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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universität Heidelberg
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Ultratiefkühlgeräten
Beschreibung: Ziel dieser Ausschreibung war die Beschaffung besonders energieeffizienter Ultratiefkühlgeräte (Ultratiefkühlschränke) für den Einsatz im Forschungsbereich. Im Mittelpunkt stehen höchste Anforderungen an die Energieeffizienz sowie eine umweltfreundliche, nachhaltige Gerätekonzeption.
Kennung des Verfahrens: a4734efa-4209-44e5-b2c3-09b1225246bb
Interne Kennung: Uni-HD.2025.139_Ultratiefkühlgeräte_RV_UV
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Ziel dieser Ausschreibung war die Beschaffung besonders energieeffizienter Ultratiefkühlgeräte (Ultratiefkühlschränke) für den Einsatz im Forschungsbereich
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39711124 Industrie-Tiefkühlgeräte
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 200 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 800 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXR6YYVYM7A#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - Ultratiefkühlschränke mit einem Volumen von 300 l bis unter 450 l
Beschreibung: Ziel dieser Ausschreibung war die Beschaffung besonders energieeffizienter Ultratiefkühlgeräte (Ultratiefkühlschränke) für den Einsatz im Forschungsbereich. Im Mittelpunkt stehen höchste Anforderungen an die Energieeffizienz sowie eine umweltfreundliche, nachhaltige Gerätekonzeption.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39711124 Industrie-Tiefkühlgeräte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sortiment bzw. Portfolio der Rahmenvereinbarung Im Rahmen der geschlossenen Rahmenvereinbarung muss die Möglichkeit bestehen, auf Anforderung der jeweils zuständigen Fachabteilung ergänzende Produkte der ausgeschriebenen Art - bezogen auf das jeweilige Los - einschließlich entsprechender Artikelvarianten oder Zubehörteile, in das bestehende Lieferportfolio aufzunehmen. Die aufzunehmenden Produkte müssen hinsichtlich Funktionalität, Qualität und Verwendungszweck mit den ursprünglich ausgeschriebenen Produkten vergleichbar sein. Vor der Aufnahme neuer oder dem Austausch bereits gelisteter Produkte erfolgt eine Preis- und Eignungsprüfung durch die zuständige Fachabteilung. Erst nach Abschluss dieser Prüfung wird über die Aufnahme in das Lieferprogramm oder die Durchführung einer alternativen Beschaffung entschieden. Dieses Verfahren gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. 3.13 Innovationsklausel Diese Klausel eröffnet dem Auftragnehmer die Möglichkeit, während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung neue, nachhaltige Technologien, Materialien oder Verfahren in die Leistungserbringung einzubringen - sofern diese den ursprünglich definierten Anforderungen gleichwertig oder überlegen sind. - Zweck der Innovationsklausel Ziel dieser Klausel ist es, o die Einführung innovativer und nachhaltiger Ansätze zu ermöglichen, o flexibel auf technologische Entwicklungen, gesetzliche Änderungen oder Marktveränderungen reagieren zu können, und o eine kontinuierliche Verbesserung der Leistungserbringung zu fördern - ohne die ursprünglich festgelegten Mindestanforderungen zu unterschreiten. - Anforderungen an nachhaltige Innovationsvorschläge Ein Vorschlag zur Integration einer Innovation muss folgende Bedingungen erfüllen: o Gleichwertigkeit oder Überlegenheit: Die vorgeschlagenen Technologien, Verfahren oder Materialien müssen mindestens die Qualität, Funktionalität und Leistungsfähigkeit der ursprünglich vereinbarten Lösung erreichen oder übertreffen. o Nachhaltigkeitsvorteile: Die Innovation muss nachweislich zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks beitragen (z. B. durch Energieeinsparung, reduzierte Emissionen, faire Produktionsbedingungen). - Vorgehensweise bei der Einreichung eines Innovationsvorschlags Bei beabsichtigter Integration einer nachhaltigen Innovation sind vom Auftragnehmer folgende Unterlagen einzureichen: o eine schriftliche Beschreibung der geplanten Innovation einschließlich ihrer Vorteile, o eine Vergleichsanalyse zwischen der bisherigen Lösung und der vorgeschlagenen Innovation, o Nachweise zur Nachhaltigkeit, z. B. durch Zertifikate, Studien oder unabhängige Bewertungen, o eine Ankündigung