1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Grün und Gruga
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Straßenbäume - Pflanzung I/2026
Beschreibung: Nach Abschluss der Fällung von Straßenbäumen (nicht Gegenstand dieser Ausschreibung) sollen in neun Stadtbezirken von Essen die Wurzelstubben gefräst werden. Bei nahezu allen Standorten dieser neun Stadtbezirke sind Reststämme in der Regel von 80 cm Länge bewusst stehen geblieben, um das Überfahren der Baumbeete zu verhindern. Diese müssen vor dem Fräsen bodennah abgeschnitten werden (eigene Leistunsposition). Im Anschluss müssen Baumgruben ausgehoben werden und mit einem Pflanzsubstrat auf Vulkangesteinsbasis gefüllt werden, in das Hochstämme gepflanzt werden. Diese erhalten eine Verankerung aus Dreiböcken. Die Lieferung der Bäume erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Bäume müssen durch den AN über drei Jahre gewässert werden.
Kennung des Verfahrens: c1dc92ee-acf9-469c-ab4a-b304e76f1f05
Interne Kennung: BE045250902
Verfahrensart: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Das Verfahren wird beschleunigt: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Straßenbäume s. Objektlisten
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45127
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYTJ3BZF2N# Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der EU-Richtlinie 2014/24/EU und § 11a EU VOB/A 1.1.) Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten. 1.2.) Mit Angebotsöffnung wird der Bieter für das weitere Vergabeverfahren gemäß § 11a EU Abs.6 VOB/A verpflichtend aufgefordert seine Unternehmensbezeichnungen sowie eine elektronische Adresse im Vergabeportal NRW anzugeben/ zu registrieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung, auch nach Fristsetzung von 6 Kalendertagen nicht nach, wird er aus diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen. 1.3.) Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW / Metropole Ruhr geführt (über die bei der Registrierung vom Bieter angegebene E-Mailadresse) um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten. 1.4.) Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen). 1.5.) WICHTIGER HINWEIS Angebote müssen als Excel-Datei (zu finden unter vom Unternehmen auszufüllende Dokumente) oder als GAEB-Datei X84 oder P84) eingereicht werden. Andere Dateiformate führen zum Ausschluss des Angebots. 2.) Hinweise zu den Vergabeunterlagen/ Nachweisen 2.1.) Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2.2.) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 2.3) Angebote Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die "ohne Bedingungen" als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonto etc.) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 3.) Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot entweder elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB abzugeben - oder mit einer fortgeschrittenen/qualifizierten elektronischen Signatur als Containersignatur im Bietertool des Vergabemarktplatzes zu signieren. - Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur). Elektronische Angebote und Teilnahmeanträge müssen verschlüsselt und ausschließlich über das Bietertool des VMP eingereicht werden. Über die Kommunikation - unverschlüsselt - eingegangene Angebote werden ausgeschlossen. 4.) TVgG NRW Die Vergabe des Auftrages richtet sich nach den Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 5.) Nebenangebote Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 6.) Bietergemeinschaften - Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Siehe auch Bewerbungsbedingungen der Stadt Essen (liegt den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - Anschreiben" bei). Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößengegen das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Stadtbezirke I, VII & VIII
Beschreibung: Insgesamt 16 Baumbeete (Teillos 1-2 St/Teillos 2-8 St/Teillos 3-6 St) sind mit bodendeckenden Sträuchern bepflanzt. Im Zuge des Pflanzgrubenaushubs sind die vorhandenen Sträucher im Bereich der Pflanzgrube aufzunehmen, zu laden und zu entsorgen. Diese Erschwernis ist in die entsprechende Leistungsposition mit einzurechnen. Die Objektlisten mit den Standortangaben sowie Übersichtskarten und Detailpläne im Maßstab 1:1.000 im PDF-Format, in denen die Bäume als Punktobjekte dargestellt sind, werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Das LV gliedert sich in drei Teillose, die Organisationseinheiten von Grün und Gruga Essen zugeordnet sind. Das Teillos 1 erstreckt sich über den Südosten und die Stadtmitte (Bezirke I, VII und VIII), Teillos 2 über den Südwesten (Bezirke II, III und IX) und Teillos 3 über den Norden (Bezirke IV, V und VI). Im Teillos 1 sind ca. 1.400 cm Wurzelstubben zu fräsen und 39 Bäume zu pflanzen, in Teillos 2 sind ca. 1.500 cm Wurzelstubben zu fräsen und 45 Bäume zu pflanzen, in Teillos 3 sind ca. 2.100 cm Wurzelstubben zu fräsen und 57 Bäume zu pflanzen. Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es müssen alle Teillose angeboten werden. Der Zuschlag wird auf maximal 2 Teillose je Bieter beschränkt. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die zu liefernden Bäume müssen den "Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen" der FLL entsprechen. Um dies sicher zu stellen, hat der Auftragnehmer die Bauleitung rechtzeitig über den Liefertermin/die Liefertermine der Bäume zu informieren, damit bei der Anlieferung durch die Baumschule eine gemeinsame Prüfung der Ware auf Vollständigkeit, Echtheit von Art, Unterart bzw. Sorte, Maße bzw. Größe, Qualität (Ballen, Krone, Stamm) sowie Gesundheit erfolgen kann. Die Bauabnahme erfolgt bei vollständiger Lieferung auf dem Betriebshof des Auftragnehmers oder der dazu angemieteten Flächen. In Zweifelsfällen behält es sich der Auftragnehmer vor, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Bauleitung ist über die geplanten Pflanzungen mit Standortangabe spätestens am Vortag per Mail oder Fax zu verständigen. Aus haushalterischen Gründen werden gleichzeitig zwei Teilaufträge (Pflanzung + Pflege) je Teillos erteilt, die die Gesamtauftragssumme der Maßnahme abdecken und die separat abgerechnet werden Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. Ausführungsfristen: Die Pflanzarbeiten können frühestens am 02.02.2026 beginnen. Die erforderlichen verkehrsrechtlichen Genehmigungen sind entsprechend rechtzeitig zu beantragen. Die Pflanzarbeiten müssen bis 28.03.2026 beendet sein, wenn mit der städtischen Bauleitung nichts anderes vereinbart wird. Unternehmer-APP Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltungsabläufe hat die Stadt Essen für die Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern im Bereich des Stadtbaummanagements zum 1. Februar 2021 die verbindliche positionsscharfe Tageserfassung der beauftragten Unternehmerleistungen mit Hilfe der plattformunabhängigen App "proMDE-Dienstleister" der GISCON Systems GmbH eingeführt. Die digitale Verfahrensweise löst den analogen Tagesbericht und das schriftliche Standardaufmaß ab. Die erbrachten Leistungen müssen innerhalb von 1-2 Tagen in die App eingetragen werden. Es wird daher sehr empfohlen, die App direkt vor Ort zu nutzen. Eine detaillierte Benutzeranleitung finden Sie unter: https://www.essen.de/dasistessen/leben_im_gruenen_/baeume_in_der_stadt/infos_dienstleister_stadtbaummanagement.de.html Allgemeine Hinweise Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Wird in Positionen, in denen Fabrikate vorgeschlagen und gleichwertige zugelassen sind, kein Fabrikat eingetragen, so gilt das Vorgeschlagene als angeboten. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8). Vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Kartenmaterial (z.B. über Einsatzstandorte) ist dem Nachunternehmer durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Für die Ausführung der Arbeiten benötigtes Kartenmaterial ist von den ausführenden Kolonnen des Auftragnehmers/Nachunternehmers zwingend mitzuführen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Straßenbäume s. Objektlisten
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45127
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/03/2026
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 74 287,17 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Grün und Gruga
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Stadtbezirke II, III & IX
Beschreibung: Insgesamt 16 Baumbeete (Teillos 1-2 St/Teillos 2-8 St/Teillos 3-6 St) sind mit bodendeckenden Sträuchern bepflanzt. Im Zuge des Pflanzgrubenaushubs sind die vorhandenen Sträucher im Bereich der Pflanzgrube aufzunehmen, zu laden und zu entsorgen. Diese Erschwernis ist in die entsprechende Leistungsposition mit einzurechnen. Die Objektlisten mit den Standortangaben sowie Übersichtskarten und Detailpläne im Maßstab 1:1.000 im PDF-Format, in denen die Bäume als Punktobjekte dargestellt sind, werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Das LV gliedert sich in drei Teillose, die Organisationseinheiten von Grün und Gruga Essen zugeordnet sind. Das Teillos 1 erstreckt sich über den Südosten und die Stadtmitte (Bezirke I, VII und VIII), Teillos 2 über den Südwesten (Bezirke II, III und IX) und Teillos 3 über den Norden (Bezirke IV, V und VI). Im Teillos 1 sind ca. 1.400 cm Wurzelstubben zu fräsen und 39 Bäume zu pflanzen, in Teillos 2 sind ca. 1.500 cm Wurzelstubben zu fräsen und 45 Bäume zu pflanzen, in Teillos 3 sind ca. 2.100 cm Wurzelstubben zu fräsen und 57 Bäume zu pflanzen. Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es müssen alle Teillose angeboten werden. Der Zuschlag wird auf maximal 2 Teillose je Bieter beschränkt. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die zu liefernden Bäume müssen den "Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen" der FLL entsprechen. Um dies sicher zu stellen, hat der Auftragnehmer die Bauleitung rechtzeitig über den Liefertermin/die Liefertermine der Bäume zu informieren, damit bei der Anlieferung durch die Baumschule eine gemeinsame Prüfung der Ware auf Vollständigkeit, Echtheit von Art, Unterart bzw. Sorte, Maße bzw. Größe, Qualität (Ballen, Krone, Stamm) sowie Gesundheit erfolgen kann. Die Bauabnahme erfolgt bei vollständiger Lieferung auf dem Betriebshof des Auftragnehmers oder der dazu angemieteten Flächen. In Zweifelsfällen behält es sich der Auftragnehmer vor, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Bauleitung ist über die geplanten Pflanzungen mit Standortangabe spätestens am Vortag per Mail oder Fax zu verständigen. Aus haushalterischen Gründen werden gleichzeitig zwei Teilaufträge (Pflanzung + Pflege) je Teillos erteilt, die die Gesamtauftragssumme der Maßnahme abdecken und die separat abgerechnet werden Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. Ausführungsfristen: Die Pflanzarbeiten können frühestens am 02.02.2026 beginnen. Die erforderlichen verkehrsrechtlichen Genehmigungen sind entsprechend rechtzeitig zu beantragen. Die Pflanzarbeiten müssen bis 28.03.2026 beendet sein, wenn mit der städtischen Bauleitung nichts anderes vereinbart wird. Unternehmer-APP Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltungsabläufe hat die Stadt Essen für die Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern im Bereich des Stadtbaummanagements zum 1. Februar 2021 die verbindliche positionsscharfe Tageserfassung der beauftragten Unternehmerleistungen mit Hilfe der plattformunabhängigen App "proMDE-Dienstleister" der GISCON Systems GmbH eingeführt. Die digitale Verfahrensweise löst den analogen Tagesbericht und das schriftliche Standardaufmaß ab. Die erbrachten Leistungen müssen innerhalb von 1-2 Tagen in die App eingetragen werden. Es wird daher sehr empfohlen, die App direkt vor Ort zu nutzen. Eine detaillierte Benutzeranleitung finden Sie unter: https://www.essen.de/dasistessen/leben_im_gruenen_/baeume_in_der_stadt/infos_dienstleister_stadtbaummanagement.de.html Allgemeine Hinweise Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Wird in Positionen, in denen Fabrikate vorgeschlagen und gleichwertige zugelassen sind, kein Fabrikat eingetragen, so gilt das Vorgeschlagene als angeboten. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8). Vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Kartenmaterial (z.B. über Einsatzstandorte) ist dem Nachunternehmer durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Für die Ausführung der Arbeiten benötigtes Kartenmaterial ist von den ausführenden Kolonnen des Auftragnehmers/Nachunternehmers zwingend mitzuführen.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Straßenbäume s. Objektlisten
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45127
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/03/2026
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 53 415,66 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Grün und Gruga
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Stadtbezirke IV, V & VI
Beschreibung: Insgesamt 16 Baumbeete (Teillos 1-2 St/Teillos 2-8 St/Teillos 3-6 St) sind mit bodendeckenden Sträuchern bepflanzt. Im Zuge des Pflanzgrubenaushubs sind die vorhandenen Sträucher im Bereich der Pflanzgrube aufzunehmen, zu laden und zu entsorgen. Diese Erschwernis ist in die entsprechende Leistungsposition mit einzurechnen. Die Objektlisten mit den Standortangaben sowie Übersichtskarten und Detailpläne im Maßstab 1:1.000 im PDF-Format, in denen die Bäume als Punktobjekte dargestellt sind, werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Das LV gliedert sich in drei Teillose, die Organisationseinheiten von Grün und Gruga Essen zugeordnet sind. Das Teillos 1 erstreckt sich über den Südosten und die Stadtmitte (Bezirke I, VII und VIII), Teillos 2 über den Südwesten (Bezirke II, III und IX) und Teillos 3 über den Norden (Bezirke IV, V und VI). Im Teillos 1 sind ca. 1.400 cm Wurzelstubben zu fräsen und 39 Bäume zu pflanzen, in Teillos 2 sind ca. 1.500 cm Wurzelstubben zu fräsen und 45 Bäume zu pflanzen, in Teillos 3 sind ca. 2.100 cm Wurzelstubben zu fräsen und 57 Bäume zu pflanzen. Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es müssen alle Teillose angeboten werden. Der Zuschlag wird auf maximal 2 Teillose je Bieter beschränkt. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die zu liefernden Bäume müssen den "Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen" der FLL entsprechen. Um dies sicher zu stellen, hat der Auftragnehmer die Bauleitung rechtzeitig über den Liefertermin/die Liefertermine der Bäume zu informieren, damit bei der Anlieferung durch die Baumschule eine gemeinsame Prüfung der Ware auf Vollständigkeit, Echtheit von Art, Unterart bzw. Sorte, Maße bzw. Größe, Qualität (Ballen, Krone, Stamm) sowie Gesundheit erfolgen kann. Die Bauabnahme erfolgt bei vollständiger Lieferung auf dem Betriebshof des Auftragnehmers oder der dazu angemieteten Flächen. In Zweifelsfällen behält es sich der Auftragnehmer vor, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Bauleitung ist über die geplanten Pflanzungen mit Standortangabe spätestens am Vortag per Mail oder Fax zu verständigen. Aus haushalterischen Gründen werden gleichzeitig zwei Teilaufträge (Pflanzung + Pflege) je Teillos erteilt, die die Gesamtauftragssumme der Maßnahme abdecken und die separat abgerechnet werden Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. Ausführungsfristen: Die Pflanzarbeiten können frühestens am 02.02.2026 beginnen. Die erforderlichen verkehrsrechtlichen Genehmigungen sind entsprechend rechtzeitig zu beantragen. Die Pflanzarbeiten müssen bis 28.03.2026 beendet sein, wenn mit der städtischen Bauleitung nichts anderes vereinbart wird. Unternehmer-APP Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltungsabläufe hat die Stadt Essen für die Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern im Bereich des Stadtbaummanagements zum 1. Februar 2021 die verbindliche positionsscharfe Tageserfassung der beauftragten Unternehmerleistungen mit Hilfe der plattformunabhängigen App "proMDE-Dienstleister" der GISCON Systems GmbH eingeführt. Die digitale Verfahrensweise löst den analogen Tagesbericht und das schriftliche Standardaufmaß ab. Die erbrachten Leistungen müssen innerhalb von 1-2 Tagen in die App eingetragen werden. Es wird daher sehr empfohlen, die App direkt vor Ort zu nutzen. Eine detaillierte Benutzeranleitung finden Sie unter: https://www.essen.de/dasistessen/leben_im_gruenen_/baeume_in_der_stadt/infos_dienstleister_stadtbaummanagement.de.html Allgemeine Hinweise Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Wird in Positionen, in denen Fabrikate vorgeschlagen und gleichwertige zugelassen sind, kein Fabrikat eingetragen, so gilt das Vorgeschlagene als angeboten. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8). Vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Kartenmaterial (z.B. über Einsatzstandorte) ist dem Nachunternehmer durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Für die Ausführung der Arbeiten benötigtes Kartenmaterial ist von den ausführenden Kolonnen des Auftragnehmers/Nachunternehmers zwingend mitzuführen.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Straßenbäume s. Objektlisten
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45127
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/03/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Grün und Gruga
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Banzhaf Gartenbau GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 4 - 541491
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Banzhaf Gartenbau GmbH, 45355 Essen
Datum des Vertragsabschlusses: 08/12/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Baumschulen Angendohr GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 8 - 541600
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2
Titel: Baumschulen Angendohr GmbH, 41334 Nettetal
Datum des Vertragsabschlusses: 08/12/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Baumschulen Angendohr GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 8 - 541600
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2
Titel: Baumschulen Angendohr GmbH, 41334 Nettetal
Datum des Vertragsabschlusses: 08/12/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Grün und Gruga
Registrierungsnummer: 05113-31001-15
Postanschrift: Lührmannstraße 82
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45131
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FB 67 - Vergabestelle
Telefon: +49 2018867070
Fax: +49 2018867058
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Banzhaf Gartenbau GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE255247368
Postanschrift: Neuweselstr. 19A
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45355
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Baumschulen Angendohr GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB16952 Krefeld
Postanschrift: Hainbuchenweg 1
Stadt: Nettetal
Postleitzahl: 41334
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Telefon: +4921531278480
Fax: +4921531278489
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0003, LOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 81c0bf34-9361-42c0-9b69-ea2395dcd0bd - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/12/2025 08:31:19 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 817121-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 237/2025
Datum der Veröffentlichung: 09/12/2025