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Schwelm
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Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
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Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
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Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
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Stolberg
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Südlohn
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Swisttal
Tecklenburg
Telgte
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Versmold
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Viersen
Vlotho
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Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willebadessen
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich

Deutschland – Stadtplanung – Citymanagement ISEK

826831-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Stadtplanung – Citymanagement ISEK
OJ S 240/2025 12/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Münstereifel
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Citymanagement ISEK
Beschreibung: Die Stadt Bad Münstereifel liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Kreis Euskirchen. Mit seinen 57 Ortsteilen und Wohnplätzen und fast 19.000 Einwohnern (Stand Dez.2023) erstreckt sich das Stadtgebiet über eine Gesamtfläche von 150,83 km². Mit 115 Einwohnern je km² ist die Stadt Bad Münstereifel eher als dünn besiedelt einzustufen (zum Vergleich: der Kreis Euskirchen = 154 EW/km², Nordrhein-Westfalen = 532 EW/km², Niedersachsen = 171 EW/km², Sachsen-Anhalt = 108 EW/km²). Im Jahr 2018 wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für das Stadtgebiet Bad Münstereifel beschlossen und eine Städtebauförderungskulisse für die Kernstadt festgelegt. Seit 2018 werden in dieser Gebietskulisse mithilfe von Städtebauförderungsmitteln verschiedene Maßnahmen für einen Stadterneuerungsprozess umgesetzt, um eine positive Entwicklung der Kernstadt als attraktiven Wohn-, Arbeits- und Versorgungsstandort zu erreichen. Das Hochwasser- und Flutereignis vom Juli 2021 hat die Stadt stark getroffen und wesentliche Rahmenbedingungen verändert. Daher wurde das ISEK im Jahr 2024 in Form eines Masterplans mit integrierter Fortschreibung des ISEK überarbeitet, um den Stadterneuerungsprozess im Einklang mit dem Wiederaufbau erfolgreich zu einem ganzheitlichen Abschluss zu bringen. Das Gesamtmaßnahmenpaket der Fortschreibung umfasst 7 Teilmaßnahmen und wurde im Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2025 aufgenommen.
Kennung des Verfahrens: 07fbb4bd-774a-4d08-9185-66dd0e557340
Interne Kennung: 2025-VgV-003
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71410000 Stadtplanung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen, 79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten, 75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Marktstr. 11-15
Stadt: Bad Münstereifel
Postleitzahl: 53902
Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 273 949,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMY23Z#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Citymanagement ISEK
Beschreibung: Die Stadt Bad Münstereifel (Auftraggeberin) beabsichtigt die Fortführung eines Projekt- und Citymanagements im Kontext der Städtebauförderung. Das Vorhaben ist ein wesentlicher Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungs- und Handlungskonzeptes (ISEK) der Stadt Bad Münstereifel und soll in diesem Zusammenhang über die Städtebauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen im Programm "Lebendige Zentren" gefördert werden. Seit dem Jahr 2019 wird die Stadt Bad Münstereifel bereits durch eine Projektsteuerung begleitet, die die Stadt u. a. bei der Erstellung von Förderanträgen, Ausschreibungen, ergänzenden Förderprogrammen, der Öffentlichkeitsarbeit