5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50111110 Unterstützungsdienste für Fahrzeugparks
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2030
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 121 850,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert. - Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 5 Mio. EUR - Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Verkaufspauschale
Beschreibung: Der Preis für die Verkaufspauschale je verkauftem Fahrzeug fließt nach folgender Formel zu 55 % in die Summe gewichteter Preis ein: Ihr Preis*55/100
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 55,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Eingangshandling bei Anlieferung an Abstellorten
Beschreibung: Der Preis für das Eingangshandling für die Abwicklung der Verkäufe über Abstellorte des Auftragnehmers fließt nach folgender Formel zu 15 % in die Summe gewichteter Preis ein: Ihre Ihr Preis*15/100
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Entfernung der Beklebungen und Erstellung Bilder
Beschreibung: Der Preis für die Entfernung der Beklebungen der Fahrzeuge und die Erstellung aktualisierter Verkaufsbilder fließt nach folgender Formel zu 15 % in die Summe gewichteter Preis ein: Ihr Preis*15/100
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Anzahl Auktionsformate
Beschreibung: Die Anzahl der vorhandenen Auktionsformate des Bieters fließt nach folgender Formel zu 250 % in die Summe gewichtetes Ergebnis qualitative Bewertung ein: Ihre Anzahl*250/100
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 250,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Anzahl mehrsprachiger Angebote
Beschreibung: Die Anzahl der verfügbaren Sprachen der Webplattformen des Bieters fließt nach folgender Formel zu 25 % in die Summe gewichtetes Ergebnis qualitative Bewertung ein: Ihre Anzahl*25/100
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Europaweites Inkasso durch Bieter
Beschreibung: Die Bieter erhalten Punkte, sofern ein europaweites Inkasso angeboten werden kann: Ja: 20 Punkte // Nein: 0 Punkte
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Preisvorschläge durch Bieter
Beschreibung: Die Bieter erhalten Punkte, sofern für die eingestellten Fahrzeuge aktuelle Preisvorschläge vor der Auswahl des Auktionsformates erfolgen: Ja: 5 Punkte // Nein: 0 Punkte
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Exportmanagement / Ausfuhrmanagement durch Bieter
Beschreibung: Die Bieter erhalten Punkte, sofern die Abwicklung der Ausfuhr von Fahrzeugen ins Ausland sichergestellt werden kann: Ja: 5 Punkte // Nein: 0 Punkte
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bereitstellung Abstellorte
Beschreibung: Die Bieter erhalten Punkte, sofern für Fahrzeuge der Fahrzeuggruppen PKW, VAN und TR mindestens ein Abstellort angeboten werden kann: Ja: 50 Punkte // Nein: 0 Punkte
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verkaufsreports
Beschreibung: Die Bieter erhalten Punkte, sofern eine regelmäßige Auswertung mit Handlungsvorschlägen zur Optimierung der Verkaufsergebnisse umgesetzt werden kann. Ja: 5 Punkte // Nein: 0 Punkte
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BwFuhrparkService GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: BwFuhrparkService GmbH