der geplanten Änderung mindestens sechs Monate vor Umsetzung, o ggf. die Bereitstellung eines Testsystems mindestens drei Monate vor geplanter Einführung (auf Anforderung des Auftraggebers), o der Nachweis der Erfüllung sämtlicher im Leistungsverzeichnis definierter Mindestanforderungen, o der Nachweis der uneingeschränkten Funktionsgleichheit und Kompatibilität zum ursprünglich angebotenen System. o Die Entscheidung über die Zulassung der vorgeschlagenen Innovation trifft der Auftraggeber nach fachlicher Prüfung in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Bedarfsträgerstelle. o Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, eine vorgeschlagene Innovation aus fachlichen oder wirtschaftlichen Gründen abzulehnen. - Preisgestaltung Eine Preisanpassung aufgrund der Einführung einer Innovation im Sinne dieser Klausel ist ausgeschlossen. Die Integration erfolgt zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen. - Freiwilligkeit Die Anwendung dieser Innovationsklausel ist freiwillig. Sie begründet keine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Vorlage oder Umsetzung innovativer Ansätze. Ein Vorschlag nach dieser Klausel begründet keinen Anspruch auf Zulassung zum Rahmenvertrag. Die Vergabestelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vertragslaufzeit je Los beträgt zunächst ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragsdauer beträgt je Los insgesamt vier Jahre.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 104 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtwertungspreis
Beschreibung: Gesamtwertungspreis Die Bewertung des Gesamtwertungspreis erfolgte nachfolgendem Verfahren: - Die Ermittlung des Gesamtwertungspreis erfolgt nach Abschnitt 4.9 der Vergabeunterlagen. - Der niedrigste angebotene Gesamtwertungspreis erhält 100 Punkte. - Die übrigen Angebote werden entsprechend ins Verhältnis gesetzt. Das Ergebnis geht mit einer Gewichtung von 30 % in die Gesamtwertung ein. Hierzu werden die im Kriterium erreichten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Spezifischer Energieverbrauch (kWh/Woche/Liter)
Beschreibung: Spezifischer Energieverbrauch (kWh/Woche/Liter) Die Bewertung des Spezifischer Energieverbrauchs erfolgte nachfolgendem Verfahren: - Die Ermittlung des Spezifischen Energieverbrauchs erfolgt nach Abschnitt 4.12 der Vergabeunterlagen - Der niedrigste niedrigsten spezifischen Energieverbrauch erhält 100 Punkte. - Die übrigen Angebote werden entsprechend ins Verhältnis gesetzt. Das Ergebnis geht mit einer Gewichtung von 70 % in die Gesamtwertung ein. Hierzu werden die im Kriterium erreichten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweise für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität Heidelberg
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 - Ultratiefkühlschränke mit einem Volumen von 450 l bis unter 600 l
Beschreibung: Ziel dieser Ausschreibung war die Beschaffung besonders energieeffizienter Ultratiefkühlgeräte (Ultratiefkühlschränke) für den Einsatz im Forschungsbereich. Im Mittelpunkt stehen höchste Anforderungen an die Energieeffizienz sowie eine umweltfreundliche, nachhaltige Gerätekonzeption.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39711124 Industrie-Tiefkühlgeräte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sortiment bzw. Portfolio der Rahmenvereinbarung Im Rahmen der geschlossenen Rahmenvereinbarung muss die Möglichkeit bestehen, auf Anforderung der jeweils zuständigen Fachabteilung ergänzende Produkte der ausgeschriebenen Art - bezogen auf das jeweilige Los - einschließlich entsprechender Artikelvarianten oder Zubehörteile, in das bestehende Lieferportfolio aufzunehmen. Die aufzunehmenden Produkte müssen hinsichtlich Funktionalität, Qualität und Verwendungszweck mit den ursprünglich ausgeschriebenen Produkten vergleichbar sein. Vor der Aufnahme neuer oder dem Austausch bereits gelisteter Produkte erfolgt eine Preis- und Eignungsprüfung durch die zuständige Fachabteilung. Erst nach Abschluss dieser Prüfung wird über die Aufnahme in das Lieferprogramm oder die Durchführung einer alternativen Beschaffung entschieden. Dieses Verfahren gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. 