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Zülpich

Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – Bereitstellung eines Breitbandnetzes für unterversorgte Adressen im "Graue-Flecken-Förderprogramm"

832337-2025 - Ergebnis
Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – Bereitstellung eines Breitbandnetzes für unterversorgte Adressen im "Graue-Flecken-Förderprogramm"
OJ S 241/2025 15/12/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ennepe-Ruhr-Kreis
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Bereitstellung eines Breitbandnetzes für unterversorgte Adressen im "Graue-Flecken-Förderprogramm"
Beschreibung: Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Adressen im Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises an ein Gigabit-Breitbandnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (Graue-Flecken-Förderprogramm) in 9 Losen. Bieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verhandlungsverfahren ist: a) Es werden nicht auf alle Einzellose separate und vollständige Angebote eingereicht, jedoch Gesamtangebote vorgelegt. In diesem Fall werden von Vornherein bis auf Weiteres nur die eingereichten Gesamtangebote im Verhandlungsverfahren weiter berücksichtigt und ggf. Zwischenwertungen anhand der nachfolgend dargestellten Wertungsmatrix unterzogen (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch vorstehend Ziff. cc)) mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots. oder b) Es werden die Gesamtangebote berücksichtigt, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke die Angebotssumme (Summe der Wirtschaftlichkeitslücken) der wirtschaftlichsten Angebote für die Einzellose unterschreitet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Im Rahmen einer Zwischenwertung nach Durchführung der Angebotsaufklärung (vgl. zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens auch Ziff. cc) dieser Leistungsbeschreibung) werden zunächst je Los Angebotswertungen der Einzelangebote durchgeführt. Dabei wird je Los das wirtschaftlichste Einzelangebot ermittelt. Sodann wird die Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote der Lose gebildet. Diese Summe wird verglichen mit den in den Gesamtangeboten kalkulierten Gesamtwirtschaftlichkeitslücken. Liegen Gesamtwirtschaftlichkeitslücken in den Gesamtangeboten unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote, werden im weiteren Ver-handlungsverfahren genau diese Gesamtangebote berücksichtigt. Die Einzelangebote sowie die weiteren Gesamtangebote (also diejenigen Gesamtangebote, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke oberhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt) werden im weiteren Verfahren insoweit nicht mehr berücksichtigt bzw. zurückgestellt, als das Verhandlungsverfahren bis auf Weiteres lediglich unter Berücksichtigung der Gesamtangebote mit dem Ziel der Bezuschlagung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots fortgesetzt wird. Es erfolgt dann eine Zwischenwertung derjenigen Gesamtangebote, deren Gesamtwirtschaftlichkeitslücke unterhalb der Summe der Wirtschaftlichkeitslücken der wirtschaftlichsten Einzelangebote liegt. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kennung des Verfahrens: 16e0b95f-8c7a-4a84-9c1d-d978e9a93c5f
Interne Kennung: 10.ZV.25.007
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können. An dieser Stelle wird zudem darauf hingewiesen, dass am 31.10.2025 die „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ außer Kraft tritt. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, das vorliegende Ausschreibungsverfahren möglichst beschleunigt durchzuführen, weshalb auch die hier beschriebene beschleunigte Verfahrensart gewählt wurde. Dies bedingt auch, dass etwaige Anfragen auf Fristverlängerung ggf. gar nicht oder nur in begrenztem Umfang gewährt werden können. Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797). Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal https://www.subreport.de/E31666797. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung. Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über dieses Portal (http://ted.europa.eu), https://projekttraeger-breitband.de und https://www.subreport.de/E31666797 bekannt gemacht.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - Hattingen
Beschreibung: Der Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 30.05.2022 sowie mit Änderungsbescheid vom 20.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Interne Kennung: 10.ZV.25.007 KF - Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. In den Formularen „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und „Angebot“ (Anlage 5) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird und ob – neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Bieter haben daher zum einen die in den Vergabeunterlagen genannten genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Andererseits ist ein technisch-wirtschaftliches Angebot einzureichen, das die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Inhalte umfassen muss. Nähere Verfahrensangaben, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797) zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - 55 %: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 8) darzulegen. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 55,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots
Beschreibung: Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots - 20 %: Bewertet wird die Qualität des technischen Angebots im Hinblick auf Plausibilität und Konsistenz. Hierzu müssen aus den eingereichten Angebotsunterlagen (Wirtschaftlichkeitslückenformblatt. Technisches Konzept und Netzplanung) insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen konsistent und nachvollziehbar sein. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Realisierungszeitraum
Beschreibung: Realisierungszeitraum - 10 %: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes im Formblatt „Bauzeiten- und Zahlungsplan (Anlage 13) einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung zu den verbleibenden Angeboten durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Realisierungszeiträume, die über dem Dreifachen der kürzesten Zeitangabe liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisationskonzept
Beschreibung: Organisationskonzept - 10 %: Der Bieter muss sein Organisationskonzept im Rahmen der Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs darstellen und im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) beschreiben und ausgefüllt seinem Angebot beifügen. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters zu dem Ziel plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des benannten Ziels zu rechnen ist. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
