2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45221111 Bau von Straßenbrücken, 45233124 Bau von Fernstraßen, 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44379
Land, Gliederung (NUTS): Hamm, Kreisfreie Stadt (DEA54)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Fortführung Eignungs- und Auswahlkriterien (BT-750): Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsanforderungen gemäß Abschnitt 5.1.9 der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen, erfolgt die Auswahl der maximal fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften aufgrund nachfolgender Auswahlkriterien und -methodik: Es werden wie nachfolgend dargestellt Punkte (maximal insgesamt 18) vergeben. Die fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. 1.1) Ausführungs-Referenzprojekt über ausgeführte Bauleistungen für den Neubau einer Spannbetonbrücke mit Spannbetonfertigteilbindern (Spannweite längster Fertigteilträger) Es werden alle zu diesem Auswahlkriterium eingereichten Referenzen berücksichtigt, die die Mindeststandards zu Abschnitt 5.1.9) Auswahlkriterium 1.1 der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen. (1) Sodann wird aus diesen Referenzen die durchschnittliche Länge des längsten Fertigteilbinders aus allen referenzgegenständlichen Spannbetonbrücken ermittelt. (2) Anhand des ermittelten Durchschnittswerts werden Punkte wie folgt vergeben: - Die durchschnittliche Länge des längsten Fertigteilbinders beträgt 35 bis hin zu 40 Meter: 1 Punkt - Die durchschnittliche Länge des Fertigteilbinders beträgt mehr als 40 bis hin zu 44 Meter: 2 Punkte - Die durchschnittliche Länge des längsten Fertigteilbinders beträgt mehr als 44 Meter: 3 Punkte 1.2) Ausführungs-Referenzprojekt über ausgeführte Bauleistungen für den Neubau einer Brücke in Fertigteilbauweise (Vorfertigungsgrad) Es werden alle zu diesem Auswahlkriterium eingereichten Referenzen berücksichtigt, die die Mindeststandards zu Abschnitt 5.1.9) Auswahlkriterium 1.2 der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen. Jedes Referenzprojekt wird für sich wie folgt mit einem Punktwert bewertet: - Unterbau und Überbau eines Überführungsbauwerkes in Fertigteilbauweise: 1 Punkt - Unterbau und Überbau eines Überführungsbauwerkes im Zuge einer Autobahn in Fertigteilbauweise als Einfeldträger: 2 Punkte - Unterbau und Überbau eines Überführungsbauwerkes in Fertigteilbauweise als Mehrfeldträger: 3 Punkte Sofern der Bieter mehrere Referenzprojekte einreicht, wird dasjenige Referenzprojekt gewertet, das den höchsten Punktwert erzielt. Der maximal erreichbare Punktwert für dieses Auswahlkriterium ist 3 Punkte. 1.4) Ausführungs-Referenzprojekt über ausgeführte Bauleistungen bei Straßenbrücken, bei denen vorgefertigte Bauteile für die Herstellung von Brückenkappen eingesetzt wurden Es werden alle zu diesem Auswahlkriterium eingereichten Referenzen berücksichtigt, die die "Zusätzlichen Mindeststandards für alle Referenzen" erfüllen und separat jeweils für sich genommen die folgenden Anforderungen vollständig erfüllen: a) Referenzaufträge über ausgeführte Bauleistungen bei Straßenbrücken b) mit Einsatz von Brückenkappen als (Teil-)Fertigteile c) Abnahme des Bauwerks frühestens 10 Jahre vor dem Datum der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung Die Punkte werden folgendermaßen vergeben: Jedes Referenzprojekt wird für sich wie folgt mit einem ein Punktwert bewertet: - Kappe ohne besondere Anforderungen und nur mit Geländer: 1 Punkt - Kappe mit Fahrzeugrückhaltesystem und Geländer: 2 Punkte - Kappe mit Fahrzeugrückhaltesystem und Lärmschutzwand oder Berührungsschutz: 3 Punkte Sofern der Bieter mehrere Referenzprojekte einreicht, wird dasjenige Referenzprojekt gewertet, das den höchsten Punktwert erzielt. Der maximal erreichbare Punktwert für dieses Auswahlkriterium ist 3 Punkte. 1.5) Ausführungs-Referenzprojekt über ausgeführte Bauleistungen für Ingenieurbauten unter Verwendung von Großkränen Es werden alle zu diesem Auswahlkriterium eingereichten Referenzen berücksichtigt, die die "Zusätzlichen Mindeststandards für alle Referenzen" erfüllen und separat jeweils für sich genommen die folgenden Anforderungen vollständig erfüllen: a) Referenzaufträge über ausgeführte Bauleistungen für Ingenieurbauwerke b) unter Einsatz von Großkränen auf der zugehörigen Baustelle c) Abnahme des Bauwerks frühestens 10 Jahre vor dem Datum der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung Die Punkte werden folgendermaßen vergeben: Jedes Referenzprojekt wird für sich wie folgt mit einem ein Punktwert bewertet:- Verwendung von einem Raupen- oder Mobilkran mit einer Traglast von 400 bis hin zu 550 Tonnen: 1 Punkt - Verwendung von einem Raupen- oder Mobilkran mit einer Traglast von mehr als 550 bis hin zu 640 Tonnen: 2 Punkte - Verwendung von einem Raupen- oder Mobilkran mit einer Traglast von mehr als 640 Tonnen: 3 Punkte Sofern der Bieter mehrere Referenzprojekte einreicht, wird dasjenige Referenzprojekt gewertet, das den höchsten Punktwert erzielt. Der maximal erreichbare Punktwert für dieses Auswahlkriterium ist 3 Punkte. 