesamtgrundfläche von mindestens 40.000 m², c) Der Referenzauftrag liegt nicht mehr als 36 Monate zurück (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung), d) Die Leistungserbringung beim Referenzauftrag erfolgt seit mindestens 12 Monaten (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung). Bewerber können zusätzliche Bewertungspunkte (5 Bewertungspunkte je Referenz, folglich bis zu 15 Bewertungspunkte in Summe) erzielen, indem die Referenzen folgende, neben den vorstehenden Mindestanforderung, zusätzliche Anforderungen erfüllen. Zusätzliche Bewertungspunkte: 1 Punkt: Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistung in einem Staatlichen bzw. Öffentlichen Verwaltungsgebäude mit Publikumsverkehr, 1 Punkt: Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistung in einer Schul- /Lehreinrichtung, 1 Punkt: Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistung in einer Feuer- oder Rettungswache, 2 Punkte: Der Referenzauftrag umfasste die regelmäßige Unterhaltsreinigung von mindestens 8 Objekten an unterschiedlichen Standorten. Im Rahmen der Wertung der Teilnahmeanträge verifiziert der Kreis Steinfurt die durch den Bewerber angegebenen Referenzen sowie insbesondere die Referenzangaben. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, auch eigene Erfahrungen mit dem Bieter, soweit vorhanden und vergaberechtlich zulässig, zu berücksichtigen. Nach Artikel 5 Absatz 1e DSGVO ist im Ausschreibungs- und Vergabeverfahren die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht. Die Rechtsgrundlage besteht in der Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die Gesetze und Verordnungen des Vergaberechts zwingend anzuwenden. Auf die Angaben der Referenzabfrage kann insoweit nicht verzichtet werden. Wichtiger Hinweis: Nur Referenzangaben, die vollständig und innerhalb der Textfelder im Teilnahmeantrag eingetragen sind, werden in die Bewertung einbezogen. Unvollständige oder außerhalb dieser Felder befindliche Referenzangaben bleiben unberücksichtigt. Es können insgesamt maximal 55 Punkte erreicht werden. Die vom Bewerber zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 30 Punkte. Erreicht ein Bewerber diese Mindestpunktzahl nicht, so wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Nur Los 3: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_06_TNW_Teilnahmeantrag.docx) geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um B-Kriterien. Die B-Kriterien (B) werden bewertet. Hierzu werden nachfolgend die jeweils erreichbaren Punkte definiert und entsprechend den Angaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag berechnet. Die jeweilige volle Punktzahl wird nur in dem Fall erreicht, wenn sämtliche im nachfolgenden definierten Anforderungen eines B-Kriteriums erfüllt sind und entsprechende Erklärungen/Erläuterungen im Teilnahmeantrag bestätigt sind. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Referenzangaben: Zum Nachweis der Eignung ist mindestens eine Referenz, die alle nachfolgenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllen, anzugeben. Diese Mindestreferenz erhält 5 Bewertungspunkte. Bewerber können darüber hinaus bis zu zwei weiteren Referenzen angeben. Erfüllen diese alle nachfolgenden Mindestanforderungen kumulativ, erhält jede Referenz 5 Bewertungspunkte. Mindestanforderungen: a) Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistungen der Unterhaltsreinigung, b) Der Referenzauftrag umfasste die regelmäßige Unterhaltsreinigung von mehreren Gebäuden mit einer Gesamtgrundfläche von mindestens 40.000 m², c) Der Referenzauftrag liegt nicht mehr als 36 Monate zurück (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung), d) Die Leistungserbringung beim Referenzauftrag erfolgt seit mindestens 12 Monaten (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung). Bewerber können zusätzliche Bewertungspunkte (5 Bewertungspunkte je Referenz, folglich bis zu 15 Bewertungspunkte in Summe) erzielen, indem die Referenzen folgende, neben den vorstehenden Mindestanforderung, zusätzliche Anforderungen erfüllen. Zusätzliche Bewertungspunkte: 1 Punkt: Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistung in einem Staatlichen bzw. Öffentlichen Verwaltungsgebäude mit Publikumsverkehr, 1 Punkt: Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistung in einer Schul- /Lehreinrichtung, 1 Punkt: Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistung in einer Feuer- oder Rettungswache, 2 Punkte: Der Referenzauftrag umfasste die regelmäßige Unterhaltsreinigung von mindestens 8 Objekten an unterschiedlichen Standorten. Im Rahmen der Wertung der Teilnah-meanträge verifiziert der Kreis Steinfurt die durch den Bewerber angegebenen Referenzen sowie insbesondere die Referenzangaben. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, auch eigene Erfahrungen mit dem Bieter, soweit vorhanden und vergaberechtlich zulässig, zu berücksichtigen. Nach Artikel 5 Absatz 1e DSGVO ist im Ausschreibungs- und Vergabeverfahren die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht. Die Rechtsgrundlage besteht in der Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die Gesetze und Verordnungen des Vergaberechts zwingend anzuwenden. Auf die Angaben der Referenzabfrage kann insoweit nicht verzichtet werden. Wichtiger Hinweis: Nur Referenzangaben, die vollständig und innerhalb der Textfelder im Teilnahmeantrag eingetragen sind, werden in die Bewertung einbezogen. Unvollständige oder außerhalb dieser Felder befindliche Referenzangaben bleiben unberücksichtigt. Es können insgesamt maximal 55 Punkte erreicht werden. Die vom Bewerber zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 30 Punkte. Erreicht ein Bewerber diese Mindestpunktzahl nicht, so wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Nur Los 4: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_06_TNW_Teilnahmeantrag.docx) geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um B-Kriterien. Die B-Kriterien (B) werden bewertet. Hierzu werden nachfolgend die jeweils erreichbaren Punkte definiert und entsprechend den An-gaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag berechnet. Die jeweilige volle Punktzahl wird nur in dem Fall erreicht, wenn sämtliche im nachfolgenden definierten Anforderungen eines B-Kriteriums erfüllt sind und entsprechende Erklärungen/Erläuterungen im Teilnahmeantrag bestätigt sind. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Referenzangaben: Zum Nachweis der Eignung ist mindestens eine Referenz, die alle nachfolgenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllen, anzugeben. Diese Mindestreferenz erhält 5 Bewertungspunkte. Bewerber können darüber hinaus bis zu zwei weiteren Referenzen angeben. Erfüllen diese alle nachfolgenden Mindestanforderungen kumulativ, erhält jede Referenz 5 Bewertungspunkte. Mindestanforderungen: a) Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistungen der Unterhaltsreinigung, b) Der Referenzauftrag umfasste die regelmäßige Unterhaltsreinigung von mehreren Gebäuden mit einer Gesamtgrundfläche von mindestens 10.000 m², c) Der Referenzauftrag liegt nicht mehr als 36 Monate zurück (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung), d) Die Leistungserbringung beim Referenzauftrag erfolgt seit mindestens 12 Monaten (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung). Bewerber können zusätzliche Bewertungspunkte (5 Bewertungspunkte je Referenz, folglich bis zu 15 Bewertungspunkte in Summe) erzielen, indem die Referenzen folgende, neben den vorstehenden Mindestanforderung, zusätzliche Anforderungen erfüllen. Zusätzliche Bewertungspunkte: 1 Punkt: Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistung in einem Staatlichen bzw. Öffentlichen Verwaltungsgebäude mit Publikumsverkehr, 1 Punkt: Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistung in einer Schul- /Lehreinrichtung, 1 Punkt: Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistung in einer Feuer- oder Rettungswache, 2 Punkte: Der Referenzauftrag umfasste die regelmäßige Unterhaltsreinigung von mindestens 8 Objekten an unterschiedlichen Standorten. Im Rahmen der Wertung der Teilnahmeanträge verifiziert der Kreis Steinfurt die durch den Bewerber angegebenen Referenzen sowie insbesondere die Referenzangaben. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, auch eigene Erfahrungen mit dem Bieter, soweit vorhanden und vergaberechtlich zulässig, zu berücksichtigen. Nach Artikel 5 Absatz 1e DSGVO ist im Ausschreibungs- und Vergabeverfahren die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht. Die Rechtsgrundlage besteht in der Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die Gesetze und Verordnungen des Vergaberechts zwingend anzuwenden. Auf die Angaben der Referenzabfrage kann insoweit nicht verzichtet werden. Wichtiger Hinweis: Nur Referenzangaben, die vollständig und innerhalb der Textfelder im Teilnahmeantrag ein-getragen sind, werden in die Bewertung einbezogen. Unvollständige oder außerhalb dieser Felder befindliche Referenzangaben bleiben unberücksichtigt. Es können insgesamt maximal 55 Punkte erreicht werden. Die vom Bewerber zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 30 Punkte. Erreicht ein Bewerber diese Mindestpunktzahl nicht, so wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Alle Informationen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen unter I 2.13 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_03_TNW_Vergabebedingungen.pdf) zu entnehmen. Der Preis setzt sich aus den für alle Leistungen kalkulierten Jahressummen. Diese Gesamtsumme ist in der Kalkulationsdatei in der entsprechend farblich markierten Zelle des Tabellenblatts (0_uebersicht) enthalten. Die Wertung der Angebote wird nach der Methode der UfAB 2018 vorgenommen.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Alle Informationen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen unter I 2.13 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_03_TNW_Vergabebedingungen.pdf) zu entnehmen. Das Kriterium Leistung unterteilt sich in die nachfolgenden drei Unterkriterien: 300 Punkte für Arbeitseinsatz, 400 Punkte für Leistungswert und 300 Punkte für Ausführungen zur Leistungserbringung. Erläuterung für das Leistungs-Unterkriterium Arbeitseinsatz: Der Arbeitseinsatz setzt sich aus den für alle Leistungen kalkulierten produktiven Stunden zusammen. Diese Stunden sind in der Kalkulationsdatei in der entsprechend farblich markierten Zelle des Tabellenblatts (0_uebersicht) enthalten. Das Angebot mit dem höchsten Arbeitseinsatz erhält die maximalen 300 Punkte. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit 50 % des höchsten Arbeitseinsatzes. Alle Angebote mit darunterliegendem Arbeitseinsatz erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für dazwischenliegende Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Erläuterung für das Leistungs-Unterkriterium Leistungswert: Der durchschnittliche m²- Leistungswert ist in der Kalkulationsdatei in der entsprechend farblich markierten Zelle des Tabellenblatts (0_uebersicht) enthalten. Der durchschnittliche m²-Leistungswert wird unter Zugrundelegung der gesamten Jahresreinigungsfläche und dem gesamten kalkulierten Arbeitseinsatz ermittelt. Es wird kaufmännisch auf zwei Stellen gerundet. Bei der Ermittlung des Gesamtdurchschnittswert wird jeweils das Angebot mit dem niedrigsten m²-Leistungswert sowie das Angebot mit dem höchsten m²- Leistungswert nicht berücksichtigt. Die Abweichungen werden wie nachfolgend bepunktet: 400,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt bis zu 1,50 %, 350,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 1,51 % und 3,00 %, 300,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 3,01 % und 4,50 %, 250,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 4,51 % und 6,00 %, 200,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 6,01 % und 7,50 %, 150,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 7,51 % und 9,00 %, 100,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 9,01 % und 10,50 %, 50,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 10,51 % und 12,00 % und 0 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt ab 12,01 % (In den Vergabeunterlagen unter I 2.12 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_03_TNW_Vergabebedingungen.pdf) auf Seite 9 und 10 ist ein exemplarisches Berechnungsbeispiel visuell dargestellt.). Erläuterung für das Leistungs-Unterkriterium: Ausführungen zur Leistungserbringung: Für das Unterkriterium sind konkret auf die Liegenschaft bezogene Ausführungen zur Leistungserbringung zu erarbeiten und darzustellen. Für alle Angaben gilt: Aussagen können nur dann mit Punkten bewertet werden, wenn sie innerhalb der beschriebenen Leistungen und Aufgaben sowie den vertraglichen Vorgaben liegen. Fehlende Angaben oder Angaben außerhalb der beschriebenen Leistungen / Aufgaben sowie den vertraglichen Vorgaben führen zwingend zu einem Ausschluss. Jede Fragestellung wird anhand von vier Wertungsstufen bewertet: 45 Punkte: Die Fragestellung ist absolut schlüssig, vollständig, praxisgerecht beantwortet und berücksichtigt vollumfänglich die Anforderungen und Objektgegebenheiten. Insgesamt werden die Erwartungen sehr gut erfüllt. 30 Punkte: Die Fragestellung ist nur teilweise schlüssig, vollständig, praxisgerecht beantwortet und berücksichtigt gerade noch die Anforderungen und Objektgegebenheiten. Insgesamt werden die Erwartungen zufriedenstellend erfüllt. 15 Punkte: Die Fragestellung ist nur in geringem Umfang schlüssig, vollständig, praxisgerecht beantwortet und berücksichtigt sehr lückenhaft die Anforderungen und Objektgegebenheiten. Insgesamt werden die Erwartungen mangelhaft erfüllt. 0 Punkte: Die Fragestellung ist nicht schlüssig, vollständig, praxisgerecht beantwortet und berücksichtigt nicht die Anforderungen und Objektgegebenheiten bzw. enthält keine wertbaren Angaben. Insgesamt werden die Erwartungen ungenügend erfüllt.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Wertung der Angebote wird nach der Methode der UfAB 2018 vorgenommen. Es kommt die sogenannte einfache Richtwertmethode zur Anwendung. Im ersten Schritt wird zunächst für jedes Angebot das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet. Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert: Z = Kennzahl für Preis- Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots, L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte) des zu bewertenden Angebotes, P = Preis (in EUR) des zu bewertenden Angebotes. Bei der Ermittlung der Kennzahl wird diese mit 10.000.000 skaliert. Es gewinnt das Angebot mit der höchsten Kennzahl "Z".
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 16/02/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VgV nachgefordert werden. Es können je Los maximal 55 Punkte erreicht werden. Die vom Bewerber zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 30 Punkte je Los. Erreicht ein Bewerber diese Mindestpunktzahl nicht, so wird sein Teilnahmeantrag für das jeweilige Los ausgeschlossen. Auf Grundlage des Los-Gesamtergebnisses erfolgt eine Rangfolgenbildung. Es werden mindestens 5 Bewerber je Los zur Angebotsabgabe aufgefordert. Liegen mehr als 5 Teilnahmeanträge je Los vor, die alle Mindestanforderungen erfüllen, so wird die Vergabestelle, die in der gebildeten Rangfolge fünf Bewerber mit den höchsten Punktewerten je Los zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Sofern es mehrere Bewerber auf Platz 5 mit der identischen Punktzahl gibt, werden alle "Fünft- Platzierten" zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW; Zahlungsbedingungen siehe Ziffer 13 des Vertrags über die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen; Vertragsstrafen siehe Ziffer 12 des Vertrags über die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Steinfurt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreis Steinfurt