Beschreibung: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden - 5 %: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.3 Gigabit-Richtlinie). Es ist daher das in Anlage 14 aufgeführte nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. vorstehende Ziff. bb) (3)). Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, oder nicht, mit der Folge, dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ennepe-Ruhr-Kreis
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Ennepe-Ruhr-Kreis
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 - Witten
Beschreibung: Der Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 30.05.2022 sowie mit Änderungsbescheid vom 20.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Interne Kennung: 10.ZV.25.007 KF - Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. In den Formularen „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und „Angebot“ (Anlage 5) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird und ob – neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Bieter haben daher zum einen die in den Vergabeunterlagen genannten genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Andererseits ist ein technisch-wirtschaftliches Angebot einzureichen, das die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Inhalte umfassen muss. Nähere Verfahrensangaben, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797) zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - 55 %: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 8) darzulegen. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 55,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots
Beschreibung: Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots - 20 %: Bewertet wird die Qualität des technischen Angebots im Hinblick auf Plausibilität und Konsistenz. Hierzu müssen aus den eingereichten Angebotsunterlagen (Wirtschaftlichkeitslückenformblatt. Technisches Konzept und Netzplanung) insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen konsistent und nachvollziehbar sein. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Realisierungszeitraum
Beschreibung: Realisierungszeitraum - 10 %: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes im Formblatt „Bauzeiten- und Zahlungsplan (Anlage 13) einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung zu den verbleibenden Angeboten durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Realisierungszeiträume, die über dem Dreifachen der kürzesten Zeitangabe liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisationskonzept
Beschreibung: Organisationskonzept - 10 %: Der Bieter muss sein Organisationskonzept im Rahmen der Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs darstellen und im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) beschreiben und ausgefüllt seinem Angebot beifügen. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters zu dem Ziel plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des benannten Ziels zu rechnen ist. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
Beschreibung: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden - 5 %: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.3 Gigabit-Richtlinie). Es ist daher das in Anlage 14 aufgeführte nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. vorstehende Ziff. bb) (3)). Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, oder nicht, mit der Folge, dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ennepe-Ruhr-Kreis
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Ennepe-Ruhr-Kreis
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 - Herdecke
Beschreibung: Der Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 30.05.2022 sowie mit Änderungsbescheid vom 20.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Interne Kennung: 10.ZV.25.007 KF - Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. In den Formularen „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und „Angebot“ (Anlage 5) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird und ob – neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Bieter haben daher zum einen die in den Vergabeunterlagen genannten genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Andererseits ist ein technisch-wirtschaftliches Angebot einzureichen, das die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Inhalte umfassen muss. Nähere Verfahrensangaben, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797) zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - 55 %: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 8) darzulegen. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 55,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots
Beschreibung: Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots - 20 %: Bewertet wird die Qualität des technischen Angebots im Hinblick auf Plausibilität und Konsistenz. Hierzu müssen aus den eingereichten Angebotsunterlagen (Wirtschaftlichkeitslückenformblatt. Technisches Konzept und Netzplanung) insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen konsistent und nachvollziehbar sein. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Realisierungszeitraum
Beschreibung: Realisierungszeitraum - 10 %: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes im Formblatt „Bauzeiten- und Zahlungsplan (Anlage 13) einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung zu den verbleibenden Angeboten durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Realisierungszeiträume, die über dem Dreifachen der kürzesten Zeitangabe liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisationskonzept
Beschreibung: Organisationskonzept - 10 %: Der Bieter muss sein Organisationskonzept im Rahmen der Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs darstellen und im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) beschreiben und ausgefüllt seinem Angebot beifügen. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters zu dem Ziel plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des benannten Ziels zu rechnen ist. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
Beschreibung: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden - 5 %: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.3 Gigabit-Richtlinie). Es ist daher das in Anlage 14 aufgeführte nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. vorstehende Ziff. bb) (3)). Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, oder nicht, mit der Folge, dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ennepe-Ruhr-Kreis
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Ennepe-Ruhr-Kreis
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4 - Wetter