1.6) Ausführungs-Referenzprojekt über ausgeführte Bauleistungen im Ingenieurbau mit zugehörigen Gleisbauarbeiten im Zusammenhang mit einer DB-Strecke Es werden alle zu diesem Auswahlkriterium eingereichten Referenzen berücksichtigt, die die "Zusätzlichen Mindeststandards für alle Referenzen" erfüllen und separat jeweils für sich genommen die folgenden Anforderungen vollständig erfüllen: a) Referenzaufträge über ausgeführte Bauleistungen im Ingenieurbau, b) mit zugehörigen Gleisbauarbeiten im Zusammenhang mit einer DB-Strecke, c) Abnahme des Bauwerks frühestens 10 Jahre vor dem Datum der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung Jedes Referenzprojekt wird für sich wie folgt mit einem ein Punktwert bewertet: - Gleisbau für DB-Strecke: 1 Punkt - Gleisbau einschließlich Oberleitungsarbeiten für DB-Strecke: 2 Punkte - Gleisbau einschließlich Oberleitungsarbeiten und Leit- und Sicherungstechnik für DB-Strecke: 3 Punkte Sofern der Bieter mehrere Referenzprojekte einreicht, wird dasjenige Referenzprojekt gewertet, das den höchsten Punktwert erzielt. Der maximal erreichbare Punktwert für dieses Auswahlkriterium ist 3 Punkte. 2.1) Anzahl der Referenzaufträge über in den letzten 10 Jahren ausgeführte, vergleichbare Planungsleistungen, die alle Mindeststandards nach Ziffer 5.1.9) 2. der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen, also gleichzeitig sowohl Ausführungsplanungen entsprechend LPH 5 §§ 41 ff. HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke) als auch Genehmigungs- und Ausführungsplanungen entsprechend LPH 4 und LPH 5 §§ 49 ff. HOAI 2021 (Tragwerksplanung) von Brückenbauwerken in Spannbetonfertigteilbauweise zum Gegenstand hatten Es werden alle zu Referenzkategorie 2 eingereichten Referenzen berücksichtigt, die alle Mindeststandards zu Abschnitt 5.1.9) Auswahlkriterium 2. der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen. Im Auswahlkriterium 2.1 werden sodann Punkte wie folgt vergeben: Mindestens drei Referenzprojekte, die alle Mindeststandards zu Abschnitt 5.1.9) Auswahlkriterium 2. der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen: 0,5 Punkt. Mindestens fünf Referenzprojekte, die alle Mindeststandards zu Abschnitt 5.1.9) Auswahlkriterium 2.der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen: 1 Punkt. Mindestens sieben Referenzprojekte, die alle Mindeststandards zu Abschnitt 5.1.9) Auswahlkriterium 2. der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen: 1,5 Punkte. 2.2) Referenzaufträge über in den letzten 10 Jahren ausgeführte, vergleichbare Planungsleistungen, die Entwurfsplanungen entsprechend LPH 3 §§ 41 ff. HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke) und LPH 3 §§ 49 ff. HOAI 2021 (Tragwerksplanung) von Brückenbauwerken in Spannbetonfertigteilbauweise zum Gegenstand hatten Es werden alle zu Referenzkategorie 2 eingereichten Referenzen berücksichtigt, die die "Zusätzlichen Mindeststandards für alle Referenzen" erfüllen und separat jeweils für sich genommen die folgenden Anforderungen vollständig erfüllen: a) Planungsleistungen in Bezug auf Ingenieurbauwerke, entsprechend §§ 41 ff. HOAI 2021, und Tragwerksplanung, entsprechend §§ 49 ff. HOAI 2021, eines Brückenbauwerkes in Spannbetonfertigteilbauweise, b) einschließlich mindestens Entwurfsplanung, entsprechend LPH 3 §§ 41 ff. HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke) und LPH 3 §§ 49 ff. HOAI 2021 (Tragwerksplanung). c) Abschluss der Entwurfsplanung entsprechend LPH 3 §§ 41 ff. HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke) und LPH 3 §§ 49 ff. HOAI 2021 (Tragwerksplanung) innerhalb der letzten 10 Jahre ab dem Datum der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung. Für die eingereichten Referenzprojekte, die die vorstehenden Anforderungen erfüllen, werden im Auswahlkriterium 2.2 Punkte wie folgt vergeben: Mindestens drei Referenzprojekte, die die vorgenannten Anforderungen jeweils vollständig erfüllen: 0,5 Punkte. Mindestens fünf Referenzprojekte, die die vorgenannten Anforderungen jeweils vollständig erfüllen: 1 Punkt. Mindestens sieben Referenzprojekte, die vorgenannten Anforderungen jeweils vollständig erfüllen: 1,5 Punkte. Kommt es durch die Anwendung der Auswahlkriterien und der vorstehenden, hierzu dargestellten Wertungsmethode zu einem Punktegleichstand mehrerer Bewerber auf Platz 5, sodass eine eindeutige und transparente Begrenzung auf fünf Bewerber nicht möglich ist, wird nur derjenige auf Platz 5 liegende Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der im Auswahlkriterium 1.4 den höchsten Punktwert erreicht hat. Lässt sich auch danach nicht eindeutig ermitteln, welche fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern sind, wird nur derjenige auf Platz 5 liegende Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der im Auswahlkriterium 1.1 die höchste (bei mehreren Referenzen durchschnittliche) längste Binderlänge nachgewiesen hat. Das vorgenannte Verfahren zur Begrenzung der Bewerber wird entsprechend angewendet, wenn aufgrund eines Punktegleichstands auf einem Rang die Zahl der auszuwählenden Bewerber mehr als fünf betragen würde.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Korruption: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Betrug: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.