1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Universität zu Köln - Vakuumbeschichtungsanlage
Beschreibung: Beschaffung einer Vakuumbeschichtungsanlage
Kennung des Verfahrens: b562eb91-3335-4992-afba-a59a9d54abc4
Interne Kennung: 2025_64_0178
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Albertus-Magnus-Platz
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50923
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Institut für Licht und Materialien Greinstr. 4 - 6 50939 Köln
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4CYTJF2XK0T# keine
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Universität zu Köln - Vakuumbeschichtungsanlage
Beschreibung: Beschaffung einer Vakuumbeschichtungsanlage zur Abscheidung von oxidischen, metallischen und organischen Dünnschichten. Eine Anlage die Abscheidungsverfahren kombinieren und insbesondere thermische Verdampfung und Elektronenstrahlverdampfung mit Ionenstrahlunterstützung kann. Die Beschaffung erfolgt für das Humboldt Zentrum für Nano- und Biophotonik,Institut für Materialien und Licht, Department Chemie und Biochemie.
Interne Kennung: 2025_64_0178
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Albertus-Magnus-Platz
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50923
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Institut für Licht und Materialien Greinstr. 4 - 6 50939 Köln
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß Vergabe- und Zuschlagskriterien (100% Preis) nach § 58 Abs. 1 VgV und § 127 GWB erteilt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen. Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Grund für die Nichtveröffentlichung bestimmter Verfahrensangaben ist darin begründet, dass bestimmte Angaben berechtigte geschäftliche Interessen eines Unternehmens schädigen würden. Darunter fallen vor allem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers. Informationen, die einen Rückschluss auf die Kalkulation oder Produktions- und Verfahrensabläufe des Auftragnehmers zulassen, dürfen nicht weitergegeben werden. Diese Regelung steht in engem Zusammenhang mit § 5 Abs. 2 S. 2 VgV, wonach der Auftraggeber verpflichtet ist, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln sowie § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die Beschaffung soll im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vorgenommen werden. Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb darf nur gewählt werden, wenn einer der gesetzlichen Rechtfertigungsgründe einschlägig ist. Diese sind in § 14 Abs. 4 VgV abschließend aufgeführt. Im vorliegenden Fall liegt der Rechtfertigungsgrund aus § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) vor. Danach ist ein Vorgehen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn "aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist". Das OLG Düsseldorf hat die Anforderungen hieran in diversen Entscheidungen konkretisiert. Dabei hat sich ein Prüfungsschema herausgebildet, das der Auftraggeber der Bewertung des vorliegenden Falls zugrunde gelegt hat. Die Prüfung hat ergeben, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf ist der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich frei in der Entscheidung darüber, was er beschaffen möchte. Denn das Vergaberecht regelt nicht, was beschafft wird, sondern in welchem Verfahren die Beschaffung erfolgen muss. Führt die Festlegung allerdings dazu, dass nur noch ein Unternehmen als Vertragspartner in Betracht kommt, so unterliegt die Entscheidung über die Beschaffung den folgenden Voraussetzungen: Für die Festlegung der zu beschaffenden Leistung muss es einen Grund geben, der sich aus dem mit der Beschaffung zu lösenden Problem ergeben muss. Hierbei reicht jeder sachliche Grund aus, der für einen Dritten nachvollziehbar ist. Das ist im vorliegenden Fall gegeben. Der Auftrag betrifft eine Beschaffung einer spezifisch konstruierten Hochvakuum-Verdampfungsanlage für die Entwicklung optischer Beschichtungen mit gemischten organischen und anorganischen Schichten. Zur Fortführung laufender Forschungsprojekte ist eine Anlage erforderlich, die folgende Merkmale in einem Gesamtsystem vereint: 1. Kombination einer Elektronenstrahlquelle mit 20 cc Pocket-Volumen und mindestens drei organischen Verdampferquellen mit mindestens 10cc Volumen, etwa vom Typ Luxel RADAK II in einer gemeinsamen Hochvakuumkammer. 2. In-situ optische Schichtdickenmessung als Ergänzung zu den vorhandenen Quarzkristall-Monitoren (QCM), zur Kontrolle höchst sensitiver optischer Beschichtungen mit teilweise über 100 Einzelschichten. Die Schichtdickenmessung muss vollständig in die Prozessierungssoftware eingebunden sein, um eine Automatisierung komplexer Beschichtungsvorgänge zu ermöglichen. 3. Mechanische und softwareseitige Kompatibilität zu bereits im Labor vorhandenen Angstrom-Systemen, insbesondere zu den eigens gefertigten proprietären Probenhaltern und zur Aeres-Steuerungsplattform. Dadurch können Proben direkt in verschiedenen Systemen ausgetauscht werden, um komplexe System wie z.B. hochwertige OLED-Strukturen mit optischen Beschichtungen zu verbinden. 