Beschreibung: Der Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 30.05.2022 sowie mit Änderungsbescheid vom 20.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Interne Kennung: 10.ZV.25.007 KF - Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. In den Formularen „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und „Angebot“ (Anlage 5) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird und ob – neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Bieter haben daher zum einen die in den Vergabeunterlagen genannten genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Andererseits ist ein technisch-wirtschaftliches Angebot einzureichen, das die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Inhalte umfassen muss. Nähere Verfahrensangaben, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797) zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - 55 %: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 8) darzulegen. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 55,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots
Beschreibung: Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots - 20 %: Bewertet wird die Qualität des technischen Angebots im Hinblick auf Plausibilität und Konsistenz. Hierzu müssen aus den eingereichten Angebotsunterlagen (Wirtschaftlichkeitslückenformblatt. Technisches Konzept und Netzplanung) insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen konsistent und nachvollziehbar sein. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Realisierungszeitraum
Beschreibung: Realisierungszeitraum - 10 %: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes im Formblatt „Bauzeiten- und Zahlungsplan (Anlage 13) einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung zu den verbleibenden Angeboten durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Realisierungszeiträume, die über dem Dreifachen der kürzesten Zeitangabe liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisationskonzept
Beschreibung: Organisationskonzept - 10 %: Der Bieter muss sein Organisationskonzept im Rahmen der Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs darstellen und im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) beschreiben und ausgefüllt seinem Angebot beifügen. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters zu dem Ziel plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des benannten Ziels zu rechnen ist. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
Beschreibung: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden - 5 %: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.3 Gigabit-Richtlinie). Es ist daher das in Anlage 14 aufgeführte nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. vorstehende Ziff. bb) (3)). Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, oder nicht, mit der Folge, dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ennepe-Ruhr-Kreis
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Ennepe-Ruhr-Kreis
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5 - Sprockhövel
Beschreibung: Der Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 30.05.2022 sowie mit Änderungsbescheid vom 20.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Interne Kennung: 10.ZV.25.007 KF - Los 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. In den Formularen „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und „Angebot“ (Anlage 5) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird und ob – neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Bieter haben daher zum einen die in den Vergabeunterlagen genannten genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Andererseits ist ein technisch-wirtschaftliches Angebot einzureichen, das die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Inhalte umfassen muss. Nähere Verfahrensangaben, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797) zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - 55 %: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 8) darzulegen. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 55,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots
Beschreibung: Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots - 20 %: Bewertet wird die Qualität des technischen Angebots im Hinblick auf Plausibilität und Konsistenz. Hierzu müssen aus den eingereichten Angebotsunterlagen (Wirtschaftlichkeitslückenformblatt. Technisches Konzept und Netzplanung) insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen konsistent und nachvollziehbar sein. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Realisierungszeitraum
Beschreibung: Realisierungszeitraum - 10 %: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes im Formblatt „Bauzeiten- und Zahlungsplan (Anlage 13) einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung zu den verbleibenden Angeboten durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Realisierungszeiträume, die über dem Dreifachen der kürzesten Zeitangabe liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisationskonzept
Beschreibung: Organisationskonzept - 10 %: Der Bieter muss sein Organisationskonzept im Rahmen der Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs darstellen und im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) beschreiben und ausgefüllt seinem Angebot beifügen. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters zu dem Ziel plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des benannten Ziels zu rechnen ist. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
Beschreibung: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden - 5 %: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.3 Gigabit-Richtlinie). Es ist daher das in Anlage 14 aufgeführte nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. vorstehende Ziff. bb) (3)). Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, oder nicht, mit der Folge, dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ennepe-Ruhr-Kreis
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Ennepe-Ruhr-Kreis
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Los 6 - Gevelsberg
Beschreibung: Der Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 30.05.2022 sowie mit Änderungsbescheid vom 20.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Interne Kennung: 10.ZV.25.007 KF - Los 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. In den Formularen „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und „Angebot“ (Anlage 5) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird und ob – neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Bieter haben daher zum einen die in den Vergabeunterlagen genannten genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Andererseits ist ein technisch-wirtschaftliches Angebot einzureichen, das die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Inhalte umfassen muss. Nähere Verfahrensangaben, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797) zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - 55 %: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 8) darzulegen. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 55,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots
Beschreibung: Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots - 20 %: Bewertet wird die Qualität des technischen Angebots im Hinblick auf Plausibilität und Konsistenz. Hierzu müssen aus den eingereichten Angebotsunterlagen (Wirtschaftlichkeitslückenformblatt. Technisches Konzept und Netzplanung) insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen konsistent und nachvollziehbar sein. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Realisierungszeitraum
Beschreibung: Realisierungszeitraum - 10 %: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes im Formblatt „Bauzeiten- und Zahlungsplan (Anlage 13) einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung zu den verbleibenden Angeboten durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Realisierungszeiträume, die über dem Dreifachen der kürzesten Zeitangabe liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisationskonzept
Beschreibung: Organisationskonzept - 10 %: Der Bieter muss sein Organisationskonzept im Rahmen der Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs darstellen und im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) beschreiben und ausgefüllt seinem Angebot beifügen. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters zu dem Ziel plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des benannten Ziels zu rechnen ist. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
Beschreibung: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden - 5 %: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.3 Gigabit-Richtlinie). Es ist daher das in Anlage 14 aufgeführte nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. vorstehende Ziff. bb) (3)). Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, oder nicht, mit der Folge, dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ennepe-Ruhr-Kreis
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Ennepe-Ruhr-Kreis
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Los 7 - Schwelm
Beschreibung: Der Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 30.05.2022 sowie mit Änderungsbescheid vom 20.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Interne Kennung: 10.ZV.25.007 KF - Los 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. In den Formularen „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und „Angebot“ (Anlage 5) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird und ob – neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Bieter haben daher zum einen die in den Vergabeunterlagen genannten genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Andererseits ist ein technisch-wirtschaftliches Angebot einzureichen, das die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Inhalte umfassen muss. Nähere Verfahrensangaben, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797) zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - 55 %: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 8) darzulegen. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 55,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots
Beschreibung: Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots - 20 %: Bewertet wird die Qualität des technischen Angebots im Hinblick auf Plausibilität und Konsistenz. Hierzu müssen aus den eingereichten Angebotsunterlagen (Wirtschaftlichkeitslückenformblatt. Technisches Konzept und Netzplanung) insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen konsistent und nachvollziehbar sein. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Realisierungszeitraum
Beschreibung: Realisierungszeitraum - 10 %: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes im Formblatt „Bauzeiten- und Zahlungsplan (Anlage 13) einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung zu den verbleibenden Angeboten durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Realisierungszeiträume, die über dem Dreifachen der kürzesten Zeitangabe liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisationskonzept
Beschreibung: Organisationskonzept - 10 %: Der Bieter muss sein Organisationskonzept im Rahmen der Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs darstellen und im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) beschreiben und ausgefüllt seinem Angebot beifügen. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters zu dem Ziel plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des benannten Ziels zu rechnen ist. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
Beschreibung: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden - 5 %: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.3 Gigabit-Richtlinie). Es ist daher das in Anlage 14 aufgeführte nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. vorstehende Ziff. bb) (3)). Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, oder nicht, mit der Folge, dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ennepe-Ruhr-Kreis
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Ennepe-Ruhr-Kreis
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Los 8 - Ennepetal
Beschreibung: Der Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 30.05.2022 sowie mit Änderungsbescheid vom 20.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Interne Kennung: 10.ZV.25.007 KF - Los 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. In den Formularen „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und „Angebot“ (Anlage 5) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird und ob – neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Bieter haben daher zum einen die in den Vergabeunterlagen genannten genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Andererseits ist ein technisch-wirtschaftliches Angebot einzureichen, das die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Inhalte umfassen muss. Nähere Verfahrensangaben, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797) zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - 55 %: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 8) darzulegen. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 55,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots
Beschreibung: Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots - 20 %: Bewertet wird die Qualität des technischen Angebots im Hinblick auf Plausibilität und Konsistenz. Hierzu müssen aus den eingereichten Angebotsunterlagen (Wirtschaftlichkeitslückenformblatt. Technisches Konzept und Netzplanung) insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen konsistent und nachvollziehbar sein. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Realisierungszeitraum
