1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bochum
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Generalunternehmerleistungen mit Planungsverpflichtung Wiedererrichtung Dreifachsporthalle Markstraße
Beschreibung: Der Auftrag umfasst Generalunternehmerleistungen mit Planungsverpflichtungen nach Maßgabe der Leistungsphase 5 und 8 der HOAI zur Wiedererrichtung einer Dreifachsporthalle in der Markstraße in Bochum, außerdem die Leistungsphase 4 der Tragwerksplanung, die Planung einer Gasflächendrainage, die WU-Beton-Planung der Gründung sowie die Werk- und Montageplanung.
Kennung des Verfahrens: eb5ed74a-6647-4c6c-bfa9-6b7745ee885e
Interne Kennung: Stadt Bochum
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Die Beschleunigung des Verfahrens ist aufgrund des Fertigstellungstermins im Sommer 2027 geboten, nachdem die bestehende Sporthalle abgebrannt und rückgebaut werden musste.
Zentrale Elemente des Verfahrens: 1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VOB/A 2. Abschnitt (EU). Das Verfahren ist gem. § 3a EU Abs. 2 Nr. 1 lit. a & lit. c VOB/A EU zulässig, da es sich um ein komplexes Bauvorhaben auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung handelt. Für eine erfolgreiche Leistungserbringung ist der Auftraggeber auf die Expertise des Marktes angewiesen. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber werden im gesamten Verfahren streng beachtet. 2. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Informationen. Die Vergabeunterlagen sind von Beginn des Verfahrens an über die angegebene Vergabeplattform abrufbar. 3. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die für die Teilnahme am Verfahren erforderlichen Formulare können über den angegebenen Link heruntergeladen werden. 4. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert. 5. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. 6. Erfolgt keine Zuschlagserteilung auf das Erstangebot, behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. 7. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information DSGVO" zu entnehmen. 8. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Marktstraße 193
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44799
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 9 987 234,92 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VMRUJ# Der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, den Auftrag nicht in Lose aufzuteilen, sondern die begehrten Leistungen im Rahmen einer Gesamtvergabe an einen Generalunternehmer zu vergeben. Vorliegend überwiegen technische Gründe nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 S. 3 VOB/A EU dem Gebot zur Losaufteilung aus § 97 Abs. 3 S. 2 GWB. Die Gründe für die Gesamtvergabe sind in einem Vermerk niedergelegt, auf die maßgeblichen technischen Gründe werden an dieser Stelle verkürzt dargestellt: Der Auftraggeber ist vorliegend aus Gründen der Verkehrssicherheit angehalten, etwaige Bauverzögerungen, die aus einer Losbildung erwartbar resultieren würden, zu vermeiden. Dies begründet sich durch das bauliche Umfeld des Baufelds. Während der anfallenden Bauarbeiten ist, der an das Baufeld nordöstliche Weg, aus Gründen der Verkehrssicherung maximal hälftig für die Baustelleneinrichtung zu nutzen. Dieser Weg wird einerseits von Schülerinnen und Schülern der Erich Kästner Schule und andererseits von den Nutzenden der beiden Bestandssporthallen genutzt. Es handelt sich außerdem um den Rettungsweg für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr. Dementsprechend besteht während der Auftragsdurchführung ein erhebliches Risiko dahingehend, dass Rettungskräfte Unfallorte im Umfeld zur Baustelle nur eingeschränkt oder verzögert erreichen können. Dieses Risiko wiegt umso schwerer, als dass es sich bei den baulichen Anlagen, deren Rettungsweg beeinträchtigt wird, selbst um Sporthallen und somit um Orte handelt, bei denen - ihrer Natur nach - ein erhöhtes Verletzungspotential besteht. Insoweit ist die Auftraggeberin gehalten, die mit einer Losbildung einhergehenden Bauzeitverzögerungen und Beeinträchtigungen des Rettungsweges auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Zusätzlich ergibt sich ein Erfordernis zur Reduzierung von Bauverzögerung aus Gründen des Lärmschutzes. Das Baufeld befindet sich in unmittelbarer Nähe der Erich-Kästner-Schule und eines Wohngebäudes. Mithin ist die mit der Auftragsdurchführung verbundene Lärmbelästigung in zeitlicher Hinsicht bestmöglich zu beschränken, um insbesondere den laufenden Schuldbetrieb nicht zu beeinträchtigen. Ferner ist die Baustelleneinrichtung durch die Errichtung der Planstraßen und Versorgungsleitungen auf dem südwestlichen Grundstück herausfordernd. Hier besteht ein erhöhter Koordinierungsaufwand mit dem Bauherren des Nachbargrundstücks, da auf diesen die Baustelleneinrichtung platziert werden muss und die Anlieferung der Baustelle über dieses Grundstück erfolgen muss. Die entsprechende Baustellenstraße muss darüber hinaus auch als temporäre Zuwegung für ein Bestandswohngebäude genutzt werden. Schließlich ist eine Vergabe an einen Generalunternehmer hinsichtlich einer einheitlichen Gewährleistungsdurchsetzung erforderlich. Die zu wieder errichtende Dreifachsporthalle fügt sich baulich nahtlos zwischen zwei Bestandsbauten (ebenfalls Sporthallen) ein und hat eine bauliche Verbindung zur bestehenden Sporthalle 2 die ertüchtigt werden muss. Darüber hinaus bestehen im Hinblick auf die zu errichtende Vertikalbegrünung Schnittstellenproblematiken zu den Fassadenarbeiten, der Gründung, den Versorgungsleitungen, dem Regenrückhaltevolumenkörper inkl. einer vorgeschalter intelligenten Zisterne sowie den auf den Dächern befindlichen Retentionsvolumenelementen zur Speicherung sowie Abflussverzögerung des Regenwassers. Die Fassade muss boden- und wandgebunden gebaut werden. Bei der wandgebundenen Fassade besteht durch die räumliche Nähe zur Attika ein dauerfeuchtes Milieu, welches ständig bewässert werden muss.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Generalunternehmerleistungen mit Planungsverpflichtung Wiedererrichtung Dreifachsporthalle Markstraße