3.13 Innovationsklausel Diese Klausel eröffnet dem Auftragnehmer die Möglichkeit, während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung neue, nachhaltige Technologien, Materialien oder Verfahren in die Leistungserbringung einzubringen - sofern diese den ursprünglich definierten Anforderungen gleichwertig oder überlegen sind. - Zweck der Innovationsklausel Ziel dieser Klausel ist es, o die Einführung innovativer und nachhaltiger Ansätze zu ermöglichen, o flexibel auf technologische Entwicklungen, gesetzliche Änderungen oder Marktveränderungen reagieren zu können, und o eine kontinuierliche Verbesserung der Leistungserbringung zu fördern - ohne die ursprünglich festgelegten Mindestanforderungen zu unterschreiten. - Anforderungen an nachhaltige Innovationsvorschläge Ein Vorschlag zur Integration einer Innovation muss folgende Bedingungen erfüllen: o Gleichwertigkeit oder Überlegenheit: Die vorgeschlagenen Technologien, Verfahren oder Materialien müssen mindestens die Qualität, Funktionalität und Leistungsfähigkeit der ursprünglich vereinbarten Lösung erreichen oder übertreffen. o Nachhaltigkeitsvorteile: Die Innovation muss nachweislich zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks beitragen (z. B. durch Energieeinsparung, reduzierte Emissionen, faire Produktionsbedingungen). - Vorgehensweise bei der Einreichung eines Innovationsvorschlags Bei beabsichtigter Integration einer nachhaltigen Innovation sind vom Auftragnehmer folgende Unterlagen einzureichen: o eine schriftliche Beschreibung der geplanten Innovation einschließlich ihrer Vorteile, o eine Vergleichsanalyse zwischen der bisherigen Lösung und der vorgeschlagenen Innovation, o Nachweise zur Nachhaltigkeit, z. B. durch Zertifikate, Studien oder unabhängige Bewertungen, o eine Ankündigung der geplanten Änderung mindestens sechs Monate vor Umsetzung, o ggf. die Bereitstellung eines Testsystems mindestens drei Monate vor geplanter Einführung (auf Anforderung des Auftraggebers), o der Nachweis der Erfüllung sämtlicher im Leistungsverzeichnis definierter Mindestanforderungen, o der Nachweis der uneingeschränkten Funktionsgleichheit und Kompatibilität zum ursprünglich angebotenen System. o Die Entscheidung über die Zulassung der vorgeschlagenen Innovation trifft der Auftraggeber nach fachlicher Prüfung in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Bedarfsträgerstelle. o Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, eine vorgeschlagene Innovation aus fachlichen oder wirtschaftlichen Gründen abzulehnen. - Preisgestaltung Eine Preisanpassung aufgrund der Einführung einer Innovation im Sinne dieser Klausel ist ausgeschlossen. Die Integration erfolgt zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen. - Freiwilligkeit Die Anwendung dieser Innovationsklausel ist freiwillig. Sie begründet keine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Vorlage oder Umsetzung innovativer Ansätze. Ein Vorschlag nach dieser Klausel begründet keinen Anspruch auf Zulassung zum Rahmenvertrag. Die Vergabestelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vertragslaufzeit je Los beträgt zunächst ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragsdauer beträgt je Los insgesamt vier Jahre.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 280 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtwertungspreis
Beschreibung: Gesamtwertungspreis Die Bewertung des Gesamtwertungspreis erfolgte nachfolgendem Verfahren: - Die Ermittlung des Gesamtwertungspreis erfolgt nach Abschnitt 4.9 der Vergabeunterlagen. - Der niedrigste angebotene Gesamtwertungspreis erhält 100 Punkte. - Die übrigen Angebote werden entsprechend ins Verhältnis gesetzt. Das Ergebnis geht mit einer Gewichtung von 30 % in die Gesamtwertung ein. Hierzu werden die im Kriterium erreichten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Spezifischer Energieverbrauch (kWh/Woche/Liter)
Beschreibung: Spezifischer Energieverbrauch (kWh/Woche/Liter) Die Bewertung des Spezifischer Energieverbrauchs erfolgte nachfolgendem Verfahren: - Die Ermittlung des Spezifischen Energieverbrauchs erfolgt nach Abschnitt 4.12 der Vergabeunterlagen - Der niedrigste niedrigsten spezifischen Energieverbrauch erhält 100 Punkte. - Die übrigen Angebote werden entsprechend ins Verhältnis gesetzt. Das Ergebnis geht mit einer Gewichtung von 70 % in die Gesamtwertung ein. Hierzu werden die im Kriterium erreichten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweise für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität Heidelberg
