1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Einsatz von Drohnentechnologie in Kormoran-Brutkolonien am Bodensee zur Reduktion des Bruterfolgs im Rahmen des Interreg-Projekts "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee"
Beschreibung: Der Bruterfolg der Kormorane am Bodensee soll mittels Drohneneinsatz reduziert werden. Dabei sollen mit einer modifizierten Drohne die Eier in den Nestern einer baden-württembergischen Kolonie (voraussichtlich Mettnau) baumbrütender Kormorane während der Brutsaison 2026 eingeölt werden. Am Ufer des Bodensees brüten die Kormorane in unterschiedlich großen Kolonien bezogen auf die Anzahl der Brutpaare (BP), welche der Anzahl belegter Nester entspricht. Im Jahr 2024 waren insgesamt neun Kolonien mit 1.448 BP belegt (Landesweite Brutbestandserfassung 2024, Bericht der Ornithologischen Gesellschaft Baden-Württemberg). Sieben der Kolonien befanden sich in Baden-Württemberg, eine in Vorarlberg und eine in der Schweiz. Üblicherweise werden die gleichen Kolonien jedes Jahr wieder zum Brüten genutzt, wobei die Anzahl der BP variieren kann. Die Kolonien befinden sich alle innerhalb von Schutzgebieten.
Kennung des Verfahrens: 6a1e4271-4c10-4a87-bb66-6a82282d94a1
Interne Kennung: MLR-446-2025/10/29-62
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92533000 Dienstleistungen von Naturschutzgebieten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung, 92534000 Dienstleistungen von Tierschutzgebieten
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXUEYYAYTSFMD1NL# Es wird auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen verwiesen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Einsatz von Drohnentechnologie in Kormoran-Brutkolonien am Bodensee zur Reduktion des Bruterfolgs im Rahmen des Interreg-Projekts "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee"
Beschreibung: Die vom Auftragnehmer einzusetzende Drohne muss folgende Voraussetzungen und Eigenschaften erfüllen: - Mit der Drohne müssen Eier von Kormoranen zielgenau in Baumnestern (in 5 - 10 m Höhe) eingeölt werden können. Zum Einölen muss ein Speiseöl (z.B. Rapsöl oder Sonnenblumenöl) verwendet werden, welches mit einer Speisefarbe eingefärbt wird (Farbton egal). - Die Drohne muss so konstruiert sein, dass sie auch von einem im Bodensee verankerten Schiff oder einer Plattform in die Kolonie geflogen werden kann (Flugdistanz je nach Wasserstand 200 - 400 m einfache Strecke). Ein Schiff oder eine verankerte Plattform für Start und Landung der Drohne und zum Austausch und Laden der Akkus sowie ggf. zur Aufstellung von Ladetechnik wird bei Notwendigkeit durch den Auftraggeber bereitgestellt. Zusätzlich wird, wenn notwendig, ein Boot zum Transport der Drohne und des vom Auftragnehmer bereitgestellten Personals zum Betrieb der Drohne vor Ort am Bodensee von der Projektleitung organisiert. Die Entscheidung hierüber wird erst nach Vertragsschluss im Rahmen gemeinsamer Gespräche zwischen Auftragnehmer, Projektleitung und der begleitenden Expertengruppe getroffen. - Die Drohne soll mindestens 10 Minuten Flugzeit pro Akku-Ladung erbringen. Sie soll einen Ölvorrat von mindestens 3 Liter transportieren können, pro Ei werden ca. 30 ml Öl gebraucht. - Beim Einsatz der Drohne sind Turbulenzen und Astbewegungen zu vermeiden. Die Drohne kann beispielweise beim Einölvorgang neben dem Baum platziert werden, um das Öl über einen steuerbaren Auslegearm (4 - 6 m Länge) direkt über das jeweilige Nest im Bereich der Baumkrone zu bringen. - Alle Eier eines Geleges müssen so mit Öl benetzt werden, dass jedes Ei vollständig mit Öl benetzt ist. I.d.R. befinden sich 2 - 5 Eier in einem Nest. Das Einölen kann beispielsweise von direkt oberhalb (10 - 30 cm) mittels einer Spraydüse erfolgen. Die zielgenaue Behandlung der Eier muss vom Drohnenoperator live verfolgt werden können (z.B. durch eine Kamera am Ende des Auslegearms). - Die Technik zum Laden der Akkus (z.B. Generator) ist vom Auftragnehmer bereitzustellen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Ladetechnik bei Bedarf auf einem Schiff oder einer verankerten Plattform betrieben werden kann. - Alternativ können ausreichend Akkus bereitgestellt werden, um einen Tageseinsatz der Drohne durchführen zu können. Die Drohne muss mit wechselnden Akkus eine tägliche Flugzeit von 5 Stunden erreichen. - Die Drohne mit Akkus und Ladetechnik (wenn notwendig) muss vor Ort am Bodensee spätestens ab 16. März 2026 einsatzbereit sein. Für weitere Informationen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" verwiesen.