4. Option zur späteren Erweiterung um Sputterquellen, ohne grundlegenden Umbau der Kammer oder Steuerungssoftware, um die Zukunftsfähigkeit des Systems zu gewährleisten. Dieser Beschaffungsbedarf kann nur von einem Unternehmen im Markt erfüllt werden. Es handelt sich dabei um die Firma Angstrom Engineering Ltd.. Die Gründe für die Beschaffung müssen objektiv bestehen, sie dürfen nicht nur vorgeschoben sein. Dies ist vorliegend erfüllt. Laut OLG Düsseldorf müssen die Gründe außerdem notfalls beweisbar sein, was hier ebenfalls gegeben ist. Die Festlegung des Beschaffungsbedarfs darf außerdem nicht in diskriminierender Weise getroffen werden. Das Vorgehen des Auftraggebers darf also nicht darauf abzielen, eines oder mehrere Unternehmen zu benachteiligen. Auch dafür besteht im vorliegenden Fall kein Anhaltspunkt. Nach § 14 Abs. 6 VgV darf es weiterhin keine vernünftige Alternative zu dem in Aussicht genommenen Produkt geben. Alternativlösung sind nach der Rechtsprechung der VK Bund nur dann als "vernünftig" anzusehen, wenn der durch den Auftraggeber bestimmte Nutzen oder die Qualität gleichermaßen durch die Alternative erfüllt wird. Eine solche Alternative besteht hier nicht. Keine der geprüften Alternativen kann die geforderte Funktionskombination und Kompatibilität gewährleisten. Der Auftraggeber hat hierzu eine eingehende Markterkundung durchgeführt und eine ausführliche Dokumentation ist in der Vergabeakte hinterlegt. Die Anbieter auf dem Markt und ihre Produkte wurden geprüft, ob sie die oben benannten technischen Mindestvoraussetzungen und die notwendige Kompatibilität zu den bestehenden Angstrom Systemen (s. gemäß § 14 Abs. 6 VgV) erfüllt sind. Dies konnte bei keinem Marktteilnehmer festgestellt werden. Gemäß § 14 Abs. 6 VgV darf die Festlegung des Auftraggebers nicht auf einer künstlichen Verengung beruhen. Auch das ist hier nicht gegeben. Die Anlage wird zur Herstellung optischer Schichtsysteme mit höchsten Anforderungen benötigt. Für die Herstellung hochwertiger Schichtstapel mit 100+ Schichten und genau kontrollierter Schichtdicke ist das System wie hier beschrieben zwingend erforderlich. Eine Prozessautomatisierung ist aufgrund der zu erwartenden Prozessierungszeiten über 72h pro Experiment auch unumgänglich. Die Kompatibilität zu bereits im Labor vorhandenen Systemen ist zwingend erforderlich, da nur so geeignete Kombinationen, etwa aus hochleistungsfähiger OLED (im bereits vorhandenen Angstrom Systeme) und hochwertiger optischer Beschichtung (im neuen System) möglich sind. Eine Abweichung etwa des Probenhalters, der Maskierungseinrichtung oder der möglichen Substrate würden derartige Neuentwicklungen unmöglich machen. Die Festlegung beruht ausschließlich auf objektiv-technischen Anforderungen aus laufenden Forschungsprojekten. Eine Benachteiligung anderer Anbieter liegt nicht vor, s.a. Dokumentation. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV).
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Angstrom Engineering Inc.
Angebot:
Kennung des Angebots: 19245I-1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Grund für die Nichtveröffentlichung bestimmter Verfahrensangaben ist darin begründet, dass bestimmte Angaben berechtigte geschäftliche Interessen eines Unternehmens schädigen würden. Darunter fallen vor allem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers. Informationen, die einen Rückschluss auf die Kalkulation oder Produktions- und Verfahrensabläufe des Auftragnehmers zulassen, dürfen nicht weitergegeben werden. Diese Regelung steht in engem Zusammenhang mit § 5 Abs. 2 S. 2 VgV, wonach der Auftraggeber verpflichtet ist, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln sowie § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Grund für die Nichtveröffentlichung bestimmter Verfahrensangaben ist darin begründet, dass bestimmte Angaben berechtigte geschäftliche Interessen eines Unternehmens schädigen würden. Darunter fallen vor allem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers. Informationen, die einen Rückschluss auf die Kalkulation oder Produktions- und Verfahrensabläufe des Auftragnehmers zulassen, dürfen nicht weitergegeben werden. Diese Regelung steht in engem Zusammenhang mit § 5 Abs. 2 S. 2 VgV, wonach der Auftraggeber verpflichtet ist, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln sowie § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV.
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Angstrom Engineering Inc., N3E 0E6 Cambridge Ontario
Datum des Vertragsabschlusses: 04/12/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Grund für die Nichtveröffentlichung bestimmter Verfahrensangaben ist darin begründet, dass bestimmte Angaben berechtigte geschäftliche Interessen eines Unternehmens schädigen würden. Darunter fallen vor allem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers. Informationen, die einen Rückschluss auf die Kalkulation oder Produktions- und Verfahrensabläufe des Auftragnehmers zulassen, dürfen nicht weitergegeben werden. Diese Regelung steht in engem Zusammenhang mit § 5 Abs. 2 S. 2 VgV, wonach der Auftraggeber verpflichtet ist, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln sowie § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV.
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Grund für die Nichtveröffentlichung bestimmter Verfahrensangaben ist darin begründet, dass bestimmte Angaben berechtigte geschäftliche Interessen eines Unternehmens schädigen würden. Darunter fallen vor allem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers. Informationen, die einen Rückschluss auf die Kalkulation oder Produktions- und Verfahrensabläufe des Auftragnehmers zulassen, dürfen nicht weitergegeben werden. Diese Regelung steht in engem Zusammenhang mit § 5 Abs. 2 S. 2 VgV, wonach der Auftraggeber verpflichtet ist, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln sowie § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf
Registrierungsnummer: 05315-06008-84
Postanschrift: Albertus-Magnus-Platz
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50923
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Abteilung 64 - Einkauf
Telefon: +49 2214700
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Angstrom Engineering Inc.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: keine nationale Identifikationsnummer
Postanschrift: 160 Boychuk Drive
Stadt: Cambridge Ontario
Postleitzahl: N3E 0E6
Land: Kanada
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5e48fa2f-5cb3-4116-87e1-442c2aad93d7 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/12/2025 15:36:40 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 814193-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 236/2025
Datum der Veröffentlichung: 08/12/2025