Beschreibung: Realisierungszeitraum - 10 %: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes im Formblatt „Bauzeiten- und Zahlungsplan (Anlage 13) einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung zu den verbleibenden Angeboten durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Realisierungszeiträume, die über dem Dreifachen der kürzesten Zeitangabe liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisationskonzept
Beschreibung: Organisationskonzept - 10 %: Der Bieter muss sein Organisationskonzept im Rahmen der Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs darstellen und im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) beschreiben und ausgefüllt seinem Angebot beifügen. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters zu dem Ziel plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des benannten Ziels zu rechnen ist. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
Beschreibung: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden - 5 %: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.3 Gigabit-Richtlinie). Es ist daher das in Anlage 14 aufgeführte nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. vorstehende Ziff. bb) (3)). Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, oder nicht, mit der Folge, dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ennepe-Ruhr-Kreis
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Ennepe-Ruhr-Kreis
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Los 9 - Breckerfeld
Beschreibung: Der Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen bereitzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag gestellt und mit Bescheid vom 30.05.2022 sowie mit Änderungsbescheid vom 20.12.2022 Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Interne Kennung: 10.ZV.25.007 KF - Los 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bieter können für eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose ein Angebot einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose 1 – 9 einzureichen. In den Formularen „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und „Angebot“ (Anlage 5) ist zwingend anzugeben, für welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose ein Angebot eingereicht wird und ob – neben oder statt einem Angebot für eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch ein Gesamtangebot über alle Lose eingereicht wird. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt, wobei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugleich ein Erstangebot abzufordern. Bieter haben daher zum einen die in den Vergabeunterlagen genannten genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Andererseits ist ein technisch-wirtschaftliches Angebot einzureichen, das die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Inhalte umfassen muss. Nähere Verfahrensangaben, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.subreport.de/E31666797) zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - 55 %: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Für das Doppelte des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreise, die über dem Doppelten des Bestangebots liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 8) darzulegen. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 55,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots
Beschreibung: Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots - 20 %: Bewertet wird die Qualität des technischen Angebots im Hinblick auf Plausibilität und Konsistenz. Hierzu müssen aus den eingereichten Angebotsunterlagen (Wirtschaftlichkeitslückenformblatt. Technisches Konzept und Netzplanung) insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen konsistent und nachvollziehbar sein. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Realisierungszeitraum
Beschreibung: Realisierungszeitraum - 10 %: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes im Formblatt „Bauzeiten- und Zahlungsplan (Anlage 13) einschließlich einer eventuellen Projektvorlaufzeit vor Planungsbeginn (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Für das Dreifache des Bestangebots werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung zu den verbleibenden Angeboten durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Realisierungszeiträume, die über dem Dreifachen der kürzesten Zeitangabe liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisationskonzept
Beschreibung: Organisationskonzept - 10 %: Der Bieter muss sein Organisationskonzept im Rahmen der Umsetzung des Ausbau- und Netzbetriebs darstellen und im Formblatt „Organisationskonzept“ (Anlage 15) beschreiben und ausgefüllt seinem Angebot beifügen. Maßgeblich für die Bewertung ist dabei, ob die Darstellungen des Bieters zu dem Ziel plausibel und nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen im Konzept mit der Umsetzung des benannten Ziels zu rechnen ist. Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
Beschreibung: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden - 5 %: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.3 Gigabit-Richtlinie). Es ist daher das in Anlage 14 aufgeführte nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. vorstehende Ziff. bb) (3)). Einzelheiten zur Wertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.subreport.de/E31666797 heruntergeladen werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, oder nicht, mit der Folge, dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ennepe-Ruhr-Kreis
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Ennepe-Ruhr-Kreis

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 56 772 381,81 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft MN Glasfaser GmbH/MUENET GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 12 155 143,56 EUR
Konzession – Wert:
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 1 447 764,27 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 1
Titel: Der Zuschlag wurde auf ein Gesamtangebot über alle Einzellose 1 – 9 erteilt.
Datum der Auswahl des Gewinners: 20/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 13/11/2025
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Ennepe-Ruhr-Kreis
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft MN Glasfaser GmbH/MUENET GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 11 558 905,66 EUR
Konzession – Wert:
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 1 373 837,55 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswertwird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 2
Titel: Der Zuschlag wurde auf ein Gesamtangebot über alle Einzellose 1 – 9 erteilt.