und der Initiierung und Koordinierung verschiedener Maßnahmen unterstützt. Seit 2020 unterstützt zudem ein Citymanagement bei der Umsetzung der ISEK-Maßnahmen. Unter die bisherigen Aufgaben des Citymanagements fallen die Bauherren- und Eigentümer:innenberatung, die Konzeption und Begleitung des Hof- und Fassadenprogramms, die Umsetzung des Gewerbeverfügungsfonds und die Öffentlichkeits- und Gremienarbeit. Diese Aufgaben werden auch in einer weiteren Phase der Umsetzung des ISEK anfallen. Die Stadt Bad Münstereifel ist hier aus personellen Gründen auf die Unterstützung Externer angewiesen. Das künftige Projekt- und Citymanagement soll gebündelt die Aufgaben der Projektsteuerung und des Citymanagements übernehmen und die Stadt weiterhin bei der Umsetzung des Stadterneuerungsprozesses bis zum Ende des Jahres 2029 unterstützen. Das Projekt- und Citymanagement soll weiterhin die Ansprache, Kommunikation und Vernetzung der lokalen Gewerbetreibenden und Gastronom:innen vorantreiben. Hierfür werden neben dem persönlichen Gespräch auch Netzwerktreffen, Workshops und Informationsveranstaltungen organisiert, um Ideen, Wünsche und Probleme der Akteur:innen aufzunehmen. Somit soll gezielt die Kernstadt von Bad Münstereifel als Wohn-, Arbeits- und Versorgungsstandort weiterentwickelt werden. Eine weitere zentrale Aufgabe übernimmt das Projekt- und Citymanagement bei der Betreuung des Hof- und Fassadenprogramms, das auf Seiten der Eigentümerschaft eine hohe Nachfrage ausgelöst hat. Das Projekt- und Citymanagement soll u.a. folgende Aufgaben bearbeiten: - Unterstützung der Stadtverwaltung bei der Umsetzung der ISEK-Einzelmaßnahmen - Organisation und Moderation von projekt- und themenbezogenen Arbeitsgruppen - Koordination und Unterstützung bei Ausschreibungen und Planungen - Konzeption und Durchführung von Beteiligungsverfahren und Öffentlichkeitsarbeit - Berichterstattung in politischen Gremien - Einzel- und Gruppenansprache der Gewerbetreibenden und Gastronom:innen, Netzwerkbildung - Leerstands- und Ansiedlungsmanagement - Beratung der Immobilieneigentümer:innen insbesondere im Rahmen der Betreuung des Hof- und Fassadenprogramms - Betreuung des Gewerbeverfügungsfonds Im Rahmen der ISEK-Einzelmaßnahmen sowie bei der Aktivierung der Bürger:innen und aller weiteren Akteure gilt es immer wieder, das Thema Klima inkl. Klimaschutz und Klimafolgenanpassung mitzudenken und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Das Projekt- und Citymanagement fungiert hier im Zusammenspiel mit dem Klimaschutzmanagement der Stadt sowohl initiativ als auch beratend.
Interne Kennung: 2025-VgV-003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71410000 Stadtplanung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen, 79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten, 75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Marktstr. 11-15
Stadt: Bad Münstereifel
Postleitzahl: 53902
Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen (Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023) vom 15. Juni 2023.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Es wird der Nachweis eines jährlichen Mindestumsatzes für die letzten drei Jahre gefordert. Bieter müssen einen jährlichen Mindestgesamtumsatz in Höhe von - 250.000 EUR für jedes einzelne der letzten drei Kalenderjahre aufweisen. Wird dieser nicht je Jahr erreicht, erfolgt ein Ausschluss wegen fehlender Eignung. Liegen die Geschäftszahlen für das Jahr 2024 noch nicht vor, reicht es aus, den Jahresumsatz der Jahre 2021 - 2023 anzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der Umsatz der einzelnen Mitglieder für das jeweilige Geschäfts- jahr addiert. Sprich die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gemeinsam die Mindestvoraussetzung erfüllen und nicht jedes Mitglied einzeln.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 2 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV).

