5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35811100 Feuerwehruniformen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Feuerwache Siegen Weidenauer Straße 270
Stadt: Siegen
Postleitzahl: 57076
Land, Gliederung (NUTS): Siegen-Wittgenstein (DEA5A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Die Eignung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich bzw. durch Eintragung in die Liste einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) bzw. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Eigenerklärungen sowie ggf. die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Gefordert sind in der Eigenerklärung gem. Formblatt 124 LD Angaben bzgl. des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Gefordert ist eine Bescheinigung einer aktuellen Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für Personenschäden, Sach- und Umweltschäden, Allmählichkeitsschäden, Bearbeitungsschäden und Schlüsselverlustschäden.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Die Eignung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich bzw. durch Eintragung in die Liste einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) bzw. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Eigenerklärungen sowie ggf. die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Gefordert sind in der Eigenerklärung gem. Formblatt 124 LD bzgl. der Belegschaft: Angaben zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Die Eignung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich bzw. durch Eintragung in die Liste einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) bzw. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Eigenerklärungen sowie ggf. die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Gefordert sind in der Eigenerklärung gem. Formblatt 124 LD bzgl. der Eintragung in ein Berufsregister: - Angaben zur Eintragung in das Berufsregister; - Angabe, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Die Eignung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich bzw. durch Eintragung in die Liste einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) bzw. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Eigenerklärungen sowie ggf. die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Gefordert sind in der Eigenerklärung gem. Formblatt 124 LD bzgl. Referenzen: Min. 3 Referenzen zu Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Die Eignung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich bzw. durch Eintragung in die Liste einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) bzw. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Eigenerklärungen sowie ggf. die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Gefordert sind in der Eigenerklärung gem. Formblatt 124 LD bzgl. weitererer Nachweise: - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt; - Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist; - Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet bzw. ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung befindet sich in den Vergabeunterlagen. Ebenfalls gefordert sind Angaben zu Nachunternehmerleistungen (Formblatt 235 der Vergabeunterlagen). Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz ist auf gesondertes Verlangen die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 der Vergabeunterlagen) von den Nachunternehmern vorzulegen.