Datum der Auswahl des Gewinners: 20/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 13/11/2025
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Ennepe-Ruhr-Kreis
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft MN Glasfaser GmbH/MUENET GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Ausschreibung: 4 856 330,84 EUR
Konzession – Wert:
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 583 825,35 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 3
Titel: Der Zuschlag wurde auf ein Gesamtangebot über alle Einzellose 1 – 9 erteilt.
Datum der Auswahl des Gewinners: 20/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 13/11/2025
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Ennepe-Ruhr-Kreis
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft MN Glasfaser GmbH/MUENET GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert der Ausschreibung: 4 856 330,84 EUR
Konzession – Wert:
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 626 702,04 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 4
Titel: Der Zuschlag wurde auf ein Gesamtangebot über alle Einzellose 1 – 9 erteilt.
Datum der Auswahl des Gewinners: 20/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 13/11/2025
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Ennepe-Ruhr-Kreis
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft MN Glasfaser GmbH/MUENET GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 5
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Wert der Ausschreibung: 1 961 444,72 EUR
Konzession – Wert:
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 237 817,81 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 5
Titel: Der Zuschlag wurde auf ein Gesamtangebot über alle Einzellose 1 – 9 erteilt.
Datum der Auswahl des Gewinners: 20/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 13/11/2025
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Ennepe-Ruhr-Kreis
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft MN Glasfaser GmbH/MUENET GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 6
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Wert der Ausschreibung: 3 146 414,34 EUR
Konzession – Wert:
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 378 165,06 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 6
Titel: Der Zuschlag wurde auf ein Gesamtangebot über alle Einzellose 1 – 9 erteilt.
Datum der Auswahl des Gewinners: 20/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 13/11/2025
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Ennepe-Ruhr-Kreis
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft MN Glasfaser GmbH/MUENET GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 7
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0007
Wert der Ausschreibung: 5 264 825,36 EUR
Konzession – Wert:
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 626 702,04 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 7
Titel: Der Zuschlag wurde auf ein Gesamtangebot über alle Einzellose 1 – 9 erteilt.
Datum der Auswahl des Gewinners: 20/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 13/11/2025
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Ennepe-Ruhr-Kreis
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft MN Glasfaser GmbH/MUENET GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 8
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0008
Wert der Ausschreibung: 7 624 318,39 EUR
Konzession – Wert:
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 907 396,55 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 8
Titel: Der Zuschlag wurde auf ein Gesamtangebot über alle Einzellose 1 – 9 erteilt.
Datum der Auswahl des Gewinners: 20/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 13/11/2025
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Ennepe-Ruhr-Kreis
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0009
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft MN Glasfaser GmbH/MUENET GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 9
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0009
Wert der Ausschreibung: 4 961 066,03 EUR
Konzession – Wert:
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 594 544,52 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 9
Titel: Der Zuschlag wurde auf ein Gesamtangebot über alle Einzellose 1 – 9 erteilt.
Datum der Auswahl des Gewinners: 20/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 13/11/2025
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Ennepe-Ruhr-Kreis
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ennepe-Ruhr-Kreis
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 059540024024-31002-04
Postanschrift: Hauptstr. 92
Stadt: Schwelm
Postleitzahl: 58332
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
Telefon: 02336 93 2004-2008
Internetadresse: http://www.enkreis.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: USt-ID-Nr.: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: 0251 411-1691
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft MN Glasfaser GmbH/MUENET GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE269205351
Postanschrift: Rekener Str. 7
Stadt: Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land, Gliederung (NUTS): Coesfeld (DEA35)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: MN Glasfaser GmbH
Offizielle Bezeichnung: MUENET GmbH & Co. KG
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Postanschrift: Rekener Str. 7
Stadt: Coesfeld
Stadt: Coesfeld
Land, Gliederung (NUTS): Coesfeld (DEA35)
Land, Gliederung (NUTS): Coesfeld (DEA35)
Land: Deutschland
Land: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002, LOT-0003, LOT-0004, LOT-0005, LOT-0006, LOT-0007, LOT-0008, LOT-0009
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a1001c80-321d-4c56-a5ed-1d45560b21ab - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 32
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/12/2025 13:48:52 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 832337-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 241/2025
Datum der Veröffentlichung: 15/12/2025