1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Entsorgungsbetriebe Heilbronn
Beschreibung: Umschlag und Entsorgung/Verwertung von Restabfall
Kennung des Verfahrens: 39ee1afd-95cc-4bc1-bc45-0b28fa67ecfc
Interne Kennung: HN 70/06/25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in drei Losen vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Punkt 5.1 (LOT-0001 - LOT 0003) aufgeführten Einzelleistungen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Stadtkreis (DE117)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: (1) Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar. Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per subreport-E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren. (2) Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform im pdf-Format) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen. (3) Zu Ziffer 5.1.12 - Bedingungen für die Auftragsvergabe: Die Bieter haben mit ihrem Angebot folgende Erklärungen vorzulegen: - Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG); - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Offenes Verfahren
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände.
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 Gestellung und Betrieb einer Umschlaganlage im Gebiet der Stadt Heilbronn
Beschreibung: Annahme, Umschlag und Verwiegung von Restabfall (Abfallschlüsselnummer (ASN) 20 03 01)
Interne Kennung: LOT-0001 HN 70/06/25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Stadtkreis (DE117)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet Heilbronn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und hat eine Laufzeit von 3 Jahren bis 31.12.2029. Er verlängert sich max. zweimal jeweils um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2030 bzw. 31.12.2031), wenn er nicht von einem der Vertragspartner bis zum 31.12.2028 bzw. 31.12.2029 gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit) und sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: (1) Referenz/-en (als Eigenerklärung im Angebotsteil III) über die Betriebsführung einer Anlage mit einer Umschlag- oder Durchsatzleistung von mindestens 5.000 Mg Siedlungsabfall pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Kalenderjahre 2022 bis 2024 mit Angabe der Leistung vorzulegen. Es kann für jedes Kalenderjahr eine andere Anlage als Referenz benannt werden. (2) Nutzungsnachweis für die angebotene Umschlaganlage für Restabfall. Der Nachweis (in Angebotsteil III) muss die Mindestangaben des in Anlage D der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber/Eigentümer der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für den vorgesehenen Umschlag von Restabfall (ASN 20 03 01) in der notwendigen Menge genehmigt sein.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung (Angebotsteil III) über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung / Bietererklärung A.2 (im Angebotsteil III) über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es sind mit dem Angebot (Angebotsvordruck Bietererklärung B) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber: — weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde, — sich nicht in Liquidation befindet, — seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist, — in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Eine (Eigen-)Erklärung zur Solvenz erfolgt auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis 100%
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Ausschließliche Bieterkommunikation über Subreport
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: siehe Ausschreibungsunterlagen
Frist für den Eingang der Angebote: 20/01/2026 09:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 100 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Bieter werden gemäß § 56 VgV einmalig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), nachzureichen oder zu vervollständigen. Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreportELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 20/01/2026 09:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: Öffnung entspr. § 55 VgV durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn
Organisation, die Angebote bearbeitet: Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall
Beschreibung: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall (Siedlungsabfall mit der Abfallschlüsselnummer (ASN) 20 03 01) in einer Mengenspannbreite von 12.000 – 14.500 Mg/a.
Interne Kennung: LOT-0002 HN 70/06/25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen, 90512000 Transport von Haushaltsabfällen, 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Stadtkreis (DE117)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet Heilbronn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2034
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und hat eine Laufzeit bis 31.12.2034. Er verlängert sich einmalig um weitere zwei Jahre (bis zum 31.12.2036), wenn er nicht von der Stadt Heilbronn als Auftraggeber bis zum 31.12.2031 gekündigt wird (Verlängerungsoption) und sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: (1) Referenz/-en (als Eigenerklärung im Angebotsteil III) über die Entsorgung von insgesamt mindestens 8.000 Mg pro Jahr Restabfall (ASN 20 03 01). Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Kalenderjahre 2022 bis 2024 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit Angabe der Leistung, der Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen). Bei einem Angebot zu beiden Losen (Lose 2 und 3) ist die Referenzanforderung nur einmalig zu erfüllen. (2) Nutzungsnachweis für die angebotene Entsorgungsanlage (bei thermischer Entsorgung) bzw. der (Vor-)Behandlungsanlage. Die (Vor-)Behandlungsanlage (Erstbehandlungsanlage) oder die Entsorgungsanlage muss/müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die Entsorgung/Behandlung von Restabfall (ASN 20 03 01) genehmigt sein und sich im Regelbetrieb befinden. (3) Bei der Nutzung einer (Vor-)Behandlungsanlage oder Entsorgungsanlage außerhalb von Baden-Württemberg steht ein Zuschlag unter dem Vorbehalt einer Ausnahmegenehmigung der obersten Abfallbehörde gemäß der Verordnung des Umweltministeriums über den Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg vom 05.12.2024 (GBl. Nr. 105) in Verbindung mit dem „Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg - Fortschreibung vom September 2024“. Zusätzlich ist bei Nutzung einer Anlage im Ausland geeignet nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EUAbfallverbringungsverordnung 2024/1157 (z. B. durch Zustimmung zum Abschluss eines Notifizierungsvertrages gemäß DE 1350/177 535).