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 - Ultratiefkühlschränke mit einem Volumen von 600 l bis unter 750 l
Beschreibung: Ziel dieser Ausschreibung war die Beschaffung besonders energieeffizienter Ultratiefkühlgeräte (Ultratiefkühlschränke) für den Einsatz im Forschungsbereich. Im Mittelpunkt stehen höchste Anforderungen an die Energieeffizienz sowie eine umweltfreundliche, nachhaltige Gerätekonzeption.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39711124 Industrie-Tiefkühlgeräte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sortiment bzw. Portfolio der Rahmenvereinbarung Im Rahmen der geschlossenen Rahmenvereinbarung muss die Möglichkeit bestehen, auf Anforderung der jeweils zuständigen Fachabteilung ergänzende Produkte der ausgeschriebenen Art - bezogen auf das jeweilige Los - einschließlich entsprechender Artikelvarianten oder Zubehörteile, in das bestehende Lieferportfolio aufzunehmen. Die aufzunehmenden Produkte müssen hinsichtlich Funktionalität, Qualität und Verwendungszweck mit den ursprünglich ausgeschriebenen Produkten vergleichbar sein. Vor der Aufnahme neuer oder dem Austausch bereits gelisteter Produkte erfolgt eine Preis- und Eignungsprüfung durch die zuständige Fachabteilung. Erst nach Abschluss dieser Prüfung wird über die Aufnahme in das Lieferprogramm oder die Durchführung einer alternativen Beschaffung entschieden. Dieses Verfahren gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. 3.13 Innovationsklausel Diese Klausel eröffnet dem Auftragnehmer die Möglichkeit, während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung neue, nachhaltige Technologien, Materialien oder Verfahren in die Leistungserbringung einzubringen - sofern diese den ursprünglich definierten Anforderungen gleichwertig oder überlegen sind. - Zweck der Innovationsklausel Ziel dieser Klausel ist es, o die Einführung innovativer und nachhaltiger Ansätze zu ermöglichen, o flexibel auf technologische Entwicklungen, gesetzliche Änderungen oder Marktveränderungen reagieren zu können, und o eine kontinuierliche Verbesserung der Leistungserbringung zu fördern - ohne die ursprünglich festgelegten Mindestanforderungen zu unterschreiten. - Anforderungen an nachhaltige Innovationsvorschläge Ein Vorschlag zur Integration einer Innovation muss folgende Bedingungen erfüllen: o Gleichwertigkeit oder Überlegenheit: Die vorgeschlagenen Technologien, Verfahren oder Materialien müssen mindestens die Qualität, Funktionalität und Leistungsfähigkeit der ursprünglich vereinbarten Lösung erreichen oder übertreffen. o Nachhaltigkeitsvorteile: Die Innovation muss nachweislich zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks beitragen (z. B. durch Energieeinsparung, reduzierte Emissionen, faire Produktionsbedingungen). - Vorgehensweise bei der Einreichung eines Innovationsvorschlags Bei beabsichtigter Integration einer nachhaltigen Innovation sind vom Auftragnehmer folgende Unterlagen einzureichen: o eine schriftliche Beschreibung der geplanten Innovation einschließlich ihrer Vorteile, o eine Vergleichsanalyse zwischen der bisherigen Lösung und der vorgeschlagenen Innovation, o Nachweise zur Nachhaltigkeit, z. B. durch Zertifikate, Studien oder unabhängige Bewertungen, o eine Ankündigung der geplanten Änderung mindestens sechs Monate vor Umsetzung, o ggf. die Bereitstellung eines Testsystems mindestens drei Monate vor geplanter Einführung (auf Anforderung des Auftraggebers), o der Nachweis der Erfüllung sämtlicher im Leistungsverzeichnis definierter Mindestanforderungen, o der Nachweis der uneingeschränkten Funktionsgleichheit und Kompatibilität zum ursprünglich angebotenen System. o Die Entscheidung über die Zulassung der vorgeschlagenen Innovation trifft der Auftraggeber nach fachlicher Prüfung in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Bedarfsträgerstelle. o Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, eine vorgeschlagene Innovation aus fachlichen oder wirtschaftlichen Gründen abzulehnen. - Preisgestaltung Eine Preisanpassung aufgrund der Einführung einer Innovation im Sinne dieser Klausel ist ausgeschlossen. Die Integration erfolgt zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen. - Freiwilligkeit Die Anwendung dieser Innovationsklausel ist freiwillig. Sie begründet keine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Vorlage oder Umsetzung innovativer Ansätze. Ein Vorschlag nach dieser Klausel begründet keinen Anspruch auf Zulassung zum Rahmenvertrag. Die Vergabestelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vertragslaufzeit je Los beträgt zunächst ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragsdauer beträgt je Los insgesamt vier Jahre.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 300 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtwertungspreis
