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Deutschland – Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht – Rahmenvereinbarung über den Transport und die Untersuchungen von Saatgut- und Düngemittelproben (2026-2030)

833715-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht – Rahmenvereinbarung über den Transport und die Untersuchungen von Saatgut- und Düngemittelproben (2026-2030)
OJ S 242/2025 16/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über den Transport und die Untersuchungen von Saatgut- und Düngemittelproben (2026-2030)
Beschreibung: Rahmenvereinbarung je Los über den Transport und die Untersuchungen von Saatgut- und Düngemittelproben (2026-2030). - Los 1: Transport von Saatgutproben und die Durchführung der Saatgutuntersuchungen - Los 2: Transport und Untersuchung von Düngemittel
Kennung des Verfahrens: 1ab3fa5b-6ac5-40ba-a1cc-47f185b9e882
Interne Kennung: 3.4;1001889451;EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
Zusätzliche Einstufung (cpv): 03111000 Saatgut, 24430000 Tierische oder pflanzliche Düngemittel, 77110000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Agrarproduktion
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wuhanstr. 6
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Probenannahme, -erfassung und -lagerung erfolgt durch das beauftragte Labor. Zusätzlich für Los 1 gil: Nach Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer können geeignete Standorte in NRW als Sammelstellen zur Übergabe von Proben dienen (z.B. Kreisstellen der Landwirtschaftskammer, Annahmestellen von Versanddienstleistern).
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS7YMDYTJ7URW0E# Relevante Informationen sind den Ausschreibungsbestimmungen sowie der Leistungsbeschreibung pro Los nebst Anlagen zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Transport und Untersuchung von Saatgutproben
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über den Transport und die Untersuchung von Saatgutproben
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
Zusätzliche Einstufung (cpv): 03111000 Saatgut, 24430000 Tierische oder pflanzliche Düngemittel, 77110000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Agrarproduktion
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wuhanstr. 6
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Probenannahme, -erfassung und -lagerung erfolgt durch das beauftragte Labor. Zusätzlich für Los 1 gil: Nach Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer können geeignete Standorte in NRW als Sammelstellen zur Übergabe von Proben dienen (z.B. Kreisstellen der Landwirtschaftskammer, Annahmestellen von Versanddienstleistern).
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 15/02/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Es ist beabsichtigt, die nach Ablauf der Vertragslaufzeit ausgeschriebene Leistung in einem neuen Vergabeverfahren zu vergeben.
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die nach aktueller Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 - RS.C-23/30 zu be-ziffernden Höchstmengen je Los für die gesamte Vertragslaufzeit der Rahmenverein-barung werden wie folgt festgelegt: Los 1: 120.000,00 EUR brutto Die Höchstgrenze je Los darf nicht überschritten werden. Wird diese Höchstgrenze erreicht, endet die Rahmenvereinbarung auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Die Angaben zu den Höchstmengen dienen der Schaffung größtmöglicher Transparenz und erfolgen in Erfüllung der aktuellen Rechtsprechung an öffentlichen Auftrag-gebern im Rahmen dieser Vergabe.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Firmenfragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Formblatt Referenzen je Los (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): In denen die eingereichten Referenzen kurz benannt und erläutert sind, die mit dem Leistungsgegenstand je Los nach Art, Umfang und Weise der letzten 3 Jahre vergleichbar sind; ggf. auch von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Subunternehmen. Die Angabe von mindestens einer Referenz; maximal drei Referenzen, ist zwingend erforderlich.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Los 1: Nachweis zur "ISTA-Qualitätszertifizierung" der Internationalen Vereinigung für Saatgutprüfungen (Kopie) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Nachweis zur gültigen Akkreditierung gemäß DIN EN ISO 17025 (Kopie) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Firmen-Fragenkatalog

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU)

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Nachweis zur gültigen Akkreditierung gemäß DIN EN ISO 17025 - Kopie