Interne Kennung: MLR-446-2025/10/29-62
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92533000 Dienstleistungen von Naturschutzgebieten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung, 92534000 Dienstleistungen von Tierschutzgebieten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 2027 - Planung des Drohneneinsatzes, Einholung der Genehmigungen und Lizenzen - Drohneneinsatz im Frühjahr bis zu drei Tage à 5 Stunden Flugzeit Option 2: 2027: - Weitere Drohneneinsatztage Option 3: 2028 - Planung des Drohneneinsatzes, Einholung der Genehmigungen und Lizenzen - Drohneneinsatz im Frühjahr bis zu drei Tage à 5 Stunden Flugzeit Option 4: 2028 - Weitere Drohneneinsatztage Option 5: 2029 - Planung des Drohneneinsatzes, Einholung der Genehmigungen und Lizenzen - Drohneneinsatz im Frühjahr bis zu drei Tage à 5 Stunden Flugzeit Option 6: 2029: - Weitere Drohneneinsatztage Für weitere Informationen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" verwiesen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 28/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Kommen die Beteiligten am Interreg-Projekt "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee" gemeinsam mit dem Auftragnehmer zu dem Ergebnis, dass die Drohnentechnologie erfolgreich zum Einölen von Kormoraneiern in Baumnestern eingesetzt werden kann, finden optional Drohneneinsätze in größeren baden-württembergischen Kormoranbrutkolonien (Voraussichtlich Lipbachmündung und Seefelder Aach) in der jeweiligen Brutsaison der Jahre 2027, 2028 und 2029 statt. Die Entscheidung, ob in den Jahren 2027, 2028 und 2029 die Drohnentechnologie eingesetzt werden soll, basiert auf den aus vorangegangenen Drohneneinsätzen gewonnenen Erkenntnissen und wird jährlich neu getroffen. Für weitere Informationen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" verwiesen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Referenz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Unternehmen muss 3 Nachweise der letzten drei Jahre über ausgeführte Leistungen und Erfahrungen in Drohnenkonfiguration und/oder Drohnenkonstruktion und der Anwendung von Drohnentechnik in den Bereichen Forst und/oder Weinbau und/oder Pflanzenschutz oder vergleichbarer Bereiche nachweisen. Sollten die Referenzen oder eine der Referenzen nicht aus dem Forst und/oder Weinbau und/oder Pflanzenschutz stammen, aber Ihrer Ansicht nach vergleichbar sein, bitten wir Sie, die Vergleichbarkeit zu erläutern. Es wird auf das Dokument "1.2_124 Eigenerklärung zur Eignung" verwiesen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Referenzen - Das Unternehmen muss 3 Nachweise der letzten drei Jahre über ausgeführte Leistungen und Erfahrungen in Drohnenkonfiguration und/oder Drohnenkonstruktion und der Anwendung von Drohnentechnik in den Bereichen Forst und/oder Weinbau und/oder Pflanzenschutz oder vergleichbarer Bereiche nachweisen. Sollten die Referenzen oder eine der Referenzen nicht aus dem Forst und/oder Weinbau und/oder Pflanzenschutz stammen, aber Ihrer Ansicht nach vergleichbar sein, bitten wir Sie, die Vergleichbarkeit zu erläutern. Es wird auf das Dokument "1.2_124 Eigenerklärung zur Eignung" verwiesen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für "Einfache Richtwertmethode"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erläuterung zur Drohnentechnologie
Beschreibung: Zielerfüllungsgrad 10 Sehr gut - Die Erläuterung ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Es lässt auf eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung schließen. 9 - 8 Gut - Die Erläuterung ist schlüssig und entspricht den Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße. 7 - 6 Befriedigend - Die Erläuterung entspricht den Erwartungen und Mindestanforderungen. 5 - 4 Ausreichend - Die Erläuterung lässt erkennen, dass der Bieter mit Modifikationen grundsätzlich in der Lage ist, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen. 3 -2 Mangelhaft - Die Erläuterung ist nur teilweise nachvollziehbar und entspricht nicht den Erwartungen. Es ist nicht zu erwarten, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. 