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Der Auftraggeber bewertet die berufliche Leistungsfähigkeit u.a. anhand von geeigneten Referenzen des Unternehmens über früher ausgeführte, vergleichbare Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistungen in diesen Zeitkorridor fällt, bzw. die Leistung andauert. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht bzw. weitgehend erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. nur taugliche Referenzen, wenn diese bereits über mehrere Jahre (mindestens drei) erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen oder bereits über die Dauer von drei Jahren erbracht ist. Diese Erklärungen sind in der Anlage 8 zu tätigen, wobei für jede Referenz eine eigene Referenzbeschreibung durch die Bieter einzureichen ist. Als Mindestanforderung an die Eignung gilt, dass mind. 5 wertbare Referenzen vorgelegt werden müssen. Wird die Mindestanzahl an wertbaren Referenzen nicht erreicht, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Für jede erklärte Referenz ist jeweils ein Deckblatt (s. Anlage 8.5-VgV) auszufüllen und dieses (entsprechend nummeriert) der jeweiligen Referenzbeschreibung beizufügen. Die vom Bieter individuell zu erstellenden und dem Angebot beizufügenden Referenzbeschreibungen müssen sämtliche für die Bewertung maßgeblichen Projektdaten in nachvollziehbarer Weise beinhalten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umsetzungskonzeption
Beschreibung: Bei dem Kriterium "I. Umsetzungskonzeption" geht es darum, darzustellen, welche konzeptionellen Umsetzungsideen zur Bearbeitung der in den Vergabeunterlagen formulierten spezifischen Leistungsinhalte bestehen. Bewertungsrelevant ist die Darstellung der geplanten Herangehensweise an die ausgeschriebene Aufgabenstellung, die erwarten lässt, dass alle Leistungsbausteine zielführend durchgeführt werden können, sowie die Darstellung, wie bereits geschaffene und bestehende Strukturen und Netzwerke möglichst reibungslos und zeiteffizient fortgeführt und verstetigt werden können. Die Bewertung und Bepunktung für dieses Kriterium erfolgt nach folgendem Schema: 3 Punkte: Sehr gut, vollends überzeugend, übertrifft die bewertungsrelevanten Punkte 2 Punkte: Gut, Überzeugend und entspricht den bewertungsrelevanten Punkten 1 Punkt: Ausreichend, entspricht überwiegend den bewertungsrelevanten Punkten 0 Punkte: Ungenügend entspricht gar nicht den bewertungsrelevanten Punkten Die erreichte Punktzahl wird mit dem für dieses Kriterium festgelegten Gewichtungsfaktor 40 multipliziert. Hier lassen sich somit 120 von 300 Punkten erzielen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation/Referenzen
Beschreibung: Bei dem Kriterium "II. Qualifikation" geht es darum, durch persönliche Referenzen der projektverantwortlichen Person nachzuweisen, dass die vorgesehene verantwortliche und verbindlich zu benennende Person bereits langjährige Erfahrung mit nachfolgenden, vorliegenden Anforderungen hat: - Projektleitung zweier Projekt- und Citymanagements im Rahmen der Städtebauförderung, mit Darstellung der Aufgaben und Zuständigkeiten. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Qualifikation durch Darstellung der persönlichen Berufserfahrung sowie Erläuterung der jeweiligen fachlichen Qualifikation durch Referenzen nachzuweisen, aus denen die Dauer der vergleichbaren Tätigkeit eindeutig hervorgeht. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote. Der Erfüllungsgrad (EG) 1 kann erzielt werden, wenn mind. eine dreijährige Erfahrung in der Leitung zweier Projekt- und Citymanagements im Rahmen der Städtebauförderung nachgewiesen werden kann. Können 7 oder mehr Jahre Erfahrung in der Leitung zweier Projekt- und Citymanagement im Rahmen der Städtebauförderung nachgewiesen werden, wird der maximale EG 3 erreicht. Die Festlegung des erzielten Erfüllungsgrades zwischen dem minimalen und dem maximalen Erfüllungsgrad erfolgt auf dem Wege einer linearen Interpolation. Der erreichte Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert. "Krumme" Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich somit 90 von 300 Punkten erzielen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Beim Kriterium "III. Angebotspreis" gilt: Die Angebotssumme (brutto) darf das zur Verfügung stehende Budget von 326.000,00 EUR nicht überschreiten, sollte jedoch bestmöglich ausgeschöpft werden. Sicherzustellen sind mind. 16 Std./Woche, bezogen auf 46 Kalenderwochen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand, maximal können jedoch die genannten 326.000,00 EUR brutto abgerechnet werden. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis brutto im Verhältnis zur angebotenen Wochenstundenzahl: Angebotssumme/Wochenstunden. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: Bestpreis/Angebotspreis*3*Gewichtungsfaktor=Punkte des Kriteriums Preis Hier lassen sich somit 90 von 300 Punkten erzielen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 28/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort: Die Angebotsöffnung findet elektronisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Zusätzliche Informationen: Zum Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bad Münstereifel
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Bad Münstereifel

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Münstereifel
Registrierungsnummer: 053660004004-31001-12
Postanschrift: Marktstr. 11-15
Stadt: Bad Münstereifel
Postleitzahl: 53902
Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 2253505-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b89c3f56-0cc1-47da-a936-14caba4493d9 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/12/2025 12:19:41 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 826831-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 240/2025
Datum der Veröffentlichung: 12/12/2025