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Für die Hose sind folgende Zertifikate und Prüfzeugnisse mit dem Angebot vorzulegen: Die Überhose ist nach den nachfolgenden Normen gefertigt und zertifiziert: EN 469:2020 EN 1149-5:2018. Gültige Zertifikate hierüber sind dem Angebot beizulegen. Konformität und Kennzeichnung: Die Konformität der Schutzkleidung, bestehend aus Überhose, ist durch Anbringen der entsprechenden Kennzeichnung an den Kleidungsstücken anzuzeigen und in einer Verwenderinformation zu dokumentieren. Material und Materialkombination: Mindestanforderung an den Materialaufbau Wärmeübertragung Flamme Neuzustand HTI24: ≥ 11,5 s HTI24-12: ≥ 3,0 s Wärmeübertragung Strahlung 40kW/m² Neuzustand RHTI24: ≥ 14,0 s RHTI24-12: ≥ 3,5 s Wasserdampfdurchgangswiderstand Nach 5 Wäschen Ret: ≤ 15,00 m²Pa/W Mindestanforderung an die zu verwendenden Materialien Außenmaterial: Das Außenmaterial muss flammhemmend sein und antistatische Eigenschaften aufweisen. Das Material muss mit einer Langzeitimprägnierung, durch eine Fluor-Carbon-Beschichtung ausgerüstet sein. Zusammensetzung: Mischung aus min. 70% Meta-Aramid und 2% Antistatikfaser Bindung: Ripstop-Bindung Farbe: Gold/Dunkelblau Gewicht: ca. 220 g/m² Das Außenmaterial muss wie folgt geprüft sein: Zugfestigkeit: ISO 13934-1 Nach 5 Wäschen ≥ 2000 / 1800 N Weiterreißkraft: ISO 13937-2 Nach 40 Wäschen ≥ 300 / 300 N Imprägnierungsrate: ISO 6530 Nach 40 / 41 Wäschen ≥ 90 % Nässesperre: Die Nässesperre muss wasserdampfdurchlässig und atmungsaktiv sein. Es muss ein 2-Lagiges Laminat auf ePTFE Basis sein. Die Membrane muss in Kombination mit einem nicht brennbaren Stützgewebe als Liner verarbeitet werden. Flächengewicht: ca. 175 g/m² Die Nässesperre muss min. in folgenden Szenarien geprüft sein: 25 Wäschen bei 60°C ISO 6330, Verfahren 6N/F danach Prüfung der Wasserdichtigkeit an Fläche und Kreuznähten nach EN ISO 811 (1 bar) 10 chemische Reinigungen nach EN ISO 3175-2, danach Prüfung der Wasserdichtigkeit an Fläche und Kreuznähten nach EN ISO 811 (1 bar) Hitzebeständigkeit nach ISO 17493, bei 230°C, 5 Minuten, danach Prüfung der Wasserdichtigkeit an Fläche und Kreuznähten nach EN ISO 811 (1bar) Kontakthitzebeständigkeit nach EN ISO 12127-1, Kontakttemperatur 220°C, Kontaktzeit 7 Sekunden, danach Prüfung der Wasserdichtigkeit an Fläche und Kreuznähten nach EN ISO 811 (1bar) Kälteknickbeständigkeit nach DIN 53359, bei -30°C, 40.000 Zyklen; danach Prüfung der Wasserdichtigkeit an Fläche nach EN ISO 811 (1bar) Virendichtigkeit nach ISO 16604 Die Erfüllung dieser Anforderungen ist durch entsprechende Prüfzeugnisse/Zertifikate nachzuweisen. Isolation: Die Isolation muss einen hohen Lufteinschluss ermöglichen und höchstmögliche Atmungsaktivität bieten. Zusammensetzung: 98% Meta-Aramid und 2% Para-Aramid Flächengewicht: ca. 60 g/m² Abriebschutz: Material aus 100% Para-Aramid mit antistatischer Eigenschaft. Mit flammfester Beschichtung. Flächengewicht: ca. 540 g/m² Der Abriebschutz muss wie folgt geprüft sein: Begrenzte Flammausbreitung gem. EN ISO 15025 Verfahren B im Neuzustand und nach 5 Wäschen 60°C: kein Weiterbrennen bis Kante, kein brennendes/schmelzendes Abtropfen. Nachbrennzeit/Nachglimmzeit: < 2s. Wärmewiderstand gem. ISO 17493 bei 260 ± 5°C oder gleichwertige nach 5 Wäschen: kein Schmelzen, kein Abtropfen, kein Brennen. Maßänderung Kette/Schuss: Nach 5 Wäschen max.± 1,5 / 1,5%. Zugfestigkeit: gem. EN ISO 13934-1 oder gleichwertige Kette/Schuss: ≥ 2200 / 1800 N Antistatik: gem. EN 1149-5 - 5x60°C oder gleichwertige Scheuerversuch: gem. EN ISO 12947 Teil 2, 12kPa oder gleichwertige im Neuzustand und nach 50 Wäschen. Neuzustand > 800.000. Nach 50 Wäschen > 800.000. Die geforderten Werte sind durch ein Prüfzeugnis bzw. ein Zertifikat nachzuweisen. Dämpfungsmaterial: Dämpfungsmaterial ist aus einem permanent flammfesten, nicht saugenden Kunststoff. Während seiner gesamten Lebensdauer darf es keine Feuchtigkeit aufnehmen und muss so leicht wie möglich sein. Das Material muss, beidseitig