Beschreibung: Gesamtwertungspreis Die Bewertung des Gesamtwertungspreis erfolgte nachfolgendem Verfahren: - Die Ermittlung des Gesamtwertungspreis erfolgt nach Abschnitt 4.9 der Vergabeunterlagen. - Der niedrigste angebotene Gesamtwertungspreis erhält 100 Punkte. - Die übrigen Angebote werden entsprechend ins Verhältnis gesetzt. Das Ergebnis geht mit einer Gewichtung von 30 % in die Gesamtwertung ein. Hierzu werden die im Kriterium erreichten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Spezifischer Energieverbrauch (kWh/Woche/Liter)
Beschreibung: Spezifischer Energieverbrauch (kWh/Woche/Liter) Die Bewertung des Spezifischer Energieverbrauchs erfolgte nachfolgendem Verfahren: - Die Ermittlung des Spezifischen Energieverbrauchs erfolgt nach Abschnitt 4.12 der Vergabeunterlagen - Der niedrigste niedrigsten spezifischen Energieverbrauch erhält 100 Punkte. - Die übrigen Angebote werden entsprechend ins Verhältnis gesetzt. Das Ergebnis geht mit einer Gewichtung von 70 % in die Gesamtwertung ein. Hierzu werden die im Kriterium erreichten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweise für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität Heidelberg
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4 - Ultratiefkühlschränke mit einem Volumen von 750 l bis unter 850 l
Beschreibung: Ziel dieser Ausschreibung war die Beschaffung besonders energieeffizienter Ultratiefkühlgeräte (Ultratiefkühlschränke) für den Einsatz im Forschungsbereich. Im Mittelpunkt stehen höchste Anforderungen an die Energieeffizienz sowie eine umweltfreundliche, nachhaltige Gerätekonzeption.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39711124 Industrie-Tiefkühlgeräte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sortiment bzw. Portfolio der Rahmenvereinbarung Im Rahmen der geschlossenen Rahmenvereinbarung muss die Möglichkeit bestehen, auf Anforderung der jeweils zuständigen Fachabteilung ergänzende Produkte der ausgeschriebenen Art - bezogen auf das jeweilige Los - einschließlich entsprechender Artikelvarianten oder Zubehörteile, in das bestehende Lieferportfolio aufzunehmen. Die aufzunehmenden Produkte müssen hinsichtlich Funktionalität, Qualität und Verwendungszweck mit den ursprünglich ausgeschriebenen Produkten vergleichbar sein. Vor der Aufnahme neuer oder dem Austausch bereits gelisteter Produkte erfolgt eine Preis- und Eignungsprüfung durch die zuständige Fachabteilung. Erst nach Abschluss dieser Prüfung wird über die Aufnahme in das Lieferprogramm oder die Durchführung einer alternativen Beschaffung entschieden. Dieses Verfahren gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. 3.13 Innovationsklausel Diese Klausel eröffnet dem Auftragnehmer die Möglichkeit, während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung neue, nachhaltige Technologien, Materialien oder Verfahren in die Leistungserbringung einzubringen - sofern diese den ursprünglich definierten Anforderungen gleichwertig oder überlegen sind. - Zweck der Innovationsklausel Ziel dieser Klausel ist es, o die Einführung innovativer und nachhaltiger Ansätze zu ermöglichen, o flexibel auf technologische Entwicklungen, gesetzliche Änderungen oder Marktveränderungen reagieren zu können, und o eine kontinuierliche Verbesserung der Leistungserbringung zu fördern - ohne die ursprünglich festgelegten Mindestanforderungen zu unterschreiten. - Anforderungen an nachhaltige Innovationsvorschläge Ein Vorschlag zur Integration einer Innovation muss folgende Bedingungen erfüllen: o Gleichwertigkeit oder Überlegenheit: Die vorgeschlagenen Technologien, Verfahren oder Materialien müssen mindestens die Qualität, Funktionalität und Leistungsfähigkeit der ursprünglich vereinbarten Lösung erreichen oder übertreffen. o Nachhaltigkeitsvorteile: Die Innovation muss nachweislich zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks beitragen (z. B. durch Energieeinsparung, reduzierte Emissionen, faire Produktionsbedingungen). - Vorgehensweise bei der Einreichung eines Innovationsvorschlags Bei beabsichtigter Integration einer nachhaltigen Innovation sind vom Auftragnehmer folgende Unterlagen einzureichen: o eine schriftliche Beschreibung der geplanten Innovation einschließlich ihrer Vorteile, o eine Vergleichsanalyse zwischen der bisherigen Lösung und der vorgeschlagenen Innovation, o Nachweise zur Nachhaltigkeit, z. B. durch Zertifikate, Studien oder unabhängige Bewertungen, o eine Ankündigung der geplanten Änderung mindestens sechs Monate vor Umsetzung, o ggf. die Bereitstellung eines Testsystems mindestens drei Monate vor geplanter Einführung (auf Anforderung des Auftraggebers), o der Nachweis der Erfüllung sämtlicher im Leistungsverzeichnis definierter Mindestanforderungen, o der Nachweis der uneingeschränkten Funktionsgleichheit und Kompatibilität zum ursprünglich angebotenen System. o Die Entscheidung über die Zulassung der vorgeschlagenen Innovation trifft der Auftraggeber nach fachlicher Prüfung in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Bedarfsträgerstelle. o Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, eine vorgeschlagene Innovation aus fachlichen oder wirtschaftlichen Gründen abzulehnen. - Preisgestaltung Eine Preisanpassung aufgrund der Einführung einer Innovation im Sinne dieser Klausel ist ausgeschlossen. Die Integration erfolgt zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen. - Freiwilligkeit Die Anwendung dieser Innovationsklausel ist freiwillig. Sie begründet keine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Vorlage oder Umsetzung innovativer Ansätze. Ein Vorschlag nach dieser Klausel begründet keinen Anspruch auf Zulassung zum Rahmenvertrag. Die Vergabestelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vertragslaufzeit je Los beträgt zunächst ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragsdauer beträgt je Los insgesamt vier Jahre.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 320 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtwertungspreis
Beschreibung: Gesamtwertungspreis Die Bewertung des Gesamtwertungspreis erfolgte nachfolgendem Verfahren: - Die Ermittlung des Gesamtwertungspreis erfolgt nach Abschnitt 4.9 der Vergabeunterlagen. - Der niedrigste angebotene Gesamtwertungspreis erhält 100 Punkte. - Die übrigen Angebote werden entsprechend ins Verhältnis gesetzt. Das Ergebnis geht mit einer Gewichtung von 30 % in die Gesamtwertung ein. Hierzu werden die im Kriterium erreichten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Spezifischer Energieverbrauch (kWh/Woche/Liter)
Beschreibung: Spezifischer Energieverbrauch (kWh/Woche/Liter) Die Bewertung des Spezifischer Energieverbrauchs erfolgte nachfolgendem Verfahren: - Die Ermittlung des Spezifischen Energieverbrauchs erfolgt nach Abschnitt 4.12 der Vergabeunterlagen - Der niedrigste niedrigsten spezifischen Energieverbrauch erhält 100 Punkte. - Die übrigen Angebote werden entsprechend ins Verhältnis gesetzt. Das Ergebnis geht mit einer Gewichtung von 70 % in die Gesamtwertung ein. Hierzu werden die im Kriterium erreichten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweise für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität Heidelberg
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5 - Ultratiefkühlschränke mit einem Volumen von 600 l bis unter 750 l - jedoch mit besonders tiefem Innenmaß und maximaler Außenbreite, ausgelegt für den Einsatz als Backup-Gerät
Beschreibung: Ziel dieser Ausschreibung war die Beschaffung besonders energieeffizienter Ultratiefkühlgeräte (Ultratiefkühlschränke) für den Einsatz im Forschungsbereich. Im Mittelpunkt stehen höchste Anforderungen an die Energieeffizienz sowie eine umweltfreundliche, nachhaltige Gerätekonzeption.