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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Oberschwabenklinik gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: OSK-AMTS-2025-III
Beschreibung: Dauerhafte Überlassung eines Arzneimitteltherapiesicherheitsmoduls (im Folgenden: „AMTS“) nebst Arzneimittelreferenzdatenbanken, Integrationsserver, Pflege (Mindestlaufzeit 36 Monate) und zugehöriger Werk- und Dienstleistungen
Kennung des Verfahrens: c2efe5a2-06ed-4637-af43-73bbeac6c69e
Interne Kennung: OSK-AMTS-2025-III
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48180000 Medizinsoftwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Elisabethenstraße 15
Stadt: Ravensburg
Postleitzahl: 88212
Land, Gliederung (NUTS): Ravensburg (DE148)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 b) u. c) u. Abs. 6 VgV - § 14 Abs. 2 Nr. 2 b) u. c) u. Abs. 6 VgV
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Dauerhafte Überlassung eines Arzneimitteltherapiesicherheitsmoduls (im Folgenden: „AMTS“) nebst Arzneimittelreferenzdatenbanken, Integrationsserver, Pflege (Mindestlaufzeit 36 Monate) und zugehöriger Werk- und Dienstleistungen
Beschreibung: Dauerhafte Überlassung eines Arzneimitteltherapiesicherheitsmoduls (im Folgenden: „AMTS“) nebst Arzneimittelreferenzdatenbanken, Integrationsserver, Pflege (Mindestlaufzeit 36 Monate) und zugehöriger Werk- und Dienstleistungen
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48180000 Medizinsoftwarepaket
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1.der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Oberschwabenklinik gGmbH
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die Auftraggeberin ist eine Krankenhausträgergesellschaft und nutzt beständig das Patientendatenmanagementsystem (im Folgenden: „PDMS“) des Herstellers GE HealthCare. Zur Beschaffung eines Arzneimitteltherapiesicherheitsmoduls (im Folgenden: „AMTS“) führte die Auftraggeberin im Zeitraum 12.09.2025 (Veröffentlichung) bis 10.10.2025 (Ende Angebotsfrist) zunächst ein unionsweites Offenes Verfahren unter der Fassung der Bekanntmachung: d25787f1-4367-472f-ba3e-bdb608386bc9 – 01 durch. Es wurde kein Angebote eingereicht. Ein daraufhin im Zeitraum 21.10.2025 bis 13.11.2025 durchgeführtes Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit mehreren aufgeforderten Unternehmen endete ebenfalls ohne ein Angebot. Im Zuge der Markterkundung erhielt die Auftraggeberin die Erklärung der Firma GE Healthcare GmbH, wonach die technische Umsetzung des AMTS-Checks (Arzneimitteltherapiesicherheits-Check) derzeit ausschließlich in Kooperation mit der Information und Dokumentation im Gesundheitswesen GmbH & Co. KGaA (im Folgenden: „ID“) erfolge. Diese Ausschließlichkeit ergebe sich aus folgenden Gründen: • Andere Anbieter von AMTS-Systemen würden aktuell über keine geeigneten Schnittstellen zur Integration verfügen oder • hätten signalisiert, dass sie derzeit keine Anbindung vornehmen möchten oder können. GE HealthCare betone ausdrücklich, dass man für die Zukunft offen sei, die Schnittstelle auch mit weiteren Herstellern umzusetzen, sobald diese eine technische Integration ermöglichen oder den Wunsch zur Anbindung äußern würden. Es sei Ziel, eine möglichst breite und interoperable Lösung im Sinne der Arzneimitteltherapiesicherheit zu schaffen. Des Weiteren ermittelte die Auftraggeberin im Zuge der Markterkundung, dass der Verkauf von ID-Programmsysteme in der Konstellation mit GE HealthCare Deutschland nur direkt über ID erfolgen könne, da seitens ID keine anderweitige Resellervereinbarung bestehe. Die Auftraggeberin beabsichtigt nun, im Rahmen eines ausschließlich mit der Firma ID geführten Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ein AMTS-Modul zur dauerhaften Überlassung nebst Pflege über einen Mindestzeitraum von 36 Monaten und zugehöriger Werk- und Dienstleistungen zu beauftragen. Die Angebotsaufforderung unter Zuschlagsvorbehalt erging am 09.12.2025. Der öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 b) u. c) u. Abs. 6 VgV Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist oder wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. Die genannten Voraussetzungen für die Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gelten nur dann, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist. Nach den dargestellten Umständen besteht zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung ein technisches Alleinstellungsmerkmal in der Form einer exklusiven Schnittstelle des AMTS-Produkts der Firma ID zum genutzten PDMS der Herstellers GE HealthCare. Des Weiteren verfügt die Firma ID über ein exklusives Vertriebsrecht für das AMTS-Produkt, sodass auf der nachgelagerten Vertriebsstufe kein Wettbewerb besteht. Aufgrund der vorherigen Durchführung eines Offenen Verfahrens sowie eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist davon auszugehen, dass auf dem Markt gegenwärtig keine Alternativen oder Ersatzlösungen vorhanden sind. Die Auftraggeberin hat den Marktakteuren in einem erheblichen Maße die Gelegenheit zum Anbieten ihrer Produkte gegeben, sodass der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist.
Kennung des vorherigen Verfahrens, das die Direktvergabe rechtfertigt: d25787f1-4367-472f-ba3e-bdb608386bc9
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Oberschwabenklinik gGmbH
Registrierungsnummer: HRB 551792
Stadt: Ravensburg
Postleitzahl: 88212
Land, Gliederung (NUTS): Ravensburg (DE148)
Land: Deutschland
Telefon: +49751870
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Sanovis GmbH
Registrierungsnummer: HRB 103548
Stadt: München
Postleitzahl: 81677
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +498999275790
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: ID Information und Dokumentation im Gesundheitswesen GmbH & Co. KGaA
Registrierungsnummer: DE 136648222
Postanschrift: Platz vor dem Neuen Tor 2
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 07219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4af6cf4c-d5d4-4429-8174-c0ec659bcd46 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/12/2025 18:20:17 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 826922-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 240/2025
Datum der Veröffentlichung: 12/12/2025