abgedeckt durch FR Gewebe, wie folgt geprüft sein: Begrenzte Flammausbreitung gem. EN ISO 15025 im Neuzustand und nach 5 Wäschen 60°C: kein Weiterbrennen bis Ober- oder Seitenkante, keine Lochentwicklung, kein brennendes/schmelzendes Abtropfen. Nachbrennzeit/Nachglimmzeit: < 2s. Wärmewiderstand gem. ISO 17493 bei 180 ± 5°C oder gleichwertige im Neuzustand und nach 5 Wäschen. Maßänderung Kette/Schuss: Neuzustand max. ± 1,0 / 1,0 % Maßänderung Kette/Schuss: Nach 5 Wäschen max. ± 1,0 / 1,0 % kein Schmelzen, kein Abtropfen, kein Brennen Reflexmaterial: Es muss ein atmungsaktiver Reflexstreifen mit antistatischen Eigenschaften verwendet werden, der bevorzugt aufgenäht werden soll. Bei der Befestigung müssen die Nähte weitestgehend in das Grundmaterial einsinken, um Abrieb auf der Naht zu vermeiden. Die Farbe ist in Gelb/Silber/Gelb zu wählen, während der silberne Reflex keine durchgehend geschlossene Oberfläche aufweisen darf, sondern in einzelne Segmente aufgeteilt wird. Zusätzlich muss ein Reflextransfer in Silber aufgebracht werden. Dieser darf ebenfalls keine geschlossene Fläche aufweisen, sondern muss in einzelne Segmente aufgeteilt werden. Der Reflextransfer muss retroreflektierend sein und muss aufgepatched werden. RFID: In jedes Teil muss ein UHF- RFID eingearbeitet werden. Standard: ISO/IEC 18000-6 Type C Waschbarkeit: 200 Wäschen mit 60°C Reparatur:Die Schutzkleidung muss über Reparatureingriffe verfügen, um den Zustand der Membran visuell zu beurteilen und einfache, schnelle Reparaturen durchführen zu können. Die Lagen können dadurch auf beiden Seiten überprüft werden. Die Schutzwirkung darf unter keinen Umständen durch die Reparatureingriffe beeinträchtigt werden Seriennummer:Jedes Teil muss mit einer eindeutigen Seriennummer gekennzeichnet werden. Die Übergabe der Daten der Schutzbekleidung in elektronischer Form ist mit folgenden Parametern der Bekleidung zu übergeben: Seriennummer, Artikelbezeichnung, Größe, ...
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Fortsetzung der Zertifikate und Prüfzeugnisse für die Hose: ... Produktionscharge Kennzeichnung: Kennzeichnung Prüfetiketten bei Auslieferung Hose CE – Zeichen, EN 469:2020 X1 Y2 Z2, EN 1149-5:2018 Entsprechende Bestätigungen des Herstellers, dass dies gewährleistet ist, sind beizulegen.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Folgende Zertifikate und Prüfzeugnisse für die Jacke sind mit dem Angebot abzugeben: Die Überjacke ist nach den nachfolgenden Normen gefertigt und zertifiziert: EN 469:2020 ; EN 1149-5:2018. Gültige Zertifikate hierüber sind dem Angebot beizulegen. Konformität und Kennzeichnung: Die Konformität der Schutzkleidung, bestehend aus Überjacke, ist durch Anbringen der entsprechenden Kennzeichnung an den Kleidungsstücken anzuzeigen und in einer Verwenderinformation zu dokumentieren. Zertifikate und Prüfzeugnisse: Alle in dieser Leistungsbeschreibung geforderten Zertifikate bzw. Prüfzeugnisse sind mit dem Angebot vorzulegen. Material und Materialkombination: Mindestanforderung an den Materialaufbau Wärmeübertragung Flamme: Neuzustand HTI24: ≥ 11,5 s HTI24-12: ≥ 3,0 s Wärmeübertragung Strahlung 40kW/m² Neuzustand RHTI24: ≥ 14,0 s RHTI24-12: ≥ 3,5 s Wasserdampfdurchgangswiderstand Nach 5 Wäschen Ret: ≤ 15,00 m²Pa/W Mindestanforderung an die zu verwendenden Materialien: Außenmaterial: Das Außenmaterial muss flammhemmend sein und antistatische Eigenschaften aufweisen. Das Material muss mit einer Langzeitimprägnierung, durch eine Fluor-Carbon-Beschichtung ausgerüstet sein. Zusammensetzung: Mischung aus min. 70% Meta-Aramid und 2% Antistatikfaser Bindung: Ripstop-Bindung Farbe: Gold/Dunkelblau Gewicht: ca. 220 g/m² Das Außenmaterial muss wie