Beschreibung: Die Stadt Bochum (im Folgenden: Auftraggeberin) steht als Schulträgerin vor der Herausforderung, dem stetig wachsenden Raumbedarf aufgrund der steigenden Schulanmeldungen im Bochumer Stadtgebiet zu entsprechen. In diesem Zusammenhang herrscht - neben dem Erfordernis an Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bereits bestehender Schulgebäude - ein erheblicher Bedarf an der Schaffung neuer Sport- und Lernräume. Die Auftraggeberin beabsichtigt daher Generalunternehmerleistungen mit Planungsverpflichtung zur Neuerrichtung einer Dreifachsporthalle mit Grünfassade sowie Gründächern und einer PV-Anlage auf dem Gelände der Erich-Kästner-Schule, Marktstraße 193, 4479 Bochum zu vergeben. Auf den angrenzenden Grundstücken in nord-westlicher und süd-östlicher Richtung befinden sich bestehende bauliche Anlagen, sodass sich die geplante Sporthalle nahtlos in die derzeit bestehende Baulücke einfügen soll. Dabei sollen die bestehenden Bauten eine unmittelbare bauliche Verbindung zueinander haben. Bei den Bestandsgebäuden auf den angrenzenden Grundstücken handelt es sich ebenfalls um Sporthallen, die während der Bauphase weiterhin genutzt werden. In westlicher Richtung grenzt das zu bebauende Grundstück an ein ebenfalls zu bebauendes Grundstück an, auf welchem ein neues Wohngebiet inkl. Planstraßen entstehen soll. Zur Realisierung des Wohngebietsneubaus muss das Grundstück zunächst erschlossen werden. Die Planstraßen sowie das Wohngebiet sind nicht Teil des Planungs- bzw. Leistungsumfangs. Während der Bauphase der Sporthalle sollen auf dem Nachbargrundstück insbesondere Planstraßen errichtet sowie Maßnahmen zur Versorgung mit Fernwärme durchgeführt werden. Die voraussichtliche Baustraße muss teilweise als vorrübergehende Zuwegung für Bestandswohngebäude genutzt werden. Sämtliche Bauleistungen sollen von einem Generalunternehmer auf Grundlage einer teil-funktionalen Leistungsbeschreibung ausgeführt werden. Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers ist neben der Ausführung der Bauleistungen auch die Ausführung von Planungsleistungen. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist Anfang September zu rechnen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Halle ist für spätestens Sommer 2027 vorgesehen. Mit den Planungsleistungen ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Diese Zeiträume sind verbindlich. Mit dieser EU-weiten Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: Stadt Bochum
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Wartungsleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Marktstraße 193
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44799
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftrag ist durchzuführen, bis sämtliche geschuldete Leistungen durch den Auftragnehmer erbracht und abgenommen wurden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation/Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Perso-nals (Referenzen)
Beschreibung: Qualifikation/Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Perso-nals (Referenzen)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Baulogistikkonzept (Optimierung zur FLB sowie die dahinterstehende Logistik
Beschreibung: Baulogistikkonzept (Optimierung zur FLB sowie die dahinterstehende Logistik
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Feinterminplanung sowie konzeptionelle Erläuterung hinsichtlich Planung, Be-stellzeitpunkten, Lieferzeitpunkten und Bauablauf
Beschreibung: Feinterminplanung sowie konzeptionelle Erläuterung hinsichtlich Planung, Be-stellzeitpunkten, Lieferzeitpunkten und Bauablauf
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bochum
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Goldbeck West GmbH / NL Bochum
Angebot:
Kennung des Angebots: CX24049B4049B vom 14.10.2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 314042-2025
Datum der Auswahl des Gewinners: 14/11/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 26/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bochum
Registrierungsnummer: 05911-31001-89
Postanschrift: Hans-Böckler-Str. 19
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44777
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 201922024014
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111604
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Goldbeck West GmbH / NL Bochum
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE266685549
Postanschrift: Alte Wittener Straße 72
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44803
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Telefon: 015120546691
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6336d45f-37a7-49d9-a0e2-20be75c2e5e9 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/12/2025 12:28:39 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 823761-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 239/2025
Datum der Veröffentlichung: 11/12/2025