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Nachweis zur "ISTA-Qualitätszertifizierung" der Internationalen Vereinigung für Saatgutprüfungen - Kopie

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Formblatt Referenzen - In denen die eingereichten Referenzen kurz benannt und erläutert sind, die mit dem Leistungsgegenstand nach Art, Umfang und Weise der letzten 3 Jahre vergleichbar sind; ggf. auch von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Subunternehmen. Die Angabe von mindestens einer Referenz; maximal von drei Referenzen, ist zwingend erforderlich.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 28 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - Angebotsschreiben je Los (Formular 324 EU) (mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Leistungsverzeichnis je Los ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - soweit zutreffend: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b EU) (mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Sanktionspaket (Formular 523_EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Transport und Untersuchung von Düngemittelproben
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über den Transport und die Untersuchung von Düngemittelproben
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
Zusätzliche Einstufung (cpv): 03111000 Saatgut, 24430000 Tierische oder pflanzliche Düngemittel, 77110000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Agrarproduktion
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wuhanstr. 6
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Probenannahme, -erfassung und -lagerung erfolgt durch das beauftragte Labor. Zusätzlich für Los 1 gil: Nach Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer können geeignete Standorte in NRW als Sammelstellen zur Übergabe von Proben dienen (z.B. Kreisstellen der Landwirtschaftskammer, Annahmestellen von Versanddienstleistern).
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 15/02/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Es ist beabsichtigt, die nach Ablauf der Vertragslaufzeit ausgeschriebene Leistung in einem neuen Vergabeverfahren zu vergeben.
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die nach aktueller Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 - RS.C-23/30 zu beziffernden Höchstmengen je Los für die gesamte Vertragslaufzeit der Rahmenverein-barung werden wie folgt festgelegt: Los 2: 160.000,00 EUR brutto Die Höchstgrenze je Los darf nicht überschritten werden. Wird diese Höchstgrenze erreicht, endet die Rahmenvereinbarung auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Die Angaben zu den Höchstmengen dienen der Schaffung größtmöglicher Transparenz und erfolgen in Erfüllung der aktuellen Rechtsprechung an öffentlichen Auftrag-gebern im Rahmen dieser Vergabe.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Firmenfragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Formblatt Referenzen je Los (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): In denen die eingereichten Referenzen kurz benannt und erläutert sind, die mit dem Leistungsgegenstand je Los nach Art, Umfang und Weise der letzten 3 Jahre vergleichbar sind; ggf. auch von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Subunternehmen. Die Angabe von mindestens einer Referenz; maximal drei Referenzen, ist zwingend erforderlich.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Los 1: Nachweis zur "ISTA-Qualitätszertifizierung" der Internationalen Vereinigung für Saatgutprüfungen (Kopie) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Nachweis zur gültigen Akkreditierung gemäß DIN EN ISO 17025 (Kopie) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Firmen-Fragenkatalog

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU)

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Nachweis zur gültigen Akkreditierung gemäß DIN EN ISO 17025 - Kopie

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Formblatt Referenzen - in denen die eingereichten Referenzen kurz benannt und erläutert sind, die mit dem Leistungsgegenstand nach Art, Umfang und Weise der letzten 3 Jahre vergleichbar sind; ggf. auch von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Subunternehmen. Die Angabe von mindestens einer Referenz; maximal von drei Referenzen, ist zwingend erforderlich.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 28 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - Angebotsschreiben je Los (Formular 324 EU) (mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Leistungsverzeichnis je Los ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - soweit zutreffend: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b EU) (mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Sanktionspaket (Formular 523_EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Registrierungsnummer: 0204:05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2361305-0
Internetadresse: https://www.lanuk.nrw.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 0251 4111691
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251-411-1691
Fax: +49 251-411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a776ce34-2d1c-4941-9f5e-e5f9fc5f1a78 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/12/2025 11:58:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 833715-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 242/2025
Datum der Veröffentlichung: 16/12/2025