folgt geprüft sein: Zugfestigkeit: ISO 13934-1 Nach 5 Wäschen ≥ 2000 / 1800 N Weiterreißkraft: ISO 13937-2 Nach 40 Wäschen ≥ 300 / 300 N Imprägnierungsrate: ISO 6530 Nach 40 / 41 Wäschen ≥ 90 % Nässesperre: Die Nässesperre muss wasserdampfdurchlässig und atmungsaktiv sein. Es muss ein 2-Lagiges Laminat auf ePTFE Basis sein. Die Membrane muss in Kombination mit einem nicht brennbaren Stützgewebe als Liner verarbeitet werden. Flächengewicht: ca. 175 g/m² Die Nässesperre muss wie folgt geprüft sein: Zusätzliche Prüfung auf Wasserdichtigkeit nach diversen Vorbehandlungen: 25 Wäschen bei 60°C ISO 6330, Verfahren 6N/F danach Prüfung der Wasserdichtigkeit an Fläche und Kreuznähten nach EN ISO 811 (1 bar) 10 chemische Reinigungen nach EN ISO 3175-2, danach Prüfung der Wasserdichtigkeit an Fläche und Kreuznähten nach EN ISO 811 (1 bar) Hitzebeständigkeit nach ISO 17493, bei 230°C, 5 Minuten, danach Prüfung der Wasserdichtigkeit an Fläche und Kreuznähten nach EN ISO 811 (1bar) Kontakthitzebeständigkeit nach EN ISO 12127-1, Kontakttemperatur 220°C, Kontaktzeit 7 Sekunden, danach Prüfung der Wasserdichtigkeit an Fläche und Kreuznähten nach EN ISO 811 (1bar) Kälteknickbeständigkeit nach DIN 53359, bei -30°C, 40.000 Zyklen; danach Prüfung der Wasserdichtigkeit an Fläche nach EN ISO 811 (1bar) Virendichtigkeit nach ISO 16604 Die Erfüllung dieser Anforderungen ist durch entsprechende Prüfzeugnisse/Zertifikate nachzuweisen. Saugsperre: Über die Saugsperre darf kein Wasser oder Feuchtigkeit an das Innenfutter gelangen. Diese Saugsperre muss permanent wasserdicht, atmungsaktiv und waschbeständig sein. Es muss ein 2-Lagen Laminat auf ePTFE Basis sein. Flächengewicht: ca. 175 g/m² Isolation: Die Isolation muss einen hohen Lufteinschluss ermöglichen und höchstmögliche Atmungsaktivität bieten. Zusammensetzung: 98% Meta-Aramid und 2% Para-Aramid Flächengewicht: ca. 60 g/m² Abriebschutz: Material aus 100% Para-Aramid mit antistatischer Eigenschaft. Mit flammfester Beschichtung. Flächengewicht: ca. 540 g/m² Der Abriebschutz muss wie folgt geprüft sein: Begrenzte Flammausbreitung gem. EN ISO 15025 Verfahren B im Neuzustand und nach 5 Wäschen 60°C: kein Weiterbrennen bis Kante, kein brennendes/schmelzendes Abtropfen Nachbrennzeit/Nachglimmzeit: < 2s Wärmewiderstand gem. ISO 17493 bei 260 ± 5°C oder gleichwertige nach 5 Wäschen: kein Schmelzen, kein Abtropfen, kein Brennen Maßänderung Kette/Schuss: Nach 5 Wäschen max.± 1,5 / 1,5% Zugfestigkeit: gem. EN ISO 13934-1 oder gleichwertige Kette/Schuss: ≥ 2200 / 1800 N Antistatik: gem. EN 1149-5 - 5x60°C oder gleichwertige Scheuerversuch: gem. EN ISO 12947 Teil 2, 12kPa oder gleichwertige im Neuzustand und nach 50 Wäschen. Neuzustand > 800000. Nach 50 Wäschen > 800000. Die geforderten Werte sind durch ein Prüfzeugnis bzw. ein Zertifikat nachzuweisen. Dämpfungsmaterial: Dämpfungsmaterial ist aus einem permanent flammfesten, nicht saugenden Kunststoff. Während seiner gesamten Lebensdauer darf es keine Feuchtigkeit aufnehmen und muss so leicht wie möglich sein. Das Material muss, beidseitig abgedeckt durch FR Gewebe, wie folgt geprüft sein: Begrenzte Flammausbreitung gem. EN ISO 15025 im Neuzustand und nach 5 Wäschen 60°C: kein Weiterbrennen bis Ober- oder Seitenkante, keine Lochentwicklung, kein brennendes/schmelzendes Abtropfen. Nachbrennzeit/Nachglimmzeit: < 2s Wärmewiderstand gem. ISO 17493 bei 180 ± 5°C oder gleichwertige im Neuzustand und nach 5 Wäschen. Maßänderung Kette/Schuss: Neuzustand max. ± 1,0 / 1,0 % Maßänderung Kette/Schuss: Nach 5 Wäschen max. ± 1,0 / 1,0 % kein Schmelzen, kein Abtropfen, kein Brennen Reflexmaterial: Es muss ein atmungsaktiver Reflexstreifen mit antistatischen Eigenschaften verwendet