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 39711124 Industrie-Tiefkühlgeräte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sortiment bzw. Portfolio der Rahmenvereinbarung Im Rahmen der geschlossenen Rahmenvereinbarung muss die Möglichkeit bestehen, auf Anforderung der jeweils zuständigen Fachabteilung ergänzende Produkte der ausgeschriebenen Art - bezogen auf das jeweilige Los - einschließlich entsprechender Artikelvarianten oder Zubehörteile, in das bestehende Lieferportfolio aufzunehmen. Die aufzunehmenden Produkte müssen hinsichtlich Funktionalität, Qualität und Verwendungszweck mit den ursprünglich ausgeschriebenen Produkten vergleichbar sein. Vor der Aufnahme neuer oder dem Austausch bereits gelisteter Produkte erfolgt eine Preis- und Eignungsprüfung durch die zuständige Fachabteilung. Erst nach Abschluss dieser Prüfung wird über die Aufnahme in das Lieferprogramm oder die Durchführung einer alternativen Beschaffung entschieden. Dieses Verfahren gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. 3.13 Innovationsklausel Diese Klausel eröffnet dem Auftragnehmer die Möglichkeit, während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung neue, nachhaltige Technologien, Materialien oder Verfahren in die Leistungserbringung einzubringen - sofern diese den ursprünglich definierten Anforderungen gleichwertig oder überlegen sind. - Zweck der Innovationsklausel Ziel dieser Klausel ist es, o die Einführung innovativer und nachhaltiger Ansätze zu ermöglichen, o flexibel auf technologische Entwicklungen, gesetzliche Änderungen oder Marktveränderungen reagieren zu können, und o eine kontinuierliche Verbesserung der Leistungserbringung zu fördern - ohne die ursprünglich festgelegten Mindestanforderungen zu unterschreiten. - Anforderungen an nachhaltige Innovationsvorschläge Ein Vorschlag zur Integration einer Innovation muss folgende Bedingungen erfüllen: o Gleichwertigkeit oder Überlegenheit: Die vorgeschlagenen Technologien, Verfahren oder Materialien müssen mindestens die Qualität, Funktionalität und Leistungsfähigkeit der ursprünglich vereinbarten Lösung erreichen oder übertreffen. o Nachhaltigkeitsvorteile: Die Innovation muss nachweislich zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks beitragen (z. B. durch Energieeinsparung, reduzierte Emissionen, faire Produktionsbedingungen). - Vorgehensweise bei der Einreichung eines Innovationsvorschlags Bei beabsichtigter Integration einer nachhaltigen Innovation sind vom Auftragnehmer folgende Unterlagen einzureichen: o eine schriftliche Beschreibung der geplanten Innovation einschließlich ihrer Vorteile, o eine Vergleichsanalyse zwischen der bisherigen Lösung und der vorgeschlagenen Innovation, o Nachweise zur Nachhaltigkeit, z. B. durch Zertifikate, Studien oder unabhängige Bewertungen, o eine Ankündigung der geplanten Änderung mindestens sechs Monate vor Umsetzung, o ggf. die Bereitstellung eines Testsystems mindestens drei Monate vor geplanter Einführung (auf Anforderung des Auftraggebers), o der Nachweis der Erfüllung sämtlicher im Leistungsverzeichnis definierter Mindestanforderungen, o der Nachweis der uneingeschränkten Funktionsgleichheit und Kompatibilität zum ursprünglich angebotenen System. o Die Entscheidung über die Zulassung der vorgeschlagenen Innovation trifft der Auftraggeber nach fachlicher Prüfung in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Bedarfsträgerstelle. o Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, eine vorgeschlagene Innovation aus fachlichen oder wirtschaftlichen Gründen abzulehnen. - Preisgestaltung Eine Preisanpassung aufgrund der Einführung einer Innovation im Sinne dieser Klausel ist ausgeschlossen. Die Integration erfolgt zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen. - Freiwilligkeit Die Anwendung dieser Innovationsklausel ist freiwillig. Sie begründet keine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Vorlage oder Umsetzung innovativer Ansätze. Ein Vorschlag nach dieser Klausel begründet keinen Anspruch auf Zulassung zum Rahmenvertrag. Die Vergabestelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vertragslaufzeit je Los beträgt zunächst ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragsdauer beträgt je Los insgesamt vier Jahre.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 300 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtwertungspreis
Beschreibung: Gesamtwertungspreis Die Bewertung des Gesamtwertungspreis erfolgte nachfolgendem Verfahren: - Die Ermittlung des Gesamtwertungspreis erfolgt nach Abschnitt 4.9 der Vergabeunterlagen. - Der niedrigste angebotene Gesamtwertungspreis erhält 100 Punkte. - Die übrigen Angebote werden entsprechend ins Verhältnis gesetzt. Das Ergebnis geht mit einer Gewichtung von 30 % in die Gesamtwertung ein. Hierzu werden die im Kriterium erreichten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Spezifischer Energieverbrauch (kWh/Woche/Liter)