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung (Angebotsteil III) über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung / Bietererklärung A.2 (im Angebotsteil III) über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es sind mit dem Angebot (Angebotsvordruck Bietererklärung B) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber: — weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde, — sich nicht in Liquidation befindet, — seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist, — in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Eine (Eigen-)Erklärung zur Solvenz erfolgt auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen (im Dokument "Bewerbungs- und Angebotsbedingungen", Punkt 2.2.4) aufgeführt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Ausschließliche Bieterkommunikation über Subreport
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: siehe Ausschreibungsunterlagen
Frist für den Eingang der Angebote: 20/01/2026 09:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 100 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Bieter werden gemäß § 56 VgV einmalig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), nachzureichen oder zu vervollständigen. Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreportELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 20/01/2026 09:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: Öffnung entspr. § 55 VgV durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn
Organisation, die Angebote bearbeitet: Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall
Beschreibung: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall (Siedlungsabfall mit der Abfallschlüsselnummer (ASN) 20 03 01) in einer Mengenspannbreite von 5.500 – 6.500 Mg/a.
Interne Kennung: LOT-0003 HN 70/06/25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen, 90512000 Transport von Haushaltsabfällen, 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Stadtkreis (DE117)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet Heilbronn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und hat eine Laufzeit von 3 Jahren bis 31.12.2029. Er verlängert sich max. zweimal jeweils um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2030 bzw. 31.12.2031), wenn er nicht von einem der Vertragspartner bis zum 31.12.2028 bzw. 31.12.2029 gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit) und sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: (1) Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von insgesamt mindestens 8.000 Mg pro Jahr Restabfall (ASN 20 03 01). Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Kalenderjahre 2022 bis 2024 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit Angabe der Leistung, der Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen). Bei einem Angebot zu beiden Losen (Lose 2 und 3) ist die Referenzanforderung nur einmalig zu erfüllen. (2) Nutzungsnachweis für die angebotene Entsorgungsanlage (bei thermischer Entsorgung) bzw. der (Vor-)Behandlungsanlage. Die (Vor-)Behandlungsanlage (Erstbehandlungsanlage) oder die Entsorgungsanlage muss/müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die Entsorgung/Behandlung von Restabfall (ASN 20 03 01) genehmigt sein und sich im Regelbetrieb befinden. (3) Bei der Nutzung einer (Vor-)Behandlungsanlage oder Entsorgungsanlage außerhalb von Baden-Württemberg steht ein Zuschlag unter dem Vorbehalt einer Ausnahmegenehmigung der obersten Abfallbehörde gemäß der Verordnung des Umweltministeriums über den Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg vom 05.12.2024 (GBl. Nr. 105) in Verbindung mit dem „Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg - Fortschreibung vom September 2024“. Zusätzlich ist bei Nutzung einer Anlage im Ausland geeignet nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EUAbfallverbringungsverordnung 2024/1157 (z. B. durch Zustimmung zum Abschluss eines Notifizierungsvertrages gemäß DE 1350/177 535).
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung (Angebotsteil III) über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung / Bietererklärung A.2 (im Angebotsteil III) über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es sind mit dem Angebot (Angebotsvordruck Bietererklärung B) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber: — weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde, — sich nicht in Liquidation befindet, — seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist, — in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Eine (Eigen-)Erklärung zur Solvenz erfolgt auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen (im Dokument "Bewerbungs- und Angebotsbedingungen", Punkt 2.2.4) aufgeführt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Ausschließliche Bieterkommunikation über Subreport
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: siehe Ausschreibungsunterlagen
Frist für den Eingang der Angebote: 20/01/2026 09:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 100 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Bieter werden gemäß § 56 VgV einmalig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), nachzureichen oder zu vervollständigen. Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreportELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 20/01/2026 09:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: Öffnung entspr. § 55 VgV durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn
Organisation, die Angebote bearbeitet: Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn
Registrierungsnummer: 08121000-A9314-54
Postanschrift: Cäcilienstr. 49
Stadt: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Stadtkreis (DE117)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7131561241
Fax: +49 713156161241
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6be175dc-886a-41ba-862a-854c2e062a90 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/12/2025 11:08:47 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 823976-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 239/2025
Datum der Veröffentlichung: 11/12/2025