werden, der bevorzugt aufgenäht werden soll. Bei der Befestigung müssen die Nähte weitestgehend in das Grundmaterial einsinken, um Abrieb auf der Naht zu vermeiden. Die Farbe ist in Gelb/Silber/Gelb zu wählen, während der silberne Reflex keine durchgehend geschlossene Oberfläche aufweisen darf, sondern in einzelne Segmente aufgeteilt wird. Zusätzlich muss ein Reflextransfer in Silber aufgebracht werden. Dieser darf ebenfalls keine geschlossene Fläche aufweisen, sondern muss in einzelne Segmente aufgeteilt werden. Der Reflextransfer muss retroreflektierend sein und muss aufgepatched werden.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Fortsetzung der Zertifikate und Prüfzeugnisse für die Jacke: RFID: In jedes Teil muss ein UHF- RFID eingearbeitet werden. Standard: ISO/IEC 18000-6 Type C Waschbarkeit: 200 Wäschen mit 60°C Reparatur: Die Schutzkleidung muss über Reparatureingriffe verfügen, um den Zustand der Membran visuell zu beurteilen und einfache, schnelle Reparaturen durchführen zu können. Die Lagen können dadurch auf beiden Seiten überprüft werden. Die Schutzwirkung darf unter keinen Umständen durch die Reparatureingriffe beeinträchtigt werden. Seriennummer: Jedes Teil muss mit einer eindeutigen Seriennummer gekennzeichnet werden. Die Übergabe der Daten der Schutzbekleidung in elektronischer Form ist mit folgenden Parametern der Bekleidung zu übergeben: Seriennummer, Artikelbezeichnung, Größe, Produktionscharge Kennzeichnung: Kennzeichnung Prüfetiketten bei Auslieferung: Jacke CE – Zeichen, EN 469:2020 X1 Y2 Z2, EN 1149-5:2018 Entsprechende Bestätigungen des Herstellers, dass dies gewährleistet ist, sind beizulegen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Mit dem Angebot sind Größentabellen mit allen verfügbaren Größen für Hose und Jacke vorzulegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen der Auftragnehmerin können alle fehlenden Bieterunterlagen nachgereicht werden. Nach Aufforderung ist binnen 14 Kalendertage ein Muster, welches 1:1 der technischen Leistungs- beschreibung entspricht, einzureichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 28/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort: Universitätsstadt Siegen Zentrale Vergabestelle Lindenplatz 7 57078 Siegen
Zusätzliche Informationen: Bieter sind im Öffnungstermin nicht zugelassen (§ 55 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Den Unterlagen ist eine Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU beigefügt, die vom Bieter mit dem Angebot abzugeben ist. 2. Es gelten die Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW)
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und müssen eine „Erklärung Bieterarge“ (Formblatt 234 der Vergabeunterlagen) abgeben.
Finanzielle Vereinbarung: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bis zur wirksamen Zuschlagsentscheidung gestellt werden, sofern der Auftraggeber die unterlegenen Bieter gem. § 134 GWB über die Gründe der Nichtberücksichtigung und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, informiert hat. Es ist eine gesetzliche Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen (im Falle der Versendung z. B. auf elektronischem Weg) vor einer verbindlichen Zuschlagserteilung einzuhalten. Meint ein Bieter, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Wird der Rüge nicht abgeholfen, so kann der Bewerber/Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen (siehe § 160 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsstadt Siegen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Universitätsstadt Siegen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsstadt Siegen
Organisation, die Angebote bearbeitet: Universitätsstadt Siegen