1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Rechtsform der zuständigen Behörde: Gruppe öffentlicher Stellen
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags („ÖDA“) über Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen auf dem Gebiet der Stadt Velbert und angrenzender Gebietskörperschaften
Beschreibung: A. Hinweise zum Verfahren und zur Gruppe von Behörden: 1. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird im Wege der Direktvergabe an die Verkehrsgesellschaft der Stadt Velbert mbH („VGV“) als „interne Betreiberin“ nach § 8a Abs. 3 PBefG i. V. m. Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 vergeben. Die Direktvergabe erfolgt in öffentlich-rechtlicher Rechtsform durch Verwaltungsakt und wird als Dienstleistungskonzession ausgestaltet. 2. Die beabsichtigte Direktvergabe erfolgt durch den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr („VRR“), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe von Behörden nach Art. 2 lit. b) VO (EG) Nr. 1370/2007, zugleich handelnd für die Stadt Velbert sowie für die mitbedienten Gebietskörperschaften, Stadt Wuppertal und Ennepe-Ruhr-Kreis. 3. Der VRR und seine Zweckverbandsmitglieder bilden nach § 5 Abs. 3a ÖPNVG NRW eine „Gruppe von Behörden“, die integrierte Verkehrsdienste i. S. v. Art. 2 lit. m) VO (EG) Nr. 1370/2007 sicherstellt. Im Verhältnis zwischen dem VRR und dessen Zweckverbandsmitgliedern sind letztere als öffentliche Aufgabenträger für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW zuständig. Im Rahmen dieser Zuständigkeit legen sie die von dem jeweiligen Verkehrsunternehmen zu erbringenden Leistungen und gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen fest. Die Stadt Velbert ist durch Beschluss des Rates vom 28. April 2015 der Behördengruppe des VRR beigetreten und hat den VRR mit der Aufgabe der Finanzierung gemäß § 5a der Zweckverbandssatzung des VRR mandatiert. B. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge (§ 8a Abs. 2 S. 2 PBefG): Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung zu stellen. Die Frist wird durch diese Vorabinformation für die von der beabsichtigten Vergabe umfassten Personenverkehrsdienste (Linienverkehre) ausgelöst. Der Betrieb der o. g. Linien ist zum 01.01.2027 aufzunehmen. Nach der Rechtsprechung gehört die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i. S. d. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte für fehlende Kostendeckung Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller die Personenverkehrsdienste während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem Umfang betreiben kann, welcher dem Genehmigungsantrag zugrunde liegt, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Die Erbringung der von der beabsichtigten Vergabe umfassten Personenverkehrsdienste war bislang nicht kostendeckend möglich. Die Gruppe von Behörden geht aus sachlichen Gründen davon aus, dass ein kostendeckender Betrieb nach objektiven Maßstäben nicht zuverlässig unter Einhaltung der Anforderungen der Gruppe von Behörden möglich ist. C. Anforderungen an die Personenverkehrsdienste: Die mit dem beabsichtigten ÖDA verbundenen Anforderungen an die Fahrpläne, Beförderungsentgelte und Bedienungsstandards i. S. v. § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden unter Ziffer 5.1 sowie in einem ergänzenden Dokument zu dieser Vorinformation angegeben, welches als Download unter folgender URL zur Verfügung steht: https://www.velbert.de/stadtleben/stadt-velbert/mobilitaet/vorabbekanntmachungen#c23941 Das ergänzende Dokument enthält verbindliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge bzw. führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (s. o.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung einschließlich der in dem ergänzenden Dokument angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. Zur Absicherung der Zusicherungen fordert die Stadt Velbert, dass ein eigenwirtschaftlicher Antragsteller ihr einen sanktionierten vertraglichen Anspruch auf Einhaltung der Standards verschafft. D. Vergabe als Gesamtleistung: Die von der Vergabe umfassten Personenverkehrsdienste bilden ein integriertes Gesamtnetz, dessen Einzelverkehre verkehrlich und wirtschaftlich miteinander verflochten sind. Die Vergabe ist gemäß § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG als Gesamtleistung beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf einzelne Linien oder Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. E. Weitere Hinweise: Die Gruppe von Behörden kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. Der ÖDA kann nach Ablauf eines Jahres vergeben werden (siehe Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007). F. Nachprüfungsverfahren: Gegen die geplante Vergabe kann binnen eines Jahres (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.04.2020, VII-Verg 27/19) ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Rheinland, 50667 Köln, Zeughausstraße 2-10, Tel.: +49 221-147-3055, Fax.: +49 221-147-2889, vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de) gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass ab dem 01.01.2026 die Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster, Fax: +49 251 411-2165, E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de für Nachprüfungen von Vergaben aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf zuständig ist.
Interne Kennung: Direktvergabe Stadtverkehr Velbert
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Direktvergabe an einen internen Betreiber nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags („ÖDA“) über Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen auf dem Gebiet der Stadt Velbert und angrenzender Gebietskörperschaften
Beschreibung: Die beabsichtigte Direktvergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 ÖPNVG NRW. Der zu vergebende öffentliche Dienstleistungsauftrag („ÖDA“) umfasst die Linien 627, 637, 647 und 649 wie im Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann abgebildet. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Gebiet der Stadt Velbert einschließlich der in die Gebiete der Stadt Wuppertal und des Ennepe-Ruhr-Kreises führenden Linienabschnitte. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur für emissionsfreie Fahrzeuge. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im Verkehrsbund Rhein-Ruhr. Die zum Betriebsbeginn umfassten Verkehrsdienste und das Bedienungsgebiet sind in einem ergänzenden Dokument (siehe auch 2.1bei C. dieses Formulars) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Betriebsbeginn zum 01.01.2027 voraussichtlich auf ca. 0,9 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens auf Weisung der Stadt Velbert an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne der (mit-)bedienten Aufgabenträger in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können auch bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Insoweit gilt diese Vorabbekanntmachung auch für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne.
Interne Kennung: Direktvergabe Stadtverkehr Velbert
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge: 900 000 Kilometer
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Thomasstraße 1
Stadt: Velbert
Postleitzahl: 42551
Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Johannes-Rau-Platz 1
Stadt: Wuppertal
Postleitzahl: 42275
Land, Gliederung (NUTS): Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hauptstraße 92
Stadt: Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/01/2027
Laufzeit: 10 Jahre
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Registrierungsnummer: 05513-39001-32
Abteilung: Finanzierung ÖPNV
Postanschrift: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR Augustastr. 1
Stadt: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45879
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Kontaktperson: VRR AöR
Telefon: +49 20915840
Fax: +492091584123
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 91be9c85-a474-41a3-b855-eff06bb6e05c - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/12/2025 07:21:38 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 833575-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 242/2025
Datum der Veröffentlichung: 16/12/2025