1 - 0 Ungenügend - Die Erläuterung ist unzureichend und lässt nicht erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. Die vom Bieter vorzulegende Erläuterung zur Drohnentechnologie muss mindestens mit ausreichend (4 Punkte) bewertet werden. Angebote mit Erläuterungen, die dieses Mindestkriterium nicht erreichen, werden ausgeschlossen. Im Übrigen muss die Erläuterung mindestens folgende Punkte enthalten und ausführen: - Es ist schriftlich darzustellen, wie - unter Beachtung der Voraussetzungen und Eigenschaften nach Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung - die zur Leistungserbringung vorgesehene Drohne mit Modifikation und Zubehör (inklusive Ladetechnik) konstruiert ist oder wird (mit Beschreibung und Konstruktionszeichnung der Drohne) und bis zu den genannten Fristen zum Einölen von Kormoraneiern vor Ort am Bodensee bereitgestellt werden kann.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erläuterung zur Drohnentechnologie
Beschreibung: Zielerfüllungsgrad 10 Sehr gut - Die Erläuterung ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Es lässt auf eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung schließen. 9 - 8 Gut - Die Erläuterung ist schlüssig und entspricht den Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße. 7 - 6 Befriedigend - Die Erläuterung entspricht den Erwartungen und Mindestanforderungen. 5 - 4 Ausreichend - Die Erläuterung lässt erkennen, dass der Bieter mit Modifikationen grundsätzlich in der Lage ist, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen. 3 -2 Mangelhaft - Die Erläuterung ist nur teilweise nachvollziehbar und entspricht nicht den Erwartungen. Es ist nicht zu erwarten, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. 1 - 0 Ungenügend - Die Erläuterung ist unzureichend und lässt nicht erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. Die vom Bieter vorzulegende Erläuterung zur Drohnentechnologie muss mindestens mit ausreichend (4 Punkte) bewertet werden. Angebote mit Erläuterungen, die dieses Mindestkriterium nicht erreichen, werden ausgeschlossen. Im Übrigen muss die Erläuterung mindestens folgende Punkte enthalten und ausführen: - Es ist schriftlich darzustellen, wie - unter Beachtung der Voraussetzungen und Eigenschaften nach Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung - die zur Leistungserbringung vorgesehene Drohne mit Modifikation und Zubehör (inklusive Ladetechnik) konstruiert ist oder wird (mit Beschreibung und Konstruktionszeichnung der Drohne) und bis zu den genannten Fristen zum Einölen von Kormoraneiern vor Ort am Bodensee bereitgestellt werden kann.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Mindestpunktzahl
Zuschlagskriterium — Zahl: 4,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Preisobergrenze
Beschreibung: Preisobergrenze: 105.000 Euro/netto Angebotspreise, die die genannte Preisobergrenze von 105.000 Euro/netto übersteigen, werden für die Wertung nicht berücksichtigt und automatisch ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/01/2026 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 20 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern / Mitgliedern der Bietergemeinschaft die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Dokument 1.2_124 Eigenerklärung zur Eignung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A7926-40
Postanschrift: Kernerplatz 10
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711126-0
Fax: +49 711126-2255
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-0
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: aeba1699-e5eb-4eae-9671-aebcae75bafc - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/12/2025 00:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 809267-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 235/2025
Datum der Veröffentlichung: 05/12/2025