Beschreibung: Spezifischer Energieverbrauch (kWh/Woche/Liter) Die Bewertung des Spezifischer Energieverbrauchs erfolgte nachfolgendem Verfahren: - Die Ermittlung des Spezifischen Energieverbrauchs erfolgt nach Abschnitt 4.12 der Vergabeunterlagen - Der niedrigste niedrigsten spezifischen Energieverbrauch erhält 100 Punkte. - Die übrigen Angebote werden entsprechend ins Verhältnis gesetzt. Das Ergebnis geht mit einer Gewichtung von 70 % in die Gesamtwertung ein. Hierzu werden die im Kriterium erreichten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweise für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität Heidelberg
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der genaue Auftragswert zu dem der Auftrag vergeben wurde, ist als Geschäftsgeheimnis des bezuschlagten Unternehmens einzustufen. Daher wird der Angebotspreis nicht veröffentlicht.
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der genaue Auftragswert zu dem der Auftrag vergeben wurde, ist als Geschäftsgeheimnis des bezuschlagten Unternehmens einzustufen. Daher wird der Angebotspreis nicht veröffentlicht.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: OMNILAB-LABORZENTRUM GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Uni-HD.2025.139_Ultratiefkühlgeräte_RV_UV
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Uni-HD.2025.139_Ultratiefkühlgeräte_RV_UV-2
Titel: Los 2 - Ultratiefkühlschränke mit einem Volumen von 450 l bis unter 600 l
Datum der Auswahl des Gewinners: 01/12/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 12/12/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: OMNILAB-LABORZENTRUM GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Uni-HD.2025.139_Ultratiefkühlgeräte_RV_UV
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Uni-HD.2025.139_Ultratiefkühlgeräte_RV_UV-3
Titel: Los 3 - Ultratiefkühlschränke mit einem Volumen von 600 l bis unter 750 l
Datum der Auswahl des Gewinners: 01/12/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 12/12/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Fisher Scientific GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Uni-HD.2025.139_Ultratiefkühlgeräte_RV_UV
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Uni-HD.2025.139_Ultratiefkühlgeräte_RV_UV-4
Titel: Los 4 - Ultratiefkühlschränke mit einem Volumen von 750 l bis unter 850 l
Datum der Auswahl des Gewinners: 01/12/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 12/12/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Fisher Scientific GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Uni-HD.2025.139_Ultratiefkühlgeräte_RV_UV
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Uni-HD.2025.139_Ultratiefkühlgeräte_RV_UV-5
Titel: Los 5 - Ultratiefkühlschränke mit einem Volumen von 600 l bis unter 750 l
Datum der Auswahl des Gewinners: 01/12/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 15/12/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universität Heidelberg
Registrierungsnummer: 08-A3529-39
Postanschrift: Seminarstr. 2
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69117
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabstelle
Telefon: +49 6221-5412452
Fax: +49 6221-541612220
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 15 Vergabekammer
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: OMNILAB-LABORZENTRUM GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE114395804
Postanschrift: Robert-Hooke-Str. 8
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28359
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0002, LOT-0003
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Fisher Scientific GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE166515700
Postanschrift: Im Heiligen Feld 17
Stadt: Schwerte
Postleitzahl: 58239
Land, Gliederung (NUTS): Unna (DEA5C)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0004, LOT-0005
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5524b391-bf55-4ef4-9257-c24d6bd4a190 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/12/2025 10:24:10 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 835222-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 242/2025
Datum der Veröffentlichung: 16/12/2025